Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Schadensersatz / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Februar 2020 Straßenfenster auszutauschen. Sie weisen die Verwaltung an, alle zur Erfüllung bzw. Beschaffung der Förderungsbestimmungen der IFB Hamburg notwendigen Unterlagen einzuholen. Die Verwaltung soll für den Fensteraustausch außerdem 3 Angebote von bestimmten Unternehmen einholen und in der nächsten Versammlung einen Preisspiegel ...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2.1 Überblick

Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, aber auch beschließen, einen Verwaltungsbeirat "einzurichten". Damit ist das "Amt" geschaffen. Notwendig ist noch die Bestellung der Mitglieder, mithin die Wahl von Amtsträgern und die Annahme der Wahl. Hinweis Eine Bestellung – zwei Akte Bestellen die Wohnungseigentümer Mitglieder des bis dahin nicht bestehenden Verwaltungsbeirats, l...mehr

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Gebührenstreitwert: Positiv... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B die Zahlung von Vorschuss. Das AG verurteilt B, an K 4.055,55 EUR zu zahlen. Weiter stellt es auf Antrag von K fest, B sei verpflichtet, in den Monaten Februar bis Dezember 2024 zu je bestimmten Terminen je 399 EUR zu zahlen. Das AG setzt den Gebührenstreitwert auf 8.439,55 EUR fest. Dagegen wendet si...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.9 Bestellung durch das Gericht

Können sich die Wohnungseigentümer nicht auf eine Person als Verwaltungsbeirat verständigen und findet ein entsprechender Antrag keine Mehrheit oder wäre der Antrag unnütze Förmelei, kann nach §§ 18 Abs. 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG im Wege der Beschlussersetzungsklage auf einen Verwaltungsbeirat geklagt werden.[1] Der Antrag hat Erfolg, wenn die Bestellung eines Verwaltungsbeirat...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Kam... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteige (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer meine zwar, ihre Beschwer stimme mit dem von dem Berufungsgericht für das Berufungsverfahren auf der Grundlage von § 49 GKG festgesetzten Gebührenstreitwert ...mehr

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Einsichtsrecht: Folgen eine... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das AG sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Verletzung des Einsichtsrechts allein nicht zu einer Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Nachschuss-Beschluss führen könne. Es sei zwar zutreffend, dass dem Eigentümer die Abrechnung so rechtzeitig mitgeteilt werden solle, dass er sie in zumutbarer Weise vor Beschlussfassung über die Nachschüsse oder die...mehr

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Anlage: Beschlusskompetenz ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es eine Beschlusskompetenz gibt, eine technische Anlage stillzulegen. Beschlusskompetenz Bei der Bestimmung, gemeinschaftliches Eigentum nicht mehr zu benutzen, könnte es sich, jedenfalls in Bezug auf den Kfz-Waschplatz, um einen totalen Gebrauchsentzug handeln, der nach h. M. nicht beschlossen werden kann. Das AG meint, so lieg...mehr

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Kosten für Wärme und Warmwa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall streiten die Parteien über eine ordnungsmäßige Erfüllung der Pflicht zur Abrechnung der Kosten für Wärme und Warmwasser. Contracting, Gebäudeeigentümer und Abrechnung der Kosten für Warmwasser und Wärme Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizkostenV steht dem Gebäudeeigentümer derjenige gleich, dem der Betrieb der zentralen Heizungsanlage und zentralen Warmwasserver...mehr

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Anfechtungsklagen: Folgen e... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, was gilt, wenn mehrere Anfechtungsklagen entgegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG nicht verbunden werden und in einem der Verfahren Rechtskraft eintritt. Unterbliebene Verbindung Unterbleibt unter Verstoß gegen § 44 Abs. 2 Satz 3 WEG eine Prozessverbindung, tritt in den weiteren Verfahren wegen einer nachträglich eingetretenen Unzulässigkei...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.3.3 Ersatzmitglieder

