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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftung für Lohnsteuer / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

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Rz. 33

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand des § 42d Abs 1 Nr 1 EStG ist im Regelfall erfüllt, wenn einem > Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt Lohn zufließt und der ArbG darauf entfallende LSt nicht oder zu niedrig einbehält (BFH 147, 323 = BStBl 1986 II, 921) und wenn er die einbehaltene LSt zum Fälligkeitstag (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6 ff) nicht oder nur unvollständig beim FA anmeldet und demzufolge auch nicht abführt (> Rz 37). Zur Fristverlängerung bei Abgabe der LSt-Anmeldung vgl > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 7/2. Zum Entstehen des Haftungsanspruchs vgl außerdem > Rz 28. Zu der einzubehaltenden LSt gehört nicht die pauschale LSt der §§ 40–40b EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer); für sie wird nicht gehaftet, weil sie der ArbG zwar abführen, aber nicht vom Arbeitslohn einbehalten, sondern zusätzlich übernehmen muss (aber > Rz 220 ff). Ebenso ist es bei der jeweils nach den Abs 4 der §§ 37a/b EStG als LSt geltenden pauschalen > Einkommensteuer bei einer > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen.

 

Rz. 34

Stand: EL 145 – ET: 02/2026

Die LSt ist vorschriftsmäßig einbehalten, wenn sie nach Maßgabe der §§ 39–39 f EStG unter Zugrundelegung der maßgebenden Steuerklasse, Zahl der > Kinderfreibeträge, sonstiger Frei- oder Hinzurechnungsbeträge und anderer > Lohnsteuerabzugsmerkmale berechnet und erhoben wird (vgl BFH 99, 310 = BStBl 1970 II, 664). Das gilt auch, wenn diese objektiv unrichtig sind, weil das FA zB eine zu günstige S...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    480
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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