Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schuldnerschutz.

Rn 6 Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen stellt unabhängig von ihrer Art idR einen entscheidenden Eingriff in das Schuldnervermögen dar, der nicht selten mit erheblichen persönlichen Konsequenzen verbunden ist, man denke an die Verwertung des Familienheims oder des Betriebsgrundstücks. Unabhängig von der Mindesthöhe bei der Zwangshypothek gibt es weder eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 27 EuVTVO – Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr 44/2001.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Möglichkeit, die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung über eine unbestrittene Forderung, eines gerichtlichen Vergleichs oder einer öffentlichen Urkunde gem der Verordnung (EG) Nr 44/2001 zu betreiben. Rn 1 Die Regelung verweist gem Art 80 Abs. 1 Brüssel Ia-VO nunmehr auf diese VO. Ist der Anwendungsbereich der EuVTV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegattenunterhalt.

Rn 15 Im Verbundverfahren können ausschließlich Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts geltend gemacht werden. Nur diese Unterhaltsansprüche entstehen ab Rechtskraft der Scheidung, also in dem Zeitraum, um den es im Verbundverfahren ausschließlich geht. Demgegenüber kann der wesensverschiedene Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt von vornherein nicht im Verbun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 51 Gemäß § 767 III hat der Schuldner sämtliche Einwendungen gegen den durch das Urt festgestellten Anspruch, die er zur Zeit der Klageerhebung geltend zu machen imstande war, in der Vollstreckungsgegenklage vorzubringen. Damit soll der Verzögerung der Vollstreckung durch mehrere Vollstreckungsgegenklagen vorgebeugt werden. Präkludiert für eine erneute Vollstreckungsabwehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungsurteil zu, da mit diesem d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formale Voraussetzungen.

Rn 3 Es muss ein Verfahren nach § 54 I oder II eingeleitet (§ 54 Rn 3 ff) oder gg eine erlassene EA Rechtsmittel (§§ 57f) eingelegt sein. Ein Antrag auf Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung/Vollziehung bzw Wirksamkeit (s Rn 2) ist – auch in Antragsverfahren – nicht erforderlich (Umkehrschluss aus § 55 II; BTDrs 16/6308, 202); ist ein solcher gestellt, ist über ihn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Norm betrifft die Kostengrundentscheidung im Urt nach § 343 S 2, in dem besonders auszusprechen ist, dass die säumige gewesene Partei die dadurch veranlassten Kosten zu tragen hat. Wird das ›übersehen‹, ist das Urt im Kostenpunkt nach § 321 zu ergänzen; eine Korrektur in der Kostenfestsetzung ist dagegen nicht möglich (str wie hier: MüKoZPO/Prütting Rz 10; Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Vollziehung vor Zustellung (Abs 3).

Rn 12 Die Zustellung des vollständigen Arrestbefehls einschließlich der vom Gericht beigefügten Anlagen muss innerhalb einer Woche nach Vollziehung und vor Ablauf der Monatsfrist des Abs 2 nachgeholt werden. Die Übermittlung des Verhandlungsprotokolls einschließlich Entscheidungstenor mittels Fax reicht nicht aus (Frankf NJW-RR 95, 445). Alle Zustellungen im Parteibetrieb mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bestimmung des Gerichtsvollziehers.

Rn 10 Beabsichtigt der Gläubiger, die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher zu betreiben, so bestimmt das Vollstreckungsgericht (funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 20 Nr 17 RPflG) auf Antrag des Gläubigers den zuständigen Gerichtsvollzieher. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den zuständigen Gerichtsvollzieher gem Gerichtsvollzieherverteilungsplan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 16 Gemäß § 775 Nr 5 ist die Zwangsvollstreckung dann einzustellen oder zu beschränken, wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger angewiesen oder auf dessen Konto eingezahlt worden ist. Wie bei § 775 Nr 4 handelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift formuliert zwei von drei besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen, die die ZPO kennt (s vor §§ 704 ff Rn 10); den Eintritt eines bestimmten Kalendertages (Abs 1) und die Leistung einer Sicherung durch den Gläubiger (Abs 2). Die Vollstreckung Zug um Zug ist dagegen nicht in § 751, sondern in §§ 756, 765 geregelt. Da vor Erteilung der Klausel die Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung der Rechtskrafterstreckung.

Rn 6 Die Rechtskrafterstreckung besteht in einer Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft. Die Rechtskraft der Entscheidung ergreift hinsichtlich des streitbefangenen Gegenstandes auch den Dritten (BGH MDR 58, 319). Er ist an das Urt ebenso wie die Parteien des Rechtsstreits gebunden. Dies hat zur Folge, dass eine erneute Klage durch oder gegen den Dritten bzgl de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Der Antrag auf Akteneinsicht und Erteilung von Abschriften kann bereits zusammen mit dem Vollstreckungsauftrag gestellt werden. Nicht in jedem Vollstreckungsauftrag ist aber konkludent ein Antrag nach § 760 enthalten (BVerwG NJW 83, 896, 898). Abschriften von Protokollen nach §§ 762 f müssen ausdrücklich verlangt werden. Auch dem anwaltlich vertretenen Gläubiger muss de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsquelle.

