Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Deckungszusage

Rz. 59 Macht nach einem Versicherungsfall der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzanspruch geltend (§ 17 Abs. 3 ARB), so muss der Rechtsschutzversicherer über seine Eintrittspflicht entscheiden. Der Versicherungsnehmer ist daran interessiert, den ihm zu gewährenden Rechtsschutz schriftlich dokumentiert zu erhalten. Die Deckungszusage gibt dem Versicherungsnehmer "grünes L...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Kostenanforderung für das Klageverfahren

Rz. 13 Zur Vorbereitung eines Klageverfahrens gehört es auch, für eine ausreichende Deckung der mit dem Klageverfahren verursachten Kosten zu sorgen. Die Gesamtkosten teilen sich in Anwalts- und Gerichtskosten auf. Rz. 14 Im Blick auf die dem Anwalt zustehenden Kosten sollte umfassend vom Recht zur Vorschussliquidation gem. § 9 RVG Gebrauch gemacht werden. Nach dieser Norm is...mehr

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AGS 11/2024, Kostenschuldne... / IV. Gegenauffassung des OLG Oldenburg ist abzulehnen

Der Senat folgt nicht der Argumentation des OLG Oldenburg (AGS 2006, 399), wonach eine sinngemäße einschränkende Auslegung der Vorschrift des § 22 Abs. 1 GKG ergäbe, dass jeder, der die Gerichte für die Durchsetzung seiner Rechte in Anspruch nehme, die dadurch entstandenen Kosten zu tragen habe. Im Ergebnis handelt es sich nicht um eine einschränkende Auslegung, denn der Anwe...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / V. Vorauszahlung

Rz. 157 Ein Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bis zur Höhe des Rückkaufswertes (§ 169 VVG) eine sog. Vorauszahlung (auch Policendarlehen genannt) auf die Versicherungsleistung gewähren. In der Vergangenheit wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Policendarlehen nicht um ein Darlehen i.S.d. seinerzeit geltenden § 607 BGB a.F. handelt. Demgeg...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Mietkaution

Rz. 117 In Kaufverträgen kommen Regelungen vor, wonach die vom Mieter geleistete Kaution samt Erträgen daraus vom Verkäufer – nach Kaufpreiszahlung – auf den Käufer zu übertragen ist samt Belehrung des Notars darüber, dass der Verkäufer für die Rückzahlung der Kaution haftbar bleibt, bis der Mieter ihrer Übertragung an den Käufer zugestimmt hat. Diese Regelung schützt den Ve...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Mandatsverhältnis vor Erteilung der Deckungszusage

Rz. 54 Problematisch kann die Rechtslage sein, wenn der Anwalt tätig wird, bevor die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt. In der Regel werden keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen für den Fall, dass die Rechtsschutzdeckung später abgelehnt wird. Fraglich ist, inwieweit dem Rechtsanwalt in diesen Fällen ein durchsetzbarer Gebührenanspruch gegen den Ma...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Übersicht

Rz. 10 Gem. § 209 BGB wird der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Praktisch hat dies zur Folge, dass die Verjährungsfrist um den Hemmungszeitraum zu verlängern ist. Die Gründe für eine Hemmung der Verjährung nach allgemeinem Schuldrecht finden sich in den §§ 203–211 BGB. Bei der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen ...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / VIII. Regressrisiko

Rz. 42 Wie bereits dargelegt, beinhaltet ein Abfindungsvergleich eine Abgeltung sämtlicher aus einem Schadensfall resultierender Ansprüche auf Schadensersatz für die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft. Erstreckt sich die Abgeltungswirkung ausschließlich auf eigene Ansprüche des Geschädigten, begründet dies kein Problem. Bei jedem Abfindungsvergleich muss hingegen g...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Ersatzpflicht des Schädigers unter Übernahme des "Werkstattrisikos"

Rz. 14 Erweisen sich Reparaturarbeiten einer Werkstatt als mangelhaft, stellt sich die Frage, wer die daraus resultierenden Folgeschäden (z.B. Kosten einer Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) zu tragen hat. Dieses Risiko hat i.d.R. die Schädigerseite zu tragen, die ja ebenfalls für die Mehraufwendungen aufkommen müsste, wenn sie (theoretisch) selber die Reparaturwerk...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3 Konsolidierungspflichtige Anteile und Verrechnung (Abs. 1)

