Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.2.1 Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 hat sich der Anwendungsbereich der entsprechenden vormaligen Bestimmung des § 43 Nr. 2 WEG a. F. insoweit erweitert, als die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Auswirkungen hat dies in erster Linie für vormals noch mögliche Direk...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.4 Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern

Unmittelbare Außenhaftung Für das Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern ist § 9a Abs. 4 WEG von erheblicher praktischer Bedeutung. Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamth...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.2.2 Klagen der Wohnungseigentümer

Gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 auf Grundlage von § 43 Nr. 2 WEG a. F. hat sich der Anwendungsbereich der nunmehrigen Bestimmung des § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG bezüglich Klagen der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer insoweit erweitert, als Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft geltend zu mache...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Klägerin oder als Beklagte fungiert, ist deren Bezeichnung einfach. Praxis-Beispiel Rückständige Hausgelder Die "Eigentümergemeinschaft Dorfstraße 8 in 79294 Sölden, vertreten durch den Verwalter Richard Müller," macht rückständige Hausgelder gegenüber Wohnungseigentümer Klamm geltend. Das korrekte Rubrum lautet wie folgt: Prax...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.2 Einzelne Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

In den Bereichen, in denen die Eigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt selbst nicht handeln kann, sind die Inhaber der Rechte und Pflichten nach dem WEG die Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft. Hiervon betroffen sind insbesondere Individualansprüche der Wohnungseigentümer wie z. B. auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrig...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 2.1 "Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer"

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unumschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen allerdings Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentüm...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5 Verteilung der Verfahrenskosten unter den Wohnungseigentümern

4.5.1 Grundsätze Die Gerichtskosten in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren richten sich als zivilprozessuale Verfahren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Maßgeblich für die Kostenverteilung ist zunächst die richterliche Entscheidung über die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten nach §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, hat sie sämtl...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr

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Hausgeld (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien im Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Bestehen bei...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.2 Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft beginnt mit dem Anlegen der Grundbücher. Zu diesem Zeitpunkt ist die Eigentümergemeinschaft nämlich nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG entstanden. Im praxisrelevanten Fall der Teilung nach § 8 WEG existiert die sog. "werdende Eigentümergemeinschaft" nicht mehr. Bis zum Inkrafttreten des WEMoG war diese entstanden, sobald aufgru...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 1.3 Bauliche Veränderung

Für Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des Sondereigentums hinausgehen, ordnet § 13 Abs. 2 WEG eine Gestattungsbeschlussfassung an, soweit durch die entsprechende Maßnahme anderen Wohnungseigentümern ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst. § 13 Abs. 2 WEG betrifft a...mehr

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Hausgeld (WEG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 6 Zweiergemeinschaft

Auch auf die Zweiergemeinschaft finden die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes uneingeschränkt Anwendung. Sonderregelungen existieren für Zweiergemeinschaften nicht. Eine Zweiergemeinschaft liegt stets dann vor, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft aus 2 Wohnungseigentümern besteht – unabhängig davon, wie viele Sondereigentumseinheiten einem der beiden Eigentümer g...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5.1 Grundsätze

Die Gerichtskosten in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren richten sich als zivilprozessuale Verfahren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Maßgeblich für die Kostenverteilung ist zunächst die richterliche Entscheidung über die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten nach §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, hat sie sämtliche Verfahrensk...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.1 Alleinnutzung des Berechtigten

Nach der Bestimmung des § 1020 Satz 2 BGB hat der Berechtigte aus der Grunddienstbarkeit die von ihm gehaltene Anlage in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten. Praxis-Beispiel Geh- und Fahrtrecht für Hinterliegergemeinschaft Der Bauträger hat in der Vergangenheit auf einem Grundstück 2 Gebäude errichtet und später die Grundstücke geteilt und auch die Wohnungs- oder Gewerbeeinhei...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.1 Aus dem Gemeinschaftseigentum ergebende Rechte

