Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung ist nur für Anrechte im Sinne des § 32 des Versorgungsausgleichsgesetzes zulässig. (2) Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertänderung führen, ändert das Gericht auf Antrag die Entscheidung in Bezug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Folgen.

Rn 5 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft in der Ehesache, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt. Die Erledigung des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Ausspruchs hierüber bedarf, und zwar auch noch dann, wenn eine Entscheidung zwar erlassen, aber noch nicht formell rechtskräftig ist (MüKoFamFG/Lugani § 131 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflichten der Versorgungsträger (Abs 4).

Rn 6 Jeder Versorgungsträger ist nach § 5 I und III VersAusglG verpflichtet, den Ehezeitanteil des bei ihm bestehenden Anrechts zu berechnen und dem Gericht einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts (und ggf für einen korrespondierenden Kapitalwert) zu unterbreiten. Damit das Gericht die mitgeteilten Werte prüfen und den Ausgleichswert abschließend bestimmen kan...mehr

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zfs 08/2025, Keine ergänzen... / 1

Die Kl. unterhält bei der Bekl. seit Mai 2014 eine Invaliditätsversicherung. Zu Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit ist vereinbart: "2.3.1 Voraussetzung für die Leistung Die versicherte Person wird während der Vertragslaufzeit in die Pflegestufe I, Il oder III nach deutschem Sozialgesetzbuch eingestuft." Die Voraussetzungen der Einstufung in die Pflegestufen I bis III war...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / cc) Nutzungsvermächtnis

Rz. 107 Schließlich besteht noch die Möglichkeit der Zuwendung eines Nutzungsvermächtnisses, das einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Erben auf den ganzen oder teilweisen Reinertrag des Unternehmens begründet.[99] Im Unterschied zum Ertragsnießbrauch begründet ein solches Nutzungsvermächtnis kein echtes Nießbrauchsrecht i.S.d. §§ 1032 ff. BGB, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich (Abs 1).

Rn 6 Abs 1 stellt klar, dass Abänderungen nur bei Anrechten der in § 32 VersAusglG abschließend genannten Regelsicherungssysteme in Betracht kommen. Dies sind im Wesentlichen Anrechte der GRV, der Beamten- und berufsständischen Versorgung, der Alterssicherung der Landwirte und der Versorgungssysteme der Abgeordneten und Regierungsmitglieder. Den Ausschluss anderer Anrechte (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristsetzung zur Ausübung des Wahlrechts (Abs 1).

Rn 2 Um das Verfahren voranbringen zu können, räumt Abs 1 dem Gericht – in Ermangelung gesetzlicher Fristen – die Möglichkeit der Fristsetzung für Erklärungen ein, welche die Voraussetzungen für eine externe Teilung nach § 14 II VersAusglG herbeiführen sollen oder die Wahl einer bestimmten Zielversorgung nach § 15 I VersAusglG zum Gegenstand haben. Bei dieser Frist handelt e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. (2) Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Versorgung aus dem abzuändernden Anrecht bezieht oder dies auf Grund der Abänderung zu erwarten ist. (3) § 27 des Versorgungsausgleichsg...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Absicherung des überlebenden Ehegatten

Rz. 28 Oftmals entspricht es Tradition und Vernunft, den Betrieb an einen einzelnen Abkömmling zu vererben, dem dann auch die Versorgung des überlebenden Ehegatten (Altenteiler) obliegen soll. Klassische Elemente einer Altenteilregelung in einer letztwilligen Verfügung sind die Einräumung eines auch dinglich zu sichernden Wohnrechts und die Gewährung einer lebenslänglichen R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach, kann das Gericht, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist, über die Höhe der Einkünfte Auskunft und bestimmte Belege anfordern beimehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich, Abs 2 S 2 Nr 4, Abs 4.

