Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Angriff... / 1 Leitsatz

Greift ein Wohnungseigentümer einen Umlagebeschluss an, ist das Gesamtinteresse i. S. d. § 49 Satz 1 GKG nach der Summe der zusätzlichen Be- oder Entlastungen zu ermitteln.mehr

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Gebührenstreitwert: Angriff... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Umlagebeschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für eine konkrete Erhaltungsmaßnahme i. H. v. 360.000 EUR vor. Zu klären ist, wie der Gebührenstreitwert festzusetzen ist.mehr

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Kosten: Was gilt, wenn eine... / 1 Leitsatz

Die Kosten einer Maßnahme, die nicht hätte getroffen werden dürfen, ist nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer umzulegen.mehr

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Umlagebeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 7 wie folgt: "Der bisherige Verteilerschlüssel MEA wird für alle Kosten und Aufwendungen von umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten auf den Verteilerschlüssel beheizbare Flächen gem. Anlage 1 ab dem Wirtschaftsjahr 2023 umgestellt, wobei die nicht beheizten Flächen wie Garagen künftig in dem neuen Schlüssel mit fiktiv 2 m2 angesetzt ...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 1 Leitsatz

Die Pflicht zur Aufstellung der Rechenwerke und zur Korrektur bereits erstellter Jahresabrechnungen trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sofern im Verwaltervertrag keine gesonderte Regelung getroffen wurde, schuldet der ausgeschiedene Verwalter aus dem Verwaltervertrag nur eine Rechenschaftslegung, aber keine Nachbesserung, sondern allenfalls eine ergänzende Ausku...mehr

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Berufung: Eingelegt oder ni... / 1 Leitsatz

Es ist nicht schlechthin unvertretbar, ein als "Antrag auf Wiedereinsetzung der Berufungsfrist" bezeichnetes Schreiben eines Wohnungseigentümers als Berufungsschrift auszulegen.mehr

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Zweites Versäumnisurteil: U... / 1 Leitsatz

Die Säumnis eines Wohnungseigentümers ist nur dann nicht schuldhaft, wenn er an der Wahrnehmung des Verhandlungstermins gehindert war und der Termin deshalb hätte verlegt (§ 227 ZPO) oder vertagt (§ 337 Satz 1 ZPO) werden müssen.mehr

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Anfechtungsbefugnis: Gesell... / 1 Leitsatz

Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist kein Wohnungseigentümer und damit auch nicht anfechtungsbefugt.mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 4 Die Entscheidung

Die Bestellung des X (TOP 5.1.3.) widerspricht nach Ansicht des AG einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Zu den wichtigsten Aufgaben der Verwaltungsbeiräte gehöre es, die Verwaltung zu überwachen. Bei einer übergroßen Nähe zur Verwaltung und einer Stellung in deren Lager widerspreche die Bestellung einer Person wegen der zu befürchtenden Interessenkollisionen ordnungsmäßiger Ver...mehr

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Zweites Versäumnisurteil: U... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K legt gegen ein Versäumnisurteil Einspruch ein. Ferner beantragt er, die Bearbeitung der Sache bis zu Entscheidungen in anderen Verfahren vor demselben Gericht und insbesondere über die dort anhängigen Besetzungs-, Verfahrens- und Sachrügen auszusetzen. Dem Antrag gibt das AG nicht statt und beraumt einen Termin im Oktober 2023 an. K beantragt, den Termin...mehr

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Unterteilung: Vermehrung de... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschlüsse seien für ungültig zu erklären, da sie nicht mit der nach § 25 Abs. 1 WEG nötigen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst worden seien. In der Versammlung sei nur die Hälfte der maßgeblichen Stimmen für die Beschlussanträge abgegeben worden. Da nichts anderes bestimmt worden sei, richte sich das Stimmrecht nach dem Kopfprinzip gem. § 25 Abs. 2 Sa...mehr

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Anfechtungsbefugnis: Gesell... / 4 Die Entscheidung

Das AG verneint die Frage! K sei nicht Eigentümer des Wohnungseigentums. Dies sei die GbR. Diese sei im Fall rechtsfähig und könne durch ihre vertretungsberechtigten Gesellschafter eine Anfechtungsklage erheben. Das Rubrum sei auch nicht zu berichtigen. Eine Parteiberichtigung komme in Betracht, wenn zwischen der durch Auslegung der Klageschrift ermittelten tatsächlich gemei...mehr

