Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgung

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.7 Berücksichtigung der Heilmittel-Richtlinie (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 19 Rechtsgrundlage für die Berechtigung, die HeilM-RL zu erlassen, ist § 92 Abs. 1 und Satz 2 Nr. 6 (BSG, Urteil v. 29.11.2006, B 6 KA 7/06 R). In dieser Vorschrift ist dem GBA ausdrücklich aufgegeben, die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten a...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.14 Landesverträge über kurortspezifische Heilmittel und Heilmittel in Schulen (Abs. 7)

Rz. 32 Kurortspezifische Heilmittel kommen insbesondere in anerkannten Kurorten vor, die es zwar in einigen, aber nicht in allen Bundesländern gibt. Damit können kurortspezifische Heilmittel nicht Gegenstand der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung nach Abs. 1 der Vorschrift sein. Durch Abs. 7 Satz 1 ist den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen die Ermäc...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.5 Zulassungsbedingungen (Abs. 1 und 5)

Rz. 16 Obwohl die Vorschrift vom Wortlaut her auf natürliche Personen abstellt, haben auch juristische Personen einen Zulassungsanspruch, wenn das Berufsrecht die Ausübung des Berufs in dieser Form erlaubt (BSG, Urteil v. 29.11.1995, 3 RK 36/94; Butzer, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 124 Rz. 2). Die Zulassung von Heilmittelerbringern bezieht sich nach der höchstrichterlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.11 Zulassungsverfahren

Rz. 28 Die für die Heilmittelerbringung erforderliche Ausbildung sowie eine zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift weist der Zulassungsbewerber der Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift/Kopie der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung nach, welche ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.3 Beamte

Rz. 45 Beamte sind ausdrücklich nicht vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 erfasst. Der Umstand, dass das SGB XI nicht auf Beamte anwendbar ist (vgl. § 1 Abs. 2), hindert den Gesetzgeber aber nicht, einzelne sozialversicherungsrechtliche Regelungen – auch mithilfe des gesetzestechnischen Mittels der Verweisung – in das System der beamtenrechtlichen Versorgung zu übernehmen, ...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

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Versicherungspflicht von Pf... / 3 Versicherungsfreiheit

Für Personen, die eine der Voraussetzungen der Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI erfüllen, ist auch die Tätigkeit als Pflegeperson grundsätzlich immer rentenversicherungsfrei. Von dieser Versicherungsfreiheit werden demnach Personen erfasst, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (gilt nich...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.3 Vorrang der häuslichen Pflege und Wunschrechte

Rz. 23 Hierbei ist den Wünschen und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen zu entsprechen. Der Vorrang der häuslichen Pflege führt nicht zu einer eingeschränkten Berücksichtigung der individuellen Pflegesituation bei der Leistung. Berechtigten Wünschen (vgl. § 2 Abs. 2 SGB XI, § 33 SGB I) der pflegebedürftigen Person ist Rechnung zu tragen (vgl. auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsa...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.2 Grundsatz der aktivierenden Pflege (Satz 2)

Rz. 28 Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424), in Kraft ab 1.1.2017, ergänzte in Abs. 1 Satz 2 die aktivierende Pflege (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112). Rz. 29 Die aktivierende Pflege ist anerkannter ...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 2.2 Leistungen aus einer bAV an hinterbliebene Ehegatten/Lebenspartner

Im Hinblick auf die beitragsrechtliche Behandlung einer Versorgung an hinterbliebene Ehegatten/Lebenspartner wird allein auf den Personekreis (Witwe/Witwer) abgestellt. Weiter Merkmale (z. B. eine Altersgrenze) sind ohne Bedeutung.mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gegenstand der Kommentierung sind die bis zum 30.11.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen. § 2 ist derzeit i. d. F. des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) ab 1.1.2017 in Kraft (zu den Gesetzesmotiven, vgl. BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.2 Grenzen

Rz. 19 Der Grundsatz des Vorrangs häuslicher Pflege hat keinen absoluten Geltungsanspruch. Nicht jegliche Leistungen der Pflegeversicherung müssen sich dem Ziel unterwerfen, den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu belassen. § 3 Satz 1 sagt hierzu vielmehr aus, dass die Pflegeversicherung "vorrangig" die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Na...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Abel, Verhinderungspflege anpassen, BDH-Magazin 2021, Nr. 1/2, S. 12. Bayern Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Änderung der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA), BayMBl 2025 Nr. 413, S. 1. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige (auch...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.2 Heilmittel

