
Als Alltagsgegenstände getarnte Kameras werden immer beliebter, obwohl Vertrieb und Nutzung solcher Geräte nach dem Telekommunikationsgesetz untersagt sind. Die Bundesnetzagentur geht jetzt aktiv gegen Anbieter und Käufer derartiger Geräte vor und verlangt die Vernichtung dieser Hardware.
Waren es früher nur Spione wie 007 & Co., die sich mit versteckten Kameras ausstatten und entsprechend umgebaute Kugelschreiber oder Schlüsselanhänger nutzen konnten, um hiermit unbemerkt Aufnahmen machen zu können, finden sich derartige Geräte mittlerweile zu niedrigen Preisen in zahlreichen Internet-Shops und sind damit für jedermann leicht zugänglich.
TKG verbietet getarnte Kameras
Die wenigsten Anwender, die Hauspersonal, Kinder oder Partner überwachen wollen, dürften allerdings wissen, dass es nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten ist, derartige Spionagekameras zu besitzen, wenn diese sich als Gegenstände des täglichen Bedarfs tarnen und dazu geeignet sind, Bilder von Personen unbemerkt aufzunehmen. Nicht nur der Besitz ist untersagt, auch die Herstellung und der Vertrieb solcher Hardware sind verboten.
Gem. § 148 TKG kann sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage oder eine sonstige Telekommunikationsanlage besitzt oder herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
Zunehmendes Interesse an Spionage-Kameras
In den letzten Jahren wurden die getarnten Spionage-Kameras immer beliebter.
- Zum einen sorgte der technische Fortschritt für immer leistungsfähigere Hardware, die zugleich dank anhaltender Miniaturisierung auch immer einfacher zu verstecken war,
- zum anderen sind diese Geräte durch Features wie ein integriertes WLAN noch einfacher zu nutzen.
- Hinzu kam der Preisverfall, sodass die Spionage-Kameras mittlerweile für jedermann erschwinglich sind und häufig gerade einmal einen niedrigen zweitstelligen Euro-Betrag kosten.
Mittlerweile sieht man bei der Bundesnetzagentur die Gefahr, dass diese Kameras massenhaft eingesetzt werden könnten und hat sich daher jetzt entschlossen, verstärkt dagegen vorzugehen.
Großes Angebot an Bond-Spielzeug verfügbar
Bereits jetzt finden Interessenten vor allem in Internet-Shops zahlreiche getarnte WLAN-Kameras, etwa zum stationären Einbau in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen oder auch für den mobilen Einsatz in Kugelschreibern oder Zusatz-Akkus (Power-Banks). Die Bundesnetzagentur sieht in diesen Geräten eine grundgesetzrelevante Gefährdung der Persönlichkeitsrechte und des unbeschwerten Privatlabens und will durch ihr Vorgehen jetzt auch ein Zeichen setzen.
Hersteller, Verkäufer und Käufer im Visier
In den letzten Wochen ist die Behörden nach eigenen Angaben in rund 70 Fällen gegen diese verbotenen Spionagekameras vorgegangen.
- Wird die Bundesnetzagentur durch eigene Recherche oder Hinweise auf derartige Angebote auf Internetplattformen aufmerksam, werden zunächst die Plattformbetreiber zur Löschung aufgefordert, um den Verkauf sofort zu unterbinden.
- Anschließend werden die Verkäufer kontaktiert und aufgefordert, den Vertrieb einzustellen sowie die Käufer der Geräte zu benennen.
- Von den Verkäufern und Käufern wird schließlich verlangt, die Hardware zu vernichten, was beispielsweise über eine Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation nachgewiesen werden muss.
In der Mitteilung der Bundesnetzagentur heißt es, dass sich bislang die meisten Käufer und Verkäufer einsichtig zeigen und kooperativ sind.
Vgl. zu dem Thema auch:
Zulässigkeit von Videoüberwachung
Zur Einwilligung von Arbeitnehmern in die Videoüberwachung am Arbeitsplatz
BGH: Videoüberwachung des eigenen Gartens zulässig
Das ist zu allgemein und missverständlich.
Schon das Wort "Bundesnetzagentur" sagt dem Informierten, dass es NUR um solche mit Funkübertragung gehen kann.
Denn nur dafür ist die BNetzA zuständig und kann Verbote erlassen.
Oder gibt es mittlerweile andere Regelungen die es dem Zoll erlauben eine z.B. auf Ali gekaufte Knopfkamera zu beschlagnahmen?.
Willkür mal ausgenommen.
Es muss möglich sein solche Geräte zu kaufen. Nicht nur mit einer Firma im Hintergrund die im Auftrag von ARD, ZDF, RTL etc. Reportagen macht.
Das Gleiche Recht dass die in Anspruch nehmen, hat JEDER.
Leider gilt in diesem Land nicht gleiches Recht für Alle.
WDR/ARD haben den Amtsleiter des Sozial/Ausländer-Amtes in Sömmerda heimlich in Bild und Ton gefilmt, und es ohne jegliche Verfremdung gesendet. Wohl ungestraft.
Ein Hartz4-Bezügler der nur erwähnte er habe Aufnahmen mit Fehlverhalten des Sachbearbeiter bekam SOFORT nach einem Anruf bei der Polizei eine Haussuchung.
Nein, dafür gibt es keinen guten oder auch nur schlechten Grund.
Auch das "öffentliche Interesse" dass Panorama sicher geltend macht, besteht bei jedem kleinen Sozialhilfeempfänger.
Es ist auch egal ob es 3Mio bei Panorama an einem Abend, oder 5 Zuschauer in einem Monat auf YouTube sind.
Das macht rechtlich keinen Unterschied.
Und trotzdem wird der gemacht.
International gilt Deutschland als Land mit großem Problem der Rechtsbeugung.
Zwei Deutsche Richter (Frank Fasel und ein Herr Deichner) nannten 80% ihrer Richterkollegen Kriminelle vor denen sie sich Ekeln. Ich habe mal beide Aussagen in einer vereint...
Es braucht eine Überarbeitung von Gesetzen wie StGB 201.
Weg mit dem absoluten Verbot.
Es reicht ein Verbot Aufzeichnungen zu einem reinem Mobbing/Bloßstellungs-Zweck ohne öffentliches Interesse zu veröffentlichen (oder Stück für Stück offline anderen zu zeigen).
Und auch wenn eine Person privat ein A-Loch ist, reicht das noch nicht. Wenn die Person damit Menschen schadet, mobbt etc., naja. Dann kann man die ohne Risiko erstellten Aufnahmen ja für die Polizei/Justiz nutzen.
Steht eine Person in der Öffentlichkeit (auch ohne Amt) muss auch die Veröffentlichung möglich sein.
Das gilt auch für den kleinen Polizisten und Sachbearbeiter im Jobcenter.