Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Pascal Bender[*] Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anfechtungshinweise und mögliche Rechtsbehelfe

Anfechtung von Verwaltungsakten vor allem bei materiellen Fehlern geboten: Ist ein VA in materieller Hinsicht zutreffend und erweist sich in dieser Hinsicht als rechtmäßig, bringt eine Anfechtung regelmäßig keinen Mehrwert, da alleine die in formeller Hinsicht zur Rechtswidrigkeit führende unterbliebene Anhörung als Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht zur Aufhebung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 10 Beitragsrückstände

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn der Versicherte mit einem Betrag in Höhe von 2 Monatsbeiträgen zur Krankenversicherung im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht zahlt.[1] Wird eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, entfällt die Ruhenswirkung und das Mitglied hat von diesem Zeitpunkt an wieder Anspruch auf Leistungen.[2] Die Ruhenswirkung entfällt, solange die Rat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 11 Auslandsaufenthalt

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange sich Versicherte im Ausland (außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland) aufhalten.[1] Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreisen) als auch dauerhafte Aufenthalte. Die Ruhenswirkung des Auslandsaufenthalts tritt nicht ein, solange sich Versicherte nach Eintritt der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegegeld (Pflegeversicher... / 2.3 Sterbemonat

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist. Das Pflegegeld ist für diesen (Teil-)Monat nicht zurückzufordern. Wurde das Pflegegeld für den Sterbemonat noch nicht ausgezahlt, erhalten es die Sonderrechtsnachfolger bzw. Erben. Voraussetzung ist jedoch, dass im Sterbemonat mindestens für einen Tag ein Anspruch auf Zah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.4 Fristmäßigkeit des Vorverfahrens

Rz. 18 Um das Vorverfahren überspringen zu können, müsste der Einspruch noch fristgemäß eingelegt werden können.[1] Die Einspruchsfrist beträgt grds. einen Monat seit Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Sie verlängert sich nach § 356 Abs. 2 AO aber auf ein Jahr, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung in dem Verwaltungsakt unterblieben oder unrichtig erteilt wurde.[2] Auch für die Sprun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.2.1.5 Kein Einspruchsverzicht

Rz. 19 Hat der Stpfl. nach § 354 AO auf die Einlegung eines Einspruchs verzichtet, kann dieser Verzicht durch die Erhebung einer Sprungklage nicht umgangen werden. Der Einspruchsverzicht bewirkt somit auch wegen der Bestandskraft des Verwaltungsakts die Unbegründetheit der Sprungklage.[1] Darüber hinaus wird aber auch die Finanzbehörde ihre Zustimmung nicht erteilen, wenn ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.1 Zuständige Behörde

Rz. 36 Zuständig für die Zustimmung ist „die Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat“. Nach § 367 Abs. 1 und 3 AO ist das die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, die für den Steuerfall nachträglich zuständig geworden ist oder – in den Fällen des Auftragshandelns – nach § 367 Abs. 3 AO die Behörde, die für den Streitfall zustän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 3.1.2 Gleichzeitigkeit von Sprungklage und Einspruch

Rz. 64 Die Regelung des § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO greift nur ein, wenn „von mehreren Berechtigten einer einen außergerichtlichen Rechtsbehelf eingelegt, ein anderer unmittelbar Klage erhoben“ hat. Da die Vorschrift das Ziel verfolgt, divergierende Entscheidungen des FG über die Sprungklage und der Finanzbehörde über den Einspruch zu vermeiden, müssen beide Rechtsbehelfe gegen e...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Zweck der Sprungklage ist die Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung. Die Durchführung des zeit- und aufwandintensiven Einspruchsverfahrens soll ausnahmsweise entfallen, wenn dessen Kontroll- und Entlastungsaufgabe nach Ansicht der Behörde (und des FG) erfüllt ist.[1] Das ist etwa der Fall, wenn die Finanzbehörde den Sachverhalt sorgfältig ermittelt und beurteilt h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.6 Wirkung der Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 54 Durch die Zustimmung der Finanzbehörde wird die Sprungklage „zulässig“. Erst mit ihrem Eingang beim FG tritt die durch sie auflösend bedingte Rechtshängigkeit mit all ihren Wirkungen rückwirkend zum Zeitpunkt ihrer Erhebung ein.[1] Die Klage ist dann – vorbehaltlich einer Abgabe durch das Gericht nach § 45 Abs. 3 FGO – ohne Vorverfahren zulässig. Rz. 55 Wird der angefo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 3 Konkurrenz von Sprungklage und Einspruch bei mehreren Berechtigten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 60 Hat von mehreren Berechtigten einer einen außergerichtlichen Rechtsbehelf eingelegt, ein anderer unmittelbar Klage erhoben, ist nach § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO zunächst über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden. Die Vorschrift soll vermeiden, dass divergierende Entscheidungen durch das FG einerseits und die Finanzbehörde andererseits in Bezug auf denselben V...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 3.1.1 "mehrere Berechtigte"

