Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.2 Vorgehensweise

Das Mahnverfahren kann der Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe selbst betreiben, wenn er will. Praxis-Tipp Vor der Beantragung des Mahnbescheids empfiehlt sich unbedingt folgende Prüfung: Wurde dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt? Eine fehlerhafte Rechnung berechtigt den Schuldner nämlich, die Zahlung zurückzuhalten und der Gläubiger ri...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können im Internet unter https://www.mahngerichte.de/wp-content/uploads/Ausfuellhinweise.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und feh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1.2 Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 123 Der Betriebsrat muss der Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen haben.[1] Der Widerspruch hat schriftlich innerhalb der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu erfolgen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhebung des Widerspruchs. Zwar kann der Betriebsrat der Kündigung aus jedem beliebigen Grund widersprechen, ein Anspruch auf Wei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Widerspruch des Betriebsrats

5.1 Form, Rechtsfolgen Rz. 77 Der Betriebsrat kann bei geplanten ordentlichen Kündigungen widersprechen, wenn er einen der in § 102 Abs. 3 Nr. 1–5 BetrVG genannten Gründe für gegeben ansieht. Der Widerspruch muss innerhalb der dem Betriebsrat zustehenden Äußerungsfrist[1] gegenüber dem Arbeitgeber unter Angabe von Gründen schriftlich erhoben werden (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Fehlerhafte soziale Auswahl

Rz. 81 Dieser Widerspruchsgrund stimmt mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG überein, kommt also nur bei betriebsbedingten Kündigungen in Betracht. Zu vergleichen sind alle austauschbaren Arbeitnehmer eines Betriebs, nicht die des gesamten Unternehmens. Der Betriebsrat muss nicht einzelne Arbeitnehmer namentlich benennen, die er als sozial besser gestellt ansieht, er muss aber den Kre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.5 Geänderte Vertragsbedingungen

Rz. 94 Ist eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu gleichen Vertragsbedingungen nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr. 4 BetrVG nicht möglich, kann der Betriebsrat einer Kündigung gleichwohl widersprechen, wenn noch eine Beschäftigung unter geänderten, auch ungünstigeren Bedingungen (z. B. Kürzung des Monatsentgelts, Umstellung von Voll- auf Teilzeitarbeit, Versetzung an ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.4 Umschulungs-, Fortbildungsmöglichkeit

Rz. 91 Dieser Widerspruchsgrund kommt insbesondere dann in Betracht, wenn infolge Rationalisierungsmaßnahmen neue technische Einrichtungen oder neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. Der Betriebsrat muss darlegen, welche für den Arbeitnehmer zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen in Betracht kommen und welcher freie Arbeitsplatz nach Abschluss dieser Maßnahmen i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.3 Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz

Rz. 86 Dieser Widerspruchsgrund betrifft die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmensbereich, nicht im Konzernbereich. Dabei muss der Betriebsrat den freien Arbeitsplatz möglichst konkret bezeichnen, ein allgemeiner Hinweis auf Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb reicht nicht aus (BAG, Urteil v. 17.6.1999, 2 AZR 608/98 [1]; B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.4 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 140 Aufgrund einer vom Arbeitgeber beantragten einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren kann dieser von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG entbunden werden, wenn die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder (Nr. 1) die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Form, Rechtsfolgen

Rz. 77 Der Betriebsrat kann bei geplanten ordentlichen Kündigungen widersprechen, wenn er einen der in § 102 Abs. 3 Nr. 1–5 BetrVG genannten Gründe für gegeben ansieht. Der Widerspruch muss innerhalb der dem Betriebsrat zustehenden Äußerungsfrist[1] gegenüber dem Arbeitgeber unter Angabe von Gründen schriftlich erhoben werden (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Der Betriebsrat hat den in...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 70 Der Betriebsrat hat über eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Kündigung in einer Sitzung gem. § 30 BetrVG zu beraten und zu beschließen. Der Betriebsrat hat folgende Reaktionsmöglichkeiten: Nachfrage Zustimmung Mitteilung von Bedenken Schweigen ausdrückliches Absehen von einer Stellungnahme Widerspruch Rz. 71 Der Arbeitgeber kann vor Ablauf der Äußerungsfrist kündigen, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Widerspruchsgründe

