Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kein Auffangtatbestand

Rn. 328 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG enthält keine Definition des Begriffs der Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Sie benennt nur beispielhaft die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltungen und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Auch die Entstehungsgeschichte und der (nicht erkennb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 Einbehalt trotz Anspruchs auf Steuerentlastung

Rz. 19 § 50d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus besonderen Vorschriften ein niedriger Abzugssteuersatz oder sogar ein Abzugssteuersatz von 0 ergibt. Solche besonderen Vorschriften sind § 43b EStG, § 50g EStG und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann pauschale LSt von dem Arbeitslohn erhoben werden, der aus Anlass von Betriebsveranstaltungen gezahlt wird. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dieser praktisch kaum die Möglichkeit hat, die von ihm eingeladenen Arbeitnehmer mit der LSt zu belasten.[1] Durch G. v. 22.12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.5 Gestaltungen

Rz. 149 Eine "Aushebelung" des Abs. 3 durch Gestaltungen ist schwierig.[1] Möglich ist es, die zwischengeschaltete Gesellschaft so mit Substanz auszustatten, dass sie die Voraussetzungen des Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 erfüllt. Bei Leistungen gegenüber konzernabhängigen Gesellschaften ist jedoch die Gefahr von verdeckten Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Bei einer Umqualifizierung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.5 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 258 Nach § 52 Abs. 59a S. 8 EStG war die Vorschrift i. d. F. des G. v. 19.12.2008[1] in allen Fällen anzuwenden, in denen die ESt oder KSt noch nicht bestandskräftig festgesetzt war. Die Vorschrift legt sich also Rückwirkung für alle offenen Fälle zu und ist danach auf bereits abgelaufene Veranlagungszeiträume anzuwenden. Nach § 52 Abs. 59a S. 10 EStG soll auch die durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.2 Anwendung auf Sondervergütungen bei Personengesellschaften

Rz. 209 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des Abs. 9 S. 1 Nr. 1 (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengesellschaft gezahlt werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.1 Übersicht

Rz. 62 Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" Gesellschaften die Steuerentlastung nicht gewährt werden muss; die Zwischenschaltung einer funktionslosen Gesellschaft aus steuerlichen Gründen, um eine Entlastung von der Abzugssteuer zu erreichen, stellt grundsätzlich einen Missbrauch (§ 42 AO) dar. Das Gesetz dient dazu, den Begriff "funkt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.6 Einschränkung des § 50d Abs. 3 EStG für in der EU ansässige Entlastungsberechtigte

Rz. 155 Der EuGH hat in einer grundsätzlichen Entscheidung Stellung zu der Frage genommen, inwieweit § 50d Abs. 3 EStG der Mutter-Tochter-Richtlinie entspricht und sich im Rahmen der Grundfreiheiten hält.[1] Die Entscheidung ist zwar zu der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG ergangen, lässt jedoch auch Rückschlüsse auf die Vereinbarkeit des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.4 Vereinbarkeit mit DBA- und EU-Recht

Rz. 131 Soweit das einschlägige DBA keine Missbrauchsklausel enthält, verstößt die einseitige Missbrauchsregelung des Abs. 3 gegen das DBA. Dies ist jedoch als Treaty Override rechtlich möglich (Rz. 3ff.). Zu den abkommensrechtlichen Bedenken gegen die "Aufteilungsklausel" vgl. Rz. 121c. Rz. 132 Die Einschränkung der Steuerentlastung nach § 43b EStG schränkt die Wirkung der M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.2 Pauschalierung bei sonstigen Bezügen (Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3)

Rz. 6 Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist die Pauschalierung möglich, wenn der Arbeitgeber sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen gewährt (zum Begriff der "sonstigen Bezüge" vgl. § 39b EStG Rz. 52). Die Pauschalierung ist nur zulässig, wenn eine "größere Zahl von Fällen" vorliegt. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Die Einschränkung soll ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Vorschrift regelt Fälle, in denen ein nicht im Inland Ansässiger[1] an einem Steuergut im Inland in der Weise beteiligt ist, dass die Bundesrepublik für die Einkünfte des nicht Ansässigen an dem Steuergut das Besteuerungsrecht nach § 49 EStG in Anspruch nimmt. § 50d Abs. 1–6 EStG setzt daher beschr. Steuerpflicht voraus. Die Vorschrift ist damit systematisch im IX...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

