Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 7.2 Zahlungspflichten nach Wirtschaftsplan

Insbesondere für den Verwalter ist der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht nur hinsichtlich der Ladung des neuen Eigentümers zu Eigentümerversammlungen von erheblicher Bedeutung, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschlossenen Zahlungspflichten auf Grundlage des Wirtschaftsplans. Stets ist derjenige zur Beitragszahlung nach dem jewe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.3.1 Grundsätze

Nach den Bestimmungen der §§ 652 ff. BGB bestehen zunächst keine bestimmten Formerfordernisse für das Zustandekommen eines Maklervertrags. Er kann also grundsätzlich mündlich, in Textform oder schriftlich geschlossen werden. Dies gilt aber nicht für den Bereich des Wohnungseigentums, so es sich nicht um eine Teileigentumseinheit handelt. Vielfach kommt in letzterem Fall ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 4 Verteilung des Verwalterhonorars unter den Wohnungseigentümern

Üblicherweise unterbreitet der Verwalter den Wohnungseigentümern ein Angebot über ein bestimmtes monatliches Verwalterhonorar je Sondereigentumseinheit nach dem Objektprinzip ("Die Grundvergütung für die in §§ 5 bis 13 geregelten Aufgaben des Verwalters beträgt einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer derzeit _____ EUR monatlich je Wohnungseigentumseinheit"). Üblicherweise b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.8 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Dem Verwalter wurde für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR bewegt hat...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.2 Veräußerungszustimmung gemäß § 12 WEG

Ist die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung eines Wohnungseigentums gemäß § 12 WEG erforderlich, kann er für den tatsächlich eintretenden Veräußerungsfall ein Sonderhonorar vereinbaren. Angemessen dürfte hier eine Pauschale in Höhe von 200 bis 300 EUR sein.[1] Zu beachten ist, dass die Sondervergütung im Fall der Veräußerungszustimmung stets als Pauschale vereinbart wer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.2 Umlage auf Verursacher (exklusive Kostenbelastung)

Vielfach werden Sonderhonorare durch einzelne Wohnungseigentümer verursacht. Das ist insbesondere der Fall bei vereinbarter Veräußerungszustimmung, erforderlicher Mahnung, der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren, erforderlicher gerichtlicher Geltendmachung von Hausgeldrückständen. Schuldnerin der Verwaltervergütung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen sowohl von Aktivverfahren des Verwalters für die GdWE als auch in gegen die GdWE gerichteten Verfahren geregelt werden, wenn dies im Verwaltervertrag transparent und ausdrücklich geregelt ist. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.1 Zusätzliche Eigentümerversammlungen

Gemäß § 24 Abs. 1 WEG hat der Verwalter mindestens einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen. Nach § 24 Abs. 2 WEG hat er auch Eigentümerversammlungen in den durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer bestimmten Fällen und dann einzuberufen, wenn dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlan...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.11 Abwicklung von Versicherungsschäden

Auch die Abwicklung von Versicherungsschäden kann ein Sonderhonorar dann begründen, wenn sich eindeutig aus der Vergütungsregelung im Verwaltervertrag ergibt, dass diese Tätigkeit nicht mit der Grundvergütung abgegolten ist. Musterklausel: Sondervergütung des Verwalters für die Abwicklung von Versicherungsschäden § 16 Gesonderte Vergütung[1] (1) Nicht mit der in § 15 vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.5 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Verwalter kann sich ein Sonderhonorar für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen ausbedingen.[1] In diesem Zusammenhang wurde es sogar für möglich gehalten, das Zusatzhonorar unter sämtlichen Wohnungseigentümern verteilen zu können, unabhängig davon, ob der Verwalter für alle Sondereigentumseinheiten einen entsprechenden Ausweis vornimmt.[2] Musterklausel: Sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.10 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.3 Nachweise

Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Privathaushalt, die unter das allgemeine Beitrags- und Nachweisverfahren zur Sozialversicherung fallen, sowie bei geringfügigen Beschäftigungen ohne Haushaltsscheckverfahren gelten die allgemeinen Nachweisregeln. Der Steuerpflichtige hat die Aufwendungen ggf. durch Vorlage einer Mehrfachausfertigung der Lohnsteuerbeschein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.1 Objektkenntnis

