Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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zfs 11/2022, Zulässigkeit v... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht insoweit abgewiesen, als der Kl. die Feststellung des Fortbestands der von ihm bei der Bekl. genommenen Krankentagegeldversicherung begehrt hat. … Wie das LG zu Recht angenommen hat, ist die Bekl. mit Schreiben vom 9.3.2020 wirksam gemäß § 19 Abs. 2 VVG vom Vertrag zurückgetreten. Gemäß § 19 Abs. 2 VVG kann der VR vom Vertrag zurücktreten, wenn d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) "Eigener" Hausstand

Rn. 685 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss die Räumlichkeiten des Ersthaushalts aus eigenem oder abgeleiteten Recht nutzen; es muss gesichert sein, dass er die Wohnung nicht nur vorübergehend nutzen kann (BFH v 14.10.2004, VI R 82/02, BStBl II 2005, 98). Ein Vorbehaltsnießbrauch an der vom ArbN genutzten Wohnung schließt einen eigenen Hausstand nicht aus, wenn gesicher...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 2 Verwaltervertrag prüfen

Im Verwaltervertrag kann keine Veräußerungszustimmung geregelt werden. Grundsätzlich sind Bestimmungen im Verwaltervertrag unwirksam, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen. Ist nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung einer Sondereigentumseinheit erforderlich, kann sich der Verwalter dieser Verpfl...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.2.2 Wertsicherung

Haben sich Gemeinschaft und Verwalter auf ein bestimmtes Honorar geeinigt, so sind sie als Vertragsparteien hieran gebunden. Weder kann der Verwalter das Honorar einseitig erhöhen, noch kann die Gemeinschaft beispielsweise im Beschlussweg eine Senkung des Honorars herbeiführen. Wollen die Parteien eine Honoraranpassung nach bestimmten Zeitabschnitten vereinbaren, muss dies au...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / III. Gegenstandwert der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Soweit der Beklagte der Auffassung ist, für die Regelung des Güterstandes sei kein eigenständiger Wert oder maximal einen Wert von 500,00 EUR in Ansatz bringen, ist dem nicht zu folgen. Die Klägerin wurde vom Beklagten auch diesbezüglich beauftragt. Es wurde eine Regelung hinsichtlich des Güterstandes im von der Klägerin erstellten Vertrag getroffen, nämlich die Aufhebung de...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 5.3 Gerichtliche Bestellung

Ein Verwalter kann gerichtlich im Klageverfahren oder im Wege des vorläufigen bzw. einstweiligen Rechtsschutzes durch einstweilige Verfügung bestellt werden. Im Rahmen seiner Gestaltungsentscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG übt das Gericht kein freies Ermessen aus, sondern ein Ermessen anstelle der Wohnungseigentümer. Unter Beachtung des Beibringungsgrundsatzes muss der di...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.28 Vertretung ohne Vertretungsmacht

Nach der Bestimmung des § 9b Abs. 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich durch den Verwalter vertreten. Allerdings bestehen 2 wichtige Ausnahmen: Beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags ist der Verwalter nur aufgrund eines Beschlusses zur Vertretung der Gemeinschaft berechtigt. Fehlt es in einem derartigen Fal...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Auch wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters anfechtbar ist, kann das Grundbuchamt regelmäßig vom Bestand der Verwalterbestellung ausgehen.[1] Aufhebung der Veräußerungszustimmung Aus der Niederschrift der Eigentümerversammlung muss sich eindeutig ergeben, dass eine Mehrheit der...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Einigungsgebühr Eine Einigungsgebühr ist aus dem Wert der Ehesache nicht angefallen. Insoweit wird auf OLG München (AGS 2018, 265 = RVGreport 2017, 379) Bezug genommen. Der dortige Leitsatz zu Nr. 2 lautet: Hinweis Ist das Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie das Recht keiner Partei zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses unstreitig und einigen die Parteien sich j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahme: konkrete Zuordnung

Rn. 337 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine Aufteilung der Schuldzinsen kann vermieden werden, wenn der StPfl das Darlehen mit steuerlicher Wirkung gezielt einem einer bestimmten Einkunftsart dienenden WG (zB dem zu vermietenden Gebäudeteil) zuordnet (BFH v 16.04.2002, IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154). Eine solche Zuordnung erfordert, dass der StPfl die Darlehensmittel tatsächlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgekürzter Zahlungsweg

Rn. 25 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der abgekürzte Zahlungsweg ist durch eine doppelte Wertbewegung aufgrund konkreter Zuwendungs- und Deckungsverhältnisse gekennzeichnet (BFH v 19.04.1989, X R 2/84, BStBl II 1989, 683): Der StPfl schuldet aufgrund Vertrages seinem Gläubiger einen Geldbetrag, hat aber selbst eine Forderung an einen Dritten und veranlasst nun den Dritten, seine F...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 1.3 Vertragstyp im weiteren Sinn

Der "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" ist gesetzlich nicht geregelt, längst aber von der Rechtsprechung als eigenständiger Vertragstyp anerkannt. Voraussetzung ist zunächst neben einem wirksamen Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner, eine unbedingte Leistungsnähe des Dritten. Der Dritte muss folglich mit der Leistung in Berührung kommen und den Gefa...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / Leitsatz

Die Kündigung eines Vertrages über eine Lebensversicherung, verbunden mit dem Verlangen auf Auszahlung des Rückkaufswerts, stellt regelmäßig einen Widerruf eines bestehenden Bezugsrechts dar. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Stuttgart, Urt. v. 10.2.2022 – 7 U 165/21mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / I. Problemstellung

Versicherer vereinbaren in ihren Verträgen regelmäßig die Anwendung des sogenannten "Sachverständigenverfahrens". Bis zur Schaffung des neuen VVG[33] wurde das Sachverständigenverfahren vertraglich vereinbart. Seit Schaffung des neuen VVG findet sich für die Schadensversicherung eine gesetzliche Regelung in § 84 VVG. Neben den zahlreichen Schadenversicherungen wird das Sachv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der Nichtabziehbarkeit von Drittaufwand

Rn. 23 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtabziehbarkeit von Fremdaufwand lässt die Rspr für bestimmte Fälle des sog "Drittaufwands" zu. Der BFH definiert Drittaufwand als Aufwendungen eines Dritten, die durch die Einkunftserzielung des StPfl veranlasst sind (BFH v 30.01.1995, GrS 4/92, BStBl II 1995, 281). Diesen Drittaufwand kann der StPfl als WK an...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 5.1 Beschluss im Rahmen der Bestellung

5.1.1 Keine Einschränkung der Mehrheitsmacht Die Bestellung durch Beschluss der Wohnungseigentümer stellt den Regelfall dar. Nach § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 WEG erfolgt die Bestellung mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang gewinnt § 26 Abs. 5 WEG an Bedeutung, wonach u. a. eine Abweichung von der Mehrheitsbeschlussfassung nicht zulässig is...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / Zusammenfassung

Überblick Der Verwaltervertrag ist gesetzlich nur insoweit geregelt, als er gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG spätestens 6 Monate nach Abberufung des Verwalters endet. Für die Verwalterpraxis ist er darüber hinaus aber von erheblicher Bedeutung. In aller Regel handelt es sich um einen Vertrag, der der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen und insoweit dem Transparenzg...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 7 Abberufung und Verwaltervertrag

Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 WEG kann der Verwalter jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Die Abberufung kann nach § 26 Abs. 5 WEG nicht mehr auf das Vorliegen eines wichtigen Grunds beschränkt werden. Mit Blick auf den Verwaltervertrag bestimmt § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG, dass dieser spätestens 6 Monate nach Abberufung endet. Der Verwaltervertrag endet insoweit automat...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3 Vertragsentwurf gestalten

Auf Grundlage der vorhandenen Informationen kann der Verwalter dann seinen Vertragsentwurf gestalten. Freilich wird er insoweit auf vorhandene Musterformulare zurückgreifen und diese ggf. anpassen bzw. modifizieren oder auch unverändert übernehmen. Hierbei hat der Verwalter zu beachten, dass es sich bei seinem Vertrag in aller Regel um einen der Inhaltskontrolle Allgemeiner ...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 6.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

In äußerst begrenztem Maß kann der Verwalter seine Haftung im Verwaltervertrag beschränken. Zwar wäre eine entsprechende Individualvereinbarung lediglich durch § 276 Abs. 3 BGB begrenzt, nach dem die Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus erlassen werden kann. In der Praxis erfolgt die Vereinbarung der Haftungsbeschränkung jedoch nicht durch Individualvereinbarung, sondern ...mehr

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zfs 11/2022, Verjährungsunt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese durchgreifende, den Betroffenen beschwerende Rechtsfehler nicht aufzeigt. Über den Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft hinaus bedarf freilich Folgendes der Erörterung: 1. Der Senat kann zunächst offenlassen, o...mehr

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zfs 11/2022, Einzelne Schad... / 2 Aus den Gründen:

