Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkungen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Werden Anteile an einem TU veräußert, ohne dass dadurch ein Statuswechsel des TU eintritt, so kann diese sog. Abstockung der Anteile gem. DRS 23.171 entweder erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang oder erfolgsneutral als Kapitalerhöhung durch die nicht beherrschenden Gesellschafter abgebildet werden. Auch der umgekehrte Fall der Aufstockung der Anteile...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergang von der anteilmäßigen Konsolidierung zur Vollkonsolidierung

Rz. 189 [Autor/Zitation] Fällt gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen, das bislang wahlweise nach der anteilmäßigen Konsolidierung im Konzernabschluss abgebildet worden ist, die gemeinsame Führung dergestalt weg, dass der Konzern die alleinige Möglichkeit der Beherrschung erlangt, entsteht ein Mutter-Tochter-Verhältnis. Das kann durch Anteilserwerb oder andere Maßnahmen, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 410 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der bei der Wahlveranlagung anzuwendende Steuersatz ist nach § 32d Abs 4 EStG iVm § 32d Abs 3 S 2 EStG weiterhin der AbgSt-Satz des § 32d Abs 1 EStG (BFH vom 29.08.2017, VIII R 5/15, BStBl II 2018, 66 Rz 15). Um den so ermittelten Betrag ist die tarifliche ESt zu erhöhen (§ 2 Abs 6 S 1 EStG; R 2 Abs 2 EStR 2012 Zeile 13; AbgSt-E BMF BStBl I...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Vereinfachung: Erstmalige Einbeziehung eines bislang nicht konsolidierten Tochterunternehmens (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 204 [Autor/Zitation] Wird bereits ein Konzernabschluss aufgestellt, mag es sein, dass nicht alle TU einbezogen werden, weil vom Wahlrecht des Verzichts auf die Einbeziehung gem. § 296 Gebrauch gemacht wird. Fallen die Verzichtsgründe weg oder wird das Wahlrecht unter Berücksichtigung zulässiger Stetigkeitsdurchbrechung anders ausgeübt, so stellt sich die Frage, auf welche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Forderungs- und Schuldenkonsolidierung (§ 303)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Auch im Rahmen der Quotenkonsolidierung sind Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen MU und TU sowie den Gemeinschaftsunternehmen aufzurechnen, sofern hierauf nicht verzichtet wird, wenn diese für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes des Konzerns von untergeordneter Bede...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verlustvorträge

Rz. 72 [Autor/Zitation] Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beruhen nicht auf den oben diskutierten temporären Differenzen zwischen Aktiva und Passiva in der Konzernbilanz und den korrespondierenden steuerlichen Werten, da Verlustvorträge keine Bilanzpostendifferenzen bewirken. Sie lassen sich mithin nicht in den oben vorgestellten Kategorien erfassen, was ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 112 [Autor/Zitation] Nachbuchungen von Aufwendungen und Erträgen des Unternehmens mit abweichendem Stichtag ergeben sich häufig bereits als Gegenbuchung im Zusammenhang mit den Nachbuchungen im Bereich der Schuldenkonsolidierung. Handelt es sich im Beispiel zu (2) (Rz. 109) zB um eine Forderung aus dem Verkauf von Erzeugnissen zwischen den Stichtagen, lautet die Nachbuchu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ermittlung

Rz. 498 [Autor/Zitation] Die konzernexterne Veräußerung von Anteilen an einem TU führt im Jahresabschluss des Veräußerers (MU oder andere die Anteile haltende vollkonsolidierte TU oder anteilmäßig konsolidierte Gemeinschaftsunternehmen) zu einem Gewinn oder Verlust, der sich aus der Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses mit dem Buchwert der veräußerten Anteile im JA ergib...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Umgliederungen von periodenverschobenen Ergebnisübernahmen innerhalb des Konsolidierungskreises

