Die zweistufige ÄZK sieht eine Trennung in Herstell- und Selbstkosten vor und lässt daher Bestandsveränderungen der Fertigfabrikate zu. Bei den Halbfabrikaten dürfen dagegen keine Bestandsveränderungen auftreten. Die Trennung zwischen Herstell- und Selbstkosten bedingt zunächst einmal eine gesonderte Erfassung der Verwaltungs- und Vertriebskosten.
Die übrigen Kosten, also die eigentlichen Produktionskosten, sollten Sie nochmals unterteilen, und zwar in Material- und in Fertigungskosten. Für beide müssen Sie dann ÄZR bilden, da die Kostenverursachung der einzelnen Sorten in den seltensten Fällen bei Material und Verarbeitung gleich ist.
Das Prinzip der ÄZK sieht normalerweise vor, dass auch die Verwaltungs- und Vertriebskosten mittels ÄZ auf die Sorten verteilt werden. In der Praxis werden Sie jedoch mit dem Problem konfrontiert werden, dass sich eine ÄZR nur schwer hierfür bilden lässt.
Daher sollten Sie hier genau so verfahren, wie bei der Zuschlagskalkulation, indem Sie die Verwaltungs- und Vertriebskosten als prozentualen Zuschlag auf die Herstellkosten verrechnen. Außerdem sollten Sie die Sondereinzelkosten des Vertriebs den einzelnen Sorten direkt zuordnen. Dadurch gewinnt die Kalkulation an Genauigkeit.
Als Alternative bietet sich an, auch die Materialkosten nicht über die ÄZ, sondern direkt den einzelnen Sorten zuzuordnen. Sie müssten dazu die Einzelmaterialkosten (Rohstoffeinsatz) für jede Sorte getrennt erfassen. Die Materialgemeinkosten können Sie mit Hilfe von Zuschlagssätzen, wie sie in der Zuschlagskalkulation üblich sind, verrechnen.
Bei den Fertigungskosten sollten Sie dann auch noch die Sondereinzelkosten der Fertigung den einzelnen Sorten direkt zuordnen. Diese Maßnahmen führen natürlich von der reinen Äquivalenzziffernkalkulation etwas weg in Richtung Zuschlagskalkulation. Die Äquivalenzziffernrechnung würden Sie nach dieser vorgeschlagenen Alternative nur noch für die Fertigungsgemeinkosten anwenden. Die Kalkulationsgenauigkeit gewinnt dadurch aber zweifelsfrei.
Beispiel: Zweistufige ÄZK mit zwei ÄZR
|
Sorte |
|
Gesamt |
1 |
2 |
3 |
1 |
Produktionsmenge |
St. |
|
6.000 |
5.000 |
4.000 |
2 |
Absatzmenge |
St. |
|
6.500 |
4.000 |
3.800 |
3 |
Materialkosten |
EUR |
157.000 |
|
|
|
4 |
ÄZ (Fertigung) |
|
|
1,0 |
0,9 |
1,3 |
5 |
Einheitsmenge (Zeile 1* 4) |
St. |
15.700 |
6.000 |
4.500 |
5.200 |
6 |
Materialkosten / Einheit (Zeile 3: 5) |
EUR/St. |
10, – |
|
|
|
7 |
Materialkosten / Sorte (Zeile 6* 4) |
EUR/St. |
|
10, – |
9,– |
13, – |
8 |
Fertigungskosten |
EUR |
64.000 |
|
|
|
9 |
ÄZ (Fertigung) |
|
|
1,0 |
0,8 |
0,7 |
10 |
Einheitsmenge. (Zeile 1* 9) |
St. |
12.800 |
6.000 |
4.000 |
2.800 |
11 |
Fertigungskosten / Einheit (Zeile 8: 10) |
EUR/St. |
5, – |
|
|
|
12 |
Fertigungskosten / Sorte (Zeile 11* 9) |
EUR/St. |
|
5, – |
4, – |
3,50 |
13 |
Herstellkosten |
EUR/St. |
|
15, – |
13, – |
16,50 |
14 |
Verwaltung und Vertrieb (10 % der HK) |
EUR/St. |
|
1,30 |
1,50 |
1,65 |
15 |
SEK Vertrieb |
EUR/St. |
|
0,30 |
0,30 |
0,40 |
16 |
Summe Verw. und Vertr. |
EUR/St. |
|
1,60 |
1,80 |
2,05 |
17 |
Selbstkosten |
EUR/St. |
|
14,60 |
16,80 |
18,55 |