Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Fälligkeit

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Im Arbeitsrecht – ebenso wie im übrigen Zivilrecht – ist eine Forderung (Erbringung der Arbeitsleistung/Lohnzahlung) fällig zu dem Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt, von dem ab der Schuldner leisten darf, der Gläubiger also durch Nichtannahme der Leistung in Annahmeverzug kommt; dies ist die Erfüllbarkeit der Forderung. Arbeitsrechtlich besteht nach dem BGB eine Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers. Beiträge in der Sozialversicherung, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Entgelt erzielt wird. Die lohnsteuerrechtliche Fälligkeit hängt eng mit dem Lohnsteuerabzug zusammen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: § 614 BGB legt den Grundsatz der Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers fest; Tarifverträge weichen davon oftmals ab. Eine spezielle Fälligkeitsregelung sieht § 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für die Zahlung des Mindestlohns vor. Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich des Zeitpunkts der Lohnzahlung. § 59 HGB enthält eine Sonderregelung für Handlungsgehilfen; § 18 BBiG für die Fälligkeit der Ausbildungsvergütung. Urlaubsentgelt ist gem. § 11 Abs. 2 BUrlG vor Urlaubsantritt fällig.

Sozialversicherung: § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bestimmt die Fälligkeit der Beiträge an die Einzugsstelle. Die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für Beschäftigte ist in § 28e SGB IV i. V. m. der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt.

 
Praxis-Beispiele
  • Einmalzahlungen, Fälligkeit der Beiträge

Arbeitsrecht

1 Vergütung nach Zeitabschnitten

Die allgemeine Auslegungsregel des § 271 BGB wird für die Fälligkeit der Vergütung im Arbeitsrecht durch § 614 BGB im Sinne einer V...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    1
  • Neumann-Redlin, Springer, Zimmermann u.a. , EFZG § 5 Anz ... / 6.2 Nachweispflichten
    1
  • Ruhezeiten / Arbeitsrecht
    1
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verring ... / 6.1 Mitteilungspflicht (Abs. 5 Satz 1)
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    0
  • Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung
    0
  • Entgeltersatzleistung: Auswirkungen auf die Entgeltabrec ... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung
    0
  • Jansen, SGB VI § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versi ... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)
    0
  • Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"
    0
  • Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    0
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    0
  • Protokoll zum DBA Albanien
    0
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    0
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    0
  • Ruhezeiten / 2 Ruhezeitverkürzung
    0
  • Sauer, SGB III § 444a Gesetz zur Stärkung der berufliche ... / 2 Rechtspraxis
    0
  • Scheinselbstständigkeit / 1 Steuerrechtliche Kriterien der Selbstständigkeit
    0
  • Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 81 Unterrichtungs- und Er ... / 6 Unterrichtung und Erörterung bei Planung von Änderungen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Rechtssicher handeln: Die Kündigung
Die Kündigung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch den Kündigungsprozess. Anhand konkreter Beispiele werden die zehn wichtigsten Kündigungsfälle erklärt. Rechtliche Tipps, Prüfschemata sowie Muster für Betriebsratsanhörungen und Kündigungsschreiben bieten Sicherheit und Arbeitserleichterung.


Stundung und Fälligkeit von Steueransprüchen
Stundung und Fälligkeit von Steueransprüchen

Zusammenfassung Überblick Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit. Die Finanzbehörden können nach § 222 Satz 1 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren