Fachbeiträge & Kommentare zu Wegzugsbesteuerung

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / II. Ersatzwegzugstatbestände

Neben dem eigentlichen, proaktiven Wegzug kennt § 6 Abs. 1 S. 1 AStG auch Tatbestände, die ohne einen Wegzug die Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung herbeiführen. 1. Übertragung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG) Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG stellt die unentgeltliche Übertragung des infragestehenden Anteils i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 ESt...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Übertragung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG)

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG stellt die unentgeltliche Übertragung des infragestehenden Anteils i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person einen Ersatzrealisationstatbestand für Zwecke der Wegzugsbesteuerung dar. Beachten Sie: Der bisherige Wortlaut des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. sah insoweit eine Übertragung der Anteile durch ganz ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / III. Entscheidung des BFH v. 8.12.2021 – I R 30/19

Der BFH hatte mit Urteil vom 8.12.2021 in einem Fall der Wegzugsbesteuerung zu entscheiden.[43] In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. – also die Übertragung an nicht unbeschränkt steuerpflichtige Personen –, die seit dem 1.1.2022 in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG geregelt ist.[44] 1. Sachverhalt In dem dem Urteil[45] zugrunde ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Rechtsfolge: Fiktion einer Anteilsveräußerung

Die Folge der Wegzugsbesteuerung ist eine fiktive Veräußerung der Anteile i.S.d. § 17 EStG zum gemeinen Wert. Die Besteuerung erfolgt im Zeitpunkt der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes respektive gewöhnlichen Aufenthalts,[6] im Zeitpunkt der Übertragung,[7] bzw. im Zeitpunkt des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts.[8] Gewinnermittlung: Der fiktive Verä...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Unentgeltliche Übertragung

Unter dem Terminus der unentgeltlichen Übertragung will die Legislative Übertragungen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Erwerb von Todes wegen subsumieren[11]. Beachten Sie: Einer gesonderten Regelung für Erwerbe von Todes wegen bedarf es daher – im Gegensatz zur alten Rechtslage – nicht mehr. Was geschieht bei "teilentgeltlicher" Übertragung? Aus dem alleinigen ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG)

Auch der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile kann den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung auslösen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG). Beachten Sie: Durch die Verwendung des Terminus "vorbehaltlich" ist dieser Ersatzwegzugstatbestand vorliegend gegenüber den übrigen Tatbeständ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ist im Zuge des ATADUmsG reformiert worden; dabei wurden auch die Ersatzwegzugstatbestände konsolidiert. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den Ersatzwegzugstatbeständen sowie der aktuellen Rechtsprechung und zeigt mögliche Konsequenzen und Maßnahm...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Sachverhalt

In dem dem Urteil[45] zugrunde liegenden Ausgangssachverhalt übertrug eine in Deutschland ansässige Person (vorliegend der Vater) eine GmbH-Beteiligung an seinen in den USA ansässigen Sohn, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besaß. Das Vermögen der übertragenen GmbH bestand im Wesentlichen aus in Deutschland belegenem Grundbesitz.[46] Das FA sah für diese Übertragung...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / IV. Fazit

Durch die Neuregelung im Kontext des ATADUmsG wird deutlich, dass der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Ersatztatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG – nämlich der Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person – weiterhin irrelevant ist. Schließlich ist der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrech...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 3. Bewertung

Die Entscheidung ist nach der hier vertretenen Auffassung stringent. Durch eine Verknüpfung der Ersatzwegzugstatbestände mit einem "oder" sind die vorliegenden Tatbestände nebeneinander zu prüfen. Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. verlangt allein die Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person. Dieser Tatbestand war bei einer streng wortl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7 Nachversteuerung (§ 19a Abs. 4 EStG)

Rz. 47 Der gem. § 19a Abs. 1 EStG zunächst nicht versteuerte Vorteil, ist gem. § 19a Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkunftsart nach § 19 EStG nachzubesteuern. Der Betrag der Nachversteuerung unterliegt dann auch dem LSt-Abzugsverfahren als sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ist ein LSt-Abzug durch den Arbeitgeber unterblieben, etwa weil er keine Kenntnis von in der Sphär...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 11. Fazit und Ausblick