Für eine vernünftige Kalkulation seiner Vergütung sollte der Verwalter vorab eine möglichst genaue Kenntnis der zu verwaltenden Wohnanlage und Eigentümergemeinschaft haben. Bereits im Vorfeld sind daher umfassende Informationen über die potenziell zu verwaltende Anlage und deren Eigentümer einzuholen. Maßgeblich kommt es dabei auch auf das Alter und die Ausstattung der Wohna...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.6 Zensus

Mit dem Zensus 2022 war für den Verwalter ein erheblicher Arbeitsaufwand verbunden. Sie waren jedenfalls verpflichtet, die Erhebungsmerkmale "für Gebäude", also insbesondere Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen im Gebäude, Gebäudetyp, Baujahr und Heizungsart anzugeben. Angaben zu den Wohnungseigentümern bzw. den Merkmalen der Sondereigentumseinheiten konnte der Verwalter zwa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 1 Anspruchsberechtigte

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn er bei einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis[1] Arbeitgeber bzw. bei einer haushaltsnahen Dienst- oder Handwerkerleistung[2] Auftraggeber ist. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz Heimbewohner, die einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt in einem im Inland oder EU-/EW...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.7 Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, dass die Hausgelder im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen sind. Nehmen nicht alle Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teil, entsteht für Verwalter ein Zusatzaufwand wegen der Überprüfung der Zahlungseingänge. Insoweit kann für den Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein entsprechendes So...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.4 Minijob im Privathaushalt

Wegen der Höhe der Steuerermäßigung für die haushaltsnahe Beschäftigung ist zusätzlich zwischen geringfügiger Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs[1] und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung[2] zu unterscheiden. Die Abgrenzung bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren [3] teilnimmt. Weist er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.2.2 Vergütungsvereinbarung mit Teilentgelten

Bei dieser Vergütungsstruktur wird zum einen eine Grundvergütung vereinbart, die die stets wiederkehrenden Verwalteraufgaben abdeckt, wie z. B. die Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, die Einberufung der ordentlichen jährlichen Eigentümerversammlung, die Fertigung des Versammlungsprotokolls und das Führen der Beschluss-Sammlung, die Abwicklung des Zahlungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3.1.3 Bauüberwachung/ Baumängel

Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, sind grundsätzlich mit der Grundvergütung des Verwalters abgegolten und können eine zusätzliche Honorierung nicht rechtfertigen. Ist der Verwalter jedoch mit der Bauüberwachung[1] oder der Geltendmachung von Baumängeln beauftragt, rechtfertigt dies ein Sonderhonorar, wenn kl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.1 Höhe der Grundvergütung

Die Angemessenheit des Verwalterhonorars hängt in erster Linie von der Größe des zu verwaltenden Objekts ab. Verwaltern von Kleinanlagen wird regelmäßig ein höheres Honorar zugebilligt als für Großobjekte. Daneben kommt es auch auf zusätzliche Gemeinschaftsanlagen an, wie beispielsweise eine Tiefgarage, ein Schwimmbad, eine Sauna oder ggf. gemeinschaftliche Sportanlagen. Zune...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 3 Sondervergütung

Wie oben bereits ausgeführt, kann sich der Verwalter unproblematisch Sondervergütungen ausbedingen, wenn er im Vertrag transparent eine Grundvergütung für stets wiederkehrende Verwalteraufgaben, die er ausdrücklich im Vertrag benennt, ausweist und sich daneben Sonderhonorare für bestimmte punktuelle und nicht ständige Verwaltertätigkeiten ausbedingt.[1] Für den Fall, dass ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.3.2 Honorarerhöhung durch Beschluss

Freilich können die Wohnungseigentümer eine Erhöhung der Vergütung auch durch Beschluss regeln.[1] Eine rückwirkende Erhöhung des Verwalterhonorars kann allerdings lediglich im Ausnahmefall ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Rückwirkung tatsächlich Verwaltungsleistungen zu erbringen waren, die das übliche Maß überschritten haben un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 1.2.1 Pauschalvergütung

Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, sind damit alle gesetzlichen Pflichtaufgaben des Verwalters abgedeckt und Sondervergütungen für Tätigkeiten, die zu diesen Pflichtaufgaben gehören, sind im Zweifel unzulässig.[1] Dies gilt insbesondere dann, wenn nach der verwaltervertraglichen Regelung "mit den aufgeführten Honorarsätzen sämtliche Kosten für die kaufmännische und techn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / Zusammenfassung

