Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bekanntgabe der gesonderten Feststellung an den ­Arbeitnehmer

Rz. 26 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Im ELStAM-Verfahren gilt ein Feststellungsbescheid über einen Freibetrag zusammen mit anderen > Lohnsteuerabzugsmerkmale gegenüber dem ArbN als bekannt gegeben, sobald der ArbG dem ArbN den Ausdruck der Lohnabrechnung mit den darin auszuweisenden LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39e Abs 5 Satz 1, 2 EStG) ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Rz. 25 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Feststellung von > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wie zB eines Freibetrags ist die gesonderte Feststellung einer Besteuerungsgrundlage iSd § 179 Abs 1 AO. Die Verfügung des FA mündet in einen > Verwaltungsakt , der ein Feststellungsbescheid ist. Dieser Bescheid steht von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 39 Abs 1 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 38 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der > Arbeitgeber die Steuer selbst berechnen muss. Rz. 39 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Weicht das FA von der Anmeldung nicht ab, entfällt eine besondere Festsetzung der Steuer (§ 167 Abs 1 Satz 1 AO). Die Anmeldung steht kraft gesetzlicher Fiktion einer Festsetzung durch das F...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In den Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheiden der steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgt neben der Festsetzung der jeweiligen Steuer regelmäßig auch eine Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen (§ 31 Abs. 1 KStG (Anhang 3) i. V. m. § 36 Abs. 2 EStG (Anhang 10), § 18 Abs. 4 UStG (Anhang 5), § 20 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schonfrist für Steueranmeldungen

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit 2004 sind etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens am 10. Tag des Folgemonats – bei Quartalsanmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals – beim Finanzamt einzureichen. Wurde für die Abgabe ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nach den §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) gestellt, muss die Voranmeldung spätestens am 10. Tag des...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zur Rechtsnatur der Merkmale

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale liegt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 179 Abs 1 AO zugrunde, die von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Ein solcher Feststellungsbescheid ist ein > Verwaltungsakt (> Rz 17; zu weiteren Einzelheiten > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verspätete Abgabe

Rz. 31 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das FA überwacht den fristgemäßen Eingang von jährlich abzugebenden LSt-Anmeldungen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der LSt-Anmeldung kann idR durch das FA durch besonderen > Verwaltungsakt ein > Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 Abs 3 Nr 4 AO). Monatlich und vierteljährlich abzugebende LSt-Anmeldungen werden weder vom Wortlaut ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 1 Erlass von Forderungen

Für Ansprüche aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag trifft die Einzugsstelle die Entscheidung. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensvorschrift. Übersteigt der zu erlassende Betrag 1/6 der Bezugsgröße, müssen die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit dem Erlass der Forderungen aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag zustimmen. Die Entscheidung übe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale "Steuerklasse" und "Zahl der Kinderfreibeträge" für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 44 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zum Rechtsbehelf ist neben dem ArbG jeder ArbN befugt, soweit er von der LSt-Anmeldung betroffen ist (BFH vom 05.10.2005 – VI R 152/01 = BStBl 2006 II, 94; BFH vom 21.10.2009 – I R 70/08 = BStBl 2012 II, 493 mwN). Meldet der ArbG die von ihm einbehaltene LSt an, kann der ArbN diese auf der Anmeldung seines ArbG beruhende Festsetzung (> Rz 39...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 125 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Hat der ArbN die für einen > Freibetrag in Betracht kommenden Aufwendungen glaubhaft gemacht (> Glaubhaftmachung) – Entsprechendes gilt für andere > Lohnsteuerabzugsmerkmale – so hat er einen Rechtsanspruch darauf, dass das FA diesen feststellt (vgl BFH 103, 477 = BStBl 1972 II, 139). Folgt das FA dem Antrag des ArbN nicht in vollem Umfang,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Eigenständiges Verfahren

Rz. 30 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren steht als Verfahren neben der Veranlagung zur ESt. Deshalb kann das FA denselben Sachverhalt bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern anders beurteilen als bei der Feststellung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale; eine Bindung an die im LSt-Ermäßigungsverfahren getroffene Entscheidung besteht für eine Veranlagung im Al...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. § 164 AO

Rz. 53 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (> Rz 46) erwächst die Steuerfestsetzung in Bestandskraft. Da sie aber kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 Satz 1 AO), kann sie – solange der Vorbehalt wirkt – aufgehoben und geändert werden (§ 164 Abs 2 Satz 1 AO). Meldet der ArbG die LSt an, so muss das FA die Steuer nach § 16...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 3 Wann eine Rückstellung für Abbruchverpflichtungen zu bilden ist