Die im Berufungsverfahren streitgegenständlichen Ansprüche aus der Gebäudeversicherung stehen dem Kl. nicht zu. 1. Zu Recht hat das LG die Klage auf Zahlung des fiktiven Mietausfalles in Höhe von 2.394,00 EUR (versehentlich im Urteilstenor mit 2.681,88 EUR angegeben) abgewiesen. Der Kl. beanstandet die Annahme des LG nicht, dass fiktive Hotelkosten nach den Bestimmungen der Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 265 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das EStG selbst definiert nicht, was unter Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG zu verstehen ist. Der BFH versteht unter Schuldzinsen alle Leistungen in Geld oder Geldeswert, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung ei...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / I. Sachverhalt

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit seinen familienrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Ehefrau. Insoweit sollte eine einvernehmliche Gesamtregelung getroffen werden. Man kam schließlich überein, dass eine Scheidung der Ehe nicht erfolgen sollte, sondern im Rahmen eines notariellen Vertrages die Gütertrennung sowie eine Trennungsverei...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 1. Rechtsfähigkeit der Außen-GbR

Ausgangspunkt der Neufassung der Vorschriften zum GbR-Recht ist § 705 BGB n.F., der deutlich umfassender als § 705 BGB a.F. ist und die Unterscheidung zwischen der rechtsfähigen GbR und der nicht rechtsfähigen GbR hervorhebt. Zudem kodifiziert § 705 Abs. 2 BGB n.F. nunmehr die Rechtsfähigkeit der GbR: Zitat § 705 BGB n.F. Rechtsnatur der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird du...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 8. Geschäftsführung und Vertretung

Im Bereich der Geschäftsführung und Vertretung bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Gesellschafter nur gemeinsam zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Jedoch sind mit dem MoPeG zwei wesentliche Änderungen verbunden: Nach § 720 Abs. 3 BGB n.F. sind Beschränkungen der Vertretungsmacht gegenüber...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu den Tilgungsleistungen

Rn. 271 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter den Begriff der Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG fallen nicht die Tilgungsleistungen zur Rückzahlung des Darlehens (BFH v 10.12.1971, VI R 209/69, BStBl II 1972, 250 und BFH v 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986,143). Wird ein einheitlicher Betrag geleistet, ist dieser in einen Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegen (BFH v 17....mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / II. Terminsvertreter im Haftprüfungstermin verdient alle Gebühren

Das AG hat auch die Grundgebühr Nr. 4101 VV, die Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV festgesetzt. Zwar teile das Gericht die Auffassung, dass ein bloßer sogenannter "Terminsvertreter" im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins für den Fall, dass der eigentliche originäre Verteidiger verhindert sei, in der Regel lediglich die Terminsgebühr gelt...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 2.3 Teilungserklärung

Auch ohne Inbezugnahme der Regelungen der Gemeinschaftsordnung ist der Verwalter an die Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gebunden. Deshalb ist insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Verwaltervertrags und die Kalkulation von Grundvergütung und Sonderhonoraren die Kenntnis des Inhalts der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung von erheblicher Bedeutung. Der p...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 5.1.1 Keine Einschränkung der Mehrheitsmacht

Die Bestellung durch Beschluss der Wohnungseigentümer stellt den Regelfall dar. Nach § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 WEG erfolgt die Bestellung mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang gewinnt § 26 Abs. 5 WEG an Bedeutung, wonach u. a. eine Abweichung von der Mehrheitsbeschlussfassung nicht zulässig ist. Für die Bestellung des Verwalters genügt ...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl v. 10.8.2022 – XII ZB 83/20 a) Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten i.S.d. § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 6.2 Schadensersatzanspruch des Veräußerers

Für den Fall der verzögerten oder zu Unrecht versagten Veräußerungszustimmung steht dem Veräußerer gegen den Zustimmungsberechtigten ein Schadensersatzanspruch resultierend aus § 280 BGB bzw. § 286 BGB zu.[1] Eine Pflichtverletzung ist insoweit unzweifelhaft gegeben, wenn der Zustimmungsberechtigte weiß oder wissen musste, dass kein Verweigerungsgrund gegeben ist. Ein Anspru...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.2.2 Sonderfachleute

Bei den im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums aufgrund entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer vom Verwalter beauftragten Handwerkern, Unternehmen oder Sonderfachleuten, wie Architekten oder Ingenieure, handelt es sich nicht um Erfüllungsgehilfen des Verwalters. Bei ihnen handelt es sich vielmehr um die Vertragspartner der Wohnungseigentümergemei...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.7 Anspruch auf Abtretung von Ersatzansprüchen

Wird der Verwalter von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder den Eigentümern, soweit man weiterhin von einer Schutzwirkung des Verwaltervertrags für die Wohnungseigentümer ausgehen wolle[1], in Haftung genommen, kann die Bestimmung des § 255 BGB für den Verwalter bedeutsam werden. Unmittelbar regelt die Bestimmung den Anspruch auf Abtretung des Ersatzanspruchs des Eig...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / V. Gegenstandwert der Einigungsgebühr

