Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 4.3.3 Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band

Die erforderliche familienähnliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson muss von vornherein auf eine längere Zeit angelegt sein, z. B. im Rahmen von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege[1] oder von Eingliederungshilfe.[2] Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der familienähnlichen Beziehung, sondern die am Anfang beabsichtigte Dauer. Bei einer von den Beteilig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 4.3.5 Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Voraussetzung für ein Pflegekindschaftsverhältnis ist weiter, dass das Obhuts-, Pflege- und Fürsorgeverhältnis (dazu gehört auch, die für das Kind bedeutsamen Entscheidungen zu treffen) zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht. Dies erfordert das Erlöschen der familiären Bindungen auf Dauer, wenn sich die Eltern also um ihr Kind nicht mehr kümmern. Ob ein Obhuts- und Pfleg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internationale Organisationen

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur Steuerfreiheit der Bezüge vgl die Zusammenstellung der Fundstellen aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, die Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten Befreiungen von der deutschen ESt gewähren, im BMF-Schreiben vom 18.03.2013 (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ist Teil der Weltbank-Gruppe in Washington, D.C. in den USA (> Vereinigte Staaten von Amerika). Sie ist eine Sonderorganisation der UNO. Für die im > Inland ansässigen > Arbeitnehmer bleiben Gehälter und Bezüge aus der aktiven Tätigkeit bei der Weltbank in Deutschland steuerfrei gemäß dem Abk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internationaler Seegerichtshof

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt. Der ISGH entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.5 Mobiles BHKW

Tz. 127j Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 5 iVm Rn 1 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) enthalten Sonderregelungen für mobile BHKW. Dies sind transportable Einrichtungen, die an vd Orten eingesetzt werden können, zB im Sommer an einem Freibad und im Winter an einer Schule oder einem Hallenbad. Rn 1 des BMF-Schr verlangt, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.1 Verwaltungsauffassung

Tz. 134 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach Verw-Auff sind die einzelnen in § 4 Abs 6 S 1 KStG aufgeführten Zusammenfassungstatbestände jeweils getrennt zu prüfen. Das Schr des BMF v 12.11.2009 (BStBl I 2009, 1303 Rn 5 ff) enthält hierzu folgende Grundsätze: Sind BgA nach einem Tatbestand zusammengefasst worden, so kann für diesen zusammengefassten BgA gesondert geprüft werden, o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um privatrechtliche Eigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.5.9 Abzugsverbot für Auflagen (Abs. 9)

Rz. 290 Grds. sind Auflagen als Erbfallschulden gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abzugsfähig. Abs. 9 macht hierfür eine Ausnahme für Schulden, die dem Beschwerten selbst zugutekommen. Dies ist dann der Fall, wenn die Auflage Maßnahmen betrifft, die der Erhaltung oder Verbesserung des vererbten, vermachten oder geschenkten Gegenstands dienen (s. BFH vom 28.06.1995, BStBl II 1995...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.12.2 Pflege- bzw. Unterhaltsleistung

Rz. 188 Die Pflege bzw. der Unterhalt des Erwerbers muss von einer gewissen Regelmäßigkeit und Dauer gewesen sein, über ein übliches Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen und im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben. Einmalige Botengänge oder unter Nachbarn übliche Erledigungen sind nicht ausreichend. Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 26.06.2019, ErbStB 201...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen sind zeitliche Bezüge und Vorteile aufgrund eines dinglichen oder schuldrechtlichen Anspruchs. Nutzungsrecht ist z. B. der Nießbrauch, also das Recht, die Nutzungen eines bestimmten Gegenstandes zu ziehen (§§ 1030 ff. BGB). Beim sog. Vorbehaltsnießbrauch behalten sich Eltern bei der Übertragung von Vermögenswerten (z. B. Grundstüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 4 Abs 3 KStG (§ 4 Abs 6 S 1 Nr 3 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 BgA iSd § 4 Abs 3 KStG können zusammengefasst werden (s § 4 Abs. 6 S 1 Nr 3 KStG). BgA iSd § 4 Abs 3 KStG sind solche, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öff Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen. Hierzu s Tz 51 ff. Telekommunikationsbetriebe rechnen nicht zu den Versorgungsbetrieben iSd § 4 Abs 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.2 Zusammenfassbare Energieversorgungsbetriebe gewerblicher Art

Tz. 127d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Rn 4 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) kommt eine Zusammenfassung wegen technisch-wirtsch Verflechtung zwischen einem Bad (oder einer anderen Einrichtung; s Tz 127b) und einem Energieversorgungs-BgA nur dann in Betracht, wenn letzterer ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen iSd § 5 Nr 13 EEG, der überwiegend Letztverbrauc...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 8 Zweckzuwendungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Zweckzuwendungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, ErbStB 2014, 73; Götz, Erbschaftsteuerliche Risiken bei testamentarischen Auflagen, die Haustiere des Erblassers zu pflegen, ZEV 2012, 649; Steiner, Letztwillige Verfügungen für die Versorgung von Tieren, ErbStB 2015, 183. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 29.06.2009, BFH/NV 2009...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verkehrs- und Versorgungsbetriebe als Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In § 4 Abs 3 KStG sind als BgA beispielhaft solche Betriebe genannt, die "der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öff Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen". Die Frage, ob ein Betrieb diesen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen ist, hat vor allen Dingen Bedeutung für die Möglichkeit der Zusammenfassung von BgA (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.2 Voraussetzungen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 856 Damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen als unentgeltlich einzustufen ist und somit beim Übergeber zu einer dauernden Last und beim Übernehmer zu Sonderausgaben führt, sind diverse Voraussetzungen erforderlich, die sich – jedenfalls teilweise – nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergeben. Die Finanzverwaltung hat daher mit BMF-Schreiben vom 11....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 196 1995 wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Rechtsgrundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), welches in § 36 die häusliche Pflegehilfe regelt. Pflegebedürftige haben als Sachleistung Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung. Di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 826 Eine teilentgeltliche Vermögensübertragung liegt vor, wenn die Gegenleistung betragsmäßig unter dem Verkehrswert des übertragenen Vermögens liegt, die Gegenleistung mithin nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen ist, sondern mit Rücksicht auf die angestrebte vorweggenommene Erbfolge gewählt wurde. Als Gegenleistung kommen insbesondere Abstandszahlungen an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.2 Ablehnung der "Kettenzusammenfassung" durch den BFH

Tz. 137 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der BFH hat mit Urt vom 29.08.2024 (BStBl II 2025, 460) die Verw-Auff zur Kettenzusammenfassung bzw Mitschlepptheorie abgelehnt. Nach diesem Urt müssen auch bei einer Zusammenfassung von mehr als zwei BgA die Voraussetzungen des § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 bis 3 KStG jeweils zwischen allen BgA, die zusammengefasst werden sollen, einzeln vorliegen. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Fahreignungs-B... / 2 Aus den Gründen:

… Die Ausführungen des Antragstellers dazu, was im Falle offener Erfolgsaussichten der Hauptsache in die Interessenabwägung im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einzustellen wäre, geht schon deshalb ins Leere, weil weder das VG offene Erfolgsaussichten angenommen hat, noch solche durch das Beschwerdevorbringen auch nur ansatzweise dargelegt werden. Der Antra...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Dem überlebenden Ehegatten, dem überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und den Kindern des Erblassers stehen im Todesfall zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen nach § 16 ErbStG (die Voraussetzungen für dessen Gewährung müssen also vorliegen) besondere Versorgungsfreibeträge zu (§ 17 ErbStG). Rz. 2 Die sachlichen Befreiungen z. B. nach §§ 13, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.4.2 Wirtschaftlichkeit bei der Wärmeversorgung (auch) Dritter

Tz. 127o Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 8 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) betrifft – als Unterfall der Prüfung der Wirtschaftlichkeit – den Fall, dass das BHKW neben dem Bad auch noch weitere Einrichtungen mit Wärme versorgt. Bei einem derartigen Sachverhalt ist (zur Anerkennung der wirtsch Verflechtung) nachzuweisen, dass das BHKW ohne den Bäderbetrieb nicht wi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Grundzüge

