Umbuchungen erfolgen nicht aufgrund von Mengen- oder Wertänderungen des Anlagevermögens, sondern beinhalten lediglich die Umgliederung bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagespiegels im Sinne einer Ausweisänderung.

So müssen z. B. im Bau befindliche Anlagen bei Fertigstellung von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die endgültige Bilanzposition umgebucht werden.

Unter dieser Position sind sämtliche Aufwendungen für Investitionen zu aktivieren, ohne dass die Anlage zum Bilanzstichtag fertiggestellt ist. Es ist nicht möglich, auf Anlagen im Bau planmäßige Abschreibungen vorzunehmen (AfA = Absetzung für Abnutzung). Allerdings sind oft steuerliche Sonderabschreibungen zulässig und es sind ggf. Zuschüsse und Investitionsabzugsbeträge zum Abzug von den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu erfassen.

 
Praxis-Beispiel

Umbuchungen aus Anlagen im Bau

Zum Vorjahresende war ein Anbau des Bürogebäudes zu 2/3 fertig. Weitere 50.000 EUR Herstellungskosten im laufenden Jahr sind bereits als Zugang erfasst. Die Gesamtkosten des neuen Anbaus betragen somit 150.000 EUR. Die unter dem Anlageposten Anlagen im Bau ausgewiesenen 100.000 EUR sind im Jahr der Fertigstellung auf den Anlageposten Gebäude umzugliedern (+ 100.000 EUR).

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