Fachbeiträge & Kommentare zu Wegzugsbesteuerung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Stellungnahme des Bundesrates v. 22.9.2006 (BR-Drucks. 542/06(Beschluss))

Rz. 28 [Autor/Stand][...] 6. Zu Artikel 7 (Außensteuergesetz) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung der Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Empfehlungen der Ausschüsse v. 11.9.2006 (BR-Drucks. 542/1/06)

Rz. 27 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22.9.2006 [...] Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Finanzausschuss 6. Zu Artikel 7 (Außensteuergesetz) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.2 Wegzugsbesteuerung § 6 AStG

Rz. 222 Personen, die gem. § 17 EStG an (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaften qualifiziert beteiligt sind, müssen bei deren Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG beachten, wenn z. B. die begünstigten Kinder nicht in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Denn gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG wird die Wegzugsbesteuerung auch da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.4 Dauerhafte Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung

Rz. 254 Eine wesentlich eund weitreichende Rechtsfolge der Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG ist die in § 6 Abs. 2 S. 4 AStG enthaltene Fiktion, der zufolge der rückkehrende Stpfl. und sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Rechtsnachfolger als unbeschränkt Stpfl. i. S. v. § 6 Abs. 1 AStG gelten und somit dem persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung dauerhaft unte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung

Rz. 48 Ausweislich des Wortlauts des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG gilt die Wegzugsbesteuerung nur "vorbehaltlich" der Vorschriften des EStG. Mithin wird vermittels einer gesetzlichen Anordnung der Vorrang der Vorschriften des EStG gegenüber § 6 AStG angeordnet. Dies gilt sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Stpfl. (s. die Beispiele in Rz. 50). Rz. 49 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4 Für die Wegzugsbesteuerung zuständiges Finanzamt

3.4.1 Allgemeine Zuständigkeitsregelung nach § 19 AO Rz. 481 Für die Zuständigkeit, Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, zu der auch die Wegzugssteuer gehört, gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften in § 19 AO. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob der Stpfl. unbeschränkt (§ 19 Abs. 1 AO) oder beschränkt steuerpflichtig ist (§ 19 Abs. 2 AO). Maßgeblich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4 Besondere Anwendungsregel für die Wegzugsbesteuerung (§ 21 Abs. 3)

2.4.1 Fortbestand der Dauerstundung für bis zum 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge (§ 21 Abs. 3 S. 1) 2.4.1.1 Hintergrund Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3 Wertaufstockung nach Durchführung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 S. 3)

2.1.3.1 Hintergrund der Regelung Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung

Rz. 67 Die gegenüber den Vorschriften des EStG geltende Subsidiarität des § 6 AStG (s. Rz. 48) gilt auch gegenüber den Vorschriften des UmwStG. Da Umwandlungsvorgänge als Übertragungen grundsätzlich Veräußerungen darstellen,[1] ist der angeordnete Vorrang der Vorschriften des UmwStG wohl deklaratorisch. Die Klarstellung bot sich gleichwohl an, weil es auch in Umstrukturierun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 37 Anders als die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung (s. § 20 Abs. 1 AStG) ist § 6 AStG nicht explizit abkommensüberschreibend und stellt damit keinen sog. Treaty Override dar.[1] Die Norm steht damit – im Einklang mit § 2 Abs. 1 AO – unter dem Vorbehalt der DBA.[2] Rz. 38 Die Schrankenwirkung der deutschen DBA wird der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oftmal...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1)

Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.3 Rückkehrfälle nach § 6 Abs. 3 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 4)

Rz. 216 § 6 Abs. 2 S. 4 AStG fingiert für den Fall eines Entfallens der Wegzugssteuer aufgrund einer Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG für den Stpfl. sowie für dessen (unmittelbare oder mittelbare) Rechtsnachfolger die Erfüllung des persönlichen Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 AStG. Ziel der Vorschrift ist die Vermeidung von Umgehungsgestaltungen[1], die eröffnet wären, wenn i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 6 umfasst insgesamt 5 Absätze, die abschließend die Wegzugsbesteuerung für Anteile i. S. v. § 17 EStG regeln. Die Vorschrift ist im Zusammenspiel mit § 17 EStG zu lesen und anzuwenden. Rz. 2 § 6 Abs. 1 regelt zugleich Tatbestände und Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung. Satz 1 enthält den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung, regelt die allg. Rechtsfolge der Wegzugsbeste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.4 Eingeschränkter Umfang des Besteuerungsrechts (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 3)