Rz. 61 § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO setzt voraus, dass „mehrere“ Berechtigte Rechtsbehelfe eingelegt haben. Er greift damit nicht ein, wenn nur ein Berechtigter verschiedenartige Rechtsbehelfe erhoben hat. In diesem Fall gelten die bereits oben (s. Rz. 20ff.) dargestellten Regelungen. Rz. 62 Die handelnden Personen müssen „Berechtigte“ sein, sie müssen also zur Einlegung des Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 6.1.3 Nichtanhängigkeit eines Vorverfahrens

Rz. 120 Die Sprungklage gegen die Arrestanordnung ist „ohne Vorverfahren“ zulässig. Bei der Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 324 AO handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Abgabenangelegenheiten, gegen den nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch statthaft ist. § 45 Abs. 4 FGO räumt dem Stpfl. aber ein Wahlrecht ein, diesen Einspruch zu überspringen. Rz. 121 Es is...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 5 Rechtsfolge bei Nichtzustimmung oder Abgabe (Abs. 3)

Rz. 105 Stimmt die Behörde der Sprungklage nicht nach § 45 Abs. 1 FGO zu oder gibt das Gericht sie nach § 45 Abs. 2 FGO ab, ist die Klage nach § 45 Abs. 3 FGO als außergerichtlicher Rechtsbehelf zu behandeln. Rz. 106 In diesem Fall wird die Rechtshängigkeit der Sprungklage rückwirkend beseitigt.[1] Aufgrund dessen entstehen keine Gerichtskosten [2], andererseits aber auch kein...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.5 Gründe für oder gegen die Zustimmung

Rz. 48 Die Sprungklage unter Verzicht auf das Vorverfahren ist nur zulässig, „wenn“ die Behörde zustimmt. Es besteht insoweit also als keine Verpflichtung der Finanzbehörde, der Sprungklage zuzustimmen und kein Rechtsanspruch des Stpfl. Vielmehr handelt es sich bei der Entscheidung der Finanzbehörde für oder gegen die Erteilung ihrer Zustimmung zu einer Sprungklage um eine E...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 4.2 Kein Rechtsmittel gegen den Beschluss (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 99 Nach § 45 Abs. 2 Satz 2 FGO ist der Beschluss des Gerichts über die Abgabe der Sprungklage an die Finanzbehörde „unanfechtbar“. Rz. 100 Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts über die Abgabe der Sprungklage ist also nicht gegeben. Anders als im Fall der Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und der Einspruchsentscheidung ohne Entscheidung in der Sac...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 6.1.4 Weitere Voraussetzungen

Rz. 123 § 45 Abs. 4 FGO macht die Zulässigkeit einer Sprungklage zur Geltendmachung der Rechtswidrigkeit der Anordnung eines dinglichen Arrests nicht von den anderen in den Abs. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen abhängig. Somit bedarf es in diesem besonderen Fall weder der Zustimmung der Behörde, die die Anordnung getroffen hat noch hat das FG die Möglichkeit, die Klage an d...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 4.1.2 Notwendigkeit weiterer erheblicher Sachaufklärung

Rz. 77 Die Abgabe der Sprungklage durch das Gericht setzt voraus, dass „eine weitere Sachaufklärung notwendig ist, die nach Art oder Umfang erhebliche Ermittlungen erfordert. Sie knüpft damit an die gleiche Anforderung an, die § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO für die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und der Einspruchsentscheidung ohne Entscheidung in der Sache verlangt.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 2.3.4 Frist für die Zustimmung

Rz. 44 Die Zustimmung muss "innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift" erfolgen. Die einmonatige Frist wird nach § 54 Abs. 2 FGO i. V. m. § 222 ZPO und §§ 187ff. BGB berechnet.[1] Sie ist nicht verlängerbar, weil dies nicht – wie von § 54 Abs. 2 FGO i. V. m. § 224 Abs. 2 ZPO gefordert – ausdrücklich vorgesehen ist.[2] Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen St...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 3.2 Rechtsfolge: Vorrang des Einspruchsverfahrens

Rz. 68 Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO ist „zunächst über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden“, wenn von mehreren Berechtigten einer einen außergerichtlichen Rechtsbehelf eingelegt, ein anderer unmittelbar Klage erhoben hat. Die Vorschrift ordnet also den Vorrang des Einspruchsverfahrens vor dem Verfahren der Sprungklage an. Die Klage wandelt sich nicht in einen E...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.19 § 122 AO (Bekanntgabe des Verwaltungsakts)