Rn 1 Für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche oder deren Ablehnung durch die deutschen Gerichte hat der Gesetzgeber nicht auf die dafür vorgesehenen Art 35, 36 UNCITRAL-MG zurückgegriffen. Er hat stattdessen mit § 1061 I auf das UNÜ als Ganzes verwiesen. Für das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sind jedoch lediglich dessen Art II–VII UNÜ vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Adressat der Zwangsmittelanordnung.

Rn 39 Adressat der Zwangsmittelfestsetzung ist grds der Schuldner, auch im Falle der Prozessunfähigkeit (hM; Zweibr OLGR 03, 347, 348; Kobl FamRZ 03, 1486; BGH WM 21, 2340 Rz 70, 73 ff m Anm Schörnig MDR 22, 141, Herberger NJW 22, 399 und Damrau ZEV 22, 30). Zwangsgeld wird also in sein Vermögen vollstreckt. Zwangsgeld kann auch dann angeordnet werden, wenn die geschuldete A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Dritte.

Rn 8 Bisweilen werden durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch dritte Personen in ihren Rechtspositionen betroffen. Das hängt mit dem formalisierten Charakter des Vollstreckungsverfahrens zusammen, der aus Gründen einer effektiven Zwangsvollstreckung typisierte Anknüpfungspunkte kennt. Gegen die Verletzung ihrer Rechte durch eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme können s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abhängigkeit von einer Gegenleistung (S 2).

Rn 9 Zusätzliche Anforderungen an den Fiktionseintritt gelten dann, wenn die Willenserklärung des Schuldners von einer Gegenleistung abhängt. Hier genügt nicht der Eintritt der Rechtskraft, sondern erst die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 724 I) des rechtskräftigen Urt nach den §§ 726 II, 730 (vgl auch BFH NJW 89, 1504; Kobl FamRZ 05, 224). Dazu muss der Gläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift macht das Vollstreckungsverfahren für die beteiligten Personen transparent und kontrollierbar, in dem es ihnen das Recht einräumt, Einsicht in die Akten des GV und Abschrift einzelner Aktenstücke zu verlangen. Die Akteneinsicht dient sowohl der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den Gläubiger als auch der Offenlegung aller dabei erstellten Schri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Handlungsvornahme durch den Schuldner.

Rn 41 Die Festsetzung eines Zwangsmittels bedeutet noch keine endgültige Durchsetzung, da der Schuldner sie durch Vornahme der geschuldeten Handlung abwenden kann (Zweibr FamRZ 98, 384). Aus Beschlüssen darf in diesem Fall nicht vollstreckt werden (Ddorf MDR 09, 1193; Karlsr FamRZ 06, 284), sondern die Geldvollstreckung ist einzustellen bzw die Haft zu beenden (vgl etwa Köln...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 51 Brüssel Ia-VO(1) Das mit einem Antrag auf Verweigerung der Vollstreckung befasste Gericht oder das nach Artikel 49 oder Artikel 50 mit einem Rechtsbehelf befasste Gericht kann das Verfahren aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat ein ordentlicher Rechtsbehelf eingelegt wurde oder die Frist für einen solchen Rechtsbehelf noch nicht verstriche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckungsbeginn (Abs 2).

Rn 5 § 87 II stellt den auch aus der ZPO (§ 750 I ZPO) bekannten Grundsatz auf, dass erst nach oder gleichzeitig mit der Zustellung der Entscheidung an den Betroffenen vollstreckt werden kann. Hierdurch soll das rechtliche Gehör auch in der Zwangsvollstreckung gewahrt werden (BVerfG NJW 92, 224). Von diesem Grundsatz finden sich im FamFG jedoch mehrere Ausnahmen (vgl §§ 53 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Weitere praktische Hinweise.

Rn 14 Die möglichen Anträge nach § 802a sollen dem Gläubiger schon am Anfang der Vollstreckung den besten Weg zur Befriedigung aufzeigen und eröffnen. Durch geschickte Kombination und Reihung der Maßnahmen kann sich der Gläubiger fruchtlose Pfändungen ersparen, wovon auch der Schuldner profitiert. Trotz der erhöhten Kosten (u Rn 15) kann sich auch ein durch den Gerichtsvollz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Rn 3 Die richterliche Tätigkeit ist grds auf den eigenen Hoheitsbereich beschränkt. Dieser Grundsatz kann nur mit Zustimmung des jeweils in Betracht kommenden ausländischen Staates durchbrochen werden. Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt in den Bereich der Beziehungen zu anderen St...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 3 Der Praxistipp

Abgrenzung schwierig In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung i.S.d. § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Gläubigers am wirtschaftlichen Erfolg und am Charakter der Leistung etwas ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 103 Brüssel IIb-VO – Der Kommission mitzuteilende Angaben.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtskraft.