Für (Außen-)Verpflichtungen zum Abbruch oder zur Beseitigung von Gebäuden, Anlagen oder sonstigen Einrichtungen ist sowohl in der Handelsbilanz nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB als auch in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung zu passivieren. Voraussetzung für die Rückstellungsbildung ist, dass dem Grunde nach ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.2 Spezielle Nichtigkeitsgründe subordinationsrechtlicher Verträge (Abs. 2)

Rz. 9 Für subordinationsrechtliche Verträge (§ 53 Abs. 1 Satz 2) gelten weitere Nichtigkeitsgründe. Die Tatbestände in Nr. 1 und 2 gelten für alle subordinationsrechtlichen Verträge. Nr. 3 und 4 betreffen nur die öffentlich-rechtlichen Verträge nach §§ 54, 55. Rz. 10 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nichtig wäre...mehr

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Jansen, SGB X § 61 Ergänzen... / 2.1 Vorschriften des SGB X (Satz 1)

Rz. 3 §§ 53 bis 60 enthalten Vorschriften zu Spezialfragen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und verzichten dabei auf allgemeine verwaltungsrechtliche oder vertragsrechtliche Regelungen. Die dadurch entstehenden Regelungslücken schließt § 61, indem auf die übrigen Regelungen des SGB X verwiesen wird, die unmittelbar gelten. In erster Linie sind die Vorschriften über das V...mehr

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Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Die Regelung ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 58 Nichtigk... / 2.1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 3 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag leidet an einem besonders schwerwiegenden Fehler und ist von Anfang an nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus entsprechend angewendeten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Die Vorschrift ist sowohl auf koordinationsrechtliche als auch auf subordinationsrechtliche Verträge anzuwenden. Für subordinationsrechtliche Verträg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.1.3 Anpassung oder Kündigung

Rz. 9 Ist einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht mehr zuzumuten, ist zunächst weiter zu prüfen, ob und in welcher Form eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse möglich ist. Erst, wenn dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich oder einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist, kann d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 2.1 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bedeutet das Einverständnis einer oder beider Vertragsparteien mit der unmittelbaren Vollstreckung ohne vorherige Klage auf einen Vollstreckungstitel. Das Einverständnis ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die anfechtbar ist (§ 60 Satz 2 i. V. m. §§ 119 ff. BGB). Auch wenn sie von einer Behörde abge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.1 Verpflichtung zur Buchführung

Nach § 141 AO ist ein gewerblicher Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, sofern die erzielten Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, 800.000 EUR, im Kalenderjahr übersteigen oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 80.000 EUR, im Wirtschaftsjahr b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.3 Geltendmachung (Abs. 2)

Rz. 12 Die Anpassung für die Zukunft erfolgt mit einer neuen Vereinbarung. Bei Weigerung der Gegenseite kann diese durch eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde oder durch Urteil nach § 173 VwGO, § 198 SGG i. V. m. § 894 ZPO ersetzt werden. Auch das Kündigungsverlangen kann durch die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte überprüft werden. Anpassung und Kündigung sind öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 60 Unterwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3436) mit Wirkung zum 1.1.2024 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt ausschließlich für subordinatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 1.2 Steuerliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 140 AO hat derjenige, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Damit sind Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, von der Einnahmen-Überschussrechnung ausgeschlossen. Das gilt auch für Unternehmen, die nach ausländischen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Pascal Bender[*] Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anfechtungshinweise und mögliche Rechtsbehelfe

Anfechtung von Verwaltungsakten vor allem bei materiellen Fehlern geboten: Ist ein VA in materieller Hinsicht zutreffend und erweist sich in dieser Hinsicht als rechtmäßig, bringt eine Anfechtung regelmäßig keinen Mehrwert, da alleine die in formeller Hinsicht zur Rechtswidrigkeit führende unterbliebene Anhörung als Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht zur Aufhebung d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74

Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe gemä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.8 Rechtsbehelfe

Rz. 67a Sofern der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtswidrig die Förderung nach § 74 verweigert, kann zunächst als formloser Rechtsbehelf die Rechtsaufsicht angerufen werden (vgl. Kunkel, ZKJ 2013, 228, 229). Als förmliche Rechtsbehelfe kommen bei hoheitlichem Handeln durch Verwaltungsakt der Widerspruch und die Verpflichtungsklage in Betracht. Hierbei ist ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.4 Rechtsnatur und Rechtsbeständigkeit der Kostenvereinbarungen

Rz. 13 Vereinbarungen sind einvernehmliche, also vertragliche Abreden. Da es um die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Leistungsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht geht, handelt es sich bei den Kostenvereinbarungen um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (vgl. BVerwG, FEVS 44, 353; BGHZ 116, 339 – beide zu § 93 Abs. 2 BSHG; BGH, FamRZ 1984, 781, 782 f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.11 Rechtsweg