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Anschlussstutzen: Sondereig... / 4 Die Entscheidung

Das AG weist die Klage ab! Das Sondereigentum des K sei nicht durch eine aus dem gemeinschaftlichen Eigentum herrührende Ursache verletzt worden, deren unverzügliche Beseitigung B schuldhaft unterlassen habe. Auch nach dem Vortrag des K sei die Schadensursache nicht in einer dem gemeinschaftlichen Eigentum zuzuordnenden Einrichtung zu finden. Ausweislich der Feststellungen d...mehr

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Gebührenstreitwert: Angriff... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, das Gesamtinteresse i. S. d. § 49 Satz 1 GKG sei nach der Summe der zusätzlichen Be- oder Entlastungen zu ermitteln. Denn bei der Summe handele es sich um den Teil der zu verteilenden Kosten, der durch einen veränderten Umlageschlüssel umverteilt werden solle. Im Fall solle nach den nachvollziehbaren Berechnungen des klagenden Wohnungseigentümers von den zu ver...mehr

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Gestattungsvereinbarung: We... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, wer die Kosten einer bereits durch eine Vereinbarung gestatteten baulichen Veränderung zu tragen hat. Kosten einer vereinbarten baulichen Veränderung Wer die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen hat, die durch eine Vereinbarung gestattet wurde, sollte am besten die Gestattungsvereinbarung selbst regeln. Fehlt es daran, ...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von der ehemaligen Verwaltung B eine Jahresabrechnung zu korrigieren, die in ihre Amtszeit fiel. Das AG weist die Klage im Wesentlichen mit der Begründung ab, B habe eine Jahresabrechnung vorgelegt. Damit sei der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung erfüllt. Änderungen aufgrund der Einwände der K gegen die Jahresab...mehr

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Berufung: Eingelegt oder ni... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B wird mit einem ihm am 29.5.2024 zugestellten AG-Urteil zur Zahlung von Hausgeld verurteilt. Unter dem 17.6.2024 richtet B ein mit "Antrag auf Wiedereinsetzung der Berufungsfrist" bezeichnetes Schreiben an das AG und führt darin aus, dass er bis zum 10.6.2024 ortsabwesend gewesen sei. Er meint, die Berufungsfrist laufe wegen der Ortsabwesenheit erst seit ...mehr

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WEG-Streitigkeit: Prozessfü... / 3 Das Problem

In der Nachbarwohnung von Wohnungseigentümer K wird das Balkongeländer erneuert. Im Zuge der Arbeiten wird ohne eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG eine ca. 2 m hohe und 1 m breite Glastrennwand als Sichtschutzwand installiert, die sich in unmittelbarer Nähe zum Balkon des K befindet. Die Glastrennwand setzt sich vom übrigen Balkongeländer deutlich ab. Die Aussicht vom Balk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altvereinbarung: Noch anwen... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss, mit dem nur ein Wohnungseigentümer und ohne Befristung zum Beirat bestellt worden sei, widerspreche der Vereinbarung. Diese Vereinbarung sei trotz § 47 WEG auch noch anwendbar. Denn sie wiederhole nicht lediglich § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG a. F. Es gebe außerdem weitere hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass mit ihr eine dauerhafte Regelung habe gescha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vertrag gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, im einen Fall der Teilungsvertrag, im anderen Fall die Teilungserklärung erstellt, mittels derer die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes festgelegt wird. In aller Regel ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 1 Teil A

Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes In Teil A (oder Teil I) der Teilungserklärung ist in der Regel die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes erfasst. Das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern? Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch Teilungserklärung bedarf nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 3 Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren

Die Verfahrenskosten werden nach den Bestimmungen der §§ 91 ff. ZPO verteilt. Obsiegende Partei ist von jeglicher Kostentragungsverpflichtung befreit Die Kostenfolge des § 91 ZPO besagt, dass der Unterlegene im Rechtsstreit sämtliche Kosten, also auch die dem Gegner erwachsenen außergerichtlichen Kosten, zu erstatten hat. Korrespondierend hiermit ist der Obsiegende von jeglich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 1 Grundsätze