Rn 9 Die Vorschrift enthält erstmals eine erleichterte Abtrennungsmöglichkeit der Folgesache VA. Rn 10 Seit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags müssen 3 Monate verstrichen sein. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach § 113 I 2 iVm § 261 I ZPO. Gem Abs 4 bleibt bei der Berechnung der Frist der vor Ablauf des ersten Jahres seit Eintritt des Getrenntlebens liegende Zeitrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wahl der Zielversorgung (Abs 2).

Rn 3 Die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 I VersAusglG, die nach § 114 IV Nr 7 nicht dem Anwaltszwang unterliegt, stellt eine verbindliche, nach ihrem Zugang nicht mehr frei widerrufliche Willenserklärung dar (Frankf Beschl v 11.8.17 – 3 UF 8/14 – NZFam 17, 1064). Dagegen liegt in der Erklärung der ausgleichsberechtigten Person, den Ausgleich eines betrieblichen Anrechts in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Festzusetzender Kapitalbetrag (Abs 3).

Rn 5 Die externe Teilung vollzieht sich durch richterlichen Gestaltungsakt. Neben dem Ausspruch zur Begründung des Anrechts für die ausgleichsberechtigte Person – ggf unter Nennung der maßgeblichen Bedingungen der Zielversorgung (BGH Beschl v 17.7.19 – XII ZB 437/18 – NJW 19, 3228, 3230 f Rz 23 ff) – muss das Gericht nach Abs 3 auch den vom Versorgungsträger der ausgleichspf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Mieters.

Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88]; AG Leipzig NZM 98, 716...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 28 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Insb die höchstrichterliche Rspr wendet diese Regeln auch auf den erwerbstätigen Schuldner an (etwa BGH ZInsO 18, 2015 Rz 9; 20, 357; vgl Rn 18). Der Anspruch auf Sozialhilfe ist nach § 17 I 2 SGB XII nicht pfändbar. Anzusetzen ist zunächst der Regelsatz nach § 2...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 211 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahesteht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Aufgliederung der Alterssicherungssysteme geht eine Fragmentierung der Vollstreckungsregeln einher. Rentenansprüche der Beschäftigten aus der gesetzlichen Sozialversicherung wegen Alters, §§ 35 ff SGB VI, wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, § 43 SGB VI, oder für Hinterbliebene, §§ 46 ff SGB VI, sind nach § 54 IV SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aufgrund la...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XI. Besitzstörung/Besitzentziehung

Rz. 57 Die Wiedereinräumung des im Wege verbotener Eigenmacht entzogenen Besitzes nach §§ 858, 861 BGB richtet sich regelmäßig nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO [60] nach dem Wert der Sache. Bewegt sich der Rechtsschutzantrag allerdings im Mietrecht, so ist der Rechtsgedanke des § 41 Abs. 1 GKG ergänzend heranzuziehen. Der Streitwert bei einer Besitzstörung kann d...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 1. Allgemeines

Rz. 119 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis.[113] Häufig sind es die Fälle, in denen die Versorgung eines nahen Verwandten oder des Ehegat...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 3. Testament für Alleinstehende ohne Verwandte, aber mit Haustier

Rz. 39 Fallbeispiel Eine alleinstehende 80-jährige Dame lebt mit ihrem Hund in einer Eigentumswohnung. Kinder hatte sie nie, die näheren Verwandten sind alle bereits verstorben. Sie möchte ihr Vermögen an eine bestimmte Tierschutzorganisation spenden. Auch ist ihr wichtig, dass ihr Hund nach ihrem Tod gut versorgt ist. Rz. 40 Erläuterungen zum Muster 22.2 Da die Eltern der Erb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Adressaten des Auskunftsverlangens.

Rn 3 Der in Abs 1 Nr 1–5 enthaltene Kreis der Adressaten des Auskunftsverlangens entspricht den in § 643 II 1 Nr 1 und 3 ZPO aF genannten Dritten. Die Aufzählung ist abschließend; es ist dem Gericht verwehrt, von anderen als den genannten Auskunftgebern, zB von Banken (Viefhues FuR 13, 10, 25), Auskünfte einzuholen (vgl Prütting/Helms/Bömelburg § 236 Rz 7; MüKoFamFG/Witt § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinterbliebenenversorgung (Nr 3).