Rn 44 Mit dem der Klage stattgebenden Urt wird die Zwangsvollstreckung in die streitgegenständliche Sache oder das streitgegenständliche Recht für unzulässig erklärt. Die materielle Rechtskraft des Urt besteht darin, dass der Anspruch auf Abwehr der Zwangsvollstreckung in den Vollstreckungsgegenstand bejaht oder verneint wird; nicht rechtskräftig festgestellt ist das Bestehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 45 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift soll (verstärkt durch § 72 AUG) die Vollstreckung für dynamisierte Unterhaltstitel iSv § 1612a BGB, die die Höhe des Unterhalts nur nach dem Prozentsatz des Mindestunterhalts bestimmen, im Ausland ermöglichen. Nach Art 4 Nr 2 EuVollstrTitelVO muss ein Titel, der in Europa vollstreckt werden soll, auf eine bestimmte Geldsumme lauten. Die am 18.06.11 in Kra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Prüfung der Vollständigkeit der Leistung.

Rn 2 VAw darf der GV die vollstreckbare Ausfertigung dem Schuldner, ohne dass dazu die Zustimmung des Gläubigers erforderlich ist (MüKoZPO/Heßler § 757 Rz 4), nur dann aushändigen, wenn dieser vollständig geleistet hat. Eine vollständige Leistung liegt vor, wenn der Gläubiger wegen des gesamten Vollstreckungsanspruchs, so wie er sich aus Titel und Klausel ergibt, Befriedigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das weitere Verfahren, Abs 3 S 3.

Rn 45 Hält das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten, muss es die Verfahrensbeteiligten hierauf so früh wie möglich hinweisen und rechtliches Gehör gewähren (Musielak/Borth/Frank/Frank § 156 Rz 15). Der Antrag eines Beteiligten oder aber ein gerichtlicher Hinweis über die Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens muss vAw in die Sitzungsniede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzicht auf die Staatenimmunität.

Rn 12 Auch hinsichtlich der Staatenimmunität (vgl Rn 4) ist ein pauschaler Verzicht zulässig und wirksam. Dies hat die Rspr in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit entspr Verzichtserklärungen bei argentinischen Staatsanleihen mehrfach beschäftigt. Hinsichtlich der Reichweite von Verzichtserklärungen ist auch insoweit zurückhaltende Interpretation geboten. Aus der Staat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1103 Art 70 EuGüVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2) Diese Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten, die an der durch Beschluss (EU) 2016/954 begründeten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsweise Durchsetzung (Abs 5).

Rn 7 Kommt eine Person oder Stelle einer konkreten gerichtlichen Auskunftsanordnung – trotz Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gem § 35 II – nicht (hinreichend) nach, hat das Gericht zur Durchsetzung der Auskunftspflicht Zwangsmittel (Zwangsgeld und/oder Zwangshaft) nach § 35 I anzuordnen. Sobald der Verpflichtete die gerichtliche Auskunftsanordnung erfüllt hat, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Sicherung des Gläubigers einer Geldrente für den Fall, dass durch eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners die künftige Vollstreckung der Rentenforderung gefährdet ist. Sie ermöglicht durch eine ggü § 323 vorrangige Nachforderungsklage die Anordnung bzw Erhöhung einer Sicherheitsleistung. Materiell-rechtliche Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabeanspruch (Abs 1).

Rn 8 Die Besitzsicherung hat nur eine begrenzte Bedeutung, denn die Eintragung einer Sicherungshypothek und die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgen unabhängig vom Besitz des Schuldners. Die Anordnung der Zwangsverwaltung erfordert zwar ebenfalls keinen Schuldnerbesitz, ihm kommt hier aber eine praktische Relevanz zu, weil die Zwangsverwaltung am Besitzverhältnis eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Untermieter.

Rn 21 Ein Räumungstitel gegen den Mieter rechtfertigt keine Vollstreckung gegen den Untermieter (BGH NJW-RR 03, 1450; Celle NJW-RR 88, 913 [OLG Celle 15.12.1987 - 16 U 242/86]). Fraglich ist die Notwendigkeit eines eigenen Räumungstitels gegen den Untermieter allerdings, wenn der Vermieter von der Untermiete keine Kenntnis hatte. Entscheidend sind aber auch in diesem Fall di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung, Widerspruch und Zahlungsrückstand (Abs 3).

