Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.5 Sonstige Fortschreibungen

Rz. 553 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewinn- oder Verlustanteil Der Anteil am Ergebnis der Tochterunternehmen, der den anderen Gesellschaftern zuzurechnen ist, ist auch bilanziell dem Anteil der anderen Gesellschafter gutzuschreiben bzw. zu belasten.[1] Rz. 554 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischenergebniseliminierung Bei der Zwischenergebniseliminierung wird nach § 304 Abs. 1 HGB ni...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.1 Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Rz. 203 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 §§ 71ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Gr...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.11 Gesetzliche Rücklage

Rz. 253 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 272 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 Var. 1, § 266 Abs. 3 A.III.1. HGB sind gesetzlich gebundene Rücklagen auszuweisen. Darunter fällt die gem. § 150 Abs. 1 AktG zu bildende gesetzliche Rücklage.[1] Ihrer bedarf es jedoch nicht, wenn die Kapitalrücklagen der AG zusammen den zehnten Teil (oder einen nach Satzung bestimmten höheren Teil) des Grundka...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten (Nr. 1 und 2)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 1 HGB verlangt zwei Angaben: Es muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1a) angegeben werden und der Gesamtbetrag derjenigen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind, und zwar unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (Nr. 1b). Rz. 26 Stand: ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.4.1.3 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 374 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbleibt nach der Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB ein negativer Unterschiedsbetrag, übersteigt also der Wert des anteiligen neubewerteten EK den Beteiligungsbuchwert, so ist dieser Betrag auf der Passivseite der Konzernbilanz anzusetzen und als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" gesondert nach dem EK auszuweisen (§ ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.5 Rückbeteiligung der Tochterunternehmen (Abs. 4)

Rz. 379 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 301 Abs. 4 HGB sind die einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen gehörenden Anteile am Mutterunternehmen (sog. Rückbeteiligungen) in der Konzernbilanz als eigene Anteile des Mutterunternehmens mit ihrem Nennwert oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, mit ihrem rechnerischen Wert in der Vorspalte offen von de...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.5 Umsatzerlöse

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Umsatzerlöse folgt der Definition gem. § 277 Abs. 1 HGB. Daher sind Entgelte für betriebstypische Leistungen anzusetzen, d. h. Kaufpreise, Vermietungs- und Verpachtungserlöse oder Dienstleistungsentgelte. Diese sind um die Erlösschmälerungen und Umsatzsteuern zu kürzen. Es kommt daher auf die gewöhnliche Geschäftstätigkeit an...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.2.2 Verlustvorträge

Rz. 210 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Steuerliche Verlustvorträge nehmen im Rahmen der Steuerlatenzierung eine Sonderstellung ein, da sich diese nicht aus den unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in Handels- und Steuerbilanz ergeben. Steuerliche Verlustvorträge beinhalten einen ökonomischen Vorteil, der sich darin wide...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 14.1.2.2.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 526 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus den Bestimmungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind zwei generelle Gebote ableitbar: Die konzerninternen Umsatzerlöse sind mit den darauf entfallenden Aufwendungen zu verrechnen. Bei Aktivierung der Leistung durch den Empfänger sind bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die Umsatzerlöse stattdessen in Bestandserhöhungen oder andere aktivie...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.7 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 390 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig fällige Leistungen (z. B. Jubiläumsleistungen) werden zum Barwert erdienter (Teil-)Ansprüche unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen bewertet. Der Umfang der Verpflichtung bestimmt sich in Analogie zur defined benefit obligation nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Verbindlichkeit wird mit eventu...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.3 Synopse

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.2.2.2 Verlustvorträge

Rz. 231 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorgaben in IAS 12.34 sehen eine Aktivierung aktiver latenter Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste (Verlustvorträge) vor, soweit es wahrscheinlich (probable, w > 50 %) ist, dass ein zukünftiger steuerpflichtiger Gewinn zur Verfügung stehen wird, mit dem die Verlustvorträge verrechnet werden können. Für die Bestimmung der ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen über das Verhältnis des Vermögens und der Schulden aufzustellen, regelten unter dem Begriff des Abschlusses bereits § 39 HGB 1897 und Art. 29 ADHGB 1869 und, begrenzt auf die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsfunktion, das Preußische Allgemeine Landrecht 1794 in II 8 § 642.[1] Di...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.4 Berücksichtigung der Niederstwertvorschriften

Rz. 502 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Ermittlung des aus Konzernsicht maßgebenden Wertansatzes sind neben den Vorschriften des § 255 Abs. 1–3 HGB zu den Konzernanschaffungs- bzw. Konzernherstellungskosten (i. V. m. den Vorgaben zu planmäßigen Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 1–3 HGB) auch die Niederstwertvorschriften gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6, Abs. 4 HGB zu ber...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 § 253 HGB