Rz. 290 Ein Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr ist schließlich nur insoweit möglich, als das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Anteilsveräußerung mindestens in dem Umfang wieder begründet wird, wie es im Zeitpunkt der Beendigung der Steuerpflicht bestand. Streng genommen handelt es sich bei diesem Tatbestand nicht um einen "Ausschlussgrund...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.1 Hintergrund

Rz. 225 Vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks der Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung von im Inland steuerpflichtigen Vermögenszuwächsen bei Wegzug ins Ausland sicherzustellen (s. Rz. 25), erscheint eine Wegzugsbesteuerung unverhältnismäßig, wenn ein Stpfl. nur vorübergehend ins Ausland verzieht und die Anteile bei Rückkehr noch hält. § 6 Abs. 3 AStG ordnet daher für bestim...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.3 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 4)

Rz. 298 Gem. § 6 Abs. 3 S. 4 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 – also die Vorschriften über das Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr – entsprechend, wenn der Ausschluss des Besteuerungsrechts i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruht. Ziel dieser Vorschrift ist die Eröffnung der Rückkehroption auch für Wegzugsfälle i. S. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 45 Sowohl die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG als auch die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG greifen bei unbeschränkt Stpfl. Es kann folglich zu einer gleichzeitigen Anwendung beider Regelungskomplexe innerhalb eines Vz. kommen, wenn eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person i. S. d. § 7 AStG an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S. v. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.2 Fälle des unentgeltlichen Erwerbs (§ 6 Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 208 § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 AStG regeln den persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung in Fällen, in denen der Stpfl. die Anteile unentgeltlich erworben hat. Dies betrifft Erwerbe auf Grundlage eines Testaments, Vermächtnisses, Erbvertrags oder einer Schenkung.[1] Im Fall eines teilentgeltlichen Erwerbs von Anteilen ist der Erwerb in einen entgeltlichen und eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S. v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1.2 Anwendungsregel

Rz. 33 Zur Abgrenzung des zeitlichen Geltungsbereichs der Wegzugsbesteuerung nach § 6 ordnet § 21 Abs. 3 S. 1 AStG an, das "alte" System der Wegzugsbesteuerung in Gestalt des § 6 AStG in der am 30.6.2021 geltenden Fassung für die Abwicklung von Wegzügen, die vor dem 1.1.2022 verwirklicht worden sind, über den 31.12.2021 hinaus anzuwenden. Ausweislich der Gesetzesbegründung i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.1 Wegzugssteuer i. S. v. Satz 1

Rz. 353 Die Ratenzahlungsmöglichkeit erstreckt sich auf die "Steuer, die auf die nach Absatz 1 realisierten Einkünfte entfällt". Um die Reichweite der Möglichkeit, die Ratenzahlung in Anspruch nehmen zu können, zu bestimmen, ist folglich der Teil der Einkommensteuer zu bestimmen, der die sog. "Wegzugssteuer" darstellt. Angesichts des Wortlauts der Norm – der an § 34c Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.3 Fehlende Vorschrift für spätere Gewinnausschüttungen

Rz. 194 Wenngleich das Gesetz die Veräußerung der Anteile und die Vornahme wesentlicher Gewinnausschüttungen – für Zwecke des Ausschlusses eines Entfallens der Wegzugssteuer bei Rückkehr sowie für Zwecke des Widerrufs der Ratenstundung – im Rahmen der Wegzugsbesteuerung gleichstellt, wird diese Gleichstellung zulasten des Stpfl. nicht konsequent verfolgt. Der Wegzugsbesteuer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle der fortbestehenden unbeschränkten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.3 Unionsrechtsverstoß durch Nichtberücksichtigung von Vermögensminderungen

