Quelle: BMWi und BMF (s. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Wichtiger Hinweis: Siehe auch den Abschnitt zum Beihilferecht in den FAQs zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (programmübergreifend).
Stand 12.12.2022 (Updates zum 3.8.2021 kursiv dargestellt)(s. Tz. 1, Tz. 2.2, Tz. 2.3, Tz. 2.4, Tz. 3.1, Tz. 3.2, Tz 3.3, Tz. 3.4, Tz. 3.5, Tz. 4.1, Tz. 4.2, Tz. 5.1, Tz 5.2, Tz. 5.3, Tz. 5.4, Tz. 5.5, Tz. 6.1, Tz. 6.2, Tz. 6.4, Tz. 6.6, Tz. 6.9, Tz. 6.10, Tz. 6.11, Tz. 7.2, Tz. 7.5, Tz. 8.1, Tz. 8.2, Tz. 8.5, Tz. 9.3, Tz. 9.4, Tz. 9.5, Tz. 9.5.1, Tz. 9.6.1, Tz. 9.7 und 9.8 kursiv dargestellt). Den tagesaktuellen Stand können Sie auf dem Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einsehen.
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