Materielle Wirtschaftsgüter sind körperliche Gegenstände, wie z. B. Sachanlagen, Grundstücke, Gebäude, Maschinen, maschinelle Anlagen, Kraftfahrzeuge, Betriebsvorrichtungen, Geschäftsausstattungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Ohne Bedeutung ist, ob es sich dabei zivilrechtlich um Sachen, Bestandteile von Sachen oder Zubehör handelt.[1] Auch die sog. Finanzwerte werden als Wirtschaftsgüter materieller Art behandelt, weil sich ihr Gegenstand auf konkrete materielle Werte richtet.[2]

Zur Einordnung von Wirtschaftsgütern mit materiellen und immateriellen Komponenten wird vorrangig auf das wirtschaftliche Interesse abgestellt, wofür der Kaufpreis gezahlt wird (Wertrelation) und ob es dem Erwerber überwiegend auf den materiellen oder den immateriellen Gehalt ankommt. Daneben wird auch danach unterschieden, ob der Verkörperung eine eigenständige Bedeutung zukommt oder ob sie lediglich als "Träger" den immateriellen Gehalt festhalten soll. Danach gehören z. B. Bücher und Tonträger zu den materiellen Wirtschaftsgütern.[3]

Die materiellen Wirtschaftsgüter lassen sich gliedern in

  • unbewegliche Wirtschaftsgüter,
  • bewegliche Wirtschaftsgüter.

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