Die Wohnungseigentümer können – vergleichbar § 101 Abs. 3 Satz 2 AktG – Ersatzmitglieder für den Verwaltungsbeirat wählen, indem sie ihren entsprechenden Wahlbeschluss unter die aufschiebende Bedingung stellen, dass ein (bestimmter) Verwaltungsbeirat wegfällt. Musterbeschluss: Bestellung von Ersatzmitgliedern TOP XX Bestellung von Ersatzmitgliedern des Verwaltungsbeirats Schei...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.1.1 Grundlagen

Die Wohnungseigentümer können – ist nichts anderes vereinbart, z. B. ein wichtiger Grund – einen Verwaltungsbeirat jederzeit entsprechend § 671 Abs. 1 BGB nach freiem Ermessen abberufen.[1] Eine Verpflichtung, zugleich andere Verwaltungsbeiräte zu bestellen, besteht nicht. Die Abberufung bedarf keiner Angabe von Gründen,[2] eines wichtigen Grundes bedarf es – ist nichts ande...mehr

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Verwaltung: Schadensersatz / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle an einem ersatzfähigen Schaden. Ein Schaden sei durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen Vermögenslage zu ermitteln, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre. Dies erfordere einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Posi...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschlussersetzungsklage fehle bereits das Rechtsschutzbedürfnis. Die Wohnungseigentümer seien bislang noch nicht mit den konkreten, in der Beschlussersetzungsklage ausgeführten Beschlussalternativen befasst worden. Sie hätten insbesondere noch nicht die grundsätzliche Frage entschieden, ob die Dachterrasse erhalten oder abgerissen werden solle. Die Beschlus...mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.7.3 Bestellungsvereinbarung

Die Wohnungseigentümer sind – anders als das bei dem Verwalter wegen § 26 Abs. 5 WEG möglich ist – berechtigt, die Verwaltungsbeiräte konkret oder abstrakt zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bietet sich in der Regel allerdings nicht an und entspricht auch nicht praktischen Bedürfnissen.mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 1 Leitsatz

Einer Beschlussersetzungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Wohnungseigentümer bislang noch nicht mit den konkreten, in der Beschlussersetzungsklage ausgeführten Beschlussalternativen befasst worden sind.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Positiv... / 1 Leitsatz

Wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf die Feststellung der Pflicht zur Leistung der Vorschüsse klagt, ist bei der Bemessung des Gebührenstreitwerts ein Abschlag von 20 % von dem Gesamtbetrag der Vorschüsse zu machen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Anspr... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer werden durch die Installation eines Außenwasserhahns nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt.mehr

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Geldausgleich: Abdingbar? / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können den Anspruch aus § 14 Abs. 3 WEG auf einen angemessenen Ausgleich in Geld abbedingen.mehr

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Einsichtsrecht: Folgen eine... / 1 Leitsatz

Ein Nachschuss-Beschluss widerspricht noch nicht dem Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit, wenn im Vorfeld das Einsichtsrecht eines Wohnungseigentümers verletzt worden ist.mehr

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Einsichtsrecht: Folgen eine... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Nachschuss-Beschluss vor. Er rügt, er habe vor der Beschlussfassung keine Möglichkeit gehabt, in die dem Beschluss zugrunde liegenden Dokumente (= die Belege in Bezug auf die Jahresabrechnung) Einsicht zu nehmen. Das AG weist die Klage ab. Hiergegen richtet sich die Berufung.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Auslegung / 1 Leitsatz

Beschlüsse sind objektiv und "aus sich heraus" auszulegen. Dabei kommt es maßgebend darauf an, wie der Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungseigentümer im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8.1 Grundlagen

Der Beschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer oder ein Dritter zum Verwaltungsbeirat bestellt wird, ist nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG anfechtbar. Im Anfechtungsverfahren ist zu prüfen, ob die Wahl ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 WEG entspricht.[1]mehr

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Versammlung: Ladungsfrist u... / 1 Leitsatz