Rz. 104 Die Wegzugsbesteuerung greift nicht bei Vorliegen von Vermögensminderungen, d. h., wenn dadurch ein fiktiver Veräußerungsverlust realisiert würde (s. Rz. 164). Es kommt dadurch zu einer Ungleichbehandlung von Vermögenszuwächsen und Vermögensminderungen. Gerade im Kontext des – auch im Hinblick auf die Wegzugsbesteuerung einschlägigen – Rechtfertigungsgrundes der Auft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1.1 Hintergrund

Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreises in Aussicht steht, ergibt sich für Stpfl. aufgrund der Steuerfestsetzung ein Liquiditätsproblem. Das System der Weg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.1 Allgemeine Zuständigkeitsregelung nach § 19 AO

Rz. 481 Für die Zuständigkeit, Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, zu der auch die Wegzugssteuer gehört, gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften in § 19 AO. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob der Stpfl. unbeschränkt (§ 19 Abs. 1 AO) oder beschränkt steuerpflichtig ist (§ 19 Abs. 2 AO). Maßgeblich sind dabei stets die Verhältnisse im Zeitpunkt des V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.2 Fiktion des Erwerbs zum gemeinen Wert

Rz. 188 § 6 Abs. 1 S. 3 AStG vermeidet eine Doppelbelastung von Vermögenszuwächsen durch eine (Doppel-)Fiktion. Demnach gelten zunächst – dem Grunde nach – die Anteile als erworben und ferner – der Höhe nach – grds. zum gemeinen Wert. Die Fiktion gilt auf Ebene des Anteilseigners nach Durchführung der Wegzugsbesteuerung – d. h. in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.1 Einführung des § 6 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 10 Die Vorschrift über die Wegzugsbesteuerung war in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Die damalige Gesetzesfassung umfasste bereits 5 Absätze und galt ausschließlich für Beteiligungen an inländischen Gesellschaften. Vor Augen hatte der Gesetzgeber bei Einführung der Norm bereits das Problem eines Ausschlusses des deutschen Besteuerungsrechts bei ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 117 Gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AStG werden nur "unbeschränkt Stpfl." von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Welche Voraussetzungen an die unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden, regelt Abs. 2 (s. Rz. 200 ff.). Neben den zeitlichen Anforderungen fallen demnach unter § 6 AStG ausschließlich natürliche Personen. Kapitalgesellschaften oder Mitunternehmerschaften können nicht dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.2 Zeitpunkt der Veräußerung (§ 6 Abs. 1 S. 2)

Rz. 178 § 6 Abs. 1 S. 2 AStG definiert für jeden der einzelnen Wegzugstatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG den Zeitpunkt der Veräußerung. Dieser Zeitpunkt ist nicht zu verwechseln mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Wegzugssteuer, der erst mit Ablauf des VZ des Wegzugs eintritt.[1] Hintergrund der expliziten Regelung bezüglich des Zeitpunkts der Veräußerung dürfte das Ziel ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.1 Allgemeines

Rz. 95 § 6 AStG ist in verschiedener Hinsicht erheblichen unionsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Nach hier vertretener Auffassung sind verschiedene Teilaspekte der Norm unionsrechtswidrig, im Kern entspricht die Vorschrift aber unionsrechtlichen Anforderungen. Als Folge eines Unionsrechtsverstoßes sind die Regelungen geltungserhaltend zu reduzieren und insoweit nicht anzuwen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.5 Unionsrechtliche Würdigung des Ratenzahlungskonzeptes

Rz. 108 Ein besonderer Streitpunkt im Hinblick auf die Unionsrechtskonformität der Wegzugsbesteuerung ist die Erhebung der Wegzugssteuer. Ausgehend von der früheren EuGH-Rechtsprechung[1] zum Wegzug natürlicher Personen hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 5 AStG a. F. für EU/EWR-Wegzüge eine Dauerstundung vorgesehen.[2] Diese Dauerstundung wurde im Rahmen der aktuellen Gesetzesf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 115 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestände der Wegzugsbesteuerung als auch deren Rechtsfolgen und regelt darüber hinaus das Verhältnis des § 6 AStG zu den Vorschriften anderer Steuergesetze. Auf Tatbestandsebene stehen neben den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung die verschiedenen Wegzugstatbestände im Zentrum der Norm. Die Re...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1.1 Hintergrund

Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids neu ermittelt. Hinte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.5 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an Anteilen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Allgemeines Rz. 145 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthält einen Auffangtatbestand (siehe Rz. 124 f.), der in jedem nicht bereits von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AStG erfassten Fall, in dem das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt wird, greift. Der Tatbestand der Norm ist denkbar weit gefasst.[1] I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.3 Ermittlung der Steuer

Rz. 167 Die Ermittlung der Wegzugssteuer richtet sich aufgrund des in § 6 AStG enthaltenen Rechtsfolgenverweises nach § 17 EStG.[1] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG ist zu gewähren.[2] Es kommt auch Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 3c Abs. 2 EStG) zur Anwendung.[3] Rz. 168 Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bestimmt sich nach § 17 Abs. 2 EStG. Dan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

Rz. 57 § 6 AStG stellt die Erfüllung eines Wegzugstatbestands einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Unbeschadet dessen kann auch nach Durchführung einer Wegzugsbesteuerung ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Inland steuerpflichtig sein.[1] Dies ist sowohl denkbar in Fällen der fortbestehenden unbeschränkten Stpfl. als auch bei fortbestehender St...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.4 Unionsrechtsverstoß durch überschießende Wegzugstatbestände

Rz. 106 Die Tatbestände in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AStG ordnen eine Wegzugsbesteuerung losgelöst von einer Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts an (s. Rz. 130). Es kann folglich eine Wegzugsbesteuerung auch dann eintreten, wenn das deutsche Besteuerungsrecht unverändert fortbesteht.[1] In einer solchen Konstellation stellt bereits die Steuerfestsetzung e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. (1a, 6 und 7) erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell auch mate...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.2 Bedeutung einer Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 127 Nur der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzugstatbestand stellt auf den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ab. Dieser Tatbestand ist subsidiär (s. Rz. 124). Den beiden Haupttatbeständen in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 AStG ist dagegen keine Relevanz des deutschen Besteuerungsrechts zu entnehmen, sondern es kommt dort ledig...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.2 Beschränkung auf Vermögenszuwachs / Keine Berücksichtigung von Vermögensminderungen

Rz. 162 Der BFH hat wiederholt zu § 6 AStG a. F. entschieden, die Norm erfasse nur den Vermögenszuwachs, nicht aber Vermögensminderungen.[1] Die Norm führt folglich nur dann zu einer Wegzugsbesteuerung, wenn ein Veräußerungsgewinn entsteht, verhilft folglich nicht dazu, fiktive Veräußerungsverluste bei Wegzug geltend machen zu können. An dieser Ausrichtung der Norm hat sich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.4 Folgeänderungen im Nachgang dem ATADUmsG

Rz. 22 Im Nachgang zum ATADUmsG gab es bereits zwei punktuelle Anpassungen des § 6 AStG. Zunächst wurde durch das JStG 2022[1] § 6 Abs. 2 S. 4 AStG ergänzt. Diese Norm regelt die ausnahmslose Erfüllung des persönlichen Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung in Rückkehrfällen (s. Rz. 216ff.). Die Ergänzung der Norm betraf das Entfallen der Wegzugssteuer, die auf einer alte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.1 Verhältnis der Wegzugstatbestände

Rz. 124 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält 3 alternative Wegzugstatbestände. Im Gegensatz zu § 6 Abs. 1 AStG a. F. sind 2 Wegzugstatbestände (Ansässigkeitswechsel und Einlage in ausländisches Betriebsvermögen) aus dem Gesetzeswortlaut gestrichen worden, weil diese regelmäßig unter § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG n. F. fallen sollen.[1] Der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2 Einschränkungen des Geltungsbereichs von § 6 AStG a. F.

2.4.2.1 Keine Berücksichtigung von nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderungen für Veräußerungen nach dem 24.3.2021 (§ 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 1) 2.4.2.1.1 Hintergrund Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2 Stundungswiderruf auch in Alt-Fällen bei wesentlichen Gewinnausschüttungen und Einlagenrückgewähren (§ 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2)

2.4.2.2.1 Hintergrund Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt...mehr