Rz. 168 [Autor/Zitation] Bei Erträgen aus Beteiligungen ist zu unterscheiden, ob die Vereinnahmung beim beteiligten Unternehmen im gleichen Jahr wie die Gewinnentstehung beim TU erfolgt oder ob der Beteiligungsertrag dem beteiligten Unternehmen phasenverschoben im nächsten GJ zufließt. Zum Zeitpunkt der Gewinnvereinnahmung vgl. § 275 Rz. 1 ff. Rz. 169 [Autor/Zitation] Werden di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Latente Steuern

Rz. 146 [Autor/Zitation] Der Ansatz latenter Steuern bei der Erstkonsolidierung ist Regelungsgegenstand des § 306. Latente Steuern werden als "Sonderposten" geführt (RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 67) und finden so Eingang in den Konzernabschluss, weil bei der Erstkonsolidierung auch "Sonderposten" des TU zu übernehmen sind (§ 301 Abs. 1 Satz 2). Voraussetzung für den bei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendung auf Erwerbsvorgänge von Beteiligungen in Geschäftsjahren, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben (Kapitalanteilsmethode)

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Fassung des HGB nach dem BiRiLiG existierte für die erstmalige Anwendung der Equity-Methode, ähnlich der Vollkonsolidierung, ein Wahlrecht zwischen der sog. Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 idF des BiRiLiG) und der sog. Kapitalanteilsmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 idF des BiRiLiG); Rz. 24. Die zwei Alternativen dieses Methodenwahlr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berücksichtigung von Anteilen anderer Gesellschafter

Rz. 114 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Eliminierung von Zwischenergebnissen erstreckt sich stets auf den vollen Betrag der Zwischenergebnisse. Sind an dem liefernden oder empfangenden Unternehmen andere Gesellschafter beteiligt, ist der Eliminierungsbetrag aus den Zwischenergebnissen zu separieren und dem Konzernkreis sowie den anderen Gesellschaftern zuzuordnen. Die Zwisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Tz. 86b Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wählt der AE im Fall der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gegen wiederkehrende Bezüge die Besteuerung nach dem Zufluss der Leibrenten oder Raten, ist nach Praxis der Fin-Verw zu differenzieren, wann die Veräußerung (dh die Übertragung des wirtsch Eigentums an den Anteilen) erfolgt ist. Bei Veräußerungen nach dem 31.12.2003 ist aus d...mehr

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ZErb 06/2024, Nichtigkeit e... / 1 Gründe

I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war zu 15 % als geschäftsführender und zur alleinigen Vertretung berechtigter Gesellschafter an verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften (eine KG, zwei GmbHs, eine GbR) beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag schenkte er dem Kläger eine Beteiligung von 6,5 % an diesen vier Gesellschaften. Der Kläger war zum...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Änderung durch BilRUG 2015

Rz. 36 [Autor/Zitation] Das BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 17.7.2015, BGBl. I 2015, 1245) war der Anlass, in § 301 Abs. 2 Satz 3 klarzustellen, dass es für die Inanspruchnahme der Erstkonsolidierungserleichterung nicht auf die Pflicht zur erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses ankommen solle, sondern auf die erstmalige Aufstellung generell, also auch, we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Veräußerungsgewinne aus Anteilen der Vermögensverwaltung bis Veranlagungszeitraum 2000

Tz. 228 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei einer jur Pers d öff Rechts als AE einbringungsgeborener Anteile im Hoheitsvermögen gilt der VG als "Gewinn aus einem BgA dieser Kö" (s § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG idF vor UntStFG). VG kann auch ein Verlust sein. Eine Verrechnung des Verlustes mit dem positiven Ergebnis aus einem anderen BgA der Kö ist nicht zulässig (s Widmann, in W/M, Anh ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz: Fortschreibung der Buchwerte Handelsbilanz II/Handelsbilanz III, Verteilung des Ergebnisses

