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§ 7 Testierfähigkeit / 2. Demenz

Isabelle Losch
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Rz. 47

In der Praxis wird häufig im Verfahren darüber gestritten, ob der Erblasser aufgrund einer Demenz testierfähig war oder eben nicht. Die Demenz ist entweder eine primär auftretende Funktionsstörung (bei Krankheiten, Verletzungen oder Störungen, die das Gehirn direkt oder im besonderen Maße schädigen) oder eine sekundär auftretende Funktionsstörung (bei systemischen Krankheiten oder Störungen, die das Gehirn als eines von vielen Organen oder Körpersystemen betreffen).[89]

 

Rz. 48

Häufig ist sie die Folge einer meist chronischen bzw. fortschreitenden Krankheit des Gehirns. Damit einhergehend treten Störungen vieler höherer kortikaler Funktionen auf, die das Gedächtnis, das Denken, die Orientierung, die Auffassungsgabe, das Rechnen, die Lernfähigkeit, die Sprache und auch das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Während das Bewusstsein in der Regel nicht getrübt ist, treten aber weitere Veränderungen der emotionalen Kontrolle, des Sozialverhaltens oder der Motivation auf.[90] Dies hat insgesamt zur Folge, dass die intellektuelle Leistungsfähigkeit abnimmt und die persönlichen Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Waschen, Ankleiden, Kochen etc., beeinträchtigt werden. Die Störung des Gedächtnisses betrifft zunächst nur die Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von neu Erlerntem, und Altes, früh Erlerntes und Vertrautes geht erst in den späten Stadien verloren.[91] Der Interessen- und Erlebnishorizont der Betroffenen schränkt sich häufig schon im Frühstadium auf die nähere Umgebung zum häuslichen Bereich ein.[92]

 

Rz. 49

Dies führt im Alltag dazu, dass viele den Erkrankten nahestehende Personen zunächst keine oder nur verspätet oder verzögert die demenzielle Entwicklung sehen, da der Erkrankte immer noch den alten Gewohnheiten nachgeht und diese nach wie vor unverändert verric...

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