In aller Regel wird das Arbeitsentgelt für eine bestimmte Dauer der Arbeitsleistung gezahlt (Zeitentgelt oder Zeitvergütung). Hierzu zählen das Jahresgehalt, der Monatslohn, der Wochenlohn, der Stundenlohn, der Schichtlohn sowie das monatliche Grundgehalt (Fixum). Zur Zeitvergütung gehören auch zeitbezogene Zuschläge, etwa Sonntags- und Feiertagszuschläge, Nachtarbeitszuschläge oder Überstundenzuschläge.

Entgelt wird häufig auch als Leistungsentgelt im Sinne einer leistungsbezogenen Vergütung gezahlt, z. B. als Akkordlohn oder als Prämienlohn oder auf der Basis von Zielvereinbarungen. Auch die Provision wird als leistungsbezogenes Entgelt angesehen.

Üblicherweise vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien einen Bruttolohn, möglich sind aber auch Nettolohnvereinbarungen. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich vorleistungspflichtig, denn nach § 614 BGB tritt die Fälligkeit der Vergütung erst nach Leistung der Dienste ein. Regelmäßig wird im Arbeitsverhältnis die bargeldlose Lohnzahlung vereinbart.

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