Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 2. Haftungsbescheid

Die Haftung nach § 70 AO wird durch den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 191 AO geltend gemacht. Dieser muss den Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen und hinreichende Ausführungen zur Ermessensausübung der Finanzbehörde enthalten (§§ 118, 119 AO). Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden oder ohne Zahlungsaufforderung ergehen. Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / VI. Fazit

Die Haftung nach § 70 AO basiert jeweils auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Verfügungsberechtigten, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen muss und beim Vertretenen selbst oder einer dritten Person zu einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung führt. Weitere Voraussetzung ist, dass dem Vertretenen dadurch e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Bewilligung

Rz. 14 Unter einer Bewilligung ist – wie auch unter Maßgabe des SGB – nur die vorherige Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers zu verstehen. Das ist Tatbestandsvoraussetzung. Die Bewilligung erfolgt durch einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X, d. h. durch eine Regelung im Einzelfall mit Außenwirkung, der insoweit Tatbestandswirkung hat. Diese erfolgt in aller Regel v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

Während der Dauer des Kündigungsschutzes nach § 18 BEEG ist eine Kündigung nur möglich, wenn die oberste Landesbehörde die Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers zuvor für zulässig erklärt hat. Eine ohne vorherige Zulässigkeitserklärung ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam. In einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 18 BEEG hat die Bundesregierung festgelegt, unte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.5 Entscheidung des Integrationsamts

Das Integrationsamt erklärt schließlich seine Zustimmung zur Kündigung oder verweigert sie. Es kann außerdem seine Zustimmung unter einer Bedingung oder unter Auflage erteilen. Erhält der Arbeitgeber die Zustimmung, muss er die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Zustimmung erklären.[1] Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Zustimmung. Bei unverändertem Kündigung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Haftung des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 150/2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In den Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4) nach den das LSt-Verfahren betreffenden Vorschriften. Das ist § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Es besteht eine Gesamtschuldnerschaft (> Rz 95 ff) mit dem ArbN, aber auch mit dem eigentlichen ArbG (§ 42d Abs 1 Nr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernahme von lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die mit dem LSt-Abzug verbundenen Pflichten des ArbG muss dieser grundsätzlich selbst wahrnehmen, soweit sie nicht einem anderen übertragen worden sind. ArbG kraft gesetzlicher Fiktion sind zB in Fällen der Insolvenz des ArbG (§ 3 Nr 65 EStG; allgemein > Insolvenzverfahren) ggf die Versorgungseinrichtung, der der PSV die Abwicklung der Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz 33 ff, > Rz 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Umfang der Privatnutzung des Firmenwagens wi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Erweiterte Haftung für den Lohnsteuerabzug durch Dritte in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 53 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 In bestimmten Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4). Zusätzlich haftet aber auch der ArbG (BFH 245, 53 = BStBl 2014 II, 592). Diese Haftung erstreckt sich nicht nur auf die beim individuellen LSt-Abzug nicht einbehaltene, sondern auch auf die pausch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fehlerberichtigung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Änderung des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 20 ff, 26 ff, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 4 aE, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Vorbehalt der Nachprüfung, > Vorläufigkeit.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Festsetzungsbescheid

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 1, > Kindergeld Rz 55 sowie § 70 EStG, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff. Zur Festsetzung der Altersvorsorgezulage vgl § 90 Abs 4 EStG sowie > Private Altersvorsorge Rz 86 ff, zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage vgl § 14 Abs 4 VermBG sowie > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 125 ff [133].mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feststellungsbescheid

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Feststellung der persönlichen ELSTAM > Lohnsteuerabzugsmerkmale, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25. Ergänzend > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Nicht einbehaltene Lohnsteuer

Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN kann im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft mit dem ArbG (> Rz 95 ff) in Anspruch genommen werden, wenn der ArbG die LSt nicht vorschriftsmäßig vom > Arbeitslohn einbehalten hat (§ 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG). Die Vorschrift knüpft offensichtlich an § 42d Abs 1 Nr 1 EStG an. Deshalb gelten die Erläuterungen zur vorschriftsmäßigen Einbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Fahrtenbuch; S... / 2 Aus den Gründen:

… II. Die gegen den Beschl. des VG erhobene … Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. … 1. Fehl geht zunächst der Einwand der Beschwerde, der Antragsgegner habe die Anordnung des Sofortvollzugs auf formell fehlerhafte Weise begründet (§ 80 Abs. 3 S. 1 VwGO). Der Antragsgegner habe sich auf formelhafte Wendungen beschränkt, wonach der Schutz der Verkehrssicherheit Vorrang h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 120 EStG: Anwendung der Abgabenordnung

Rn. 72 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Gem § 120 Abs 1 EStG sind auf die Energiepreispauschale die für Steuervergütungen gelten Vorschriften der AO entsprechend anzuwenden. Die Billigkeitsregel des § 163 AO gilt nicht, so dass die Energiepreispauschale nicht aus Billigkeitsgründen gewährt werden kann (BMF FAQ EPP IX. (Stand 17.10.2023)). Nach § 120 Abs 2 EStG ist in öffentlich-rec...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.4 Feststellung der anzurechnenden Steuer (Abs. 5 S. 3)