Rz. 7 Der besondere Versorgungsfreibetrag ist nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG um den Kapitalwert der "nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Versorgungsbezüge" zu kürzen. Solche nicht steuerbaren Versorgungsbezüge werden jedoch im ErbStG selbst nicht genannt, sondern in R E 3.5 ErbStR beschrieben. Die besonderen Versorgungsfreibeträge gleichen insoweit die unterschiedliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines zum Begriff des Hoheitsbetriebs

Tz. 83 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nur mit ihren BgA der unbeschr Stpfl, nicht jedoch mit den Tätigkeiten iR ihres Hoheitsbereichs. Die Definition des Begriff des BgA in § 4 Abs 1 KStG enthält einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Diese werden in § 4 Abs 5 KStG jedoch nicht a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.1 Familienstiftungen

Rz. 59 Als Familienstiftung gilt eine Stiftung, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet worden ist. § 15 Abs. 2 ErbStG regelt die Besteuerung für drei Fälle im Zusammenhang mit diesen Stiftungen. Zunächst wird die Besteuerung bei der Errichtung einer Familienstiftung, danach die bei ihrer Aufhebung und schließlich die Periodenbe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1.3 Schenkung im Deckungsverhältnis, insbesondere Übergabeverträge

Rz. 507 Bei freigebigen Zuwendungen im Deckungsverhältnis kann Zuwendender sowohl der Versprechensempfänger als auch der Versprechende sein. So ist im Fall der Tilgung einer fremden Schuld (s. Rn. 493 Beispiel 2, in dem der Vater die Mietschulden seines Sohnes gegenüber dem Vermieter tilgt) der Versprechende (Vater) der Zuwendende und der Versprechensempfänger (Sohn) der Beg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2 Einkommensteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Vorbehaltsnießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil, NWB 2017, 65; Dräger, Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch, DB 2017, 2768; Geck, Nachträgliche Umschichtung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge in sog. Altfällen, DStR 2011, 1215; Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personenges...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.1 Stiftungszweck

Rz. 9 Der Stiftungszweck gilt als "Leitsatz der Stiftungstätigkeit, mit dem der Stiftung ein festes Ziel gegeben wird, an dem ihre Tätigkeit auszurichten ist" (BT-Drs. 19/28173, 45 f.). Diesen Zweck bestimmt der Stifter im Stiftungsgeschäft. Er muss dem Stiftungsorgan (Vorstand) eindeutige Vorgaben zur Verwendung der Stiftungserträge und, im Falle der Verbrauchsstiftung, ggf...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.1 Begriff

Rz. 152 Eine besondere Gestaltungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts ist der Einsatz der Stiftung mit dem Zweck der langfristigen Bindung von Vermögen und der Familie des Stifters zur Versorgung der Familienmitglieder. Die Familienstiftung ist vom BGB nicht als eigenständiger Stiftungstypus vorgesehen. Sowohl das Steuerrecht als auch die Stiftungsgesetze vieler Länder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff und Arten der Lebensversicherung

Rz. 1658 [Autor/Stand] Der Begriff "Lebensversicherung" ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition des Begriffs "Lebensversicherungsvertrag" ist in § 150 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) enthalten. Dort wird der Lebensversicherungsvertrag als zweiseitig verpflichtender, schuldrechtlicher Vertrag mit dem Cha rakter eines Dauerschuldverhältnisses, welcher auch zug...mehr

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ZErb 10/2025, Arzthaftungsrecht

Keine Schmerzensgeldhaftung bei fehlendem Nachweis eines Behandlungsfehlers – OLG Brandenburg zur Abgrenzung von Tod, Infektion und immateriellem Schaden (OLG Brandenburg [12. Zivilsenat], Urt. v. 22.5.2025 – 12 U 129/23) 1. Für das erforderliche Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage genügt es, dass spätere, noch nicht bezifferbare Schadensfolgen ernstlich in Betrac...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.2 Liechtensteinische Stiftung