Rz. 13 Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen (vgl. § 32 und Begriffsbestimmungen in Abschn. II Nr. 6 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – Heilmittel-Richtlinie HeilM-RL – i. d. F.v. 20.1/19.5.2011, BAnz Nr. 96, S. 2247, zuletzt geändert am 15.5.2025, BAnz AT 4.8...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.9 Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für Heilmittelerbringer

Rz. 25 Nach § 124 Abs. 4 i. d. F. v. 10.5.2019 ist der GKV-Spitzenverband gehalten, Empfehlungen für die Zulassungen der Heilmittelerbringer herauszugeben. Die Formulierung "gibt ab" ist für den GKV-Spitzenverband zwingend, ein Dispositionsrecht steht ihm nicht zu. Bei der Erarbeitung der Zulassungsempfehlungen sollen die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen m...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.15 Versorgungsmodelle auf Landesebene (Abs. 8)

Rz. 33 Abs. 8 gibt den Krankenkassen und ihren Verbänden die Möglichkeit, auf Landesebene mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer Versorgungsmodelle zu vereinbaren, die die Qualität und Struktur in der Versorgung mit Heilmitteln weiterentwickeln. Die Bundesverträge nach Abs. 1 dürfen diesen Verträgen auf Landese...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 1.1 Ausgeschlossene Leistungen

Keine Versorgungsbezüge sind Leistungen, die i. d. R. nicht durch den Eintritt des Versorgungsfalls ausgelöst werden und nicht der Versorgung des Begünstigten oder seiner Hinterbliebenen zu dienen bestimmt sind. Achtung Nicht alle Leistungen sind Versorgungsbezüge Nicht zu den Versorgungsbezügen zählen u. a. Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Ausgleichszahlungen, Gnadenbezüge...mehr

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Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 1.4 Korrespondierende Regelungen

Rz. 8 Dem § 107 vergleichbare Regelungen finden sich auch in anderen Sozialgesetzbücher und in weiteren Gesetzeswerken, die allesamt ebenfalls durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) mit Wirkung zum 1.1.2024 neu in die jeweiligen Gesetze/Verordnungen eingefügt werden und ebenfalls alle zum 1.1.2025 außer Kraft getreten ...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.6 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Durch das GPVG war das Inkrafttreten der Heilmittelverträge erneut verschoben worden, diesmal auf den 1.1.2021. Mit dem DVPMG sind die bisherigen gesetzlichen Rahmenvorgaben mit Wirkung zum 9.6.2021 nochmals strikter gefasst worden. Dies geht nach der Gesetzesbegründung darauf zurück, d...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 34 Einige Bundesländer – so unter anderem Bayern – halten landesrechtliche Regelungen zur Förderung des Vorrangs der häuslichen vor der stationären Pflege vor. Auch z. B. Niedersachsen und andere Bundesländer haben ähnliche Konzepte unter anderen Bezeichnungen, wie das Programm "Wohnen und Pflege im Alter" in Niedersachsen. Rz. 35 Für Bayern ist auf die Richtlinie für die...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.1 Umfang und Inhalt

Rz. 16 Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können; Satz 1. Rz. 17 Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege, die in Art und Umfang vom festgestellten Pflegegrad abhängen, sind...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 3 Privat fortgeführte Verträge der betrieblichen Altersversorgung

Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat, zählen nicht zu den Versorgungsbezügen.[1] Danach werden Leistungen der bAV in allen Formen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch ...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.4.5 Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

Rz. 30 Auch aus dem in § 3 niedergelegten Vorrang der häuslichen Pflege ergibt sich, dass Pflegehilfsmittel i. S. d. § 40 (hier Rollstuhl) geeignet sein müssen, den Pflegebedürftigen in die Lage zu versetzen, möglichst lange in seiner häuslichen Umgebung bleiben zu können und vollstationäre Pflege zu vermeiden (BSG, Urteil v. 25.2.2015, B 3 KR 13/13 R, Rz. 47). Rz. 31 Die Ver...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.1 Selbständigkeit und Selbstbestimmung (Satz 1)

Rz. 19 Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht; Satz 1. Rz. 20 Satz 1 ist Ausfluss der Menschenwürde. Nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ist es Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.1.1 Erziehungsgefährdung – ein unbestimmter Rechtsbegriff

