Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Absperrventil

Ein Absperrventil, das der Strangabsperrung eines gesamten Strangs oder Teilbereichs eines Gebäudes dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies selbst dann, wenn es sich im Bereich des Sondereigentums befindet, da es dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller oder einiger Wohnungseigentümer dient. Auch ein Absperrventil, welches der Absperrung lediglich einer Wohneinh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Sprechanlage (Wohnung)

Soweit keine anderen Vereinbarungen in der Teilungserklärung getroffen sind, gehören die in den jeweiligen Sondereigentumseinheiten gelegenen Sprechstellen einer gemeinschaftlichen Sprechanlage eines Hauses zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Stützmauern

Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Diese darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fallrohr

Die Hauptversorgungsleitungen der Entwässerung des Grundstücks und des Gebäudes als Einrichtung des gemeinschaftlichen Gebrauchs sind Gemeinschaftseigentum. Ab den abzweigenden, in Sondereigentumsräume führenden Leitungen zählen die Anschlussleitungen zum Sondereigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Geländer (Balkon)

Das Balkongeländer ist als konstruktiver Gebäudeteil und Gegenstand der äußeren Ansicht zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fensterbank (außen)

Die Außenfensterbank fungiert als konstruktiver Gebäudeteil und dient der äußeren Ansicht. Somit ist sie Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fensterladen (Rollladen/Jalousien)

Ein Fensterladen gilt als Außenanlage und ist daher Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Rollläden und somit auch die Rollladengurte stehen im Allgemeinen im Gemeinschaftseigentum. Dem Sondereigentum sind sie aber dann zuzuordnen, wenn die Rollläden nicht in die Außenwand integriert sind und ohne Beeinträchtigung der äußeren Gestaltung montiert und demontiert werden kön...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Aufzug

Der Aufzug als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs ist regelmäßig Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Aufzüge, die lediglich einem Wohnungs- oder Teileigentum zugeordnet sind oder von diesem ausschließlich genutzt werden (z. B. Speiseaufzug in einer Gaststätte), können auch Bestandteil des Sondereigentums sein.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 2 Schäden im Sondereigentum als Folge schadhaften Gemeinschaftseigentums

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage an den Verwalter ist auch, wer für Schäden im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn deren Ursache eindeutig im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums liegt. Praxis-Beispiel Undichtes Dach Die meisten Wohnungseigentümer gehen irrig davon aus, dass ein in ihrer Wohnung (Sondereigentum) durch ein undichtes Dach (Gemeinschaftseigentum) hervorg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Treppenhaus

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 3 Auftragsvergabe an Bauunternehmen und Handwerker

Eine Besonderheit bei der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie der Kostentragung stellt die Beauftragung von Unternehmen, Handwerkern etc. dar: Für das Gemeinschaftseigentum kann nur der Verwalter als Auftraggeber auftreten, unabhängig davon, wer letztlich die Kosten einer Maßnahme zu tragen hat. Wenn beispielsweise in einer Gemeinschaftsordnung wirksam vere...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Markise (fester Bestandteil des Gebäudes)

Eine fest mit dem Gebäude verbundene Markise, die ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle ist (Sonnenschutzsegel sowie sonstige fest bauseits installierte Sonnenschutzsysteme), gehört zum Gemeinschaftseigentum.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Messgeräte (Heizung und Wasser)

Hauseigentümer sind nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe des Verbrauchs auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Die hierzu erforderlichen Messgeräte sind demnach gemeinschaftlich anzuschaffen und zu betreiben. Diese von der Eigentümergemeinschaft angeschafften Messgeräte sind daher Bestandteil des Gemein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Heizungsrohre

Bei haustechnischen Installationen für Wasser, Energie etc. handelt es sich um geschlossene Anlagen, deren eigenmächtige Veränderung Auswirkungen auf die Gesamtanlage haben kann. Daher können in diesem Zusammenhang die Anschlussleitungen inklusive der Heizkörper auch innerhalb des Sondereigentums Bestandteile des Gemeinschaftseigentums sein.[1] Im Übrigen aber stehen die Heiz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Mauer (tragend)

Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Es darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Estrich (Wohnung)

Ein innerhalb des Sondereigentums verlegter Estrich ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, da die Wärme- und Schallisolierung zu den konstruktiven und wesentlichen Gebäudemerkmalen zu zählen ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Isolierschicht

Die Isolierschicht eines Gebäudes ist zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Dabei ist grundsätzlich ihre Positionierung unerheblich, sodass die Isolierschicht auch dann Gemeinschaftseigentum darstellt, wenn sie im Bereich des Sondereigentums aufgebracht ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fensterrahmen

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteile des Gemeinschaftseigentums. Ein nach innen liegender Fenstergriff kann Sondereigentum darstellen. Vereinbarungen über die Kostentragungspflicht bleiben hiervon unberührt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fensterscheiben

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Vereinbarungen über die Kostentragungspflicht bleiben hiervon unberührt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Balkonbelag (Fliesen, Platten etc.)

