Rz. 1

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Der Staat Grenada (Hauptstadt: St. George's; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat auf der gleichnamigen Insel in der Karibischen See. Mit Grenada besteht kein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung, deshalb ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Mit Stand vom 01.01.2024 sind auch keine etwaigen Abkommensplanungen bekannt gemacht (vgl BMF vom 15.01.2024).

Am 03.02.2011 wurde jedoch ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet, das nebst Protokoll und Zustimmungsgesetz vom 24.06.2013 im BGBl 2013 II, 654 = BStBl 2017 I, 405 veröffentlicht wurde. Es ist am 22.11.2013 in Kraft getreten (BGBl 2013 II, 1649 = BStBl 2017 I, 412) und findet grundsätzlich seit dem 01.01.2014 Anwendung. Die Informationen werden lediglich auf Ersuchen eines der Vertragsstaaten erteilt, jedoch nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für die Vollstreckung von Steuerforderungen sowie für Steuerstrafverfahren. Außerdem sind Steuerprüfungen und Befragungen im Ausland zulässig. Für die Beseitigung von Schwierigkeiten und Zweifeln wurde ein Verständigungsverfahren vereinbart.

 

Rz. 2

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Zur Anrechnung ausländischer Steuern > Ausland Rz 25 ff. Grenada gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Mit Stand vom 01.01.2024 kein > Kaufkraftausgleich; aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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