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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AStG Besteuerung des Vermögensz ... / 1.1 Aufbau

Dr. Tobias Hagemann
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Rz. 1

§ 6 umfasst insgesamt 5 Absätze, die abschließend die Wegzugsbesteuerung für Anteile i. S. v. § 17 EStG regeln. Die Vorschrift ist im Zusammenspiel mit § 17 EStG zu lesen und anzuwenden.

 

Rz. 2

§ 6 Abs. 1 regelt zugleich Tatbestände und Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung. Satz 1 enthält den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung, regelt die allg. Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung sowie deren Verhältnis zu den Vorschriften des EStG, KStG oder UmwStG. Satz 2 regelt den Zeitpunkt des Wegzugs, d. h. den Zeitpunkt der angenommenen Veräußerung. Satz 3 enthält eine Regelung zur Vermeidung einer Mehrfachbelastung bei späterer Veräußerung der Anteile, wenn nach dem Wegzug ein deutsches Besteuerungsrecht fortbesteht.

 

Rz. 3

§ 6 Abs. 2 definiert den persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung. Satz 1 enthält die allgemeine Definition der unbeschränkten Steuerpflicht i. S. d. § 6 Abs. 1. Die Sätze 2 und 3 enthalten Sondervorschriften bei unentgeltlichem Erwerb der Anteile. Satz 4 betrifft den Fall einer erfolgten Rückkehr nach vorübergehender Abwesenheit i. S. d. § 6 Abs. 3.

 

Rz. 4

§ 6 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen eines Entfallens der bereits festgesetzten Wegzugsteuer bei vorübergehender Abwesenheit. Satz 1 regelt die Voraussetzungen einer vorübergehenden Abwesenheit. Satz 2 enthält eine Vorschrift die Rückkehr bei zwischenzeitlich erfolgter unentgeltlicher Übertragung von Todes wegen betreffend. Satz 3 sieht die Möglichkeit einer Verlängerung der Abwesenheit durch das FA vor. Die Sätze 4 und 5 betreffen die Anwendung des Abs. 3 bei den übrigen Wegzugstatbeständen, d. h. nicht beim klassischen Wegzug durch den Anteilseigner.

 

Rz. 5

§ 6 Abs. 4 enthält die Möglichkeit einer Ratenzahlung der Wegzugsteuer. Die Sätze 1 bis 4 regeln die Modalitäten der Antragstellung sowie der...

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