Formale Beschlussmängel sind zwar unerheblich, wenn feststeht, dass sich der Mangel nicht auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Dies gilt aber nicht bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird oder wenn die WEG-Regelungen über die Verwaltung des gemeinschaftlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.3.2 Ausscheiden

Stirbt eine zum Verwaltungsbeirat bestellte Person oder steht diese Person aus anderen Gründen nicht mehr als Verwaltungsbeirat zur Verfügung, besteht der Verwaltungsbeirat bis zu einer in der Regel nicht erzwingbaren Nachbestellung[1] nur noch aus den verbliebenen Mitgliedern[2] und ist weiterhin voll funktionsfähig.[3] Entsprechendes gilt, wenn alle Verwaltungsbeiräte bis a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Anspr... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage statt und fasst folgenden Beschluss: "K wird die Installation eines Außenwasserhahns in der Außenfassade […], Ostseite, gestattet. Es hat eine fachgerechte Montage zu erfolgen. Die Kosten der Montage und etwaige Folgekosten (z. B. Schäden am Gemeinschaftseigentum) sind von dem jeweiligen Sondereigentümer zu tragen. Auch die Kosten der Demontage zwecks A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.5.4 Ausschlussgründe

Ein Wohnungseigentümer, der Verwalter ist, besitzt kein passives Wahlrecht. Entsprechendes gilt für den Alleingeschäftsführer einer Verwalter-GmbH[1] gegenüber leitenden Angestellten des Verwalters[2] oder Personen, die die Verwaltungsgesellschaft beherrschen[3] oder Personen, die in Abhängigkeit zum Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH stehen.[4]mehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5.2 Durch Gericht

Das Wohnungseigentumsgericht kann einen Verwaltungsbeirat abberufen. Voraussetzung ist – es sei denn, dies wäre Förmelei –, dass ein Wohnungseigentümer zunächst auf einer Eigentümerversammlung beantragt, das Mitglied abzuberufen. Hat dieser Antrag keinen Erfolg, kann nach §§ 18 Abs. 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG im Wege der Beschlussersetzungsklage auf eine Abberufung geklagt werd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Positiv... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wie der Gebührenstreitwert für eine positive Feststellungsklage festzusetzen ist. Gebührenstreitwert für eine positive Feststellungsklage Bei positiven Feststellungsklagen ist der Gebührenstreitwert im Ausgangspunkt danach zu bestimmen, welche Ansprüche aus Sicht der klagenden Partei möglicherweise von dem Feststellungsantr...mehr

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Bauliche Veränderung: Anspr... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K, der eine abgeschlossene Berufsausbildung als Schlosser hat, durchbohrt die Fassade und bringt ohne eine Gestattung einen Außenwasserhahn an. Der Wasserhahn entspricht der DIN EN ISO 3822 Klasse 1 für den Lärmschutz. K bittet nachträglich erfolglos um eine Gestattung. Daher klagt K, gestützt auf § 20 Abs. 3 WEG, auf eine Gestattung. Eine über das bei geor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklagen: Folgen e... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Anfechtungsklage des K sei unzulässig geworden, nachdem das Urteil im Parallelverfahren (Wohnungseigentümer Z) rechtskräftig geworden sei. Die Verfahren beträfen denselben Streitgegenstand. Zwar hätten K und Z unterschiedliche Argumente genannt, warum der Nachschuss-Beschluss für ungültig zu erklären sei. Einzelne Beschlussmängel seien aber nur Teile eines ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.7.4 Vorsitzender und Stellvertreter

Die Wohnungseigentümer sollten nach oder bei der Bestellung zugleich – unter einem eigenen Tagesordnungspunkt – darüber beschließen, welcher Verwaltungsbeirat Vorsitzender und welcher Stellvertreter ist. Geschieht dies nicht, macht dies den Beschluss aber nicht ordnungswidrig.[1] Musterbeschluss: Bestellung eines Vorsitzenden und eines Stellvertreters TOP XX Bestellung eines ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 4 Amtszeit der Verwaltungsbeiräte