5.2.1 Fehlerhafte soziale Auswahl Rz. 81 Dieser Widerspruchsgrund stimmt mit § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG überein, kommt also nur bei betriebsbedingten Kündigungen in Betracht. Zu vergleichen sind alle austauschbaren Arbeitnehmer eines Betriebs, nicht die des gesamten Unternehmens. Der Betriebsrat muss nicht einzelne Arbeitnehmer namentlich benennen, die er als sozial besser geste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.2 Richtlinienverstoß

Rz. 85 Es muss sich um eine Auswahlrichtlinie gem. § 95 BetrVG handeln.[1] Der Betriebsrat kann einer Kündigung widersprechen, wenn die in der Richtlinie festgelegten Kriterien nicht eingehalten worden sind. Hierbei hat er die Richtlinie sowie die Tatsachen, aus denen sich ein Verstoß hiergegen ergibt, anzuführen. Hinweis Ist in einer Auswahlrichtlinie festgelegt, wie die soz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.8 Änderungskündigung

Rz. 62 Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot, also die wesentlichen vertraglichen Grundlagen, die zukünftig für das Arbeitsverhältnis gelten sollen, mitteilen (BAG, Urteil v. 12.8.2012, 2 AZR 945/08 [1]; BAG, Urteil v. 12.8.2010, 2 AZR 104/09 [2]). Anzugeben ist auch der Zeitpunkt, zu dem di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 102 BetrVG enthält entgegen der insoweit missverständlichen Überschrift kein echtes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, d. h. Kündigungen bedürfen, abgesehen von Kündigungen gegenüber Organmitgliedern (vgl. § 103 BetrVG), nicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dieser ist vor Ausspruch der Kündigung lediglich anzuhören. Ein Mitbestimmungsrecht kann von den Betriebsp...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.3 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 136 Durchsetzen kann der Arbeitnehmer den Weiterbeschäftigungsanspruch sowohl durch Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Der Arbeitnehmer muss die anspruchsbegründenden Tatsachen glaubhaft machen, wozu der Ausspruch der ordentlichen Kündigung die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats, dessen form- und fristgerechter Widerspruch, die Klageerhebun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 104 Der Arbeitgeber kann die Kündigung erst nach Ablauf der Wochen- bzw. 3-Tagesfrist des § 102 Abs. 2 Satz 2 bzw. Satz 3 BetrVG oder nach einer abschließenden Stellungnahme des Betriebsrats aussprechen. Hat der Betriebsrat zu der Kündigungsabsicht innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG keine Stellung genommen, so führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigun...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / c) Verwertung

Rz. 192 Zur Durchsetzung seiner gepfändeten Ansprüche muss der Gläubiger den zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss spätestens im Verteilungstermin vor der Auszahlung der Beträge vorlegen, und die Auszahlung an sich beantragen. Sofern anwesende Beteiligte der Auszahlung an den Vollstreckungsgläubiger widersprechen, muss er selbst auch Widerspruch gegen die Zuteilu...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Pfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 56 Der Gläubiger kann sowohl das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers als auch das des Sicherungsgebers pfänden. Vorbehaltskäufer ist der Schuldner, wenn er eine gekaufte Sache von dem Verkäufer bereits erhalten hat, das Eigentum jedoch unter der aufschiebenden Bedingung übergeht, dass der Kaufpreis voll gezahlt wird (§ 449 BGB). Sicherungsgeber ist der Schuldner, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.4 Rechtsbehelfe, Rechtsmittel

Rz. 11 Nach Abs. 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt bewirkte Überleitung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Verwaltungsakt gegenüber dem bisherigen Schuldner ist ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung gegenüber dem Gläubiger. Beide können daher den Überleitungsbescheid mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechten. Da...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.2 Erhebungsmerkmale vorläufige Maßnahmen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 5 nach Abs. 2

Rz. 9 Abs. 2 ermöglicht durch die Festlegung von Erhebungsmerkmalen zur Art der Maßnahmen nach § 42, zu den Maßnahmeanlässen und zur Art der Hilfe einen Überblick über die in Betracht kommenden Maßnahmen zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Rz. 10 Zum gesetzlichen Erhebungsmerkmal Art der anschließenden Hilfe in Abs. 2 Nr. 1 wird im Fragebogen des Statistischen Bund...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verwirkung