Hinsichtlich der Einigungsgebühr war lediglich von einem Gegenstandswert von 102.600,00 EUR auszugehen, da eine Einigung über den Güterstand nicht erfolgte. Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Auch kann nur für Teile einer Auseinan...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.3.2 Selbstkontrahierungsverbot

Nach der Bestimmung des § 181 BGB darf der Vertreter in aller Regel kein Insichgeschäft tätigen. Er darf also nicht im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornehmen. Allerdings lässt diese Bestimmung Ausnahmen für den Fall zu, dass dem Vertreter das Insichgeschäft gestattet ist. Eine entsprechende generelle Gest...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 3.2 Zustimmungsfreie Veräußerungsfälle

Keine Veräußerung im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG stellen die Fälle des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes dar. Bedeutendster Fall stellt hier der Eigentumsübergang im Wege der Erbfolge dar. Auch die testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen fallen nicht unter die Zustimmungsbedürftigkeit, da es sich hier um letztwillige Verfügungen handelt. Schenkungsvertrag im Wege vorw...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.11 Feuchtigkeitsschäden

Lehnt es der Verwalter bei Feuchtigkeitseintritt mit Schimmelbildung und Silberfischbefall im Sondereigentum ab, der Ursache nachzugehen, weil er falsches Lüftungsverhalten für ursächlich hält, hierfür ein Mangel am Gemeinschaftseigentum aber nicht von vornherein auszuschließen ist, handelt er pflichtwidrig. Stellt sich jedenfalls später heraus, dass Ursache ein Mangel im Ge...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / Zusammenfassung

Überblick Das "Herz" der Verwaltung stellen die Verwaltungsunterlagen dar. Von besonderer Bedeutung sind hier diejenigen Unterlagen, die die Rechtslage innerhalb der Gemeinschaft prägen, wie die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, die Versammlungsniederschriften und die Beschluss-Sammlung. Darüber hinaus können die Jahreseinzelabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vergeblich aufgewendete Schuldzinsen

Rn. 350 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Schuldzinsen können wie andere Aufwendungen (s Rn 93ff) auch dann WK sein, wenn sich später herausstellt, dass die beabsichtigte Einkünfteerzielung nicht erreicht werden kann (BFH v 04.03.1997, IX R 29/93, BStBl II 1997, 610), zB wenn eine refinanzierte Forderung wertlos wird (BFH v 19.10.1982, VIII R 97/79, BStBl II 1983, 295), eine finanzie...mehr

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zfs 11/2022, Einzelne Schad... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung versagt einem VN einen Anspruch auf die Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung, weil eine Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung innerhalb der Dreijahresfrist nicht eingehalten worden war. Der VN hatte sich allerdings vor deren Ablauf bei dem Versicherungsvertreter erkundigt, ob die Frist "eingehalten" werden könne. Der Versicherungsvertreter, dem der Unter...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.19 Rechnungsprüfung, ungenügende

Eine unmittelbare Haftung trifft den Verwalter dann, wenn er unberechtigte Forderungen mit Gemeinschaftsgeldern ausgleicht. Häufiger Fall ist hier die ungenügende Rechnungsprüfung. Aber auch dann, wenn er Zahlungen für völlig unbrauchbare Leistungen vornimmt, kann ihn eine Schadensersatzpflicht treffen. Praxis-Beispiel Unbrauchbare Architektenleistung Im Rahmen einer größeren ...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 5.1.2 Vergleichsangebote

Vor der Bestellung eines neuen Verwalters sind Vergleichsangebote einzuholen. Im Regelfall müssen mindestens 3 Angebote eingeholt werden.[1] Ein Beschluss über die erstmalige Bestellung eines Verwalters entspricht jedenfalls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn vor der Bestellung keine ausreichenden Alternativangebote eingeholt worden sind. Die vorliegenden Konkurrenzangeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.6 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Tz. 17 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Ein weiterer relevanter Begriff, dem zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommen wird, ist der sog. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gem. Art. 38ff. UZK i. V. m. Art. 23ff. UZK-DelVO (DA), Art. 24ff. UZK-DVO, der zugleich als AEO – Authorized Economic Operator – bezeichnet wird. Es handelt sich bei diesem um einen Beteiligten, der von de...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 9 Aufgehobene Veräußerungszustimmung wieder begründen

Sowohl für die erstmalige Begründung einer Veräußerungszustimmung[1] als auch für die Wiederbegründung einer durch Beschluss aufgehobenen Veräußerungsbeschränkung bedarf es einer Vereinbarung.[2] Auch bei der Wiederbegründung fehlt der Versammlung der Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz. § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG gilt als gesetzliche Ausnahme vom Vereinbarungsprinzip näml...mehr