Beschlussklagen Der Streitwert in den wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG ist gemäß § 49 Satz 1 GKG auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Er darf nach § 49 Satz 2 GKG den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht über...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / 2 Anwaltsgebühren

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mehrvertretungsgebühr im Passivverfahren Bei der Beauftragung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit ist dabei § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG zu beachten. Nach dieser Vorschrift erhält der Rechtsanwalt für die Vertretung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit eine Mehrvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 2 Ermächtigung des Verwalters

Es kann durchaus der Fall eintreten, dass ein Rechtsanwalt hinsichtlich des Gesamtinteresses seiner Mandantschaft und seines damit verbundenen Haftungsrisikos nicht bereit ist, zu den sich aus einem deutlich geringeren Streitwert errechnenden Gebühren die Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu übernehmen. Praxis-Beispiel Erhaltungsmaßnahme ohne Vergleichsangebote Die Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / Zusammenfassung

Begriff Die rechtliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren durch den Verwalter stellt zwar keinen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar, die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Verwalter dürfte jedoch in der Regel vorzuziehen sein. Sie verhindert Fehler und damit Haftungsprobleme des meist juristisch nicht vorgebildeten Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / 3 Streitwertvereinbarung

Vereinbarung mit einem Rechtsanwalt Der Verwalter ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich ermächtigt, mit einem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung im Rahmen der Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Rechtsstreit zu vereinbaren. Einhellig wird allerdings vertreten, dass der Verwalter berechtigt ist, mit einem Rechtsanwalt im Fall der Beschlussklagen de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / 1 Anwaltsbeauftragung

Da der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich fungiert, ist er stets Vertreter der Gemeinschaft in gerichtlichen Verfahren, egal, ob Aktiv- oder Passivverfahren. Im Innenverhältnis zur Gemeinschaft stellt sich lediglich im Fall von Aktivverfahren die Frage, ob der Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / Zusammenfassung

Begriff Bezüglich des Streitwerts in WEG-Verfahren ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Beschlussklage handelt oder ein anderes wohnungseigentumsrechtliches Verfahren. Hierbei ist der vom Richter festgelegte Streitwert nicht nur Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren des Klägers, sondern gleichfalls die Bemessungsgrundlage für die Anwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1 Wesentliche Minderung des normalen Rohertrags des bebauten Grundstücks

Rz. 12 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % (s. Rz. 21) gemindert ist. Als Auslöser für eine Rohertragsminderung kommen bei bebauten Grundstücken insbesondere ein Leerstand von Wohnungen oder Geschäftsräumen infolge mangelnder Mieternachfrage, ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2.2 Grundstück

Rz. 37 Nach § 244 Abs. 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück i. S. d. Siebten Abschnitts des Zweiten Teiles des Bewertungsgesetzes. Die Grundstücke i. S. d. §§ 243, 244 BewG einschließlich der ihnen gem. § 218 S. 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gleichgestellten Betriebsgrundstücke stellen gem. § 2 Nr. 2 GrStG den Steuergegenstand der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.2 Ermittlung des Ausmaßes der Rohertragsminderung

Rz. 16 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt voraus, dass gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG der normale Rohertrag (s. Rz. 13) um mehr als 50 % oder um 100 % gemindert ist. Nach dem Wortlaut des § 34 Abs. 1 GrStG bleibt offen, um welche Referenzgröße der normale Rohertrag zu mindern ist, um das Ausmaß der Minderung des Rohertrags zu ermitteln. Erst anhand de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.3 Erstverwalterbestellung

Bis zum Inkrafttreten des WEMoG war zwar umstritten, ob der Verwalter bereits in der Gemeinschaftsordnung bestellt werden kann, wurde aber verbreitet angenommen und insbesondere auch vom BGH bejaht.[1] Nach § 26 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Bestellung und Abberufung des Verwalters. Nach § 26 Abs. 5 WEG sind Abweichungen u. a. von § 26 Abs. 1 WEG nich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betreten des Sondereigentums