Rz. 940 Zusätzlich bestimmt § 14 Abs. 5 S. 3 KStG, dass von der Organgesellschaft geleistete Steuern, die bei dem Organträger anzurechnen sind, gesondert festgestellt werden. Diese Bestimmung ist erforderlich, da anzurechnende Steuern keine mit dem Einkommen der Organgesellschaft zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen sind. § 14 Abs. 5 S. 3 KStG entspricht § 180 Abs. 5 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Durchsetzung der Verpflichtungen, Aussageverweigerungsrecht

Rz. 26 Das Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist ein belastender Verwaltungsakt. Hiergegen kann der Arbeitgeber mittels Widerspruch und Anfechtungsklage vorgehen. Die Erforderlichkeit der Auskünfte unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Überprüfung.[1] Rz. 27 Ein Verstoß gegen die in § 27 normierten Pflichten durch den Arbeitgeber (keine, unv...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.1 Gleichgestellte Personen, Verfahren

Rz. 9 Gem. § 1 Abs. 2 HAG besteht für Personen, die keine Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden sind, im Falle einer Schutzbedürftigkeit die Möglichkeit einer Gleichstellung mit in Heimarbeit Beschäftigten. Entscheidend für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Betroffenen vom Auftraggeber, § 1 Abs. 2 Satz 2 HAG. Insbeso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 81 Gem. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 KStG muss es sich bei der Antragstellerin um eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse handeln, welche kumulativ die Voraussetzungen der Buchst. a bis d erfüllt. Zunächst ist daher im Rahmen eines Rechtstypenvergleichs zu prüfen, ob es sich bei dem Rechtsgebilde, welches die Erstattung beantragt, um eine Rechtsform handelt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts (Abs. 1 1. Hs. 2. Alt.)

Rz. 14 Die Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 41 Abs. 1 1. Hs. 2. Alt. FGO bezieht sich auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts. Die Nichtigkeitsfeststellungsklage ist begründet, wenn der angegangene Verwaltungsakt gem. § 125 AO einen besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler enthält.[1] Hintergrund ist das berechtigte Interesse des betroffenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts

Rz. 17 Die Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts wegen fehlerhafter Bekanntgabe kann ebenfalls mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden.[1] Dasselbe gilt für die Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts wegen nicht hinreichend bestimmter Angabe des Inhaltsadressaten.[2] Praxis-Beispiel Der Kläger beantragt, festzustellen, dass der ESt-Bescheid [Jahr] vom [Datum] nicht wirks...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Anfechtungsbeschränkung bei Änderungsbescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 1 AO)

Rz. 5 Die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung des Einspruchsverfahrens für die Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden dar.[1] Die Vorschrift stellt klar, dass Verwaltungsakte nur insoweit eine Beschwer enthalten können, als sie selbst einen Regelungsinhalt haben, der nicht bereits verbindlicher (und unanfechtbarer) Regelungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 47 Wenn im Hauptsacheverfahren Klage auf Feststellung der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts erhoben wurde oder eine Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt wird, kann vorläufiger Rechtsschutz nur durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO mit dem Ziel, dem FA Vollstreckungsmaßnahmen zu untersa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch § 42 FGO wird sowohl für das Klageverfahren als auch für den einstweiligen Rechtsschutz eine Anfechtungsbeschränkung für Änderungs- und Folgebescheide angeordnet. Soweit diese Bescheide nach dem Wortlaut der Norm nicht in weiterem Umfang angegriffen werden können als im außergerichtlichen Vorverfahren, wird hierdurch auf die für das Einspruchsverfahren geltenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessök...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Einfache Verbindung (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)

Rz. 5 Eine (einfache) Verbindung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO setzt voraus, dass mehrere Verfahren bei demselben Gericht (Rz. 6ff.) anhängig und in Verfahrensart (Rz. 9) und Verfahrensstadium (Rz. 10ff.) gleich sind. Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen vor, liegt die Verfahrensverbindung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Rz. 14ff.). Rz. 6 Das Gericht i. S....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Anfechtungsbeschränkung bei Folgebescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Gemäß § 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 S. 1 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch die Anfechtung des Folgebescheids[1], angegriffen werden. Diese Regelungen führen indes nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die ausschließlich gegen den Folgebescheid gerichtete K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Weitere Sachurteilsvoraussetzungen

Rz. 43 Die Feststellungsklage ist gegen diejenige Finanzbehörde zu richten, der gegenüber die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.[1] Für eine (Nichtigkeits-)Feststellungsklage müssen neben dem besonderen Feststellungsinteresse (Rz. 19) sowie der Unmöglichkeit, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.1.3 Eventuelle Klagehäufung

Rz. 12 Daneben kann die kumulative Klagehäufung (Rz. 8) auch in einem Eventualverhältnis stehen (sog. eventuelle Klagehäufung).[1] In diesen Fällen stellt der Kläger neben einem prozessualen (Haupt-)Anspruch hilfsweise – für den Fall, dass er insoweit erfolglos bleibt – einen weiteren, anderen prozessualen Anspruch zur Entscheidung. Allerdings ist eine bedingte Klageerhebung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift normiert die allgemeine Feststellungsklage (Rz. 5) sowie die Nichtigkeitsfeststellungsklage (Rz. 14) und bezweckt, eine Rechtsschutzlücke aufzufüllen.[1] Die Feststellungsklage ergänzt als Auffangtatbestand unter Berücksichtigung des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (Rz. 36) zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Gest...mehr