Rz. 27 [Autor/Zitation] In den Perioden nach der Erstkonsolidierung ermittelt sich das Nettovermögen des TU auf Basis der fortgeschriebenen und ggf. nach § 308a umgerechneten HB II/HB III – vor Durchführung sonstiger Konsolidierungsmaßnahmen. Der Ausgleichsposten gem. § 307 Abs. 1 nimmt den jeweiligen Anteil daran auf. Damit schlagen sich die Eigenkapitalveränderungen der Toc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 50 [Autor/Zitation] § 301 kommt zur Anwendung bei der erstmaligen Durchführung der Kapitalkonsolidierung eines voll zu konsolidierenden TU, eines erstmals anteilmäßig zu konsolidierenden Gemeinschaftsunternehmens und in Teilen bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode. Die Besonderheiten der Kapitalkonsolidierung von anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunterneh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Teilweise Auflösung bei teilweiser Veräußerung der Anteile

Rz. 72 [Autor/Zitation] Wird die teilweise Veräußerung der Anteile gem. DRS 23.171 iVm. DRS 23.173 erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang abgebildet, so werden zum Abstockungszeitpunkt zusätzliche nicht beherrschende Anteile in Höhe des zusätzlich erworbenen Anteils am Reinvermögen zu Konzernbuchwerten eingebucht. Die Differenz zwischen dem vom veräußernden MU vereinnahmten V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Übergang von der Equity-Bewertung zur Vollkonsolidierung

Rz. 185 [Autor/Zitation] Nach Erwerb von Anteilen an einem anderen Unternehmen, die als Beteiligung gehalten werden, sind diese im Konzernabschluss regelmäßig nach der Equity-Methode zu bewerten, soweit auf das Beteiligungsunternehmen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anteile erworben, so dass ein Mutter-Tochter-Verhältnis ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesetzestechnische Abgrenzung einer Mehrstufigkeit latenter Steuern im Konzern

Rz. 51 [Autor/Zitation] Die Vorschriften zur Steuerabgrenzung verfolgen einen dreistufigen Ansatz, bei dem zudem unterschiedliche Aktivierungsregeln gelten: nur für aktive Steuerabgrenzungen gem. § 306 besteht ein Aktivierungsgebot; die Abgrenzungen auf den davorliegenden Stufen kennen gem. § 274 iVm. § 298 Abs. 1 ein Aktivierungswahlrecht (vgl. Begr.RegE BilMoG zu Nr. 44 [§ ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzernanlagengitter

Rz. 228 [Autor/Zitation] Nach der Equity-Methode einbezogene assoziierte Unternehmen sind im Posten "Anteile an assoziierten Unternehmen" im Konzernanlagengitter auszuweisen (DRS 26.90). Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode sind die (Konzern-)Anschaffungskosten der Beteiligung in der Spalte "Zugänge" auszuweisen; die Veräußerung von Anteilen ist als "Abgänge" auszuwei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Einzelheiten zur Konsolidierung auf den Entstehungszeitpunkt des Mutter-Tochter-Verhältnisses

Rz. 190 [Autor/Zitation] Die Festlegung des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses auf den Tag, ab dem ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, ist Gegenstand des § 290. In Analogie zum JA ist das der Zeitpunkt, in dem die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des TU erlangt wird; zum Anscha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Entsprechend der Einheitstheorie ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen so darzustellen, "als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären" (§ 297 Abs. 3 Satz 1; vgl. Fischer/Haller in MünchKomm. HGB5, § 303 Rz. 2). Ebenso wie in einem Unternehmen keine Schuldverhältnisse einzeln...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vereinfachung: Erstmalige Aufstellung des Konzernabschlusses (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 200 [Autor/Zitation] In folgenden Fällen besteht zwar ein Mutter-Tochter-Verhältnis und damit ein Konzern, aber es liegt eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses vor: Alle TU brauchen gem. § 296 nicht in den Konzernabschluss einbezogen zu werden (§ 290 Abs. 5), es wird eine Teilkonzernbefreiung in Anspruch genommen (§§ 291, 292) oder es liegt e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anschaffungskosten