Bei Balkonen kann allenfalls die oberste begehbare Schicht des Aufbaus (Fliesen etc.) zu Sondereigentum erklärt werden.[1] Darunter liegende Schichten (z. B. Feuchtigkeitsisolierung, Wärmedämmung) sind zwingend Gemeinschaftseigentum.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Doppelverglasung

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Gegenstand des Sondereigentums kann ein nach innenliegender Fenstergriff sein. Es ist jedoch möglich, durch Vereinbarung die Kostentragungsverpflichtung auf den jeweiligen Sondereigentümer abzuwälzen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Loggia

Analog zu den Balkonen sind Loggien bei vertikaler Begrenzung und vorhandener Raumqualität sondereigentumsfähig. Die einzelnen Bauteile sowie z. B. die Balkonaußenseite und die Balkontür gehören zum Gemeinschaftseigentum. Ebenso wie bei Balkonen, kann der Fußbodenbelag Sondereigentum sein.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Installation (Elektro)

Stromleitungen, die zu den Sondereigentumseinheiten führen (= Hauptleitungen), sind gemeinschaftliches Eigentum.[1] Ab der Abzweigung in das Sondereigentum können sie im Sondereigentum stehen, wenn das Stromsystem nicht ein Gesamtsystem darstellt, dessen ungestörter Gebrauch durch die Bildung von Sondereigentum eingeschränkt werden könnte.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Gartenhaus

Ein Gartenhaus oder Geräteschuppen, in dem die gemeinschaftlichen Gartengeräte gelagert werden, ist als Raum für gemeinschaftliche Dienste in der Gartenanlage Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Die Errichtung eines Gartenhauses durch einen Sondernutzungsberechtigten stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf eines Gestattungsbeschlusses der Wohnungseigentümergemein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / Fenster

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung samt Innenseiten sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Gegenstand des Sondereigentums kann lediglich ein nach innen liegender Fenstergriff sein, wenn dies so vereinbart ist. Vereinbarungen über die Kostentragungspflicht bleiben hiervon unberührt.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 6. Bescheinigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei Eigentumswohnungen können selbstnutzende Eigentümer energetische Sanierungskosten gem. § 35c Abs. 5 EStG nach Rz. 42 (neu) = Rz. 35 (alt) geltend machen für das Sondereigentum: in voller Höhe und für das Gemeinschaftseigentum: anteilig nach der jeweiligen Miteigentumsquote. Beachten Sie: Allerdings verlangt eine Aufteilung für Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum aufgrund...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz , für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 6)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 kann der Befreiungsabschlag ebenfalls gewährt werden, wenn das Grundstück in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseigentum

Zusammenfassung Begriff Die Möglichkeit der Aufrechnung spielt im Wohnungseigentumsrecht nur eine untergeordnete Rolle, da diese auf wenige Fälle beschränkt und ansonsten wie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Zahlungsansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auf die Zahlung der Hausgelder dr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentum: Verkehrssicherungspflichten

1 Leitsatz Ein vermietender Wohnungseigentümer haftet grundsätzlich für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet. 2 Normenkette § 535 BGB; § 9a Abs. 2 WEG 3 Das Problem K mietet von Wohnungseige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 1 Leitsatz

Ein vermietender Wohnungseigentümer haftet grundsätzlich für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.mehr

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Vermietetes Wohnungseigentu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt ein Mieter von einem Wohnungseigentümer Schadensersatz für eine Pflichtverletzung, die der Wohnungseigentümer nicht beherrscht hat. Denn es war nach § 9a Abs. 2 WEG allein an der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümer und Dritte vor den Gefahren von Schnee und Eis zu schützen. Vertragliche Verkehrssicherungspflicht Der BGH klär...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 3 Das Problem

K mietet von Wohnungseigentümer B eine Wohnung. Für die Gehwege auf dem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück nimmt die S-GmbH im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Winterdienst wahr. Im Mietvertrag ist bestimmt, dass K die Betriebskosten unter anderem für die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis nach dem "Eigentumsanteil" zu tragen hat. Zude...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / 3 Gegenseitigkeit