• 2023 Bekanntgabe- bzw. Dreitagesfiktion / § 122 AO Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil v. 24.8.2022, 7 K 7045/20 (VI R 18/22) entschieden, dass die Dreitagesfiktion dann nicht gilt, wenn ein privater Postdienstleister an einem Werktag innerhalb der Frist von 3 Tagen planmäßig keine Zustellungen vornimmt. Keine Geltung hat dies bei Sonderkonstellationen, wie z.B. bei Fe...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.48 § 351 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte)

• 2020 Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahmen des Einspruchsverfahren gegen den Folgebescheid / § 351 Abs. 2 AO Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können grundsätzlich nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden. Es stellt sich die Frage, welche Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahme...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.38 § 176 AO (Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

• 2024 Verwaltungsvorschriften/Besonderheiten/§ 176 AO Verwaltungsvorschriften sind zwar gegenüber dem Steuerpflichtigen nicht bindend. Ihnen kommt aber in der Praxis eine erhebliche faktische Bindung zu. So sind z.B. Abweichungen hiervon im Freitextfeld anzugeben. Auch können sich Rechtsansprüche insoweit für den Steuerpflichtigen ergeben nach den Grundsätzen der Selbstbindu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.17 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Rekultivierung / 4.1 Voraussetzung der Rückstellungsbildung

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zur Rekultivierung zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 196 AO (Prüfungsanordnung)

• 2023 Beteiligung von Gemeindebediensteten an Außenprüfungen / Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen / § 196 AO / § 21 Abs. 3 FVG Der BFH hat in seinen Entscheidungen v. 23.1.2020, III R 9/18 und v. 20.10.2022, III R 25/21 seine Rechtsprechung zum Umfang der Teilnahmebefugnis von Gemeindeprüfern an Betriebsprüfungen konkretisiert. Zum einen ist für die Anordnung der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2021 Grundsteuer C / § 25 Abs. 5 GrStG Die Grundsteuer C rechtfertigt ausschließlich eine Schlechterstellung von Eigentümern baureifer Grundstücke, nicht dagegen eine Besserstellung. Die Eigenschaft als unbebautes Grundstück lässt sich durch eine Alibi-Bebauung bzw. eine Alibi-Nutzung vermeiden. Das Grundstück gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes als unbebautes Grunds...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.43 § 200 AO (Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen)

• 2023 Recht des BZSt zum Erlass von Steuer-Verwaltungsakten / §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO / §§ 5, 19 FVG Fraglich ist, ob das BZSt gegenüber dem Stpfl. eigenständig Verwaltungsakte erlassen kann. Diese Frage stellt sich z.B. bei Bundesbetriebsprüfungen im Rahmen eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens nach §§ 200 Abs. 1, 200a Abs. 1 S. 1 AO. Die Fragestellung dürft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.16 § 91 AO (Anhörung Beteiligter)

• 2021 Auskunftsersuchen gegenüber Dritten / § 93 Abs. 1 S. 3 AO Steht nicht fest, dass der Stpfl. nicht mitwirken wird, darf die FinVerw eine Auskunft bei Dritten ohne einen entsprechenden Versuch beim Stpfl. nur einholen, wenn die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung anzunehmen ist. Darauf kann die FinVerw aufgrund des bisherigen Verhaltens des Stpfl. bei konkret nachweisbaren...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2021 Vorläufiger einstweiliger Rechtsschutz / § 69 FGO In den Fällen der AdV ist der Finanzrechtsweg nur zulässig, wenn die Finanzbehörde einen Antrag auf AdV ganz oder teilweise abgelehnt hat (§ 69 Abs. 4 FGO). In diesen Fällen stellt sich die Frage des vorläufigen einstweiligen Rechtsschutzes für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.17 § 20 UStG (Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten)

• 2024 Ist-Besteuerung/Vorsteuerabzug/Nutzung zur kosten- und zinsfreien Liquiditätsbeschaffung/§ 15 UStG/§ 20 UStG Der BFH hat mit Urteil v. 12.7.2023, XI R 5/21 entschieden, dass, wenn der Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine USt entstanden ist, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Die wohl tiefgreifendste und "innovativste" Änderung zur Modernisierung der Außenprüfung ist die Einführung eines sog. "qualifizierten Mitwirkungsverlangens". Wird dieses nicht erfüllt, zieht es als neu geschaffene Sanktion ein sog. "Mitwirkungsverzögerungsgeld" nach sich. Voraussetzungen Zunächst soll hier näher beleuchtet werden, was der Gesetzgeber unter einem qualifizierte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 8.2 Öffentlich geförderter Wohnraum

Eine Bestätigung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 WoBindG, dass eine Wohnung als "öffentlich gefördert" gilt, ist als feststellender Verwaltungsakt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verbindlich. Eine Eigenbedarfskündigung zugunsten Bedarfspersonen, die nicht im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind, ist daher ausgeschlossen.[1] Eine öffentlich geförderte Wohnung kann der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Ka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.3 Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 EStG)