Rz. 70 [Autor/Zitation] Der Wertansatz der konsolidierungspflichtigen Anteile entspricht ihren Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 aus der Perspektive des Konzerns ("Konzernanschaffungskosten"). Maßgeblich für die Verrechnung der Anteile sind nicht ihre Buchwerte aus dem JA, sondern ihre Konzernbuchwerte (HB II/HB III). Anschaffungskosten sind die einzeln zuzuordnenden Aufwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rückausnahme von den Vereinfachungen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 205 [Autor/Zitation] Nicht immer führen die durch Sätze 3, 4 angestrebten Erleichterungen auch tatsächlich zu Erleichterungen. Daher offeriert Satz 5 die nachgerade elegante (so Theile, BBK 2015, 702, 706) Möglichkeit, in Ausnahmefällen auch in den Fällen der Sätze 3 und 4 eine retrospektive Erstkonsolidierung auf den Tag der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lieferungen und Leistungen in das Anlagevermögen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die grundsätzliche Systematik ist bei Lieferungen oder Leistungen von abnutzbaren Anlagegegenständen für die Zwischenergebniseliminierung anzuwenden. Die Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß Handelsbilanz II und fortgeführten Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten ist maßgeblich. Zusätzlich sind im F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 54 [Autor/Zitation] Beispiel 4 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst erstellter Erzeugnisse durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt. Die Herstellung und Lieferung vom Konzernunternehmen A erfolgen vollständig in der Perio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Unterschiedsbeträge aus Schuldenkonsolidierung

Rz. 508 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Schuldenkonsolidierung ist zunächst klarzustellen, dass das abgehende ("fortgeschriebene") Nettovermögen des TU zu Konzernbuchwerten (Rz. 500) in unserer Diktion auch Forderungen und Verbindlichkeiten umfasst, die ggf. im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert wurden. Anders die Darstellung von Hachmeister (in HKMS3, § 301 HGB R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konzerneigenkapitalspiegel

Rz. 40 [Autor/Zitation] Als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses ist verpflichtend ein Konzerneigenkapitalspiegel aufzustellen. Für die Aufstellung bestehen keine konkretisierenden gesetzlichen Regelungen. Mit DRS 22 "Konzerneigenkapital" wird die Darstellung und Zusammensetzung des Konzerneigenkapitalspiegels geregelt und die gesetzliche Regelung entsprechend konkreti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kernelemente des § 301 idF des BiRiLiG 1985

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 301 idF des BiRiLiG 1985 hatte – wie auch heute noch – nur die Erstkonsolidierung zum Gegenstand. Im Rahmen der Erstkonsolidierung war der Buchwert der konsolidierungspflichtigen Anteile gegen das auf diese Anteile entfallende Eigenkapital der einbezogenen TU aufzurechnen (Abs. 1 Satz 1 aF). Mit welchem Betrag das anteilige Eigenkapital anzusetzen wa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Erstmalige Eliminierung von Zwischenergebnissen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Bei der erstmaligen Eliminierung von Zwischenergebnissen aufgrund der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses können Vorjahreseffekte vom laufenden Konzernergebnis separiert werden. Erstmalige Effekte aus der Zwischenergebniseliminierung aus Vorjahren sollen den Konzernjahresüberschuss nicht übermäßig verzerren und können aus dem laufenden Ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.2 Kapitalherabsetzung mit Kapitalrückzahlung

Tz. 172 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die zweite Alt des Veräußerungsersatztatbestands von § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 wird realisiert, wenn bei der Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine gesellschaftsrechtliche Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228, 229–236 AktG, 58 GmbHG) beschlossen wird und die Kap-Herabsetzung mit einer Rückzahlung an die AE verbunden ist. Der Veräuß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergang auf die Anschaffungskostenmethode

Rz. 67 [Autor/Zitation] Vermitteln die zurückbehaltenen Anteile an dem ehemaligen TU keinen maßgeblichen Einfluss gem. § 311 Abs. 1 Satz 1, so sind diese gem. § 298 Abs. 1 iVm. § 253 Abs. 1 Satz 1 höchstens mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Bei der Übergangskonsolidierung sind gem. DRS 23.190 für die Restbeteiligung fortgeführte Anschaffungskosten in Höhe des anteiligen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 182 [Autor/Zitation] Wird von einem MU bereits ein Konzernabschluss aufgestellt, liegt der Erstkonsolidierungszeitpunkt nach Satz 1 (soweit nicht auf die Inanspruchnahme eines möglichen Einbeziehungswahlrechts nach § 296 verzichtet wird) in folgenden Fällen innerhalb des Konzerngeschäftsjahres:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bewertung der nicht beherrschenden Anteile nachgelagerter Stufen