Gegenüber der alten Rechtslage haben sich die originären Ausübungsbefugnisse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erweitert. Für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, ist allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits gemäß § 9a Abs. 2 WEG unmittelbar ermächtigt, da sie die sich aus dem gemeinschaft...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 4.3 Fehlende Vertretungsberechtigung

Dem Verwalter fehlt die Berechtigung zur Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dann, wenn ein konkreter Interessenkonflikt vorliegt, wie dies insbesondere im Fall eines Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB der Fall sein kann oder er gerichtlich nach den allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausscheidet. Praxi...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.3 § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG

Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters einschließlich solcher über Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter weist § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG ebenfalls dem sachlich wie auch örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage zu. Die Vorschrift ist dabei sachbezogen weit auszulegen. Maßgeblich ist, ob das von der kl...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5.2.2 Schutzwürdige Belange des Schuldners

Paradebeispiel für die Erhaltung schutzwürdiger Belange des Schuldners ist das Erfordernis eines Vorgehens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung von Mängelrechten aus einem Bauträgerkaufvertrag. Dies hat zwar nur indirekt etwas mit der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tun, als der BGH bereits im Jahr 1979 klargestellt hat, dass ...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.1 Grundsätze

Allgemein wird unterschieden in: Gerichtskosten: Hierunter fallen die Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind. Beispiele: Verfahrenskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten: Hierunter fallen die Kosten, die nicht an das Gericht zu zahlen sind, also insbesondere die Gebühren/Honorare für Rechtsanwälte. Streitwert Di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5.2 Kostenverteilung in der Jahresabrechnung

Wohnungseigentumsrechtliche Verfahren können eine jahresübergreifende Verfahrensdauer haben. Praxis-Beispiel Die Unterlassungsklage Wegen der zweckbestimmungswidrigen Nutzung seiner Sondereigentumseinheit, erhebt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Sommer 2025 eine Unterlassungsklage gegen Wohnungseigentümer W. Mit Klageerhebung hat sie Gerichtskostenvorschuss geleistet...mehr

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Hausgeld (WEG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 5 Ausübungsbefugnisse der Gemeinschaft

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese übt also fremde Rechte, nämlich diejenigen der Wohnungseigentümer, in eigenem Namen aus. Geregelt in § 9a Abs. 2 WEG, übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich au...mehr

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Hausgeld (WEG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 1.2 Richterliche Beschlussersetzung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG

Soweit die Wohnungseigentümer einen notwendigen Beschluss nicht fassen, entscheidet der Richter im Rahmen des entsprechenden Beschlussersetzungsverfahrens. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Beschlüsse über die Einforderung von Nachschüssen oder Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan nicht zustande kommen oder aber eine richterli...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Wichtigstes Verwaltungsorgan neben den Wohnungseigentümern bzw. der Wohnungseigentümerversammlung ist der Verwalter. Seiner Bedeutung entsprechend, ordnet § 26 Abs. 5 WEG an, dass seine Bestellung nicht ausgeschlossen werden kann – auch nicht durch Vereinbarung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 1.1.3 Unwirksame Eigentumszuordnung

Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer zunächst vereinbaren, dass Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sind, zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören. Praktische Bedeutung kommt dieser Bestimmung nicht zu. Der in der Praxis hingegen weitaus häufigere Fall, dass in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung gemein...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.4 Gemeinschaftsvermögen

Gemäß § 9a Abs. 3 WEG ist das Gemeinschaftsvermögen der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet und wird von ihr verwaltet, und nicht von den Wohnungseigentümern. Als Konsequenz folgt hieraus, dass die einzelnen Wohnungseigentümer keinen Anteil am Verwaltungsvermögen haben. Sie haben also keine unmittelbaren, sondern über die Mitgliedschaft in der Gemein...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.4 Grundbuchfähigkeit

Immobilienerwerb Längst ist anerkannt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähiger Verband Grundeigentum erwerben kann. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher mehrheitlich beschließen, dass die Gemeinschaft eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt.[1] Insoweit kann dann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch als Eigentümerin ins Grundbuch e...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.1 Ungeregelte Mehrhausanlage