Rz. 6 § 536b erfasst nicht den Fall, dass der Mieter nachträglich einen Mangel erkennt, das Mietverhältnis ohne jeden Widerspruch fortsetzt und die Miete vorbehaltlos im vollen Umfang zahlt. Nach allgemeiner Meinung vor der Mietrechtsreform wurde bisher § 539 a. F. entsprechend angewandt, so dass die Gewährleistungsrechte aus §§ 537, 538 a. F. entfielen (vgl. für die frühere...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.1 Überblick

Rz. 7 Die wichtigsten Elemente der §§ 78a ff. sind: die Begrenzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Einzelfall auf solche Einrichtungen, mit denen vorab Vereinbarungen über die Leistungsinhalte, die Entgelte und die Grundsätze der Qualitätsentwicklung abgeschlossen worden sind, der Abschluss der Vereinbarungen für die Zukunft (Prospektivität), die Einführung eines Sch...mehr

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zfs 03/2023, Gerichtliche P... / 1 Sachverhalt

Das OLG Hamm hatte in dem anhängigen Berufungsverfahren durch Beschl. v. 7.6.2018 Beweis erhoben durch Einholung von Sachverständigengutachten. Zum Sachverständigen hat das OLG den Antragsteller, Diplom-Ingenieur O, für den Bereich Entsorgung und Verwertung von Abfällen (Bodenaushub und Abbruchmaterial) bestellt. Daneben hatte der Senat drei weitere Sachverständige bestellt,...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / Leitsatz

1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist – auch wenn kein Wi...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 1. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei Geburt

Problematisch ist hier zunächst der erste Anknüpfungspunkt, der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei Geburt. Es handelt sich bei diesem Anknüpfungspunkt um einen faktischen Anknüpfungspunkt, der danach zu bestimmen ist, wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes befindet, d.h. an welchem Ort ein gewisses Maß an Integration stattgefunden hat.[72] Dies ist bei eine...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / b) Zuständigkeitsregime und das Problem der widersprechenden Entscheidungen

Der Vorschlag sieht ein äußerst großzügiges Zuständigkeitsregime vor, bei dem praktisch jeder persönliche Anknüpfungspunkt einer der beteiligten Personen eine Zuständigkeit etablieren kann (Art. 6–8). Darüber hinaus wird eine Notzuständigkeit für alle weiteren, schwer vorstellbaren Fälle eröffnet (Art. 9). Dieser weite Zuständigkeitskatalog ist schon bereits deswegen problem...mehr

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AGS 03/2023, Die Beauftragu... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die unterstützende Bestellung eines Sachverständigen im Rahmen der gerichtlichen Schlussrechnungsprüfung ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Inhalt fachlicher Abhandlungen. Das BVerfG hat eine entsprechende Beschwerde schon vor Jahren nicht angenommen (Beschl. v. 10.02.2016 – 2 BvR 212/15) und lässt die Beantwortung dieser Frage weitestgeh...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

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zfs 03/2023, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

II. …“ Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3, § 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten ist unbegründet. a) Mit der Kostenregelung des Vergleichs haben die Parteien einen rechtsgeschäftlich konstituierten Rechtsgrund für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch geschaffen, der einen Kostentitel im Sinne von § 103 Abs. 1 ZPO dar...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten um mögliche Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung. Im Jahr 1979 wurde mithilfe öffentlicher Mittel auf dem Grundstück der Großmutter der Kläger, … in Frankfurt am Main, ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und 639,60 qm Wohnfläche errichtet, das der Mietpreisbindung unterlag. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main bewilligte der ...mehr

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zfs 03/2023, Gerichtliche P... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 10.2.2022 erhobene "Widerspruch" war als Antrag auf gerichtliche Festsetzung seiner Sachverständigenvergütung i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auszulegen. Der Antrag ist zulässig, hat jedoch nur im tenorierten Umfang Erfolg. Der gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG zur Festsetzung der Entschädigung des Antragstellers befugte Senat hält unter ...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.2 Beauftragter für den Haushalt (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 9 BHO ist bei jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ein Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, soweit der Leiter der Dienststelle diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Der Beauftragte ist im Regelfall dem Leiter der Dienststelle unmittelbar zu unterstellen ("Soll"-Vorschrift mit der Möglichkeit, in außergewöhnlichen Fällen ...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Die Vorschrift betrifft den kommunalen Träger. Die kommunalen Träger sind für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 verantwortliche Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit nicht durch Landesrecht andere Träger bestimmt sind. In einem solchen Fall betrifft § 30 die durch Landesrecht bestimmten Träger. Im Verwaltungsvollzug sind die Jobcenter (§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausgangssituation vor der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG – strukturell dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art als steuerlich nicht relevanter Liebhabereibetrieb?