Überblick Für eine realistische Kalkulation des Verwalterhonorars sind bereits im Vorfeld der Bestellung und des Abschlusses des Verwaltervertrags möglichst umfassende Informationen über die zu verwaltende Eigentümergemeinschaft einzuholen. Danach ist zu entscheiden, ob das Verwalterhonorar als Pauschale sämtliche dem Verwalter nach dem Gesetz obliegenden Pflichten umfasst o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalterhonorar / 2.2 Umsatzsteuer

Der Verwalter hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer zuzüglich zur vereinbarten Verwaltervergütung, wenn dies im Verwaltervertrag vereinbart ist. Ansonsten sind die im Verwaltervertrag enthaltenen Beträge als Bruttobeträge anzusehen, in denen die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Besondere Bedeutung hat die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.2 Beschäftigung im Privathaushalt im Inland oder EU/EWR

Weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis in einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird.[1] Bei Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen die örtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Haushalt der gepflegten oder betreuten Person erfüllt sein. Für die Inanspruchnahme von Pflege- oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 6.1 Beteiligte bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen

In einer WEG müssen verschiedene Akteure zusammenwirken, damit eine energetische Sanierungsmaßnahme erfolgreich umgesetzt werden kann. Dadurch entsteht im Vergleich zum Vorgehen eines einzelnen Eigentümers zusätzliche Komplexität. Wohnungseigentümer Da die Maßnahmen in der Regel das Gemeinschaftseigentum betreffen, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der zentrale Entsc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 6.2 Beschlussfassung und Umsetzung von Maßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen betreffen in der Regel das Gemeinschaftseigentum der WEG, deshalb müssen damit verbundene Entscheidungen in der Eigentümerversammlung getroffen werden. Bis zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 war eine Eigentümerversammlung nur dann beschlussfähig, wenn mehr als 50 % der Miteigentumsanteile vertreten waren. Allein daran sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 1.4 Keine Alternative: Selbstjustiz

Nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach Ablauf einer im Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung gewährten Ziehfrist kann der Vermieter keinesfalls eigenmächtig das Schloss zur Wohnungstür auswechseln. Zwar hat die Kündigung das Mietverhältnis zunächst beendet, es steht zu diesem Zeitpunkt aber nicht sicher fest, dass die Kündigung auch tatsächlich wirksam und das M...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.3 Objektverwertung

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung des Mietverhältnisses auch vor, "wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde". Geregelt ist hier also die Kündigung des Vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.2 Eigenbedarf des Erwerbers

Der Käufer einer Wohnung kann dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Veräußerer den Erwerber etwa im Kaufvertrag ermächtigt hat, Kündigungsrechte geltend zu machen. Der Eigenbedarf muss sich auf den jeweiligen Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung beziehen. Vermieter ist der Erwerber aber e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 2.5.1.1 Zugriff des Vermieters

Grundsätzlich fungiert der Vermieter als Treuhänder im Hinblick auf die Kaution und auch die Zinsen. Ein Zugriff auf die Kaution ist dem Vermieter ausschließlich dann möglich, wenn er einen Anspruch gegen seinen Mieter hat. Dieser Anspruch muss aber aus dem Mietverhältnis selbst resultieren. Der Vermieter kann nicht etwa einen Zugriff auf die Kaution mit einer Aufrechnung mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.2 Bodenwertanteil

Rz. 560 Der Bodenwertanteil des Erbbaurechts entspricht dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergibt, dass der Erbbauberechtigte über die Restlaufzeit des Erbbaurechts nicht den vollen Bodenwertverzinsungsbetrag leisten muss. Der Bodenwertanteil kann auch negativ sein, wenn der vereinbarte Erbbauzins (z. B. infolge stark gefallener Bodenpreise) höher ist als der bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.3.2 Bewertung des Erbbaurechts (§ 193 BewG)

Rz. 567b Nach § 193 Abs. 1 S. 1 BewG erfolgt die Bewertung des Erbbaurechts vorrangig in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ImmoWertV durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem von den Gutachterausschüssen abgeleiteten Erbbaurechtskoeffizienten. Erbbaurechtskoeffizienten dienen nach § 23 Abs. 1 ImmoWertV im Wesentlichen der Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.2 Überblick über die Bewertungsverfahren