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) 1Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. 2Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsb...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 20 Synopse

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.2 Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die sich zwischen den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ergeben, werden bereits in deren Jahresabschlüssen bzw. in der Handelsbilanz II berichtigt. Sofern die Korrektur unterblieben ist, kann diese auch noch im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durchgeführt werden. Bei Vorliegen unwesentlic...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.2 Aufzunehmende Bilanzposten

Rz. 363 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des Tochterunternehmens vollständig und einzeln in den Konzernabschluss aufzunehmen (DRS 23.51), soweit nach dem Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bilanzierungsverbot oder -wahlrecht ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.4.1.2 Aktiver Unterschiedsbetrag

Rz. 371 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein nach der Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB verbleibender positiver Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz anzusetzen und als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht damit dem Bestandteil des Kaufpreises bzw. des Wertansatzes der Beteiligung, der den Zeitwert ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.1 Wesen des goodwill

Rz. 616 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unterschiedsbetrag nach § 309 HGB entsteht infolge der Erstkonsolidierung im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses. Die Entstehung eines Unterschiedsbetrages und dessen Höhe bemessen sich anhand des anteiligen Eigenkapitals.[1] Die Erwerbsmethode unterstellt den fiktiven Kauf einzelner Vermögenswerte und Schulden anstelle des Erwerbs ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der zweite Abschnitt des dritten Buches enthält ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter. Der erste Unterabschnitt statuiert ergänzende Vorschriften zum Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), ergänzt diesen um einen Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.2 Lagedarstellung

Rz. 243 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Generalnorm des Konzernabschlusses verlangt § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln muss. Der Regelungsgehalt entspricht im Wesen dem aus der angelsä...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.2 Die vertraglich abhängige AG

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelt es sich bei der AG um eine durch Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abhängige AG, muss gem. § 302 AktG ihr Jahresfehlbetrag durch das herrschende Unternehmen ausgeglichen werden; der Jahresüberschuss ist gem. § 301 AktG abzuführen. Wird unzutreffend hoher Jahresüberschuss abgeführt bzw. zu wenig vom Jahresfehlbetrag ausgeglic...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.5 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen und Schulden

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen und Schulden finden in der Bilanz statt, wenn sich ihre persönliche oder sachliche Zuordnung zum Vermögen eines Kaufmanns ändert. Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der für Vermögensgegenstände geltende Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung (vgl. Kapitel 5 Tz. 30 ff.) gilt für Passiva nicht. Der Passi...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1 Bestimmung der Anschaffungskosten

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Unter Anschaffung ist dabei der Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten ohne Bearbeitung im eigenen Unternehmen, aber mit dem Versetzen in einen betriebsbereiten Zustand zu verstehen.[1] Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB zählen z...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.1.3 Stille Reserven, Geschäfts- oder Firmenwert und negativer Unterschiedsbetrag

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Verfahren zur Berücksichtigung der stillen Reserven sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts schreibt § 312 Abs. 1 und 2 HGB die Buchwertmethode vor. Dabei ist die Erstbilanzierung GuV-neutral vorzunehmen, während die Folgebilanzierung GuV-wirksam verläuft. Nach der Buchwertmethode ist ein Ansatz der Beteiligung am assoziierten Unternehmen b...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.4.2 IFRS

Rz. 255 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausweis von Steuerposten innerhalb der Bilanz ergibt sich aus den Vorgaben des IAS 1 , woraus im Wesentlichen folgt: Aktive und passive latente Steuern sind dem langfristigen Bereich (non current) zuzuordnen (IAS 1.54 i. V. m. IAS 1.56). Tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden sind brutto auszuweisen. Ein Nettoausweis tat...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.6 Synopse

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Altlastensanierung / 2.6 Auflösung der Rückstellung

Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung hat ein Kaufmann die Risiken seines Betriebs zu jedem Stichtag zu bewerten und ggf. Rückstellungen zu bilden. In früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellungen sind i. d. R. gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Voraussetzungen für ihre Beibehaltung am Bilanzstichtag weggefallen sind.[1] Hierbei sind nach der "Wertaufhe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.4 Impairment-Test

Rz. 41 Bei den Vermögenswerten des Anlagevermögens muss gem. IAS 36 die Werthaltigkeit geprüft werden (sog. Impairment-Test); das gilt gem. IAS 36.4 für Anteile an Tochterunternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Anteile an Joint Ventures. Übrige Beteiligungen[1] unterliegen nicht IAS 36 sondern sind gem. IFRS 9.5.1 dem Wertminderungsregime für erwartete Kreditver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.4 Fälligkeit von Guthaben/Verrechnung

