Freistehende schmale Überdachungen und vergleichbare Schutzdächer sind keine Gebäude, wenn ihre Breite nicht mindestens die doppelte mittlere lichte Höhe aufweist. Bei Überdachungen in leichter Bauausführung ist ein Schutz durch räumliche Umschließung nicht gewährleistet, wenn die überdachte Fläche, unabhängig von der Höhe, nicht mehr als 30 qm beträgt. S. auch "Tennisplätze und -hallen".

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