Rz. 257 Ein noch stärker liberalisiertes Recht bietet das Fürstentum Liechtenstein hinsichtlich der Familienstiftung an. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Art. 552 des Personen- und Gesellschaftsrechts (§§ 1 bis 41) (LGBl Nr. 4 vom 19. Februar 1926, vollständig revidiert durch LGBl. 2008/220). Auch die liechtensteinische Stiftung kann als eigennützige Stiftung allei...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / II. Ausgangslage

Bereits im Studium lernt man im Schuldrecht, Besonderer Teil, dass mittelbare Schäden von einem Schadenersatzanspruch nicht gedeckt sind. Dieses tief verwurzelte Wissen hat dazu geführt, dass in der Regulierungspraxis die Geltendmachung solcher Schäden letztlich nicht vorkam und es darüber auch nur wenige gerichtliche Entscheidungen gibt. Die Entschädigung für mittelbare Schä...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.8 Alternativen zur Familienstiftung

Rz. 187 Grundsätzlich kommen alle inländischen Stiftungsersatzformen (s. Tz. 4) und ausländischen Stiftungen sowie Trusts (Tz. 8.1.4) in Betracht, um Vermögen zur Versorgung des Stifters und seiner Familie zu bündeln. Stiftungsersatzformen führen jedoch nicht zu einem Vermögensübergang auf einen selbstständigen Rechtsträger (so die Treuhandstiftung) oder belassen pfändbare R...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Pflegelast

Rz. 9 In notariellen Übergabeverträgen und Schenkungsverträgen werden – vor allem bei Grundstücksübertragungen – vielfach Pflegeverpflichtungen im Bedarfsfall vereinbart. Die Pflegeleistung stellt schenkungsteuerlich eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung dar (Einzelheiten s. § 7 ErbStG Rn. 358 ff.). Da der Grundstückserwerber erst im Bedarfsfall zur Pflege des Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.1 Anwendungsbereich und technische Verflechtung

Tz. 127b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 nennt in seinen einleitenden S als Haupt-Anwendungsfall einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht iSd § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 KStG die Zusammenfassung eines bereits bestehenden Versorgungsbetriebs mit einem Bäderbetrieb mittels eines BHKW. Zu einem Sachverhalt, in dem das BHKW nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 124 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Installation eines BHKW ist eine der gebräuchlichsten Gestaltungen zur Herstellung der erforderlichen engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtungen zwischen einem Versorgungs- und einem Bäderbetrieb. Ausführlich hierzu – auch zu den zu erbringenden Nachw – s Vfg der OFD Ffm v 27.07.1995 (StEK KStG 1977, § 4 Nr 42) und v 16.06.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG idR nur ein (unselbständiger) Teil einer jur Pers d öff Rec...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.4 Schematische Schnellübersicht für die Praxis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.6 Steuerliche Behandlung von gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art gehören

Tz. 189 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach in der Fach-Lit tw vertretener Rechts-Auff stellen Aufwendungen (einschließlich der Abschr) für ein gemischt-genutztes WG, das zum BV des BgA gehört, soweit sie anteilig auf die Nutzung des WG im Hoheitsbereich der jur Pers d öff Rechts entfallen, keine BA dar (s Wallenhorst, in W/H, 562; s Hüttemann, aaO – vor Tz 1 –, 143; ebenso s Urt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.8 Zusammenfassung verpachteter Betriebe gewerblicher Art

Tz. 139 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Mehrere verpachtete BgA (Verpachtungsbetriebe gew Art) können nach Verw-Auff (s R 4.2 S 3 KStR 2022) nur zusammengefasst werden, wenn es sich um gleichartige Betriebe (s § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG) handelt; für die Frage, ob ein Verpachtungs-BgA mit einem anderen Verpachtungs-BgA oder einem BgA iSd § 4 Abs 1 KStG zusammengefasst werden kann, i...mehr