Weist die genehmigte Jahresabrechnung Guthaben zugunsten einzelner Miteigentümer aus, können die Wohnungseigentümer darüber beschließen, ob das Guthaben an den Miteigentümer ausgezahlt oder mit den künftigen Vorauszahlungen verrechnet wird. Die Möglichkeit der Auszahlung von Anpassungsbeträgen bzw. Guthaben steht den Wohnungseigentümern unter Geltung des WEMoG allerdings nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Progressionsvorbehalt / 4 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Damit das Finanzamt den Progressionsvorbehalt berücksichtigen kann, hat der Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten zu erfüllen: Eintragung im Lohnkonto: Arbeitgeber, die (konjunkturelles) Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Aufstockungsbeträge, Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Teilwertabschreibungen

Rz. 62 Die allgemeinen Vorschriften über die Verrechnung außerplanmäßiger Abschreibungen in der Handelsbilanz gelten auch für die Gegenstände des immateriellen Vermögens; genauso wie bei der Bemessung der Nutzungsdauer sind die handelsrechtlichen Vorgaben auch in der Steuerbilanz nachzuvollziehen, sofern steuerliche Vorschriften dem nicht ausdrücklich widersprechen.[1] Nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.6 Darlehensforderungen

Rz. 460 a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.1 Bewertung der Zugänge

Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen, sofern nicht – ausgehend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.1 Planmäßige Abschreibungen und AfA

Rz. 59 Hinweis Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Fn. BT-Drs. 21/629) wird die degressive Abschreibung erneut eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Der dabei anzuwendende Prozents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.2 Horizontale Gliederung im Anlagespiegel

Rz. 68 Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, d. h. auch die Entwicklung des immateriellen Vermögens, ist nach Maßgabe des § 284 Abs. 3 HGB in einer gesonderten Aufgliederung im Anhang darzustellen (sog. Anlagespiegel). Durch das BilRUG wurde § 268 Abs. 2 HGB a. F. aufgehoben, der bis dato dem Bilanzierenden die Möglichkeit offerierte, die Darstellung der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren

Leitsatz Bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlustes des Kommanditisten gemäß § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind dessen im Verlustentstehungsjahr erbrachte Einlagen auch dann in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn die Mittel hierfür bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in Vorjahren – über die von ihm erbrachten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 3.4 Bewertung KG-Anteil: Saldierung von positiven und negativen Kapitalkontensalden der Kommanditisten

Rz. 681 Zu der Frage, ob bei der Bewertung eines KG-Anteils für Zwecke der Erbschaftsteuer der positive Kapitalkontenbestand des Gesellschafters, dessen Anteil zu bewerten ist, mit den negativen Kapitalkontensalden anderer Kommanditisten saldiert werden kann, nimmt das FG Düsseldorf in seinem Urteil vom 20.10.2017 (4 K 3022/16 F) [1] wie folgt Stellung: Das FG sieht keine Mögl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 653 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.0...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Entstehung der Kapitalertragsteuer

Nach § 38 AO entstehen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Für den Zufluss gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des § 11 Abs. 1 EStG. Danach flie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.1 Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

Rz. 17 Im Rahmen einer Aufrechnung unterliegt das materiell-rechtliche Bestehen eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, mit der das FA gegen einen Steuererstattungs- oder der Stpfl. gegen einen Steuernachzahlungsanspruch aufgerechnet hat (sog. Gegenforderung), der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung im sog. Abrechnungsverfahren i. S. d. § 218 Abs. 2 AO. Die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 3 Vor der Entstehung kann ein Anspruch weder Gegenstand eines Leistungsgebots sein, noch kann er erfüllt werden oder auf andere Weise erlöschen.[1] Besondere Bedeutung hat der Zeitpunkt der Entstehung für: Festsetzungsverjährung Der gesetzessystematische Regelfall des § 170 Abs. 1 AO, wonach die Festsetzungsfrist[2] mit Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem die Steuer e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Entstehung und Einbehaltung

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 50a Abs. 5 Satz 1 EStG (Anhang 10) ist die Abzugsteuer mit Zufließen, in der Regel bei Auszahlung der Vergütungen, abzuführen. Der Zeitpunkt des Zuflusses ist in § 73c EStDV (Anhang 11) geregelt. In diesem Zeitpunkt ist der Steuerabzug vorzunehmen. Als Zahlung gilt auch eine Verrechnung mit Gegenansprüchen.mehr