Verletzungsrisiko steigt um 25 %

Ein geschädigtes Gehör lässt sich nicht wieder herstellen. Deshalb sind die Gesetze und Vorschriften in Sachen Lärmschutz sehr streng.
Lärm vermeiden geht vor
Ab einem Tageslärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bevor allerdings der Gehörschutz als Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz kommt, muss geprüft werden, ob sich der Lärmpegel am Arbeitsplatz durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen senken lässt.
Zusammenhang zwischen Tinnitus, Hörverlust und steigenden Verletzungsrisiko
Für die Studie zu Tinnitus, Hörverlust und Verletzungsrisiko werteten Wissenschaftler der Yale-Universität Daten von 9.900 Arbeitern aus der Produktion und Instandhaltung aus. In beiden Bereichen ist der Lärmpegel an den Arbeitsplätzen oft sehr hoch. Dabei konnte ein Zusammenhang zwischen Tinnitus, Hörverlust und steigenden Verletzungsrisiko hergestellt werden.
Besonders gefährdet sind Betroffene mit Tinnitus und Hochfrequenz-Hörverlust
Arbeiter, die bereits einen Tinnitus hatten und damit verbunden an einem Hörverlust leiden, verletzten sich deutlich öfter. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen Betroffenen mit einem Hörverlust im Niedrigfrequenz- bzw. im Hochfrequenzbereich.
Bei denen mit einem niedrigfrequenten Hörverlust stiegen die Unfall- und Verletzungszahlen zwar an, allerdings nicht so hoch wie bei der anderen Gruppe. Denn bei Arbeitern mit einem Tinnitus und einem Hochfrequenz-Hörverlust steigt das Verletzungsrisiko um 25 %.
Mit passendem Gehörschutz weiterhin sicher arbeiten
Die Studienergebnisse sind vor allem ein wichtiger Hinweis für hörgeschädigte Arbeiter, Für sie ist der passende Gehörschutz, eine Otoplastik, unerlässlich, damit sie an der Kommunikation teilnehmen können und Gefahren und Warnungen mitbekommen.
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