Ein Verwaltungsbeirat ist bis zu seinem Tod – das Amt ist nicht "vererblich"[1] – und damit grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung bestellt.[2] Dem Gesetz ist eine Begrenzung der Amtsdauer unbekannt. Die Wohnungseigentümer sind freilich – auch durch Beschluss – berechtigt, die Amtsdauer zu begrenzen und die Verwaltungsbeiräte beispielsweise – entsprechend der maximalen Best...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Durch... / 3 Das Problem

B, ein Bauträger, teilt sein Grundstück nach § 8 WEG. Ein in seinem Eigentum stehendes Teileigentum verpachtet er von Anfang an an einen P, der dort ein Restaurant betreibt. Im Zuge der Errichtung der Wohnungseigentumsanlage baut B für die verpachteten Räume unter Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums eine Lüftungsanlage, ein Kühlaggregat, einen Ventilator und einen Flüss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2.2 Ein Verwaltungsbeirat

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es als Gremium immer nur einen Verwaltungsbeirat.[1] Auch in einer Mehrhausanlage ist es also von Gesetzes wegen nicht möglich, für z. B. jedes Gebäude einen Verwaltungsbeirat zu bestellen – was "Hausausschüsse" nicht ausschließt.[2] Hinweis Mehrhausanlage Beispielsweise in einer Mehrhausanlage kann es sich anbieten, zu vereinbaren, dass j...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Ladungsfrist u... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es liege tatsächlich ein schwerwiegender Verstoß vor, da die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte des K in gravierender Weise ausgehebelt worden seien. Unabhängig davon, ob, wie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausführe, die Versammlung außerhalb der NRW-Haupturlaubszeit terminiert worden sei, halte die Kammer daran fest, dass von einer zeitlichen Dringlichke...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Folgen einer ma... / 4 Die Entscheidung

In Höhe von 8.461,64 EUR nebst Zinsen mit Erfolg! B habe in dieser Höhe keinen Anspruch auf Zahlung der Sondervergütungen gehabt. Nach den Erläuterungen zu § 5 des Verwaltervertrags könne B von K nur für solche Zusatzleistungen eine Sondervergütung beanspruchen, die sie tatsächlich erbracht habe. Unstreitig habe B im Kalenderjahr 2019 aber keine Sonderleistungen für K ausgef...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3.8.3 Wiederbestellung

Ein Beschluss über die Wiederbestellung ist vom Gericht für ungültig zu erklären, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwaltungsbeirat verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit mit ihm unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht gegeben ist.[1] Dabei sind an das Vorliegen eines solchen Grundes im...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geldausgleich: Abdingbar? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich in Geld durch eine Vereinbarung abbedungen wurde, die vor seiner Entstehung getroffen wurde. Aufopferungsanspruch (§ 14 Abs. 3 WEG) Hat der Wohnungseigentümer eine Einwirkung zu dulden, die über das zumutbare Maß hinausgeht, kann er gem. § 14 Abs. 3 WEG einen angemessenen Ausgleich i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geldausgleich: Abdingbar? / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es handele sich um eine Erhaltungsmaßnahme im Sinne der Gemeinschaftsordnung. Der Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich in Geld gem. § 14 Abs. 3 WEG sei für Erhaltungsmaßnahmen von den Wohnungseigentümern abbedungen worden. Der bis 30.11.2020 geltende § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG sei auch abdingbar gewesen. Die Abbedingung habe nicht nur einen Schadensersatz-, sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderungen von A – Z

Begriff Die Wohnungseigentümer können seit Inkrafttreten des WEMoG[1] am 1.12.2020 grundsätzlich bis zur Grenze der grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage[2] und der unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer[3] sämtliche Maßnahmen beschließen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Vornahmebeschlüsse nach § 20 Abs. 1 WEG sind auf Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.2 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 113 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht) sind materielle Wirtschaftsgüter und werden wie Grundstücke bzw. Grundstücke und Gebäude behandelt. Besonderheiten bestehen bei dem Erbbaurecht. Es wird als Nutzungsrecht, und damit wie ein Miet- und Pachtverhältnis, behandelt.[1] Wird es gegen laufenden Erbbauzins bestellt, werden diese nicht k...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.2 Technische Bestandsverwaltung