Rz. 414 [Autor/Zitation] DRS 23.199 ff. widmet der Frage breiten Raum, wie nbA nachgelagerter Stufen des erworbenen Teil-KA zu bewerten sind. Gemäß DRS 23.204 soll es zumindest bei wesentlichen nbA erforderlich sein, die Beteiligungen an hierarchisch nachgelagerten TU neu zu bewerten, um einen zutreffenden Ausweis des Postens nbA zu erreichen. Allerdings lässt DRS 23.204 offe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVIII. Angaben zu Pensionsrückstellungen (Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 131 [Autor/Zitation] § 314 Nr. 16 postuliert Angabepflichten zu Pensionsrückstellungen im Konzernabschluss. Anzugeben sind das jeweils angewandte versicherungsmathematische Verfahren zur Rückstellungsbewertung sowie grundlegende Berechnungsannahmen. Explizit genannt werden Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie die angewandten Sterbetafeln. Darüber hinaus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konsolidierung von vorläufigem Nettovermögen und verlängerter Wertaufhellungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 192 [Autor/Zitation] Bei Unternehmenserwerben am oder kurz vor dem Konzernbilanzstichtag bereitet es mitunter große Probleme, die beizulegenden Zeitwerte des übernommenen Nettovermögens bis zum Aufstellungstag des Konzernabschlusses zu ermitteln. In der Vergangenheit ist es daher als zulässig angesehen worden, auf die Erstkonsolidierung im Erwerbsjahr mit der Begründung u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzierung als Erwerbsvorgang

Rz. 317 [Autor/Zitation] Bei der Bilanzierung der statuswahrenden Anteilsaufstockung als Erwerbsvorgang sind die Vermögensgegenstände und Schulden des TU anteilig in Höhe der Zuerwerbsquote entsprechend der Neubewertungsmethode neu zu bewerten. Das gilt auch, wenn die Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 aF) erfolgt sein sollte und beibehalte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung auf Veräußerungsgewinne

Rn. 180 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auch Veräußerungsgewinne und -verluste iSd § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG sind von der Regelung umfasst (AbgSt-E BMF BStBl I 2022, 742 Tz 62, Abwandlung des Bsp; Ott, DStZ 2019, 412, 418). Durch § 20 Abs 2 S 2 EStG werden auch Ersatzereignisse in die Veräußerungen idS einbezogen. Bei Veräußerungsverlusten ist dabei zu beachten, dass durch die z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Auch im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung hat eine quotale Eliminierung der Beziehungen zwischen einem oder mehreren Gemeinschaftsunternehmen und den anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu erfolgen, es sei denn, dass auf die Konsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung verzichtet wird (DRS 27.37). Dabei sind Umsatzer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Unterschiedsbetrag zwischen Wertansatz der Beteiligung und anteiligem Eigenkapital

Rz. 55 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist die Beteiligung mit ihrem Buchwert aus der Bilanz (ggf. Handelsbilanz II) des beteiligten Unternehmens in die Konzernbilanz zu übernehmen und unter dem gesonderten Posten "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (§ 311 Rz. 77 ff.) auszuweisen. Vor dem Hintergrund der Konzeption der Equity-Methode, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die in § 301 beschriebene Methode der Kapitalkonsolidierung wird auch als Erwerbsmethode (purchase oder acquisition method) bezeichnet, hier in der Ausprägung als Neubewertungsmethode. Durch die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen Eigenkapital des TU wird ein Einzelerwerb der Vermögensgegenstände und Schulden fingiert (Ordelheide, W...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Kapitalerhöhungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln des assoziierten Unternehmens (§§ 207–220 AktG bzw. §§ 57c–57o GmbHG) führt zu keinen Änderungen des auf den Konzern entfallenden Anteils am Nettovermögen bzw. Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, da dem assoziierten Unternehmen keine Mittel von außen zugeführt werden, sondern (variable) Kapital- un...mehr