Rz. 52 Nach § 40 Abs. 3 EStG ist Folge der Pauschalierung, dass der Arbeitgeber die pauschale LSt übernimmt (Rz. 55). Diese Übernahme hat der Arbeitgeber zu erklären (Übernahmeerklärung); sie gehört zu den Voraussetzungen der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 und 2 EStG sowie nach § 40a EStG und § 40b EStG. Die Übernahmeerklärung stellt die Erklärung des Arbeitgebers dar, dass...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / F. Elektronische Verwaltung

I. Bundes- und Landesverwaltung Rz. 158 Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung der Bundesbehörden einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat der Gesetzgeber das E-Government-Gesetz (E-GovG) erlassen.[170] Es kommt dann zur Anwendung, wenn Behörden der Länder Bundesrecht ausführen oder juristische ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Bundes- und Landesverwaltung

Rz. 158 Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung der Bundesbehörden einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat der Gesetzgeber das E-Government-Gesetz (E-GovG) erlassen.[170] Es kommt dann zur Anwendung, wenn Behörden der Länder Bundesrecht ausführen oder juristische Personen des öffentlichen Recht...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / E. Muster "Standarddatenschutzklauseln"

Rz. 77 Muster der Standarddatenschutzklauseln abgedruckt nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4.6.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates: Muster 1: Muster Standarddatenschutzklauseln Muster "Standarddatenschutzklauseln" AB...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Sozialversicherungsträger

Rz. 160 Für den Bereich der Sozialversicherungen eröffnet § 36a SGB I die elektronische Kommunikation und sieht ferner Möglichkeiten vor, wie die durch eine Rechtsform angeordnete Schriftform qua elektronischer Form ersetzt werden kann. Weiter besteht etwa in § 28a SGB IV für die Meldepflicht des Arbeitgebers die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung.mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Bildschirmarbeitsverordnung a.F.

Rz. 96 Die auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassene Bildschirmarbeitsverordnung ist am 3.12.2016 außer Kraft getreten.[157] Welche Anforderungen ein Bildschirmarbeitsplatz zu erfüllen hat, ist nunmehr[158] im Anhang Nr. 6 der Arbeitsstättenverordnung geregelt, der die grundsätzlichen Anforderungen und Festlegungen zur Bildschirmarbeit in Arbeitsstätten enthält.[...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Gegenstand der Überwachung muss das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer sein. Unter Leistung versteht man dabei herkömmlicherweise die vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht erbrachte Arbeit.[16] Verhalten ist also jedes für das Arbeitsverhältnis relevante Tun oder Unterlassen. Hiervon wird bereits begrifflich die Leistung mit einge...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Personalcomputer mit Peripherie

Rz. 200 Zu den Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss, gehören zunächst die für eine büromäßige Erledigung dieser Aufgaben erforderlichen Utensilien. Rz. 201 Der Betriebsrat kann im Rahmen seines Beurteilungsspielraums die Nutzung eines Personalcomputers nebst Zubehör und eines Internetzugangs für erforderlich halten.[287] Da Personalcompu...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / II. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze I

Rz. 130 Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Zwischen der _________________________ – im Folgenden kurz Arbeitgeber (AG) genannt – und dem Betriebsrat des o.g. Unternehmens – im Folgenden kurz Betriebsrat (BR) genannt – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Gegenstand dieser B...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.1 Gleichwertiger Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten. Es muss aber für diesen Zweck kein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden. Die Prüfungsreihenfolge, ob ein gleichwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist folgende: Arbeitsplatz in derselben Verwaltung/demselben Betrieb am selben Ort Arbeitsplatz in derselben Verwaltung/demselben B...mehr

