Zur Beantragung einer maltesischen MwSt-Nummer benötigen ausländische Unternehmer ein Antragsformular für die Registrierung, das (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) bei der MwSt-Verwaltung angefordert oder von der Website der Steuerverwaltung heruntergeladen werden kann (Kontaktstelle siehe oben).

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist der MwSt-Verwaltung mit gegebenenfalls erforderlichen Anlagen auf dem Postweg oder persönlich zu übermitteln.

Alternativ kann ein entsprechendes Online-Antragsformular ausgefüllt werden, das auf der Website der MwSt-Verwaltung abrufbar ist (klicken Sie oben auf der Homepage auf "Register Online").

Dem Antragsformular für die Registrierung sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen (bei Online-Registrierung per Fax oder per E-Mail als Bilddatei übermitteln, Originale gleichzeitig auf dem Postweg nachreichen):

  • Bescheinigung der zuständigen Behörden des Landes, in dem der Steuerpflichtige niedergelassen ist, aus der hervorgeht, dass es sich bei dem Antragsteller um einen Steuerpflichtigen handelt;
  • Kopie des Eintrags in das Handelsregister des Landes, in dem der Steuerpflichtige niedergelassen ist;
  • Kopie der Gründungsurkunde des Unternehmens, falls der Steuerpflichtige eine juristische Person ist; und
  • Kopie von Auftragsformularen oder Verträgen, die die künftige Tätigkeit in Malta belegen.

Die MwSt-Verwaltung prüft, ob die Voraussetzungen für die Registrierung erfüllt sind, und teilt dem ausländischen Unternehmer und ggf. dem Steuervertreter die maltesische MwSt-Nummer mit ("VAT Registration Certificate").

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