Rn 25 Um dem Versorgungscharakter von § 851c I zu genügen und die Forderungsdurchsetzung der Gläubiger nicht unnötig zu erschweren, dürfen ausgenommen von Hinterbliebenen keine Dritten begünstigt werden. Hinter der Unterhaltssicherung für Hinterbliebene muss eine verbesserte Vollstreckungsgrundlage für die Pfändungsgläubiger zurücktreten. Die Begünstigung erfolgt durch Vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Exkurs: Abänderung nach den §§ 51, 52 VersAusglG.

Rn 13 Die §§ 51, 52 VersAusglG bilden als Übergangsvorschriften die Grundlage für die Abänderung von Entscheidungen über den öffentlich-rechtlichen VA, die unter Anwendung des bis zum 31.8.09 geltenden Rechts ergangen sind. Zwar verweisen die genannten Normen weitgehend auf die §§ 225, 226, allerdings gibt es auch gravierende Unterschiede zwischen beiden Abänderungsverfahren...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Warum eine Stiftung?

Rz. 3 Die Stiftung ist nichts anderes als ein juristisch "lebendes" Vermögen. Es handelt sich bei ihr um eine juristische Person, die mit Vermögen ausgestattet wurde und durch einen Vorstand vertreten wird. Sie hat keine Eigentümer, kennt also weder Gesellschafter noch Mitglieder oder Bruchteilsinhaber. Eine Stiftung gehört "sich selbst". Rz. 4 Die wichtigsten Anwendungsfälle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 8. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 191 Ebenso wie der Einzelunternehmer kann auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft Vor- und Nacherbschaft anordnen. Es muss dann jedoch genau differenziert werden, welche Art von gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklausel im konkreten Einzelfall vorliegt. Rz. 192 Sieht der Gesellschaftsvertrag eine einfache Nachfolgeklausel vor, wonach die Gesellschaft mit eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahlungsmodalitäten bei der Altersversorgung.

Rn 14 Bei Altersversorgungsverträgen, in denen der Versicherungsfall vom Eintritt eines bestimmten Lebensalters abhängt, darf der Zahlungsbeginn nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen. Dieses Kriterium besteht nur für Altersrenten des Schuldners, davon ausgenommen sind also Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Damit besteht ein Wertungsunterschied ggü Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere Verträge.

Rn 11 Die Vorsorgeleistungen können auch über einen kombinierten Sparplan und Auszahlungsplan mit anschließender Rentenversicherung erwirtschaftet werden (Dietzel S 119). Sparpläne beinhalten Darlehen des Vorsorgenden an eine Bank, § 488 I BGB. Beim Erreichen der Altersgrenze kann das vorhandene Vermögen in eine Rentenversicherung gg Einmalbetrag eingebracht werden. Alternat...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / a) Vermächtnisanordnungen zugunsten der Kinder und Enkelkinder

Rz. 19 Da schon bei mittleren Vermögen die Freibeträge der Kinder/Enkel nach dem Tod des Letztversterbenden meist nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bereits beim ersten Todesfall neben der gegenseitigen Erbeinsetzung der Eltern Vermächtnisse zugunsten der Kinder bspw. in Höhe der Freibeträge vorzusehen. In Betracht kommen sowohl Geldvermächtnisse als auch Sachvermächtnisse...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Gegenseitige Erbeinsetzung

Rz. 45 Im Rahmen der Einheitslösung setzen sich die Ehegatten zunächst für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Hierdurch treten folgende Effekte ein:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gg mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versicherungsrenten (Abs 3 lit b).

Rn 32 Wie Arbeitseinkommen werden auch Versicherungsrenten aus Verträgen zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen behandelt, § 850 III lit b). Betroffen sind die Rentenansprüche aus privaten Versicherungsverträgen, nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, für die § 54 SGB I gilt. Unter den Anwendungsbereich der Vorschrift f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einleitung des Verfahrens – Antragserfordernis nach materiellem Recht?

