Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist die Vorschrift neu bekanntgemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) gemäß Art. 8 § 2 geändert bzw. teilweise neu gefasst und an die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.6.2 Folgen eines Widerspruchs

Rz. 34 Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Schutzwürdige Gründe der Verarbeitung kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3.4 Beständigkeit der rechtsgeschäftlich erteilten Empfangsvollmacht, Abs. 2 S. 2, 3

Rz. 45 § 183a Abs. 2 S. 2 AO enthält den Grundsatz der "Beständigkeit" der rechtsgeschäftlich nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO erteilten Empfangsvollmacht. Diese Beständigkeit der Vollmacht beruht auf dem Gedanken, dass der Feststellungsbeteiligte sich den Bevollmächtigten selbst aussucht, also zu ihm ein Vertrauensverhältnis besteht. Das lässt es gerechtfertigt erscheinen, den Fe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Löschung gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO

Rz. 12 Art. 17 Abs. 1 DSGVO regelt zum Einen das Recht der betroffenen Person, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Gleichzeitig verpflichtet er den Verantwortlichen, diesem Verlangen zu entsprechen und die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: Buc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.6.1 Voraussetzung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO

Rz. 33 Diese Erwägung setzt Art. 21 Abs. 1 DSGVO um, in dem jeder betroffenen Person das Recht zugesteht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt, also für die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.7.5 Ausnahme vom Widerspruchsrecht der betroffenen Person gemäß Art. 21 DSGVO (§ 84 Abs. 5)

Rz. 48 Nach Art. 21 DSGVO dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, wenn die betroffene Person dem widerspricht (vgl. Rz. 32 bis 35). § 84 Abs. 5 schränkt dieses Widerspruchsrecht gegenüber einer öffentlichen Stelle ein, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.6 Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO

Rz. 32 Auch für rechtmäßig verarbeitete personenbezogene Daten sollte laut EG 69 DSGVO jede betroffene Person das Recht haben, "Widerspruch gegen die Verarbeitung der sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden personenbezogenen Daten einzulegen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche sollte darlegen müssen, dass seine zwingenden berechtigten Interessen Vorrang vor den ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.7 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht nach § 84

Rz. 37 § 84 regelt in Abs. 1 Beschränkungen des Rechts der betroffenen Person auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und entspricht § 35 Abs. 1 BDSG . Abs. 2 enthält Festlegungen für den Fall, dass die Richtigkeit von Sozialdaten bestritten und nicht feststellbar ist. Abs. 3 ergänzt das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Mit Abs. 4 wird die Ausnahme von einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7.4 Nichtfeststellungsbescheid

Rz. 199 Nach § 180 Abs. 3 AO besteht die Möglichkeit, durch Bescheid festzustellen, dass eine gesonderte Feststellung nicht erfolgen wird. Der Streit über die Frage, ob eine gesonderte Feststellung vorzunehmen ist, gehört damit in das Feststellungsverfahren (Verfahren über den Nichtfeststellungsbescheid), nicht in das Verfahren über den Folgebescheid.[1] Der Nichtfeststellun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.3.1 Voraussetzungen für eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 Abs. 1 DSGVO

Rz. 17 Sofern folgende Voraussetzungen vorliegen, kann die betroffene Person nach Art. 18 Abs. 1 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung verlangen: Buchst. a) Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; dies k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / 1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mitglieds besteht in folgenden Fällen: Unzumutbarkeit Änderung der Satzung in bestimmten Fällen Fortsetzung der Genossenschaft nach Einstellung des Insolvenzverfahrens oder Bestätigung des Insolvenzplans Ggf.: Aufgabe des Wohnsitzes Unzumutbarkeit Sieht die Satzung eine Kündigungsfrist von mehr als 2 Jahren vor, so kann jedes Mitglied, das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 2.2 Bäuerliche Betriebe

Die Ställe bäuerlicher Betriebe mit geringeren Bestandszahlen unterliegen nicht dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ihre Errichtung und bauliche Veränderung sind baugenehmigungspflichtig nach Maßgabe der Bauordnungen der Bundesländer. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens können sich die Nachbarn durch Widerspruch gegen den Baugenehmigungsbescheid und Anfechtungsklage zur W...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.2 Überraschende Klausel