Bei der ungeregelten Mehrhausanlage bestehen keinerlei Besonderheiten gegenüber der typischen Einhausanlage. Sämtliche Belange, mögen sie auch nur eines der Häuser betreffen, sind von der Gesamtgemeinschaft zu regeln. Kosten sind unter sämtlichen Wohnungseigentümern zu verteilen, auch wenn sie nur ein Haus betreffen. Praxis-Beispiel Haus mit Aufzug In einer Wohnanlage, die aus...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.1 Regelung durch Beschluss

Die Wohnungseigentümer einer Mehrhausanlage können zumindest mit Blick auf die Kostenverteilung eine Trennung zwischen den Häusern herbeiführen. Rechtsgrundlage bildet § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Nach dieser Vorschrift kann der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel bezüglich einzelner Kosten oder einzelner Arten von Kosten durch Beschluss geändert werden.[1] Wi...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3 Überblick

Der BGH hatte bereits im Jahr 1980 die Komplexität des Wohnungseigentumsrechts beklagt.[1] Durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft – zunächst seitens der Rechtsprechung und schließlich des Gesetzgebers – hat sich hieran nichts geändert. Waren zunächst auch neue Probleme entstanden, wurden diese in praxisrelevanter Hinsicht auch gelöst. Vo...mehr

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Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum ist stets der jeweilige Verwaltungsgegenstand zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Verwaltungszuständigkeit sind hier insbesondere Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum voneinander zu unterscheiden. Keine Seltenheit sind daneben Bruchteilsgemeinschaften an einem Sondereigentum, auch diese müssen verwaltet werden. Bei Mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.3 Erledigung des Verfahrens

Nicht selten sind die Fälle, in denen sich im Laufe des Verfahrens der Rechtsstreit erledigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Zahlung eines Hausgeldschuldners während des Verfahrens Im Laufe des Hausgeldverfahrens gegen den säumigen Wohnungseigentümer gleicht dieser sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen aus. Praxis-Beispiel Beispiel 2: Entfernung der Parabolantenne im laufende...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.1 Gegenstand

Keine unerhebliche Rolle spielen auch Grunddienstbarkeiten im Bereich des Wohnungseigentums. So können Gemeinschaftsgrundstücke mit Grunddienstbarkeiten belastet oder aber durch eine Grunddienstbarkeit begünstigt sein. Bei einer Grunddienstbarkeit handelt es sich um ein dingliches Recht, das jeweils zulasten eines Grundstücks besteht und den jeweiligen Eigentümer belastet un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 3 Verfallsregelung

Viele Eigentümergemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1] Regeln die Wohnungseigentümer etwa konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiode im Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.1 § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG

Eine ausschließlich örtliche sowie sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts des Belegenheitsorts der Wohnanlage für "Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern untereinander" begründet § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Umfasst sind hiervon insbesondere Beseitigungsansprüche, soweit das Sondereigentum konkret durch eine bauliche Veränderung beeinträchtigt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.10 Prozesskostenhilfefähigkeit

Im Zuge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist diese auch prozesskostenhilfefähig. Dies hatte bereits die Instanzrechtsprechung nach der insoweit maßgeblichen BGH-Entscheidung im Jahr 2005 und noch vor der ihr nachfolgenden Gesetzgebung anerkannt.[1] Der BGH hat dies auch nach der gesetzlichen Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 7 Mehrhausanlagen

Unabhängig davon, ob dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch entsprochen wird, dass Untergemeinschaften mit eigenen Beschluss- und somit Verwaltungskompetenzen eingeräumt sind, können Untergemeinschaften niemals eigenständig rechtsfähig sein. Sie bleiben Teil der (Gesamt-)Wohnungseigentümergemeinschaft.[1] Praxis-Beispiel Dachinstandsetzung Die Wohnungseigentumsanlage beste...mehr