Angesichts der immer internationaler werdenden Bezüge von Mandanten rückt die Wegzugsbesteuerung immer stärker in den Bereich der täglichen Beratung. Sowohl Berater als auch Mandant sollten die Grundzüge der Wegzugsbesteuerung präsent haben und kennen, wenn Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehalten werden. Die Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" beleuchtet in ihrem nächste...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt / Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Der Berater von im Inland ansässigen GmbH-Gesellschaftern muss stets auch § 6 AStG im Auge haben, wenn der Mandant einen Wegzug in das Ausland beabsichtigt oder vollzogen hat. Die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung sind vom Gesetzgeber zwischenzeitlich überarbeitet und verschärft worde...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 6. Rückkehrregelung (§ 6 Abs. 3 AStG)

"Vorübergehende Abwesenheit": Nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt die Wegzugsbesteuerung für die Vergangenheit, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird, sowie während seiner Abwesenheit die folgenden Ersatztatbestände nicht verwirklicht hat: keine Veräußerung oder Einlage in ein Betriebsvermögen, keine Gewinnausschüttung oder Einlage...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / a) Formwechselnde Umwandlung

Umwandlung der Kapitalgesellschaft in mitunternehmerische Personengesellschaft: Im Vorgriff auf einen bevorstehenden Wegzug eines im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Mandanten, der eine wesentliche Beteiligung hält, ist denkbar, die Kapitalgesellschaft noch vor Verwirklichung des Wegzugstatbestands in eine mitunternehmerische Personengesellschaft formwechselnd umzuwande...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.12 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden víelfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Unentge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

4.1 Allgemeines Mit § 6 AStG soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Akzeptanz der Konzeption der Wegzugsbesteuerung durch die Gerichte

Da die EU-Neukonzeption einer Stundungslösung auch auf "offene" Altfälle anwendbar ist, konnte sich die Rechtsprechung zeitnah umfassend mit der Konzeption beschäftigen. Die Regelung verstößt hiernach weder gegen die DBA, EU-Recht noch Verfassungsrecht. [1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Neuregelung der Wegzugsbesteuerung ab 2022

5.1 Überblick Die Wegzugs- (Vermögenszuwachs)besteuerung nach § 6 AStG für Stpfl. mit Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die entweder wegziehen oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlegen (Ansässigkeitswechsel) oder den Anteil ins Ausland verschenken oder den Anteil ins Ausland vererben wurde umfassend durch das ATAD-UmsG geändert. Die Änderungen greifen i. d. R. ab 20...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Rückkehr eines Erben

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls (Fall des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG) der (ausländische) Erbe innerhalb von 5 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum Fall der Tz. 4.7 rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation der stillen Reserven erfolgt. Für den Fa...mehr

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Internationales Steuerrecht: Wegzugsbesteuerung und sonstige Fälle der Steuerentstrickung/-verstrickung

Zusammenfassung Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 5.7.2 Step-Up bei Steuerzahlung

Es gilt die Fiktion des Erwerbs der Anteile zum gemeinen Wert, sobald die Steuer bezahlt ist.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Besteuerung des Wertzuwachses

4.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

4.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7 Sonstige Neuregelungen

5.7.1 Nachträgliche Steuerneutralität bei Rückumzug Ein Rückzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland nach Deutschland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat, führt zur Aufhebung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten An...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11 Besonderheiten beim Wegzug in EU-/EWR-Staaten

4.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant" Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

4.2.7.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden . Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird[1]. Üblicherweise ist die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7.1 Nachträgliche Steuerneutralität bei Rückumzug

Ein Rückzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland nach Deutschland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat, führt zur Aufhebung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten Anteilen an Angehörige (Unternehmensnachfolgern) eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Vorübergehende Abwesenheit

Besteht bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht innerhalb von fünf Jahren zurückzukehren, erfolgt eine vorläufige Steuerfestsetzung gegen Stundung mit Sicherheitsleistung. Hintergrund ist hierfür die Regelung des § 6 Abs. 4 AStG, wonach die Steuerpflicht rückwirkend entfällt, wenn die Person innerhalb von fünf Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das Finanza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA – entgegen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich mitlerweile mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen. [1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.3 EuGH-Musterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant"

Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, noch nicht realisierte Wertsteigerungen (latente Wertsteigerungen) von Unter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9.2 Anwendung von § 6 AStG bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen ob § 6 AStG unanwendbar ist, wenn Gegenst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7.3 Gemeiner Wert als Veräußerungspreis

Zur Klarstellung wird der (fiktive) Veräußerungspreis i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG für Zwecke der Berechnung des Vermögenszuwachses durch den gemeinen Wert der Beteiligung ersetzt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Der gemeine Wert der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft bestimmt sich nach § 11 BewG. Aus Sicht der Finanzverwaltung sind damit für die Bewertung von Anteilen an K...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 Realisationstatbestände

Im Rahmen der Veräußerungsfiktion führen folgende Tatbestände zu einer Schlussbesteuerung: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht oder unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (auch der Wechsel der abkommensrechtlichen Ansässigkeit z. B. bei Beibehaltung eines deutschen – dann Zweit-Wo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Betroffene Anteile

§ 6 AStG erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich auch auf Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften B hält eine Beteiligung an der B-Inc., Washington, USA. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA. Im Folgejahr wird die Beteiligung veräußert. Lösung: Auch die stille...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.8 Zeitliche Anwendung

Die Neuregelung ist grundsätzlich auf Wegzugsfälle anzuwenden, die ab dem 1.1.2022 verwirklicht werden. Aber der Wortlaut der Übergangsregelung in § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG wirft Zweifel an diesem Grundsatz auf, da abgestellt wird auf eine "noch am 31. Dezember 2021 laufende Stundung". Die "geschuldete Steuer" nach der bis 2021 geltenden Fassung gem. § 6 Abs. 1 AStG a. F. ents...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sieht § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wird und...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1 Überblick

Die Wegzugs- (Vermögenszuwachs)besteuerung nach § 6 AStG für Stpfl. mit Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die entweder wegziehen oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlegen (Ansässigkeitswechsel) oder den Anteil ins Ausland verschenken oder den Anteil ins Ausland vererben wurde umfassend durch das ATAD-UmsG geändert. Die Änderungen greifen i. d. R. ab 2022 (vgl. aber...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.3 Schenkung an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] Dadurch sollen Gestaltungen wie im folgenden Beispiel verhindert werden: Praxis-Beispiel Schenkung an einen Steuerausländer Der Vater V beabsichtigt seine X-Beteiligung zu verkaufen. Zur Verminderung der ESt-Belastung wird üb...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.6 Ersatztatbestände

Als weitere Realisierungstatbestände nennt § 6 Abs. 1 AStG: die Einlage von Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG in eine(n) ausländischen Betrieb oder Betriebsstätte des Steuerpflichtigen sowie als "Auffangtatbestand" den Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts in anderen Fällen. Unter diesen Ersatztatbestand könnten z. B. Fallkonstellationen fallen, in denen ausnah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.7.4 Keine Berücksichtigung von Wertveränderungen

§ 6 Abs. 6 Satz 1 AStG a. F. ermöglichte es, Wertminderungen während der Zeit der Stundung zu berücksichtigen, wenn der Zuzugsstaat diese nicht berücksichtigt. Diese Möglichkeit ist in § 6 AStG n. F. nicht mehr vorgesehen. In der Rechtssache "N" hatte der EuGH an eine verhältnismäßige Ausgestaltung einer Wegzugsteuer die Anforderung gestellt, dass Wertminderungen nach dem We...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Persönliche Voraussetzungen

Die Anwendung des § 6 AStG setzt voraus, dass die unbeschränkte Steuerpflicht mindestens 10 Jahre bestanden hat. Hat ein Steuerpflichtiger Anteile unentgeltlich (z. B. durch Schenkung, Erbgang, Vermächtnis) erworben, so ist die Zeit, während der sein Rechtsvorgänger unbeschränkt steuerpflichtig war, nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 AStG mit zu berücksichtigen. Der Zeitraum der unb...mehr