Ausstehende Einlagen auf das Stammkapital der GmbH müssen auf der Passivseite der Bilanz vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt werden. Es ist nicht zulässig, ausstehende Einlagen aktivisch auszuweisen. Der verbleibende Betrag ist als "eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite zu erfassen. Er schließt auch eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte ausstehende Einlagen ein; deren Gegenposition findet sich im Umlaufvermögen unter "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände".

 
Praxis-Beispiel

Bilanzielle Abbildung von ausstehenden Einlagen

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 100.000 EUR. Davon wurden 50.000 EUR eingezahlt, 20.000 EUR sind eingefordert, am Abschlussstichtag aber noch nicht überwiesen worden.

 
Aktiva Passiva
B. Umlaufvermögen   A. Eigenkapital  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.000 EUR I.

Gezeichnetes

Kapital 100.000 EUR

Nicht eingeforderte

Einlagen 30.000 EUR
70.000 EUR

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