Ökopunkte sind eine Einheit in behördlichen Bewertungssystemen als ökologische Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Umwelt. So muss z. B. ein Unternehmen, das durch ein Bauvorhaben in die Natur eingegriffen hat, einen Ausgleich in Höhe einer bestimmten Anzahl von Ökopunkten erbringen. Jedes Bundesland stellt unterschiedliche Anforderungen an die Bewertung sogenannter Ausgleichs- oder Kompensationsflächen, die mittels der Ökopunkte einen Gegenwert auf den Ökokonten erhalten. Bei den Ökopunkten handelt es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter.[1]

[1] BFH, Urteil v. 20.7.2018, IX R 3/18, BFH/NV 2018 S. 1266; gleichlautende Ländererlasse v. 9.11.2021, A 232.1 (7), BStBl 2021 I S. 2369; diese Erlasse sind weiterhin anzuwenden, BMF, Schreiben v. 11.3.2022, IV A 2 – O 2000/21/10005 :001, Anlage 1 Nr. 1273, BStBl 2022 I S. 366.

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