Rz. 59 Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Gewinnermittlungszeitraum ist bei Land- und Forstwirten das Wirtschaftsjahr, das regelmäßig einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst, und zwar unabhängig von der Art der Gewinnermittlung, sodass § 4a Abs. 1 Satz 1 EStG z. B. auch bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gilt.[1] Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beendigung Mietverhältnis

Begriff Durch Zeitablauf, Kündigung oder Mietaufhebungsvertrag können Mietverhältnisse beendet werden. Die bedeutsamsten Fälle der Beendigung eines Mietverhältnisses sind Zeitablauf (§ 575 Abs. 1 BGB; vgl. "Zeitmietvertrag"), Kündigung (§§ 573ff. BGB; vgl. "Kündigung") und Mietaufhebungsvertrag . Weiterhin kann ein Mietverhältnis beendet werden durch Eintritt einer auflösenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.2.3 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Rz. 507 Bodenschätze sind nach § 3 BBergG entweder bergfrei oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers.[1] Zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem BBergG einer Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodensc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewerbeaufsicht / 4 Maßnahmen der Gewerbeaufsicht

Dem Gewerbeaufsichtsamt stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, die Einhaltung der geprüften Schutzvorschriften sicherzustellen. Das Revisionsschreiben ist die erste Stufe der möglichen Maßnahmen. Es enthält das Ergebnis der durchgeführten Besichtigung. Die für notwendig gehaltenen Arbeitsschutzmaßnahmen werden aufgeführt und dem Arbeitgeber wird eine Frist zur Umsetzung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 2. Haftungsbescheid

Die Haftung nach § 70 AO wird durch den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 191 AO geltend gemacht. Dieser muss den Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen und hinreichende Ausführungen zur Ermessensausübung der Finanzbehörde enthalten (§§ 118, 119 AO). Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden oder ohne Zahlungsaufforderung ergehen. Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / VI. Fazit

Die Haftung nach § 70 AO basiert jeweils auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Verfügungsberechtigten, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen muss und beim Vertretenen selbst oder einer dritten Person zu einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung führt. Weitere Voraussetzung ist, dass dem Vertretenen dadurch e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.10 Rechtsschutz (Abs. 7 Satz 2 bis 4)

Rz. 29 Abs. 7 der Vorschrift sieht die Bekanntmachung der Festbeträge im BAnz und darüber hinaus die Klagemöglichkeit vor (Sätze 2 bis 4). Danach hat die Klage gegen die Festsetzung keine aufschiebende Wirkung und findet ohne Vorverfahren statt. Die Festbetragsfestsetzung ist ein gestaltender Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung (BT-Drs. 11/3480 S. 54). Durch di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 48 Die Gewährung von Leistungen nach § 37 setzt den Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse zur Bestellung einer geeigneten Pflegekraft voraus. Dabei ist der Kasse eine vertragsärztliche Bescheinigung (Verordnung) vorzulegen, die erkennen lässt, dass häusliche Krankenpflege die Leistung der Wahl ist. Die ärztliche Bescheinigung muss Angaben über den Grund der häuslic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.3 Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Abs. 1 Satz 3 regelt die Zuständigkeit, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 zu entscheiden; danach entscheidet das zuständige Bundesministerium bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber, die Genossenschaft oder die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Diese Gewährleistungsentscheidung ist zwingende Vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 89 Voraussetzung der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson ist deren Versicherungspflicht i. S.v § 3 Abs. 1 Nr. 1a und damit deren Beitragspflicht. Besteht hierüber Streit, entscheidet der zuständige Träger der Rentenversicherung durch Verwaltungsakt. Soweit über eine solche nicht entschieden ist, ist die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben der zentralen Stelle

Rz. 4 Wesentliche Beteiligte des gesamten Zulageverfahrens ist im Zusammenwirken mit den Versicherungsunternehmen die zentrale Stelle im Sinne der einschlägigen Regelungen dieser Vorschrift. Der Gesetzgeber hat diese Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt und sich hierbei für diese funktionale Zuordnung aufgrund der dort schon vorhandenen Erfahrungen mi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.4 Fiktionsregel (Satz 4)

Rz. 93 Die Befreiung gilt als aufgehoben (Fiktion), wenn die nach § 28i Satz 5 SGB IV zuständige Einzugsstelle (vgl. Rz. 91) nicht widerspricht, Satz 4. Rz. 94 Hierfür setzt die Regelung allerdings eine Ausschlussfrist. Die zuständige Einzugsstelle muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers nach § 28a SGB IV dem Antrag auf Aufhebung des Beschäftigte...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.1 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 43 Zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ist nach Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 grundsätzlich ausschließlich der Träger der Rentenversicherung. Rz. 44 Die Entscheidung über den Antrag stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar, weil Versicherungs- und Beitragsfreih...mehr