Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich gegenwärtig Videospiele auf Blockchain-Basis.[1] Die Verknüpfung der Bereiche Gaming, Non-Fungible-Token (NFT) und von Elementen aus dem Bereich der dezentralen Finanzwirtschaft (DeFi) macht diese Spiele interessant. Bekannt ist vor allem das Spiel Axie Infinity.

Diese Krypto-Spiele sind digitale Spiele, die es den Teilnehmern ermöglichen, Teile des Spiels zu "besitzen". Transaktionen, Assets und/oder Besitzverhältnisse sind dezentral in einer Blockchain gespeichert. Die Spieler können durch ihre Aktivität Belohnungen erhalten und direkt miteinander handeln. Beispiele für "Eigentum" innerhalb eines Spiels sind Skins für den Spielecharakter, erspielte Waffen und andere Items oder bei Strategiespielen Karten mit bestimmten Eigenschaften. Auch die bei Spielen oft genutzte Ingame Währung (Fortnite VBucks, Roblox, Robux, World of Warcraft Gold) wird bei Krypto-Spielen durch Token abgebildet. Die dargestellten Regelungen zur Kryptobesteuerung und insbesondere zu NFTs gelten auch im Bereich dieser Spiele, sind u. E. also auch "in-game" anzuwenden.

Wenn ein Spieler z. B. im Spiel seine NFTs an andere Spieler verleiht und damit Rewards erzielt, gelten die o. g. Regeln zum Lending/Staking. Wenn diese NTFs dann veräußert werden, stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt der richtigen Gewinnberechnung (bei § 23 EStG: das schuldrechtliche Geschäft) und dem Zeitpunkt der Gewinnrealisierung (Zuflusszeitpunkt nach § 11 Abs. 1 EStG). Als Zuflusszeitpunkt kommen sowohl der Zeitpunkt in Betracht, zu dem diese Rewards "in-game" auf dem Userkonto erscheinen sowie jener Zeitpunkt, zu dem der User die Verfügungsgewalt über die Tokens durch den Zugang in seiner persönlichen Wallet erhält. Insgesamt verbieten sich allerdings generalisierende Aussagen und jedes Spiel muss auf seine jeweiligen Besonderheiten hin steuerlich beleuchtet werden.

 
Hinweis

Besteuerung von "in-game"-Vorgängen

In der Praxis ergeben sich regelmäßig Schwierigkeiten bei der Auswertung der Transaktionen innerhalb dieser Spiele, da die sog. "in-game"-wallet nur selten extrahierbar ist. Die steuerlichen Auswertungstools können dann nicht genutzt werden. Die Praxis behilft sich hier mit einer Überschussrechnung, welche die Einzahlungen und die Auszahlungen von der mit dem Spiel verknüpften "externen "Wallet saldiert. Der errechnete Saldo wird dann als Gewinn/Verlust versteuert. Dieses Vorgehen bedeutet aber im Ergebnis, die "in-game" Vorgänge zu negieren, was u. E. nach der Auffassung des BMF[2] als kritisch zu betrachten ist. Dies insbesondere, da die Finanzverwaltung bei der Besteuerung von Kryptowährungen, die nicht zu den NFTs gehören, nicht die Vorgänge in der virtuellen Welt ignoriert und dort ebenfalls nicht lediglich Vorgänge beim Übergang in die reale (FIAT)Welt besteuert .[3] Sofern die Möglichkeit der Auswertung der "in-game"-wallet besteht, sollte diese unbedingt benutzt werden. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten bei der zutreffenden Gewinnermittlung sollte die Art der Gewinnermittlung dem Finanzamt gegenüber offengelegt werden.[4] U. E. ist hingegen mit guten Argumenten vertretbar, eine Anschaffung bzw. eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung nicht anzunehmen, sondern erst beim Auscashen in Fiat-Währung d. h. in konventionelle Zahlungsmittel wie z. B. Euro oder Dollar.[5] Gestützt wird diese Ansicht durch die BFH-Rechtsprechung[6] zu Fremdwährungsgeschäften.

Es stellt sich die Frage, ob Gewinne aus einer Spieltätigkeit nach dem EStG steuerbar sind. Die Steuerbarkeit für Einnahmen aus Spiel, Sport, Lotterien und Wetten wird nach allgemeiner Auffassung in der Literatur und der deutschen Rechtsprechung[7] nur dann angenommen, sofern die Geschicklichkeit der Spieler das Zufallselement übertrifft. Ist dies der Fall, stellt sich die Frage, ob gewerbliche Einkünfte vorliegen.

[1] Zur Umsatzsteuerlichen Behandlung s. BFH, Urteil v. 18.11.2021, V R 39/19, BFH/NV 2022 S. 548.

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