Lärm: Manche ignorieren das Problem – andere messen falsch

Ob bei der Getränkeabfüllanlage, in der Montage oder im Büro – Lärm entsteht bei fast jeder Arbeit.  Was ist bei Lärmmessungen und Lärmminderungsmaßnahmen zu beachten, damit sie auch wirksam sind?

In Europa sind 20 % der Arbeitnehmer einem hohen Lärmpegel ausgesetzt. In Deutschland ist Lärmschwerhörigkeit die häufigste anerkannte Berufskrankheit.

Wer längere Zeit Lärm ausgesetzt ist, selbst wenn dieser nicht allzu laut ist, lässt bei der Konzentration nach. Dies kann zu Fehlentscheidungen oder sogar zu Unfällen führen. Und wenn der Lärm zu laut ist, schädigt er das Gehör. Irreversibel.

Warum sind regelmäßige Lärmmessungen notwendig?

Die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung legt für Lärm obere und untere Auslösewerte fest. Auslösewerte dienen als Warngrenze bzw. Einschreitgröße, bei Überschreiten müssen Maßnahmen zum Vermeiden bzw. Verringern ergriffen werden (vgl. TRLV Lärm Teil 3). Ob Maßnahmen im Hinblick auf Vibrationen wirksam sind, kann in einigen Fällen nur durch Messungen ermittelt werden.
Mit der Haufe-Argumentationshilfe "Warum sind regelmäßige Lärm- und Vibrationsmessungen notwendig?" schaffen auch Sie es, Ihren Chef davon zu überzeugen.

Kalibrierte Messgeräte und passende Lärmmessmethoden sind wichtig

Um Lärmmessungen durchzuführen, müssen kalibrierte Geräte zur Verfügung stehen und die jeweils passende Messmethode bestimmt sein. Folgende Fragen sind hierbei u. a. zu klären:

  • Soll die Messung mit einem Handgerät oder einem befestigten Gerät durchgeführt werden?
  • Wie kann die Messung am Arbeitsplatz in Kopfhöhe durchgeführt werden?
  • Ist der Mitarbeiter, an dessen Arbeitsplatz die Messung erfolgen soll, Links- oder Rechtshänder?
  • Wurde das Messgerät auf Beschädigungen bzw. mögliche Fehlfunktionen überprüft?
  • Wurde vor und nach der Messung ein Schallkalibrator verwendet?
  • Wird das Messgerät regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre werkskalibriert?
  • Sind alle Optimierungspotentiale wie z. B. der Einsatz leiserer Maschinen, die Installation von Schallschutzwänden oder lärmabsorbierender Verkleidung ausgeschöpft und werden diese im Betriebsalltag auch verwendet?
  • Kann der Mitarbeiter, trotz Gehörschutz, Warngeräusche wahrnehmen?

Lärmbelastung messen reicht nicht

Lärm darf niemals ignoriert werden. Das Risiko, das davon ausgeht, ist zu groß. Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung lässt sich ermitteln, welche Beeinträchtigungen es durch den Lärm gibt. Danach muss festgelegt werden, ob Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt werden können oder ob Gehörschutz bereitzustellen ist.

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