Was ist bei Strahlenunfällen zu tun ?
Zwischenfälle in Kernkraftwerken zählen zu den allgemein bekanntesten Ereignissen, bei denen radioaktive Strahlung freigesetzt werden kann. Doch auch in der Strahlentherapie und der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung wird mit nuklearem Material gearbeitet. Das wird zwar in der Regel in speziellen Abschirmbehältern transportiert. Was aber, wenn es austritt?
Erste Hilfe vor Ort
Bei Strahlenunfällen werden auch die GAMS-Regeln angewandt: G wie Gefahr erkennen, A wie Absperren des Gefahrenbereichs, M wie Menschenrettung durchführen und S wie Spezialkräfte informieren. In der betrieblichen Praxis heißt das zudem:
Verletzte aus dem Gefahrenbereich bergen.
Den Gefahrenbereich sofort verlassen.
Den Strahlenschutzbeauftragten des Unternehmens unverzüglich informieren.
Es muss abgeklärt werden, ob nur eine äußere Einwirkung, eine Kontamination oder eine Inkorperation stattgefunden hat.
Nach einer Kontamination müssen Verletzte vor dem Transport von fachkundigen Personen dekontaminiert werden.
Sind kontaminierte Personen zu transportieren, müssen sie mit geeignetem Material umhüllt werden, damit die Kontamination nicht verschleppt wird.
Nach dem Transport müssen das Rettungspersonal sowie die Transportmittel auf Kontamination überprüft werden.
Notfallhilfe leisten
Hat sich z. B. ein Strahlenunfall ereignet und ein Kollege liegt eingeklemmt und bewusstlos, vielleicht sogar blutüberströmt, im verstrahlten Umfeld. Dann besteht die Pflicht, ihn aus der lebensbedrohlichen Situation zu befreien und ihm Erste Hilfe zu leisten.
Strahlendosis abschätzen
Für die weiteren medizinischen Maßnahmen und zur Sicherheit der Umwelt ist es wichtig, dass der betriebliche Strahlenschutz alle Informationen zusammenstellt, die eine Dosisabschätzung ermöglichen.
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