Rn 6 Der Gläubiger ist von dem Zahlungsplan und dem Vollstreckungsaufschub unverzüglich zu unterrichten. Der Gläubiger muss vor allem über die Höhe der Zahlung und deren Zeitpunkte informiert werden. Nicht notwendig sein wird die Übersendung einer vollständigen Protokollabschrift, die auch die Tatsachen der Glaubhaftmachung enthält (Mroß DGVZ 12, 169, 170). Widerspricht der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 97 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996 ist diese Verordnung anwendbarmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 777 gilt für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; der Schuldner hat die Möglichkeit, sowohl gegen Maßnahmen der Mobiliar- als auch der Immobiliarzwangsvollstreckung vorzugehen. Die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners muss begonnen haben; sie darf noch nicht beendet sein; § 777 gilt auch noch im Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 5 Privilegierte Pfändungsgläubiger gehören zum identischen Personenkreis, für den der Pfändungsfreibetrag des Schuldners nach § 850c I 2 erhöht wird (vgl § 850c Rn 12). Insoweit stellt § 850d eine Konkordanz der Schutzwirkungen her. Die Zwangsvollstreckung muss von einem Verwandten in gerader Linie, § 1601 BGB, wie Kindern, Enkelkindern, Eltern und Großeltern, seinem Eheg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsgegner.

Rn 3 Schuldner kann nur sein, wer eine Schenkung iSv § 2325, die nicht unter § 2330 fällt, vom Erblasser erhalten hat. Grds haftet von mehreren Beschenkten nur der, dessen Schenkung später vollzogen wurde (BGH NJW 83, 1485, 1486 [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81]); auf den Zeitpunkt des Schenkungsversprechens kommt es nicht an (Hamm NJW 69, 2148 [OLG Hamm 25.04.1969 - 6 U 300/6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. § 781 hat somit zur Folge, dass die Vollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten sowohl in den Nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1104 Art 70 EuPartVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2) Diese Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten, die an der durch Beschluss (EU) 2016/954 begründeten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft gem § 771 II.

Rn 42 Gemäß § 771 II können Gläubiger und Schuldner Streitgenossen auf der Beklagtenseite sein. Neben der gegen den Gläubiger gerichteten Drittwiderspruchsklage können somit gleichzeitig gegen den Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Hat der Kl Herausgabeklage gegen den Schuldner erhoben und es versäumt, gegen eine von dem Gläubiger betriebene Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mängel.

Rn 8 Mängel der Zustellung können die Wirksamkeit der Zustellung in Frage stellen (vgl etwa § 15 I HZÜ), sie können insb auch der Anerkennung der Entscheidung zum Zwecke der Vollstreckung im Ausland entgegenstehen (s § 328 Rn 20). Eine Heilung ist nach § 189 möglich, im Anwendungsbereich des HZÜ allerdings nicht, soweit bei der Zustellung Bestimmungen des HZÜ verletzt worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensgrundsätze.

Rn 42 Das auf das Vollstreckungshandeln angelegte Verfahren erfordert nicht stets eine mündliche Verhandlung (§ 891 S 1 iVm § 128 IV), jedoch zwingend rechtliches Gehör (§ 891 S 2), also die Möglichkeit, verfahrensrechtliche Einwendungen geltend zu machen. Eine andere Frage ist, inwieweit der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den vollstreckbaren Anspruch erhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 49 Über die gesetzlich geregelten Fälle der Rechtskraftdurchbrechung hinaus kann nach gefestigter Rspr der Grundsatz von Treu und Glauben der Berufung auf eine rechtskräftige, aber materiell unrichtige Entscheidung entgegenstehen. Die Rechtskraft muss nach der bereits vom Reichsgericht entwickelten und vom BGH fortgeführten Formel dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 12 Ob eine Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand unzulässig ist, ist gem § 766 im Wege der Erinnerung des Schuldners oder des Gläubigers gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu entscheiden. Zuständig für die Entscheidung ist das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht nach §§ 764, 828, funktionell zuständig ist der Richter. Vor einer Entscheidung i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 54 Brüssel Ia-VO(1) Enthält eine Entscheidung eine Maßnahme oder Anordnung, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats nicht bekannt ist, so ist diese Maßnahme oder Anordnung soweit möglich an eine im Recht dieses Mitgliedstaats bekannte Maßnahme oder Anordnung anzupassen, mit der vergleichbare Wirkungen verbunden sind und die ähnliche Ziele und Interessen verfolgt. Eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 741 flankiert die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 1431, 1456 BGB vollstreckungsrechtlich. Hiernach kann der Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, mit der Einwilligung seines Partners ein Erwerbsgeschäft selbstständig führen. Für die Verbindlichkeiten, die iRd Betriebs des Erwerbsgeschäfts begründet werden, haften sowohl das Gesamtgut...mehr