Die statische oder dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag kann eine Überraschungsklausel i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB darstellen. Überraschend sind Vertragsklauseln dann, wenn sie so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht. Ihnen muss ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" innewohnen. Zwischen den durch die U...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 3 Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist allein bei besonderen Belastungen gegeben. Darunter sind nachteilige Beeinträchtigungen des Arbeitsplatzes zu verstehen, die das normale Maß der Belastung nicht nur unwesentlich überschreiten[1], wobei die Belastung lediglich eines Arbeitnehmers bereits genügt. Bei der Beurteilung der Frage ist die durchschnittliche Belastbarkeit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 7 Richtigkeitsgewähr und Auslegung

Der Inhalt von Tarifverträgen unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle auf die Angemessenheit seines Inhalts.[1] Eine Überprüfung findet nur auf Verstoß gegen zwingendes Recht statt, eine Billigkeits- oder Inhaltskontrolle von Tarifverträgen erfolgt nicht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich bei Abschluss eines Tarifvertrags regelmäßig 2 gleich starke Vertragspartn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Mitglieder der Missionen und Vertretungen

Rz. 93 Mitglieder einer diplomatischen Mission sind nach Art. 1 Buchst. b WÜD der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission. Rz. 94 Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Rz. 95 Zu den Mitgliedern des Personals der Mission gehören die Mitglieder des diplomatischen Per...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gewerbemietverträge: Textform statt Schriftform genügt

Überblick Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist in Kraft getreten – mit wichtigen Änderungen für Vermieter und Mieter. So können etwa Belege über Betriebskostenabrechnungen digital bereitgestellt werden und bei Gewerbemietverträgen entfällt die Schriftformerfordernis. Das ist zu beachten. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) trat zum großen Teil am 1.1.2025 i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.4 Widerspruch gegen eine bereitgestellte Patientenakte (Abs. 3)

Rz. 10 Versicherte können einer bereitgestellten elektronischen Patientenakte auch nach abgelaufener Widerspruchsfrist widersprechen (Satz 1). Der Widerspruch ist jederzeit und ohne Anlass möglich. Rz. 11 Der Widerspruch kann gegenüber der Krankenkasse erklärt werden (Satz 2). Eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben. Alternativ kann der Widerspruch über eine Benutz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 2.2 Widerspruch gegen einzelne Zugriffsberechtigte (Abs. 2)

Rz. 5 Versicherte können dem Zugriff auf Daten der elektronischen Patientenakte insgesamt durch einzelne Zugriffsberechtigte (§ 352 Satz 1 Nr. 1 bis 15 und 19) widersprechen (Satz 1). Dazu kann ein geeignetes Endgerät verwendet oder eine Erklärung gegenüber der Ombudsstelle (§ 342a) abgegeben werden (Satz 2). Die Einwilligung ist auch in der Umgebung der Zugriffsberechtigten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 2.1 Widerspruch in Anwendungsfällen (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherte können der Verarbeitung von Daten, die gemäß § 342 Abs. 2a, 2b und 2c als Anwendungsfälle in der elektronischen Patientenakte verarbeitet werden können (z. B. Medikationsdaten), insgesamt widersprechen (Satz 1). Der Widerspruch erfolgt selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts oder durch Erklärung gegenübe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widerspruch der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und die Anbieter der elektronischen Patientenakte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.6 Wiederholte Einrichtung (Abs. 5)

Rz. 15 Versicherte können nach einem Widerspruch (Abs. 1 oder Abs. 3) und der Löschung der Patientenakte jederzeit gegenüber ihrer Krankenkasse verlangen, eine neue Patientenakte einzurichten (Satz 1). Das Recht auf eine wiederholte Einrichtung besteht auch nach einem Wechsel gegenüber der gewählten Krankenkasse (Satz 2). Ein Widerspruch wirkt auch nach einem Kassenwechsel g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenverarbeitung durch Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 1) Rz. 3 Die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Versicherten befugt, wenn der Versicherte ausreichend informiert wurde (§ 343) und in die Einrichtung der Pat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erklärung des Widerspruchs; Erteilung der Einwilligung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.3 Datenübermittlung und Speicherbefugnis der Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 2a)

Rz. 9 Versicherte können der Übermittlung bestimmter Daten in die Patientenakte widersprechen (§ 343 Abs. 1a Satz 3 Nr. 13, 350). Widerspricht ein Versicherter dem nicht, sind Krankenkassen und Anbieter der Patientenakte, von Diensten oder von Komponenten verarbeitungsbefugt (Satz 1). Eine Kenntnisnahme der Daten sowie ein Zugriff darauf durch Krankenkasse oder Anbieter ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.2 Speicherbefugnis der Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 2)

