Fachbeiträge & Kommentare zu Wegzugsbesteuerung

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2024

Anteile, die eine natürliche Person an einem Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds in der Rechtsform eines Sondervermögens hält, fallen nicht unter den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung für Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG), weil ein Anteil an einem Sondervermögen kein Anteil i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist. ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.4 Kritik und offene Fragen

Den Neuregelungen wird in der Literatur[1] vorgeworfen, in nicht sachgerechter Weise zwischen der Direktanlage (z. B. in Aktien) einerseits und der Fondsanlage andererseits zu differenzieren. Insbesondere wird kritisiert, dass ein Systembruch vorliegt, denn Anteile an einem Investmentfonds waren und sind nicht unter § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu subsumieren. Zudem würden über d... mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

3.11.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Verä... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG a. F. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13 Übergangsregelung und partielle Verschärfung für "Altwegzüge"

3.13.1 Grundsatz – keine Änderung Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung. 3.13.2 Ausnahme – Verschärfung bei substantiierten Gewinnausschüttungen Mit dem M... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den G... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

3.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG a. F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

3.2.6.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= De... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Besonderheiten beim Wegzug in EU-/EWR-Staaten

3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant" Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Milderung der Sofortbesteuerung – Die 7-jährige Stundungs- und Ratenzahlungsregelung

3.12.1 Überblick Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hier... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13.1 Grundsatz – keine Änderung

Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung. mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

3.2.7.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Einzelheiten der Neuregelung

Den §§ 19, 49 InvStG wurden Absätze hinzugefügt, die von Privatpersonen gehaltene Anteile an Investmentfonds bzw. Spezial-Investmentfonds der Wegzugsbesteuerung unterwerfen. Erfasst werden dabei sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Fonds und unabhängig davon, ob sie in inländischen oder ausländischen Depots verwahrt werden. Ausschlaggebende Kriterien sind... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Rückkehr eines Erben oder Beschenkten

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls oder Schenkung in Ausland (Fall des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AStG) der (ausländische) Erbe/Beschenkte innerhalb von 7 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum vorgenannten Fall rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich mitlerweile mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weit... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich auch mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weitere Ant... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG a. F. ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden . Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird.[1] Üblicherweise i... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden. Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird.[1] Üblicherw... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 Begründung der Neuregelung

Nach der Gesetzesbegründung eröffnete die bisherige Regelung eine Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsmöglichkeit. So sollen im Rahmen einer Vermeidungsstrategie Beteiligungen an Startup-Unternehmen zu einem frühen Zeitpunkt in Fonds eingelegt wurden, um bei einem späteren Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen zu vermeiden. Diese "Besteuerungsl... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG a. F.soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA – entg... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.2 Grundsatz Einheitliche Stundung

Da für die Begleichung der Wegzugsteuer mangels Zuflusses eines Veräußerungspreises die Liquidität fehlt, sieht § 6 Abs. 4 AStG eine Stundungsmöglichkeit vor. Dies soll einerseits der Dry Income-Problematik (Steuer ohne Liquiditätszufluss) des Wegziehenden und andererseits dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht werden.[1] Dabei hat sich durch das ATADUmSG eine... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Unentgeltliche Übertragung (Erbfall, Schenkung) an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch einen grenzüberschreitenden Erbfall oder die Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] In der Literatur[2] wird teilweise die Auffassung vertreten, dass dieser Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen werden kann, da nur der Ansässigkeitsstaat des Erben den Gewinn a... mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen... mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einem... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Vorübergehende Abwesenheit

Besteht bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht innerhalb von 5 Jahren zurückzukehren, erfolgt eine vorläufige Steuerfestsetzung gegen Stundung mit Sicherheitsleistung. Hintergrund ist hierfür die Regelung des § 6 Abs. 4 AStG a. F., wonach die Steuerpflicht rückwirkend entfällt, wenn die Person innerhalb von 5 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das Finanza... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Vorübergehende Abwesenheit – die Rückkehrregelung

§ 6 Abs. 3 AStG regelt den Fall vorübergehenden Abwesenheit. Hauptanwendungsfall ist z. B. die beruflich bedingte vorübergehende Abwesenheit – unter Aufgabe der Ansässigkeit – z. B. wegen einer auf 3 Jahre befristeten Entsendung an eine ausländische Konzerntochter. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt zur Vermeidung unbilliger Härten, dass wenn der Steue... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend Art. 13 Abs. 5... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs.... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant"

Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, noch nicht realisierte Wertsteigerungen (latente Wertsteigerungen) von Unter... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Anwendung von § 6 AStG bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat.[1] Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob § 6 AStG (a. F). unanwendbar ist, ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.1 Überblick

Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hierbei ist regelmäß... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.5 Meldepflichten

Zu melden ist nach § 6 Abs. 5 AStG ist sowohl ein Ereignis i. S. d. Abs. 4 Satz 5 AStG (Realisation) als auch jährlich zum 31.1. des Folgejahres die Anspruchsberechtigung für eine Fortdauer der Stundung. Dies sind zum einen die Ansässigkeit, zum anderen das weiter bestehende Eigentum an den Anteilen. Eine Stundung kann auch widerrufen werden, wenn der Steuerpflichtige oder R... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.3 Widerruf der Stundung nach § 6 Abs. 4 Satz 5 AStG

Die Regelung enthält eine Vielzahl von Sachverhalten, die zu einer Aufhebung der Stundung führen. Es handelt sich um folgende Fälle: Die fällige Jahresrate[1] wird nicht fristgemäß entrichtet.[2]. Dies führt zum vollständigen Widerruf der Stundung.[3] Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 AStG). Aufgrund ausdrücklicher gesetzlich Regelung in § 6 Abs. 4 Satz 6 AStG ist ei... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sieht § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG a. F. entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wi... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6 Ersatztatbestände

Als weitere Realisierungstatbestände nennt § 6 Abs. 1 AStG a. F.: die Einlage von Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG in eine(n) ausländischen Betrieb oder Betriebsstätte des Steuerpflichtigen sowie als "Auffangtatbestand" den Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts in anderen Fällen. Unter diesen Ersatztatbestand könnten z. B. Fallkonstellationen fallen, in denen ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs.... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13.2 Ausnahme – Verschärfung bei substantiierten Gewinnausschüttungen

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz wurde in § 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz "Fortführung Altes Recht" eingeführt, wonach eine bestehenden Altstundung zu widerrufen ist, wenn Gewinnausschüttungen getätigt werden oder eine Einlagenrückgewähr erfolgt und deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Wertes des Kap... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile

§ 6 AStG a. F. erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich auch auf Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften B hält eine Beteiligung an der B-Inc., Washington, USA. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA. Im Folgejahr wird die Beteiligung veräußert. Lösung: Auch die ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sah § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG a. F. entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wird... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drucks. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwe... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.2 Anwendung von § 6 AStG a. F. bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob § 6 AStG a. F. unanwendbar ist, wenn ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Entfall der Stundung bei vorübergehender Abwesenheit (Beschränkung der Rückkehrregelung)

Wie unter Tz. 3.8 und 3.9 dargestellt kann in den Fällen einer nur vorübergehenden Abwesenheit nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 AStG die Rückkehrregelung sowohl in originären Wegzugsfällen als auch bei unentgeltlicher Übertragung bei Rückkehr eines Erben oder Beschenkten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass während der vorübergehenden Abwesenheit kein Tatbe... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG a. F. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung na... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.4 Rückkehr und unentgeltlicher Erwerb

Es besteht auch die "Steuerneutralität" hinsichtlich einer Rückumzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten Anteilen an Angehörige (Unternehmensnachfolgern) eine nac... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Schenkung an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] Dadurch sollen Gestaltungen wie im folgenden Beispiel verhindert werden: Praxis-Beispiel Schenkung an einen Steuerausländer Der Vater V beabsichtigt seine X-Beteiligung zu verkaufen. Zur Verminderung der ESt-Belastung wird üb... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Grenzüberschreitender Erbfall

Auch grenzüberschreitende Vererbungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind seit 1.1.2007 im Rahmen des § 6 AStG a. F. zu überprüfen.[1] Praxis-Beispiel Grenzüberschreitender Erbfall Der Vater V ist alleiniger Eigner des Familienkonzerns Y. Sohn S ist Alleinerbe. Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nach dem Tod des Firmenpatriarchen V Minderheitsanteile a... mehr