Schlagwörter

Schachtelbeteiligung, Beteiligungsgesellschaft, Forderungsverlust, Zebragesellschaft

 

Rechtsfrage (Thema)

Zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten

1. Hält eine GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG GmbH-Beteiligungen, ist dann für die Ermittlung der für die Überschreitung der in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG enthaltenen Schädlichkeitsgrenze von 25 % zur Berücksichtigung von Forderungsverlusten auf die (mittelbare) Beteiligungsquote der jeweiligen Gesellschafter der KG abzustellen?

2. Ist § 8b Abs. 6 KStG lediglich für Mitunternehmerschaften einschlägig, nicht für vermögensverwaltende, nicht gewerblich geprägte Personengesellschaften?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

KStG § 8b Abs. 3 S. 4, Abs. 6; AO § 39 Abs. 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 06.04.2022; Aktenzeichen 13 K 3550/19 K,G,F)

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