Die Aufrechnung setzt grundsätzlich eine Gegenseitigkeit der Forderungen voraus. Bei dem Gläubiger der zur Aufrechnung stehenden Forderung muss es sich um den Schuldner der Gegenforderung handeln und umgekehrt. Aus diesem Grund ist die Aufrechnung eines Schuldners mit einer Forderung, die er gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer hat, mit einem Anspruch, den die Gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / 2 Aufrechnungsmöglichkeit

Die Aufrechnung eines Wohnungseigentümers mit einer eigenen Forderung gegen Wohngeldforderungen der Gemeinschaft ist auf solche Forderungen beschränkt, die entweder anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.[1] Nach h. M. ist daneben auch die Aufrechnung mit Forderungen möglich, die ihren Grund in einer Notgeschäftsführung gem. § 18 Abs. 3 WEG haben.[2] Hinweis Aufrechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / 2.3 Forderung aus Notgeschäftsführung

Eine Forderung aus einer Notgeschäftsführung entsteht immer dann, wenn ein Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 3 WEG in berechtigter Weise Maßnahmen getroffen hat, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig gewesen sind. Grundsätzlich beschließen nämlich nur die Wohnungseigentümer über Erhaltungsmaßnahmen und nur diese hab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einberufung durch Wohnungseigentümer?

1 Leitsatz Das AG kann den Beschluss nach § 24 Abs. 3 WEG ersetzen, mit dem ein Wohnungseigentümer zur Einberufung einer Versammlung ermächtigt wird. 2 Normenkette § 24 Abs. 3 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K beantragt, nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG zu bestimmen, dass er eine Versammlung einberufen darf. Die Klage erledigt sich. Fraglich ist, ob K einen Anspruch auf die Besti...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Die Möglichkeit der Aufrechnung spielt im Wohnungseigentumsrecht nur eine untergeordnete Rolle, da diese auf wenige Fälle beschränkt und ansonsten wie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Zahlungsansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auf die Zahlung der Hausgelder dringend angewies...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / 1 Grundsätze

Die Möglichkeit der Aufrechnung einer Forderung mit der Forderung eines anderen, regeln die §§ 387 ff. BGB. Voraussetzung einer Aufrechnung ist stets, dass die eigene Forderung wirksam und fällig ist und die einander geschuldeten Leistungen gleichartig sind. Hinweis Aufrechnung gegen Hausgeldzahlung nur eingeschränkt zulässig Um eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht zu gefährde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / 2.1 Anerkannte Forderung

Bei einer anerkannten oder auch unbestrittenen Forderung handelt es sich stets um eine solche, die auch in einem Rechtsstreit entweder entscheidungsreif festgestellt oder aber nicht bzw. nicht schlüssig bestritten wird.[1] In solchen Fällen kann also bereits vor einer Gerichtsentscheidung und/oder Rechtskraft dieser Entscheidung aufgerechnet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zurückbehaltungsrecht / 5 Säumiger Wohnungseigentümer

Befindet sich ein Wohnungseigentümer mit seinen Zahlungen an die Gemeinschaft in Verzug, so kann diese ein Zurückbehaltungsrecht in der Weise ausüben, dass sie den mit den Zahlungen in Verzug befindlichen Wohnungseigentümer von den Versorgungsleistungen wie Heizung, Wasser ausschließen.[1] Zu diesem Zweck ist die Eigentümergemeinschaft berechtigt, Absperrventile an den entsp...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einberufung du... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer darauf klagen kann, ihn zur Einberufung einer Versammlung zu ermächtigen. Einberufung der Versammlung durch einen Wohnungseigentümer Gibt es keinen Verwalter, kann ein Wohnungseigentümer im Wege der Beschlussersetzungsklage auf eine Ermächtigung zur Einberufung klagen. Das sehen alle so, im Fall au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietetes Wohnungseigentu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH bejaht die Frage! Der Vermieter sei aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache und damit auch den Zugang zur Mietsache zu gewähren. Er habe daher in seinem Einflussbereich die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen des Gebrauchs der Mietsache, insbesondere auch Gefahren für den Miete...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufrechnung im Wohnungseige... / 2.2 Rechtskräftig festgestellte Forderung

Bei einem rechtskräftig festgestellten Anspruch handelt es sich um einen Anspruch, über den eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist und gegen den kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann. Achtung Ausnahme Eine Ausnahme vom Aufrechnungsverbot kann gemäß § 242 BGB dann in Betracht kommen, wenn die Hausgeldforderung und die Gegenforderung in untrennbarem Zusammenhang steh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einberufung du... / 1 Leitsatz

Das AG kann den Beschluss nach § 24 Abs. 3 WEG ersetzen, mit dem ein Wohnungseigentümer zur Einberufung einer Versammlung ermächtigt wird.mehr