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden". Entsprechende Verpflichtung besteht nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG gegenüber anderen Wohnungseigentümern. Jeweils ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Definition der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt.[1] Hiervon ist selbst dann auszugehen, wenn der Verwalter den Vertragstext nicht selbst erstellt, sondern einen bereits erstellten Vertrag übernommen hat: Hierbei kommt es nicht darauf an, ob de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.4 Befugnis zur eigenmächtigen Beauftragung von Sonderfachleuten

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie soll nach der weiteren gesetzlichen Wertung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die wesentlichen Entscheidungen durch Beschluss der Wohnungseigentümer treffen, wenn eine Verwaltungsmaßnahme nicht mehr von untergeordneter Bedeutung oder mit einer erheblichen Verpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / Zusammenfassung

Begriff Vorformulierte Vertragsbedingungen sind im Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung, da der Verwender seinem Vertragspartner hierdurch seinen Willen auferlegt und damit die rechtliche Entscheidungsfreiheit seines Vertragspartners einschränkt. Deshalb ist es für den Verwalter bei der Gestaltung und Verhandlung seiner eigenen Verträge wie bei der Prüfung fremder Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2 Bedeutung der AGB-Regelungen für den Verwalter

Obwohl die Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ursprünglich ausschließlich den Verbraucher schützen sollten, umfasst dieser Schutz inzwischen auch alle Vertragspartner, unabhängig davon, ob sie aus dem privaten, dem gewerblichen oder dem kaufmännischen Geschäftsverkehr kommen. Der Verwalter als Dienstleister für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.10 Sondervergütung des Verwalters

Ist ein Wohnungseigentümer mit seiner Hausgeldverpflichtung im Rückstand, muss der Verwalter ein Klageverfahren einleiten. Vielfach ist in Verwalterverträgen eine pauschale Sondervergütung für den Fall der Veranlassung von Klageverfahren, zahlbar vom säumigen Eigentümer vorgesehen. Hinweis Nicht transparente und klare Klausel Ist die Regelung aber nicht auf den jeweiligen Rück...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.2 Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Nach der Bestimmung des § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen kein Rechtsgeschäft mit sich selbst vornehmen. Es sei denn, dies ist ihm gestattet. Eine entsprechende Gestattung im Verwaltervertrag ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Die Regelung dient lediglich dem Interesse des Verwalters und beachtet die gegenteiligen Interessen der Gemeinschaft der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.5 Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten

Enthält der Verwaltervertrag eine Klausel, wonach der Verwalter berechtigt ist, in Teilbereichen Untervollmacht zu erteilen, so ist diese unwirksam. Mit dieser Klausel wird der Verwalter nämlich ohne Beschränkung berechtigt, seine Aufgaben zu delegieren. Die Verwalterleistungen sind jedoch durch den bestellten Verwalter zu erbringen. Ihm haben die Wohnungseigentümer durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.8 Vergütung des Verwalters

Alle Regelungen des Verwaltervertrags zur Vergütung müssen transparent, also verständlich, richtig und klar sein.[1] Die Wohnungseigentümer müssen erkennen können, welche Rechte und Pflichten ihnen zustehen bzw. welche Vergütung von ihnen zu zahlen ist. Die Regelungen müssen deshalb bestimmt sein, Haupt- und Gegenleistung in angemessenem Verhältnis zu halten, auf wesentliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z. B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung

Rz. 63 [Autor/Stand] Die Kapitalisierung des Unterschiedsbetrags aus dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Erbbauzins erfolgt mit dem sich aus Anlage 21 BewG ergebenden Vervielfältiger. Rz. 64 [Autor/Stand] Maßgebend für den kapitalisierten Unterschiedsbetrags ist die folgende Formel: Rz. 65 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung des auch für Rechtsstreitigkeiten über die Anwaltsvergütung zuständigen IX. ZS des BGH nicht für richtig. Sie steht nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverfahrens und widerspricht der Rechtsprechung anderer ZS des BGH. Grundsätze des Kostenfestsetzungsverfahrens Das Kostenfestsetzungsverfahren, das mit dem Erlass eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachsen

Rz. 151 [Autor/Stand] Auch der Freistaat Sachsen hatte frühzeitig für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) von der eingeräumten Abweichungsbefugnis Gebrauch gemacht und durch Art. 1 des Sächsischen Gesetzes zur Umsetzung der Grundsteuer reform[2] von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen beschlossen. Bei der Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwi...mehr