Rz. 526 § 182 Abs. 1 S. 1 BewG schreibt vor, dass der Wert der bebauten Grundstücke in Abhängigkeit von der Grundstücksart nach dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Für welche Grundstücksart welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt, ergibt sich aus § 182 Abs. 2–4 BewG. Die unterschiedlichen Bewertungsverfah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.6.2.3 Gebäudewertanteil

Rz. 563 Der Gebäudewertanteil ist nach § 193 Abs. 5 S. 1 BewG bei der Bewertung des bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren der Gebäudeertragswert nach § 185 BewG, bei der Bewertung im Sachwertverfahren der Gebäudesachwert nach § 190 BewG. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens[1] ist nicht vorgesehen, weil dieses keine getrennte Bewertung des Gebäudes und des Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.5.2 Regelherstellungskosten des Gebäudes

Rz. 547 Nach § 190 Abs. 1 S. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Dies sind die durchschnittlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit.[1] Dass die Ermittlung des Gebäudesachwerts nicht auf der Grundlage tatsächlicher, sondern gewöhnlicher Herstellungskosten erfolgt, trägt dem Umstand Rechnung, dass ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung: Grenzen gegenüber Wohnungseigentümern?

1 Leitsatz Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht eines Verwalters einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Rechtsgeschäfte gegenüber einem Wohnungseigentümer ist nach § 9b Abs. 1 Satz 3 WEG unwirksam, soweit dieser der Gemeinschaft wie ein Außenstehender gegenübertritt. 2 Normenkette §§ 9b, 27 Abs. 1 WEG; § 180 BGB 3 Das Problem Wohnungseigentümer K ist seit De...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung: Grenzen gegenüb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, ob es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Vertrags einer Entscheidung der Wohnungseigentümer bedarf. § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG soll den Rechtsverkehr mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erleichtern. Wer mit einem Verwalter einen Vertrag schließt, soll nicht befürchten müssen, dass dessen Vertretungsmacht nicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung: Grenzen gegenüb... / 1 Leitsatz

Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht eines Verwalters einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Rechtsgeschäfte gegenüber einem Wohnungseigentümer ist nach § 9b Abs. 1 Satz 3 WEG unwirksam, soweit dieser der Gemeinschaft wie ein Außenstehender gegenübertritt.mehr

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Vertretung: Grenzen gegenüb... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! X habe die Kündigung nicht unter Verstoß gegen § 180 Satz 1 BGB ohne Vertretungsmacht erklärt. Dies folge aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG. Die Vorschrift erfasse auch die Kündigung von Arbeitsverträgen. Der Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen setzten zu ihrer Wirksamkeit keinen Beschluss voraus. § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG unterscheide beim Um...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung: Grenzen gegenüb... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K ist seit Dezember 2021 Hausmeister der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B. Diese beschäftigt regelmäßig nicht mehr als 10 Arbeitnehmer. Verwalter X kündigt das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 27.12.2022 zum 31.1.2023. Im dagegen geführten Kündigungsschutzverfahren schließen die Parteien einen Vergleich. Danach leitet B aus dieser – ersten – Kündig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung: Grenzen gegenüb... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter gem. § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Vorkauf berechtigt. Im Fall wird gefragt, ob dieses Recht auch dann besteht, wenn Teileigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweiergemeinschaft: Muss do... / 3 Das Problem

Das Grundstück, auf dem ein Doppelhaus errichtet ist, und das Doppelhaus sind in Wohnungseigentum aufgeteilt. Eine Gemeinschaftsordnung besteht nicht. Die Wohnungseigentümer 1 und 2 "leben" das Wohnungseigentumsgesetz nicht. Wohnungseigentümer 1 baut daher ohne eine Gestattung. Dagegen geht Wohnungseigentümer 2 vor (nach Hinweis als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer). Wohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kosten: Wer muss sie tragen? / 5 Hinweis

Problemüberblick Das Wohnungseigentumsgesetz kennt neben Wohnungs- und Teileigentum auch das Wohnungs- und Teilerbbaurecht. Gegenstand der Teilung sind in diesem Fall nicht ein Grundstück und ein Gebäude, sondern ist nur ein Gebäude, an dem ein Erbbaurecht besteht. Für eine solche Gemeinschaft gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum (Teileigentum) entsprechend. Im F...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung: Grenzen gegenüb... / 2 Normenkette

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