Fachbeiträge & Kommentare zu Wegzugsbesteuerung

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.4 Folgeänderungen im Nachgang dem ATADUmsG

Rz. 22 Im Nachgang zum ATADUmsG gab es bereits zwei punktuelle Anpassungen des § 6 AStG. Zunächst wurde durch das JStG 2022[1] § 6 Abs. 2 S. 4 AStG ergänzt. Diese Norm regelt die ausnahmslose Erfüllung des persönlichen Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung in Rückkehrfällen (s. Rz. 216ff.). Die Ergänzung der Norm betraf das Entfallen der Wegzugssteuer, die auf einer alte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 115 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestände der Wegzugsbesteuerung als auch deren Rechtsfolgen und regelt darüber hinaus das Verhältnis des § 6 AStG zu den Vorschriften anderer Steuergesetze. Auf Tatbestandsebene stehen neben den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung die verschiedenen Wegzugstatbestände im Zentrum der Norm. Die Re...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1.1 Hintergrund

Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids neu ermittelt. Hinte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.3 Ermittlung der Steuer

Rz. 167 Die Ermittlung der Wegzugssteuer richtet sich aufgrund des in § 6 AStG enthaltenen Rechtsfolgenverweises nach § 17 EStG.[1] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG ist zu gewähren.[2] Es kommt auch Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 3c Abs. 2 EStG) zur Anwendung.[3] Rz. 168 Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bestimmt sich nach § 17 Abs. 2 EStG. Dan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.3 Antragsgebundene Abstandnahme von der Ratenzahlung und echte Stundung der Wegzugssteuer (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 3)

Rz. 411 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 3 AStG entfällt auf Antrag des Stpfl. die Erhebung von Jahresraten. Die Vorschrift ergänzt die allgemeinen Regelungen über die Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten um die Möglichkeit der echten Stundung. Sie dürfte für die Praxis besondere Bedeutung erlangen, weil sie die Beseitigung der Liquiditätsnachteile der Wegzugsbesteuerung – eben...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.3 Verstrickung der Anteile im Inland

Rz. 250 Bei Rückkehr des Stpfl. und Wiederbegründung des deutschen Besteuerungsrechts stellt sich die Frage, mit welchem Wert die Anteile im Inland verstrickt werden. Soweit die Wegzugssteuer mit Rückwirkung entfällt und folglich erstattet wird, wird die Aufstockung der Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 1 S. 3 AStG rückgängig gemacht (s. Rz. 191). Es gelten dann grundsätzlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)

Rz. 307 § 6 Abs. 3 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 3 S. 1 bis 3 AStG auch für den Fall an, in dem nach einer unentgeltlichen Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG auf eine natürliche Person die betreffende Person innerhalb von 7 Jahren seit der Übertragung unbeschränkt steuerpflichtig wird. Praxis-Beispiel Die natürliche Person X hat unter Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1 Fortbestand der Dauerstundung für bis zum 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge (§ 21 Abs. 3 S. 1)

2.4.1.1 Hintergrund Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreises in Aussicht steht, ergibt sich für Stpfl. aufgrund der Steuerfestsetzung ein Liquiditätsproblem....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1 Keine Berücksichtigung von nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderungen für Veräußerungen nach dem 24.3.2021 (§ 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 1)

2.4.2.1.1 Hintergrund Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.1 Verhältnis der Wegzugstatbestände

Rz. 124 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält 3 alternative Wegzugstatbestände. Im Gegensatz zu § 6 Abs. 1 AStG a. F. sind 2 Wegzugstatbestände (Ansässigkeitswechsel und Einlage in ausländisches Betriebsvermögen) aus dem Gesetzeswortlaut gestrichen worden, weil diese regelmäßig unter § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG n. F. fallen sollen.[1] Der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2 Einschränkungen des Geltungsbereichs von § 6 AStG a. F.

