Bundesnetzagentur geht gegen verbotene Spionagekameras vor

Als Alltagsgegenstände getarnte Kameras werden immer beliebter, obwohl Vertrieb und Nutzung solcher Geräte nach dem Telekommunikationsgesetz untersagt sind. Die Bundesnetzagentur geht jetzt aktiv gegen Anbieter und Käufer derartiger Geräte vor und verlangt die Vernichtung dieser Hardware.

Waren es früher nur Spione wie 007 & Co., die sich mit versteckten Kameras ausstatten und entsprechend umgebaute Kugelschreiber oder Schlüsselanhänger nutzen konnten, um hiermit unbemerkt Aufnahmen machen zu können, finden sich derartige Geräte mittlerweile zu niedrigen Preisen in zahlreichen Internet-Shops und sind damit für jedermann leicht zugänglich.

TKG verbietet getarnte Kameras

Die wenigsten Anwender, die Hauspersonal, Kinder oder Partner überwachen wollen, dürften allerdings wissen, dass es nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten ist, derartige Spionagekameras zu besitzen, wenn diese sich als Gegenstände des täglichen Bedarfs tarnen und dazu geeignet sind, Bilder von Personen unbemerkt aufzunehmen. Nicht nur der Besitz ist untersagt, auch die Herstellung und der Vertrieb solcher Hardware sind verboten.

Gem. § 148 TKG kann sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage oder eine sonstige Telekommunikationsanlage besitzt oder herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

Zunehmendes Interesse an Spionage-Kameras

In den letzten Jahren wurden die getarnten Spionage-Kameras immer beliebter.

  • Zum einen sorgte der technische Fortschritt für immer leistungsfähigere Hardware, die zugleich dank anhaltender Miniaturisierung auch immer einfacher zu verstecken war,
  • zum anderen sind diese Geräte durch Features wie ein integriertes WLAN noch einfacher zu nutzen.
  • Hinzu kam der Preisverfall, sodass die Spionage-Kameras mittlerweile für jedermann erschwinglich sind und häufig gerade einmal einen niedrigen zweitstelligen Euro-Betrag kosten.

Mittlerweile sieht man bei der Bundesnetzagentur die Gefahr, dass diese Kameras massenhaft eingesetzt werden könnten und hat sich daher jetzt entschlossen, verstärkt dagegen vorzugehen.

Großes Angebot an Bond-Spielzeug verfügbar

Bereits jetzt finden Interessenten vor allem in Internet-Shops zahlreiche getarnte WLAN-Kameras, etwa zum stationären Einbau in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen oder auch für den mobilen Einsatz in Kugelschreibern oder Zusatz-Akkus (Power-Banks). Die Bundesnetzagentur sieht in diesen Geräten eine grundgesetzrelevante Gefährdung der Persönlichkeitsrechte und des unbeschwerten Privatlabens und will durch ihr Vorgehen jetzt auch ein Zeichen setzen.

Hersteller, Verkäufer und Käufer im Visier

In den letzten Wochen ist die Behörden nach eigenen Angaben in rund 70 Fällen gegen diese verbotenen Spionagekameras vorgegangen.

  • Wird die Bundesnetzagentur durch eigene Recherche oder Hinweise auf derartige Angebote auf Internetplattformen aufmerksam, werden zunächst die Plattformbetreiber zur Löschung aufgefordert, um den Verkauf sofort zu unterbinden.
  • Anschließend werden die Verkäufer kontaktiert und aufgefordert, den Vertrieb einzustellen sowie die Käufer der Geräte zu benennen.
  • Von den Verkäufern und Käufern wird schließlich verlangt, die Hardware zu vernichten, was beispielsweise über eine Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation nachgewiesen werden muss. 

In der Mitteilung der Bundesnetzagentur heißt es, dass sich bislang die meisten Käufer und Verkäufer einsichtig zeigen und kooperativ sind.

Vgl. zu dem Thema auch:

Zulässigkeit von Videoüberwachung

Zur Einwilligung von Arbeitnehmern in die Videoüberwachung am Arbeitsplatz

BGH: Videoüberwachung des eigenen Gartens zulässig

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