Rz. 7 Verfügt der Versicherte über seine Daten (§§ 347 bis 351), sind die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte befugt, die übermittelten Daten zu speichern (Satz 1). Sie dürfen dabei die Daten weder zur Kenntnis nehmen noch darauf zugreifen (Satz 2). Rz. 8 Die Krankenk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.5 Unterstützung der datenschutzrechtlich Verantwortlichen (Abs. 4)

Rz. 14 Datenschutzrechtlich Verantwortliche (z. B. die Krankenkasse) haben keinen Zugriff auf die in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten. Damit Versicherte ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche (z. B. Löschung, Korrektur oder Auskunft) wahrnehmen können, sind die dazu befähigten Leistungserbringer (z. B. Ärzte) verpflichtet, die datenschutzrechtlich Verantwo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung der Versicherten in die Einrichtung der elektronischen Patientenakte und die hierauf begründete Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen, die Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie die Anbieter von einzelnen Diensten und Komponenten der elektronischen Patientenakte. Dami...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.7 Tod des Versicherten (Abs. 6)

Rz. 16 Erfährt die Krankenasse vom Tod eines Versicherten, hat sie dessen elektronische Patientenakte zu löschen. Davon ist abzusehen, wenn Dritte entgegenstehende berechtigte Interessen geltend machen und nachweisen. Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) nur ausnahmsweise zulässig. Eine Verarbeitung der in der ele...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 2 Rechtspraxis

2.1 Widerspruch in Anwendungsfällen (Abs. 1) Rz. 3 Versicherte können der Verarbeitung von Daten, die gemäß § 342 Abs. 2a, 2b und 2c als Anwendungsfälle in der elektronischen Patientenakte verarbeitet werden können (z. B. Medikationsdaten), insgesamt widersprechen (Satz 1). Der Widerspruch erfolgt selbstbestimmt und eigenverantwortlich über die Benutzeroberfläche eines geeign...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.1 Datenverarbeitung durch Krankenkassen oder Anbieter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse, der Anbieter der elektronischen Patientenakte sowie der Anbieter einzelner Dienste und Komponenten der elektronischen Patientenakte sind zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Versicherten befugt, wenn der Versicherte ausreichend informiert wurde (§ 343) und in die Einrichtung der Patientenakte eingewilligt hat (Satz 1). Formelle Anforderungen an d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Deutsche Krankenhausgesellschaft (Herausg.), Umsetzungshinweise der DKG für die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bevor Leistungserbringer oder andere zugriffsberechtigte Personen auf die Daten in der elektronischen Patientenakte zugreifen, ist eine eindeutige Einwilligung des Versicherten erforderlich (§ 352). Die Einwilligung wird über ein geeignetes Endgerät des Versicherten (z. B. Smartphone und PIN-Eingabe) oder die dezentrale Infrastruktur des Leistungserbringers (z. B. Prax...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 2.5 Einwilligung für einzelne Zugriffsberechtigte in deren Umgebung (Abs. 5)

Rz. 8 Die Einwilligung ist auch in der Umgebung der Zugriffsberechtigten nach § 352 Satz 1 Nr. 16 bis 18 (z. B. Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst) mittels der elektronischen Gesundheitskarte oder der digitalen Identität der Versicherten (§ 291 Abs. 8 Satz 1) möglich (Satz 1, 2). Die Einwilligung erstreckt sich auf den Zugriff auf Daten in der elektronischen Patientenak...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 2.3 Einwilligung in die Datenverarbeitung (Abs. 3)

Rz. 6 Soweit Versicherte der Datenverarbeitung nicht widersprochen haben (Abs. 1 oder 2), erteilen sie die nach § 347 Abs. 1 Satz 3, § 347 Abs. 3 Satz 5, § 348 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 6 oder § 349 Abs. 2 Satz 6 erforderliche ausdrückliche Einwilligung in die Datenverarbeitung von Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen i. S. d. Gendiagnostikgesetzes (§ 11 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 2.4 Einwilligung für einzelne Zugriffsberechtigte (Abs. 4)

Rz. 7 Zugangsberechtigte nach § 352 Satz 1 Nr. 16 bis 18 (z. B. Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst) benötigen für den Zugriff auf Daten eine Einwilligung des Versicherten. Diese kann ausschließlich über ein geeignetes Endgerät und nicht über die Ombudsstelle (§ 342a) abgegeben werden (Satz 1). Bei einem Zugriff durch betriebsinterne Betriebsärzte sind bei der Prüfung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 353 Erkläru... / 2.6 Befüllung auf Verlangen (Abs. 6)

