Biotechnologie ist ein wachsender Arbeitsmarkt. Da er auch innovative Verfahren entwickelt, muss es dem Arbeitsschutz möglich sein, das Tempo der Technik mitzugehen. Nur so sind die Arbeitsplätze sicher und Gefährdungen für die Beschäftigten zu vermeiden.

In Deutschland arbeiten bereits mehr als 15.000 Menschen in der Biotechnologie. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind stark vertreten. Vergleicht man die KMU im Bereich der industriellen Biotechnologie in Europa, erkennt man deren hohe Bedeutung für Deutschland. Hierzulande sind 40 Prozent ansässig.


Kooperation für die Sicherheit

Biologische Arbeitsstoffe stellen immer wieder eine Herausforderung an den Arbeitsschutz dar. Zurzeit wird die Biostoffverordnung überarbeitet. Für die Regelsetzer, in diesem Falle federführend das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales, die Arbeitsschutzakteure und die Unternehmer steht fest, dass Empfehlungen und Regelungen gemeinsam erarbeitet werden müssen. Nur so haben sie eine Chance, der Sicherheit zu dienen und dem Einsatz im Alltag gerecht zu werden.

Praxistaugliche Richtlinien

Im Herbst fand eine gemeinsame Veranstaltung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) statt.

Unter dem Motto "Der ABAS im Dialog mit der industriellen Biotechnologie - Innovation und hohe Maßstäbe im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen" standen unter anderem spezifische Fragen des Arbeitsschutzes im Mittelpunkt. Diskutiert wurde auch darüber, wie nationale Richtlinien gestaltet sein müssen, damit sie in der Praxis effektiv umgesetzt werden können.

 

Die Dokumentation der Veranstaltung wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlich werden.