Rz. 57 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; Erziehungsgefährdung. Erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erziehung setzt daher ein Erziehungsdefizit vo...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.8 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 20 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den b...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz v. 20.2.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel, 5. Abschnitt SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilm...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.12.3 Bildung und Besetzung der Schiedsstelle (Abs. 6)

Rz. 30 Nach Abs. 6 Satz 1 hatten der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen bis zum 15.11.2019 eine gemeinsame Schiedsstelle zu bilden. Die Bildung dieser gemeinsamen Schiedsstelle ist nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes im Dezember 2019 erfolgt. Nach Abs. 6 Satz 2 besteht die gemeinsame Schied...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Eines der Ziele der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege in besonderem Maß zu unterstützen und zu fördern. Die Vorschrift stellt damit eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung heraus. Rz. 4 Sinn dieser zentralen Zielvorgabe des Pflegerechts ist es, Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste zu fördern und finanziell zu unterstützen, solange dies m...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Reform der Notfa... / 2 Umsetzung

Verbesserung der Steuerung und Vernetzung Die Terminservicestellen werden zu Akutleitstellen weiterentwickelt, digital mit Rettungsleitstellen vernetzt und sollen Hilfesuchende besser steuern. Notrufwege bleiben getrennt: 112 für Rettungsdienst, 116 117 für die Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen. Ausbau der notdienstlichen Akutversorgung Die Kassenärztlichen Vere...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Reform der Notfa... / 1 Ziel

Deutschland verfügt über ein grundsätzlich gut ausgebautes System der Akut- und Notfallversorgung, doch die drei zentralen Bereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsdienste – sind bislang unzureichend miteinander vernetzt. Hilfesuchende müssen oft selbst entscheiden, wohin sie sich wenden, was durch zwei getrennte telefonische Anlaufstellen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 1 Pfändbares Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. Bestimmte Einkommensbeträge sind absolut unpfändbar, andere nur nachrangig oder relativ, d. h. b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flüssiggasanlagen / 3.1 Sichere Aufstellung

Die Anlagen müssen grundsätzlich so aufgestellt werden, dass Betrieb, Wartung und Instandhaltung sicher durchgeführt werden können. Flüssiggasanlagen können unterirdisch im Freien oder in Räumen, die nicht unter Erdgleiche liegen, aufgestellt werden. Die Anlagen müssen fest installiert auf Fundamenten aufgestellt und technisch dicht sein. Tritt dennoch Flüssiggas aus, darf es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 152 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine § 271 vergleichbare Vorschrift ist dem Normengefüge der IFRS fremd (vgl. auch Bonner HGB-Komm. (2023), § 271, Rn. 501ff.). Sowohl "Beteiligungen" als auch Anteile an "verbundenen UN" stellen zunächst – und insoweit undifferenziert – in der Terminologie der IFRS allesamt finanzielle Vermögenswerte i. S. d. IFRS 9 i. V. m. IAS 32.11 dar (...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.2.1 Gleichwertige Versorgung (Satz 1)

Rz. 39 Eine zentrale Regelung, die die Annahme eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 begründet, stellt Abs. 2 Satz 1 auf. Abs. 2 Satz 1 kommt im Prüfungsgefüge eine überragende Stellung zu. Danach muss sich die Solidargemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern zur Gewährung von Leistungen verpflichten, die der Art, dem Umfang und der Höhe n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

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Sauer, SGB IX § 110 Leistun... / 2.1 Recht auf freie Arztwahl (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 garantiert wie im bisherigen Recht der Sozialhilfe in § 52 Abs. 2 SGB XII die freie Wahl unter den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft also niedergelassene Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, an der ambulanten Versorgung teil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 92 Bleschick, Sonderausgabenabzug für Beiträge an einen Solidarverein, der seinen Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt – Anm. zu: FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 – 9 K 897/19 E, jurisPR-SteuerR 7/2025 Anm. 3. Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung , SGb 2024, 189. Bohlmann, Kein Sonderausgabenabzu...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.3.3.2 Gewährleistung dauerhafter Erfüllbarkeit (Nr. 2)

Rz. 67 Außerdem muss aus dem nach Abs. 3 Satz 1 zu erstellenden Gutachten für den nach Satz 2 tätigen Gutachter hervorgehen, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtung nach Abs. 2 Satz 1 – gleichwertige Versorgung – jederzeit gewährleistet ist; Nr. 2.mehr