Rz. 9 Zugriffsberechtigte nach § 352 Satz 1 Nr. 1 bis 15 und 19 sind verpflichtet, die Patientenakte auf Verlangen des Versicherten mit bestimmten Daten zu befüllen (§ 347 Abs. 4, § 348 Abs. 4 und § 349 Abs. 3). Die hierzu erforderliche und von den Zugriffsberechtigten nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation zu protokollierende Einwilligung erteilen die Versicherten in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 2.1.3 Beginn des Schutzjahres bei Entscheidungen im Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 26 Hat der Versicherte gegen den Entziehungsbescheid oder den Rentenherabsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt, so gilt Folgendes: Ergeht ein Widerspruchsbescheid, mit dem der Widerspruch zurückgewiesen wird, so beginnt das Schutzjahr weiterhin mit der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides. Dabei bleibt es auch, wenn sodann die Anfechtungsklage abgewiesen wird oder e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Versicherte kann von seiner Krankenkasse verlangen, die dort vorhandenen Leistungsdaten auf die elektronische Gesundheitskarte zu übertragen. Dazu gehören auch nachträglich geänderte oder fehlerhafte Diagnosen. Ausgeführt wird die Übertragung durch den Anbieter der Akte. Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze vereinbaren die in Abs. 2 genannten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.3 Entscheidung des BfArM (Abs. 3)

Rz. 12 Das BfArM entscheidet über den Antrag des Herstellers durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X; Satz 1). Der Bescheid ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu erlassen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um bis zu 3 Monate verlängert werden. Im vorhergehenden Verwaltungsverfahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.1 Übertragungsanspruch (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse ist verpflichtet, Daten über die bei ihr in Anspruch genommenen Leistungen über den Anbieter der elektronischen Patientenakte in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und zu speichern (Satz 1). Die Krankenkasse hat ihre Versicherten über die einwilligungsbasierte Patientenakte zu informieren (§ 343). Damit ist der Versicherte in der Lage, der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 103 Zwische... / 2.1 Informationspflicht des Unfallversicherungsträgers

Rz. 3 Können Verwaltungsverfahren, die zu Entscheidungen führen, die gemäß § 102 formpflichtig sind, oder Widerspruchsverfahren nicht innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden, muss der Versicherungsträger den Versicherten über den Sachstand des Verfahrens schriftlich oder elektronisch unterrichten. Danach besteht jeweils eine Informationspflicht nach Ablauf von je weiter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.4 Empfehlungen (Abs. 4)

Rz. 22 Das BMG wird beauftragt, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten (Satz 1). Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden (Satz 2). Die Empfehlungen sind bis zum 31.5.2023 vorzulegen (Satz 3). Die Empfehlungen werden die Lösungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.3 Information (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkasse hat die Versicherten über die Möglichkeit des Widerspruchs umfassend und leicht verständlich zu informieren und darüber aufzuklären, dass die Übermittlung der Daten über den Anbieter der elektronischen Patientenakte erfolgt. Die Information muss derart erteilt werden, dass jeder Versicherte in der Lage ist, sie zu begreifen. Dagegen ergibt der systematisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.11 Prüfkriterien (Abs. 11)

Rz. 35 Das BfArM legt im Einvernehmen mit dem BfDI und im Benehmen mit dem BSI erstmals bis zum 31.3.2022 und dann i. d. R. jährlich die Kriterien fest, nach denen der Nachweis nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 zu prüfen ist (Satz 1). Der Nachweis ist ab dem 1.8.2024 durch ein Zertifikat nach Art. 42 der Verordnung (EU) 679/2016 zu führen (Satz 2). Die Frist wird vor dem Hintergrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückstellung für potentielle Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen?

Streitig ist, ob – mit Blick auf das damals anhängige Verfahren vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen – eine Inanspruchnahme der klagenden A-GmbH wegen einer etwaigen Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen drohte und die A-GmbH deshalb eine Rückstellung bilden durfte. Das FG entschied, dass keine Rückstellung gebildet we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) ErbSt: Sachliche Unbilligkeit im zeitlichen Anwendungsbereich des § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1-5 ErbStG a.F.

Sachverhalt: E hatte den Geschäftsbetrieb seines Einzelunternehmens – unter Zurückbehalt der Betriebsgrundstücke – auf eine GmbH übertragen, an der er nur geringfügig und im Übrigen mehrheitlich seine Neffen beteiligt sind. Er verpachtete anschließend die Betriebsstücke im Rahmen einer gewerblichen Verpachtung an die GmbH. Nunmehr überträgt er die Betriebsgrundstücke auf sei...mehr