Rz. 33 Für das Verlangen von Leistungsanbietern nach dem Abschluss einer Kostenvereinbarung gemäß § 77 ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Die richtige Klageart ist die allgemeine Leistungsklage, da Gegenstand des Klagebegehrens nicht der Erlass eines Verwaltungsakts ist (VG München, SRa 2015, 83, 84; Siemes, SRa 2015, 87).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.3 Anwendungsbereich und Verhältnis zu den übrigen Finanzierungsregelungen für Träger der Jugendhilfe und Verbände

Rz. 5 Seit dem 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188), mit dem das neue Vereinbarungsrecht der §§ 78a bis g eingeführt wurde, setzt sich das Finanzierungsrecht nunmehr aus 3 Instrumenten zusammen: der überkommenen Förderung nach § 74, den Vereinbarungen über die Höhe der Kosten einer Inanspruchnahme nach § 77 und den Vereinbarungen über Entgelte nach §§ 78a ff. Dabei ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten/Vorsorgeaufwendungen/behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Rechtsbehelfe

Rz. 207 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gegen die Festsetzung der ESt durch > Steuerbescheid ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO), als gerichtlicher Rechtsbehelf die Klage (§§ 40ff FGO) und ggf die Revision (§ 115 FGO) gegeben. Das gilt auch, wenn das FA einen Antrag auf Veranlagung, zB wegen Nichtwahrung der Antragsfrist, ablehnt (§ 347 Abs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Nachforderung zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer

Rz. 215 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Hat der ArbG die LSt unzutreffend einbehalten, hat das FA mehrere Möglichkeiten, die zu wenig erhobene LSt nachzuerheben. Solange keine Veranlagung durchgeführt worden ist, kann es die LSt vom ArbN nach § 38 Abs 4 EStG, § 39 Abs 5 und 7 EStG, § 39a Abs 5 EStG, § 41c Abs 4 EStG und § 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG nachfordern (> Nachforderung vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Empfangsvollmacht gilt auch... / Hintergrund

Viele Steuerpflichtige lassen sich gegenüber dem Finanzamt von einem Steuerberater vertreten. Häufig wird dafür eine umfassende Vollmacht erteilt, die auch eine sogenannte Empfangsvollmacht enthält. Diese berechtigt den Berater, Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte für den Mandanten entgegenzunehmen. Für die Praxis ist dabei wichtig, dass das Finanzamt solche Bescheide...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / 2.3 Sterbemonat

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist. Das Pflegegeld ist für diesen (Teil-)Monat nicht zurückzufordern. Wurde das Pflegegeld für den Sterbemonat noch nicht ausgezahlt, erhalten es die Sonderrechtsnachfolger bzw. Erben. Voraussetzung ist jedoch, dass im Sterbemonat mindestens für einen Tag ein Anspruch auf Zah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Empfangsvollmacht gilt auch... / Zusammenfassung

Liegt dem Finanzamt eine umfassende Vollmacht eines Steuerberaters vor, muss die Behörde Verwaltungsakte grundsätzlich an den Bevollmächtigten bekanntgeben. Das Finanzgericht Münster hat nun entschieden, dass dies auch für Haftungsbescheide gilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 3 Anordnungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 14 Im Einzelfall kann die Aufsichtsbehörde anordnen, welchen Anforderungen die Unterkunft (Abs. 1 Nr. 1) bzw. die Pflege bei Erkrankungen (Abs. 1 Nr. 2) genügen müssen. Rz. 15 Nach § 51 Abs. 1 JArbSchG wird die Aufsichtsbehörde vom Gesetzgeber des jeweiligen Bundeslands bestimmt. In den meisten Bundesländern sind Aufsichtsbehörden die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.2 Vorliegen eines Verwaltungsakts

Rz. 14 Der Inhalt des Verwaltungsakts ist für die Zulässigkeit der Sprungklage unerheblich, sodass insbesondere auch der Einspruch gegen eine Ermessensentscheidung übersprungen werden kann.[1] Allerdings begibt sich der Stpfl. selbst dadurch der Möglichkeit einer erneuten (kostenfreien) Überprüfung des Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde und erlangt nur die nach § 102 FG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.2 Übrige Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage

Rz. 24 § 44 Abs. 1 FGO verzichtet bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen lediglich auf die Durchführung des Einspruchsverfahrens als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage. Alle anderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage müssen dagegen erfüllt werden.[1] Das gilt insbesondere für die in §§ 64 f. FGO gestellten Anforderungen an Form und Inhalt und die in §...mehr