2.4.2.1 Keine Berücksichtigung von nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderungen für Veräußerungen nach dem 24.3.2021 (§ 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 1) 2.4.2.1.1 Hintergrund Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2 Stundungswiderruf auch in Alt-Fällen bei wesentlichen Gewinnausschüttungen und Einlagenrückgewähren (§ 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2)

2.4.2.2.1 Hintergrund Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 42 § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AStG führt die in § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG enthaltene Regelung den Widerruf der Stundung betreffend auch für Stundungen nach § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 AStG a. F. ein. Ein Widerruf der Stundung der Wegzugssteuer erfolgt, soweit Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähren erfolgen, deren Wert – in Summe – ein Viertel des gemeinen Werts der Antei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.3 Verhältnis zu § 21 UmwStG

Rz. 71 Werden im Rahmen eines grenzüberschreitenden Anteilstauschs Anteile übertragen, kann es in diesem Zuge zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen kommen. Ein solcher Vorgang wäre potenziell vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG erfasst. Er fällt jedoch gleichzeitig unter § 21 UmwStG. Für Fälle des s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.6 Unionsrechtliche Würdigung der Forderung von Sicherheitsleistungen

Rz. 111 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG soll dem Antrag auf Ratenstundung in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattgegeben werden. Auch insoweit stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Erhebung der Wegzugssteuer. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben Sicherheitsleistungen beschränkenden Charakter, weil sie den Steuerpflichtigen an der Nutzung der geleisteten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 25 Der Gesetzeszweck des § 6 AStG liegt in erster Linie in der Sicherstellung des deutschen Besteuerungssubstrats für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen in Wegzugsfällen.[1] Dabei geht es nicht zwingend um steuerlich motivierte Wegzüge. Die Norm knüpft zwar ebenfalls an den Wohnsitzwechsel an, stellt aber – anders als § 2 AStG – nicht auf eine n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 38 Gem. § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 sind Minderungen des Vermögenszuwachses i. S. d. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG auf Veräußerungen nach dem 24.3.2021 nicht mehr zu berücksichtigen. Folglich sind die betroffenen Wertminderungen auch in sog. "Altfällen" ausgeschlossen, soweit die Veräußerung ab dem 25.3.2021 – dem Tag nach dem Kabinettsbeschluss – erfolgte.[1] Der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.3 Keine Verzinsung des gestundeten Betrags

Rz. 363 Gemäß § 6 Abs. 4 S. 3 AStG sind die Jahresraten nicht zu verzinsen. Dies ist sachgemäß, weil die Ratenzahlung einen aus der Wegzugsbesteuerung resultierenden Liquiditätsnachteil abmildert und nicht einen Liquiditätsvorteil gewährt, den es durch Verzinsung abzuschöpfen gälte. Rz. 364 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.6 Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 61 § 6 AStG i. V. m. § 17 EStG zielt auf die Besteuerung des in Anteilen an Kapitalgesellschaften entstandenen Vermögenszuwachses ab. Ein solcher Vermögenszuwachs kann jedoch nicht nur durch Veräußerung, sondern auch durch Ausschüttung von Gewinnrücklagen realisiert werden. Für diesen Fall sieht § 6 AStG keinen Mechanismus zur Vermeidung einer Doppelbelastung vor (s. Rz....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.2 Fehlender Verweis auf sonstige Vorschriften des AStG

Rz. 45 Aus dem fehlenden ausdrücklichen Verweis auf die übrigen Vorschriften des AStG zieht das Schrifttum überwiegend die Schlussfolgerung, die Vorschriften zur Einkünftekorrektur in § 1 AStG, zur erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht in § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG seien dem DBA nachrangig.[1] Aus dem inhärenten Missbrauchsvorbehalt folgt aber di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.6 Verhältnis zu den Vorschriften des ErbStG

Rz. 81 Ausweislich der Gesetzesbegründung soll § 6 AStG u. a. die Vorschriften des ErbStG flankieren.[1] Hintergrund dieser Motivation sind erbschaftsteuerliche Wegzugsgestaltungen.[2] Ungeachtet der gesetzgeberischen Intention stehen § 6 AStG und die Vorschriften des ErbStG eigenständig nebeneinander. Rz. 82 Materielle Verknüpfungen zwischen § 6 AStG und den Vorschriften des...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.3 Anteile i. S. v. § 17 EStG