Tz. 482 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stliche Behandlung dauerdefizitärer BgA wurde im Vorfeld der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG durch das JStG 2009 in Rspr und Fach-Lit (zB s Hüttemann, DB 2007, 1603; s Seer, DStR 1992, 1790; s Seer/Wendt, DStR 2001, 825) umfassend und kontrovers diskutiert. Insbes ging es hierbei um die Frage, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitä...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 2. Multiple Elternzuordnungen

Problematisch und bisher ungeklärt ist auch, wie der Fall zu lösen sein wird, sollten die verschiedenen Anknüpfungsalternativen nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB zu unterschiedlichen, sich widersprechenden Ergebnissen kommen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes (und Statutenwechsel) die Leihmutter und ihren Ehemann zu den rechtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Baier, Bezugsrechte im ESt-Recht und im KSt-Recht, DStZ 1942, 25; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, DB 1954, 805; Priester, Das ges Bezugsrecht bei der GmbH, DB 1980, 1925; Meilicke, Die Neuregelung der Besteuerung der Bezugsrechte, DB 2009, 476; Wagner, Die verwirrende Rspr des BFH zur stlichen Beurteilung der Veräußerung von Bezugsrechten auch vor dem Hin...mehr

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zfs 03/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

2. Ein Anspruch des Kl. auf teilweise Erstattung unfallbedingt entstandener Schäden im vom Landgericht zugesprochenen Umfange besteht allerdings unter dem Aspekt des Rettungskostenersatzes (§§ 83, 82,90 VVG). Wie schon das LG, hält auch der Senat die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Anspruch in Betracht kommt, nach erneuter Anhörung des Kl. und Vernehmung seines als ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 § 13c, seit dem 1.7.2016: § 13d ErbStG, neu in das ErbStG eingefügt. § 13d ErbStG sieht eine teilweise Steuerbefreiung (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen) für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke vor. Anwendung findet die Regelung u. a. bei einem Erwerb von Todes wegen (bei Schenkungen siehe ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / Zusammenfassung

Überblick Mittelbare Schenkungen sind interessante Gestaltungsmittel, um die Schenkungsteuer zu reduzieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der steuerlichen Unterbewertung bestimmter Vermögensarten, was z. B. bei Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. Das trifft grundsätzlich auch nach den Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 noch zu. Allerdings sollte immer der Einzelf...mehr

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Aufwendungen für künstliche... / a) Ungleiche Behandlung von Samen- und Eizellenspende: grundgesetzkonform

Der BFH sieht seine Rechtsprechung auch nicht im Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 und 3 GG stehend. Denn mit der ungleichen Behandlung von Samen- und Eizellenspende knüpft das Steuerrecht lediglich an die insoweit geltenden Regelungen des ESchG an, nach dessen Begründung mit dem Verbot der Eizellenspende eine Aufspaltung der Mutterschaft in eine genetische Mutter (die Eizellenspe...mehr

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Aufwendungen für künstliche... / b) Rechtsprechung ist auch europarechtskonform

Keine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs: Auch ein Widerspruch zu europarechtlichen Vorgaben liegt nicht vor. Insbesondere liegt keine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union (Art. 56 AEUV) vor, da § 33 EStG weder den Steuerpflichtigen noch Dienstleister in anderen Mitgliedstaaten allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Frei...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 45 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollzei...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.2 Anspruch auf Beratung und Unterstützung nach Satz 1 (neue Rechtslage)

Rz. 14 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein eigenständiger Anspruch der Eltern begründet. Die Vorschrift begründet insoweit einen Rechtsanspruch der Eltern im Sinne eines subjektiven Rechts auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Bezie...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.7 Verhältnis zu den datenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 61 ff. und im SGB X

Rz. 39 Die Änderungen in § 64 modifizieren die allgemeinen Regelungen in Teilbereichen. Die Vorschrift des § 64 stellt keine Erweiterung oder Veränderung des Befugniskatalogs der §§ 67b ff. SGB X dar, sondern beinhaltet lediglich jugendhilfespezifische Klarstellungen und Konkretisierungen (Salgo/Kepert, ZKJ 2020 S. 414, 416). Die datenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 61 f...mehr