Auswertung aller Fristen aus der Bestandsaufnahme Organisation einer langfristigen Etatplanung für Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen und Sanierungen, Hinzunahme interner oder externer Sonderfachleute Planung, Organisation und Überwachung der Fristen aus der Bestandsaufnahme Einleitung von Maßnahmen, falls bei Wartungen und Prüfungen technische Mängel erkannt werden Ko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 5.1 Rechtliches im Zusammenhang mit der Immobilie

Gemeinschafts- und Sondereigentum Vor allem bei Wohnimmobilien ist die Trennung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum relevant. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und des oder der aufstehenden Gebäude, die für den Bestand und die Nutzung der gesamten Wohnanlage wesentlich sind und nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können. Da Gemei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 1 Begrifflichkeiten

Die Inhalte der bisher durchgeführten Verwalterentgelt-Studien spiegeln die Tätigkeitsschwerpunkte und Mitgliederstruktur der großen Immobilienverbände in Deutschland wider. Durchgeführt wurden diese Befragungen 2015, 2021, 2023 und 2025 von dem CRES – Center for Real Estate Studies. Einige der Ergebnisse stehen online unter www.steinbeis-cres.de/de/810/Immobilienverwaltung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.1 Kaufmännische Aufgaben und Ziele

Die einzelnen Leistungsangebote werden sortiert nach Aufgabenbereichen im Folgenden aufgeführt. Es lohnt sich sicherlich, sie mehrmals durchzugehen und das eigene Portfolio kritisch daraufhin zu überprüfen, welche Leistungen eine Verwaltung tatsächlich erbringen kann und will. Die Listen können zudem hilfreich sein, um sich gezielt auf Vertragsverhandlungen vorzubereiten. Bu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 2.1 Wohnungseigentum

2.1.1 Maklervertrag Das am 23.12.2020 in Kraft getretene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" hat einschneidende Änderungen bezüglich der Maklerprovision bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, gebracht. Zunächst muss der Maklervertrag nach § 656a BGB der Textfo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.2 Zulässige Nutzung von Wohnungseigentum

Das Eigentumsgrundrecht verleiht dem Wohnungseigentümer die Befugnis, die Nutzung seines Wohnungseigentums aufgrund eigenverantwortlicher Entscheidung selbst zu bestimmen. Das umfasst vor allem auch das Recht, darüber zu entscheiden, ob eine Überlassung der Nutzung an Dritte oder eine gemeinschaftliche Nutzung mit Dritten erfolgt.[1] Stets sind allerdings vereinbarte Vermiet...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Antenne, Kabel und Satellit... / 7 Wenn der Wohnungseigentümer einen entsprechenden Anspruch hat, kann er dann die Parabolantenne montieren?

Auch wenn nach den Vorausführungen die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind, darf der Wohnungseigentümer nicht eigenmächtig ohne Gestattungsbeschluss der übrigen Wohnungseigentümer die Antenne montieren. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass es im Ermessen der Wohnungseigentümer liegt, wo und in welcher Art und Weise die Antenne anzubringen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Antenne, Kabel und Satellit... / 3 Können einzelne Wohnungseigentümer den Beschluss über die Montage einer Parabolantenne wegen einer optischen Beeinträchtigung der Wohnanlage anfechten?

Ob sich einzelne Wohnungseigentümer durch eine beschlossene Parabol- oder DVB-T-Antenne gestört fühlen, ist unerheblich. Grenzen baulicher Veränderungen setzt § 20 Abs. 4 WEG, wonach die baulichen Veränderungen die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten dürfen und einzelne Wohnungseigentümer nicht unbillig gegenüber anderen Wohnungseigentümern benachteiligen dürfen. Beides...mehr