Rz. 121 Aus der rechtsfolgenseitigen Gleichstellung der Verwirklichung eines Wegzugstatbestands mit "der Veräußerung von Anteilen im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG" wird zugleich der sachliche Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung auf Anteile i. S. v. § 17 EStG begrenzt. Der Verweis auf § 17 Abs. 1 S. 1 EStG bezieht sich auf die Rechtsfolge der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 32 Sachlich erfasst § 6 AStG ausschließlich Anteile i. S. v. § 17 EStG und somit im Privatvermögen der natürlichen Person gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (s. § 17 Abs. 7 EStG), wenn die Person (oder deren Rechtsvorgänger) innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % am Kapital beteiligt war. Andere Wirtschaftsgüter des Privatvermögens ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.1 Hintergrund

Rz. 256 Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG entfällt die Wegzugssteuer nicht, soweit einer der 3 aufgelisteten Ausschlussgründe eingetreten ist. Zielsetzung der Ausschlusstatbestände ist einerseits die Vermeidung von Gestaltungen im Rahmen vorübergehender Wegzüge[1], andererseits die Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts in einem vor dem Wegzug bestehenden Umfang. Für die Pr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.2 Grundsatz der sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer

Rz. 324 Aus § 6 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich die Besteuerung des Vermögenszuwaches in Anteilen als Veräußerung i. S. v. § 17 EStG. Indem § 6 Abs. 1 S. 2 AStG den Besteuerungszeitpunkt definiert, ebnet das Gesetz zugleich auch den Weg für die Fälligkeit der Steuer. Die Wegzugssteuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Besteuerungszeitpunkt i. S. v. § 6 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs-, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3)

Rz. 383 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. Insolvenz anmeldet. Durch diesen Widerrufstatbestand der Ratenstundung im Insolvenzfall sollen die Fiskalinteressen gewahrt werden.[1] Im Insolvenzverfahren nach deutschem Recht wäre dies wohl nicht erforderlich, weil gem. § 41 InsO Forderungen – inklusive Abgaben...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.6 Substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5)

Rz. 398 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgen und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts i. S. d. Abs. 1 beträgt. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG. Beide Vorschriften basieren auf dem Ziel, Ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.2 Verhältnis zu § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 50 Die dadurch angeordnete Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung gegenüber Vorschriften des EStG dürfte insbesondere auf die Entstrickungsregelung für Anteile im Privatvermögen in § 17 Abs. 5 EStG abzielen,[1] die in Konkurrenz zum Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG treten kann. Soweit beide Vorschriften einschlägig sind, geht die EStG-Regelung als Spezialnor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG

Rz. 486 § 6 AStG nimmt insgesamt fünfmal Bezug auf ein Finanzamt: § 6 Abs. 3 S. 3 AStG enthält eine Ermessensvorschrift, wonach "das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 AO zuständig ist", die Rückkehrfrist um 5 Jahre verlängern kann. Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 2 AStG richtet sich die Stundung der Wegzugssteuer in einem Rückkeh...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.2 Anwendbarkeit der Ratenstundung in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7, Halbs. 1 und 2)

Rz. 405 § 6 Abs. 3 S. 7 Halbs. 1 AStG regelt die Anwendung des Ratenzahlungskonzeptes in Rückkehrfällen. Demnach sollen die "vorstehenden Sätze", also die allgemeinen Regelungen zur Ratenzahlung, zur Anwendung kommen. Modifikationen der allgemeinen Grundsätze erfolgen durch die Anpassung des Stundungszeitraums (Halbs. 2, s. Rz. 408), der Möglichkeit der Abstandnahme von der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3.1 Allgemeines (§ 19a Absatz 4 Satz 1 EStG)

Rz. 43 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorteile, die im Kalenderjahr der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuert wurden, werden erst in einem späteren Zeitpunkt aufgeschoben besteuert. § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG regelt abschließend den Besteuerungszeitpunkt (siehe Rn. 30). Tritt einer der dort genannten Fälle ein, so unterliegen bisher nicht besteuerte Vorteile zu di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.1 Vorschriften des AStG

Rz. 40 § 8 AStG setzt "Einkünfte" voraus. Einkünfte können sich auch bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung ergeben.[1] Die Anwendung von § 1 AStG wird dagegen auf Ebene der ausländischen Gesellschaft überwiegend verneint, weil diese nicht die erforderliche "Geschäftsbeziehung zum Ausland" unterhalten könne.[2] Der Fremdvergleich nach § 1 AStG ist aber für Zwecke ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung

Rz. 452 Die Mitteilung nach § 6 Abs. 5 S. 3 AStG ist jährlich bis zum 31. Juli zu erstatten. Keine Aussage enthält das Gesetz dazu, wann die Mitteilung erstmals vorzunehmen ist. Streng genommen könnte dies in dem auf den Wegzug folgenden Kalenderjahr sein. Dies würde einerseits dazu führen, die Mitteilung ggf. noch vor Abgabe der ersten Steuererklärung vornehmen zu müssen. A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.1 Festsetzungsverfahren

Rz. 465 Als Teil der Einkommensteuer entsteht die Wegzugsteuer mit Ablauf des Vz, in dem der Besteuerungszeitpunkt i. S.V. § 6 Abs. 1 S. 2 AStG liegt (§ 36 Abs. 1 EStG). Die in § 6 Abs. 1 S. 2 AStG normierten fiktiven Veräußerungszeitpunkte ändern daran nichts, sondern regeln lediglich, zu welchem Zeitpunkt der Besteuerungstatbestand verwirklicht wird und somit mittelbar auc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.1.1 Wegzugsbesteuerung/Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Gibt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland auf, kann es zu einer sog. Wegzugsbesteuerung kommen. Diese ist in § 6 AStG geregelt. Hiernach hat bei einer natürlichen Person, die insgesamt 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht eine Versteuerung der stillen Reserven nach § 17 EStG [1], also für Beteiligunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.8 Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz und das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Wie bereits verschiedentlich dargestellt, wurde das Recht der Verrechnungspreise im Jahr 2021 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] und das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug[2] in einigen Punkten geändert.[3] Diese Änderungen sind in die obigen Darstellungen bereits eingeflossen. Zusammengefasst sind die wesentlichen Änderungen wie folgt: Der ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.9 Änderungen im AStG im Jahr 2021

Wie bereits angedeutet, hat das AStG im Jahr 2021 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[1] sowie das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuer[2] einige Änderungen erfahren. Diese gelten zumeist ab 2022. Zu nennen sind die folgenden Änderungen: Hinsichtlich der Bestimmung des zutreffenden Verrechnungspreises erfolgten in § 1 AStG verschiedene Änderungen. So wurde der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG?, DStR 1993, 1389; Sarrazin, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG – Anm zu Patt –, DStR 1993, 1393; Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Patt, Doppelte St-Belastung bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges nach Kap-Erhöhung?, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.4 Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht

Tz. 152f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter Berufung auf das Urt des EuGH v 11.03.2004 (Rs C-9/02 "de Lasteyrie du Saillant", DB 2004, 686) wurde die "Wegzugsbesteuerung" des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG (mit der Stundungsregelung des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) als nicht mit dem EU-Recht vereinbar angesehen (hA, zB s Körner, IStR 2004, 424; s Kleinert/Probst, DB 2004, 673; s Schni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.6 Besondere Stundungsregelung und Wegfall der Steuer für natürliche Personen bei Entstrickung ab 01.01.2022 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2022)

Stundungsregelung und Entfallen der ESt nach § 6 Abs 3 und 4 AStG idF des ATADUmsG Tz. 225i Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das ATADUmsG sind die Stundungsregeln bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG neu konzipiert worden. Statt einer unbegrenzten Stundung in EU-EWR-Fällen (s § 6 Abs 5 AStG idF des SEStEG, s Tz 225aff) ist mit Wirkung ab VZ 2022 eine Ratenzahlung über sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.4 "Ausschluss" des Besteuerungsrechts

Tz. 158 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Entstrickung der stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile erfolgt auch ohne Veräußerung, wenn "das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen wird" (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG; anders im geltenden UmwSt-Recht der Einbringungsvorschriften, wo neben dem Ausschluss berei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.5 Besondere Stundungsregelung für natürliche Personen bei Entstrickung innerhalb der EU/EWR für Vorgänge bis 31.12.2021 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 UmwStG idF des SEStEG)

Tz. 225a Stand: EL 109 – ET: 03/2023 EU-Rechtskonforme dauerhafte Stundung in EU-/EWR-Fällen Der Ges-Geber hat in den Anwendungsvorschriften zum UmwStG nF idF ab SEStEG eine Bestimmung aufgenommen, nach der bei der Entstrickungsbesteuerung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG bei natürlichen Pers in der EU/EWR nicht (länger) die Stundungsregelungen des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG gelten...mehr