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Rationalisierungsschutz / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Der TV greift nicht bei jeder Rationalisierungsmaßnahme. Vielmehr müssen nach § 1 RatSchTV Ang folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sein: eine vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahme, die eine Änderung der Arbeitstechnik oder Arbeitsorganisation mit sich bringt, die Änderung ist erheblich bzw. wesentlich, die Maßnahme dient dem Ziel einer rationelleren Arbeitsweise, die Maßnah...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.3 Weitere Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

Kann auch durch eine Fortbildung- bzw. Umschulungsmaßnahme nicht erreicht werden, dem Arbeitnehmer einen gleichwertigen Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber zu sichern, hat der Arbeitgeber nach einem anderen, nicht gleichwertigen Arbeitsplatz zu suchen. Da es auf die Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes nicht mehr ankommt, ist die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Die ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 7.2 Besonderheiten bei "unkündbaren Mitarbeitern"

Bei einem Arbeitnehmer, der eine Beschäftigungszeit (§ 19 BAT ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten, § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD) von mehr als 15 Jahren zurückgelegt und das 40. Lebensjahr vollendet hat, ist nach dem Tarifvertrag die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD). Der Arbeitgeber kann nur noch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Erklärungspflichtige

Rz. 21 Zur Bestimmung des erklärungspflichtigen Unternehmers ist auf die Vorschrift des § 2 UStG abzustellen, wie aus der Verweisung in § 18b S. 1 UStG zu ersehen ist. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, also auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen.[1] Allgemein gelten hier dieselben Regeln wie bei § 18a UStG [2], sodass z. B....mehr

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Rationalisierungsschutz / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Die Angestellten des Bundes, der Länder und der Kommunen sind persönlich vom Anwendungsbereich des RatSchTV Ang erfasst. Allerdings gilt nach § 11 RatSchTV Ang dieser Tarifvertrag nicht für Verwaltungen und Betriebe, für die am 1.1.1972 eine Regelung über den Rationalisierungsschutz bestanden hat, solange diese Regelung fortbesteht. § 8 RatSchTV Ang enthält Sonderregelungen b...mehr

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Rationalisierungsschutz / 1 Einleitung

Grundlage des Rationalisierungsschutzes sind die Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter, vom 9.1.1987 in der Fassung vom 2.4.2002 abgeschlossen zwischen dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits und den Gewerkschaften andererseits. Nach der Definition in den Vorbemerkungen zum Tarifvertr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt insbesondere in Corona-Zeiten für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2021 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzliche Änderungen: Durch...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 5.1 Grundsteuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG [Zeilen 3 bis 12]

Wenn der Grundbesitz einem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen ist und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken genutzt wird, kann er von der Grundsteuer befreit werden. Die Zwecke, die von den Steuerbefreiungsvorschriften umfasst werden, dienen der Unterstützung des Gemeinwohls. Eine Steuerbefreiung nach § 3 GrStG kommt beispielsweise für Grundbesitz juristischer Personen...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.1 Angaben zur Grundstücksart [Zeile 3]

Zunächst ist die Wahl der richtigen Grundstücksart zu treffen. Die Grundstücksart ist ausschlaggebend für das anzuwendende Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken[1] oder Sachwertverfahren bei Nichtwohngrundstücken[2]) und für den Ansatz der unterschiedlichen Bewertungsparameter (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten) innerhalb der Bewertungsver...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.2 Angaben bei Nichtwohngrundstücken die im Sachwertverfahren bewertet werden [Zeilen 20 bis 35]

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren[1] bewertet. Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Sachwertverfahren werden die gewöhnlichen Herstellungskosten eines Gebäudes ermittelt. Dabei kommen nicht die tatsächlichen Kosten zum Ansatz, sondern standardisiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungs... / 2 Eigenleistung durch Mehrheitsbeschluss

Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG eine Verwaltung verlangen, die dem Interesse aller Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Eine tätige Mithilfe der Wohnungseigentümer entspricht allerdings nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, da das Wohnungseigentumsgesetz eine solche nicht vorsieht. Ein entsprechender Beschluss wäre mangels Beschlusskomp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 2.1.2.2 Dingliches Sondernutzungsrecht

