Am 23.6.2022 billigte der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung und beschloss damit die Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler auf 1,8 % p. a. Die Angemessenheit des Zinssatzes soll alle 2 Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume evaluiert werden. Die erste Evaluierung soll zum 1.1.2024 erfolgen.

Der Bundesrat hat die vorstehenden Neuregelungen am 8.7.2022 bestätigt.

Die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten erfolgte am 12.7.2022, die Verkündung im Bundesgesetzblatt am 21.7.2022 (BGBl. 2022 I S. 1142), sodass es am Tag nach der Verkündung in Kraft trat.

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