Rn 8 Das Gericht kann nicht gg den Willen des gesetzlichen Vertreters des Kindes eine Genehmigung erteilen oder die Unterbringung selbst anordnen (Prütting/Helms/Hammer § 167 Rz 8 mwN). Rn 9 Uneinheitlich wird beurteilt, ob es zur Verfahrenseinleitung eines Verfahrens nach § 1631b BGB (§ 151 Nr 6), eines förmlichen Antrags des sorgeberechtigten Elternteils oder gesetzlichen V...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / III. Schutz vor erneuter Heirat des Längerlebenden

Rz. 82 Auch wenn in der Gesellschaft insoweit ein merklicher Wandel zu verzeichnen ist, besteht auch heute noch nicht selten der Wunsch, das eigene Vermögen vor einem neuen Partner des Längerlebenden zu schützen. Dieser Wunsch mag oft auf die Vorbereitung des erbrechtlichen Beratungstermins im Internet zurückzuführen sein, da man sich dort stets mit sog. Wiederverheiratungsk...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 2. Demenz

Rz. 47 In der Praxis wird häufig im Verfahren darüber gestritten, ob der Erblasser aufgrund einer Demenz testierfähig war oder eben nicht. Die Demenz ist entweder eine primär auftretende Funktionsstörung (bei Krankheiten, Verletzungen oder Störungen, die das Gehirn direkt oder im besonderen Maße schädigen) oder eine sekundär auftretende Funktionsstörung (bei systemischen Kra...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / II. Struktur der HO-RhPf

Rz. 105 Voraussetzung der Hofeigenschaft ist hier nicht ein bestimmter Hofes-/Grundsteuerwert, sondern eine Ertragskraft des Betriebs, die nach § 2 Abs. 2 HO-RhPf einen ausreichenden Ertrag zur Versorgung der bäuerlichen Familie (Ackernahrung) hervorbringt. Rz. 106 In Rheinland-Pfalz kann eine Besitzung nicht kraft Gesetzes die Hofeigenschaft erlangen. Voraussetzung ist vielm...mehr

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§ 24 Erbvertrag / I. Erbschaftsteuerliche Hinweise

Rz. 149 Bei einem voll unentgeltlichen Erbvertrag gibt es keine erbschaftsteuerlichen Besonderheiten. Was jemand erwirbt, ob als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigter, ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar. Der Rest folgt den allgemeinen Regeln, die für jeden dieser Erwerbe gelten. Rz. 150 Anders ist die Lage bei einem ganz oder teilweise entgeltlichen Erbver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Pfändungsschutz für Sozialleistungen (Abs 3).

Rn 56 Vorschriften außerhalb der ZPO über die Pfändung von Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen Ansprüchen bestimmter Art bleiben nach Abs 4 unberührt. Durch die Sonderregelung des § 54 SGB I hat diese Bestimmung weithin an Bedeutung verloren. Zu ihrem Gegenstandsbereich gehören noch einige Sondermaterien, wie der Pfändungsschutz nach § 51 IV, V StVollzG und die nicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 3 Gesundheitsmanagement baut auf Emotionen

Unternehmen, die in ihrem Gesundheitsmanagement Emotionen nicht ausklammern, sind einen Sprung voraus und können als attraktiver Arbeitgeber punkten. Emotionen haben nicht nur Einfluss auf das Gesundheitsverhalten, sondern auch auf die Einstellung zur Gesundheitsversorgung. Hier können Unternehmen in eine Vorbildfunktion gehen, indem sie Gesundheitsthemen ansprechen und Maßna...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kosten für Wärme und Warmwa... / 3 Das Problem

B ist ein Wärmecontractor. Er erzeugt im Heizungsraum des in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes Wärme. Er beliefert u. a. Wohnungseigentümer K. Ferner beliefert B eine Ferienremise mit 8 Wohnungen sowie bis April 2019 Einfamilienhäuser. Mit rechtskräftigem Urteil des AG wird B verpflichtet, K eine Abrechnung über die Heizkosten für den Zeitraum vom 5.12.2017 bis zum 31.1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle...mehr