Um zu vermeiden, dass das Sondernutzungsrecht bei einem Eigentümerwechsel untergeht, wird stets die Begründung eines dinglichen Sondernutzungsrechts zumindest im Interesse des sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümers liegen. Zur Wirkung gegen die Sondernachfolger von Wohnungseigentümern muss die Vereinbarung, mittels derer das Sondernutzungsrecht begründet wird, in das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3 Erhaltung und Kosten

Nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG insbesondere die Erhaltung, also die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums. Verantwortlich und kostentragungsverpflichtet ist demnach die Gemeinschaft de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tätige Mithilfe im Wohnungs... / Zusammenfassung

Begriff Tätige Mithilfe ist die in der Regel unentgeltliche Mitwirkung von Eigentümern an Gemeinschafts- und Verwaltungsaufgaben. Sie ist im WEG nicht geregelt. Wohnungseigentümer können nicht durch Beschluss zu tätiger Mithilfe verpflichtet werden. Dies ist nur durch Vereinbarung möglich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die "tätige Mithilfe" ist gesetzlich nicht ger...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Zur Beantragung einer maltesischen MwSt-Nummer benötigen ausländische Unternehmer ein Antragsformular für die Registrierung, das (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) bei der MwSt-Verwaltung angefordert oder von der Website der Steuerverwaltung heruntergeladen werden kann (Kontaktstelle siehe oben). Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist der MwSt-Verwaltung mit g...mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer müssen in Malta für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort Umsätze tätigen, die der maltesischen MwSt unterliegen und für die sie gemäß der maltesischen MwSt-Vorschriften dort Vorsteuer abziehen können und MwSt schulden. Ausländische Unternehmer ohne Niederlassung in Malta, die sich dort für MwSt-Zwecke registrieren lassen müssen, können die MwSt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Malta / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Muss sich ein ausländischer Unternehmer ohne Niederlassung in Malta dort registrieren lassen, kann er jeden beliebigen, in Malta ansässigen Unternehmer als Steuervertreter bestellen, den die MwSt-Verwaltung zulässt. Wird kein Vertreter bestellt, kann die MwSt-Verwaltung durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person, an die der ausländische Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Malta / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Die MwSt-Verwaltung kann durch schriftliche Mitteilung eine beliebige, in Malta ansässige Person, an die der ausländische Unternehmer einen steuerbaren Umsatz bewirkt, oder einen Bevollmächtigten des ausländischen Unternehmers oder jede andere Person mit geschäftlicher Beziehung zu dem ausländischen Unternehmer als dessen Vertreter bestellen. Ist die Bestellung eines Vertrete...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Malta / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

In einem anderen Mitgliedstaat ansässige ausländische Unternehmer sind zur Bestellung eines Steuervertreters nicht verpflichtet. Ihre Registrierung für MwSt-Zwecke in Malta hängt daher nicht von der Bestellung eines Steuervertreters ab. In der Gemeinschaft ansässige ausländische Unternehmer, die sich in Malta registrieren lassen müssen, können dies entweder im eigenen Namen t...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.3 Verwalter

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Fristwahrung Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein. Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch h...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2 Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Rz. 5 Gemäß §§ 13 ff. InsO wird das Insolvenzverfahren auf schriftlichen Antrag seitens des Schuldners selbst oder einen Gläubiger eröffnet. Die zahlreichen insolvenzrechtlichen Rechnungslegungserfordernisse lassen sich drei zeitlichen Verfahrensabschnitten zuordnen: der Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Malta / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte über das maltesische Mehrwertsteuersystem: VAT DEPARTMENT Centre Point Building Ta' Paris Road Birkirkara BKR 13 MALTA Tel.: +356-21.49.93.30 Fax: +356-21.49.93.65 E-Mail: vat@gov.mt Auch über die Website der maltesischen MwSt-Verwaltung (VAT Department) können Informationen abgerufen werden: www.vat.gov.mt. Zu folge...mehr