11.1.2.3.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Satz 1) Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des EK des Tochterunternehmens zu verrechnen. Rz. 357 Stand: 2...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.26 Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden (Nr. 25)

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 25 HGB obliegt es der berichtenden KapGes, die Altersversorgungsverpflichtungen (bzw. vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) mit Deckungsvermögen saldiert, bestimmte unsaldierte Angaben im Anhang vorzunehmen.[1] Diese Anhangangabe hängt mit § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zusammen.[2] Danach sind – in gesetzlich zugelasse...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.4.2.1 Goodwill

Rz. 636 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der goodwill geht als Bestandteil der Vermögensgegenstände ab. Entsprechend mindert sich in gleicher Höhe der Entkonsolidierungserfolg. Für Altfälle (vor BilMoG & BilRuG) der erfolgsneutralen Verrechnung des goodwill mit den Gewinnrücklagen wird sowohl eine Rücknahme der Verrechnung als auch die Beibehaltung der Verrechnung als vertretbar an...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Quotenkonsolidierung kommt es zu einer Hinzurechnung der quotalen Werte des Gemeinschaftsunternehmens zu den vollen Werten oder zu einer entsprechenden Verrechnung bzw. Konsolidierung mit den relevanten Posten des übrigen Konzerns. Bei Übereinstimmung der zu konsolidierenden GuV- bzw. Bilanzposten der Konzernunternehmen mit den ko...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1 § 301 HGB

Rz. 334 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 301 Kapitalkonsolidierung (1) 1Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluß einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. 2Das Eigenkapital ist mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konz...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.2 IFRS

Rz. 593 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1 enthält u. a. Regelungen zum Ausweis in der Bilanz. Finanzielle Verbindlichkeiten sind gem. IAS 1.54 (m) gesondert auszuweisen. IAS 1.60 fordert, die Bilanz entweder nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden in kurz- und langfristig zu gliedern, sofern eine Gliederung nach Liquidität nicht zuverlässiger und relevanter ist. E...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 613 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Einführung des BiRiLiG (1985) wurde erstmalig die Behandlung des Unterschiedsbetrags mit Vorschriften versehen und vollständig in nationales Recht umgesetzt.[1] Die Regelung vor BilMoG (2009) enthielt Wahlrechte, welche mit Umsetzung des BilMoG gestrichen wurden. Neben der pauschalierten Abschreibung von einem Viertel pro Geschäftsjahr, ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.6.1 Grundsatz

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Verrechnungs- und Saldierungsverbot ist eine Ausprägung des Vollständigkeitsgebots [1] und dient der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses,[2] insbes. in Zusammenschau mit den Gliederungsvorschriften der §§ 247, 266 HGB. Ausnahmen für Kreditinstitute enthält § 340a Abs. 2 Satz 3 HGB. Unzulässig ist die Verrechnung von Posten...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.2.2 § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennbetrag bzw. dem rechnerischen Wert der Anteile ist bei Aufstellung der Bilanz mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Beim Verständnis der Vorschrift ist zu beachten, dass § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB nur noch regelt, wie der Erwerb eigener Anteile im folgenden Jahresabschl...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.6 Verrechnungsverbote

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Abs. 2 enthält das Verrechnungsverbot. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 1 dürfen Aktiva und Passiva nicht miteinander verrechnet werden. Das Verrechnungs- und Saldierungsverbot ist eine Ausprägung des Vollständigkeitsgebots [1] und dient der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses,[2] insbes. In Zusammenschau mit den Gliederungsvorsch...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Satz 1)

Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des EK des Tochterunternehmens zu verrechnen. Rz. 357 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter die in die Verrechnung einzub...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1 §§ 243–245, 264 Abs. 2 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 243 Aufstellungsgrundsatz (1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. § 244 Sprache. Währungseinheit. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache un...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.5.2 Erwerb und Veräußerung eigener Anteile

Rz. 113 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IAS 32.33 sind zurückerworbene eigene Anteile vom Eigenkapital abzuziehen. Für diesen Vorgang ist eine GuV-neutrale Abbildung geboten. Nicht möglich ist ein aktivischer Ausweis als "eigene Anteile im Bestand", vor allem weil die vom Emittenten gehaltenen eigenen Anteile die im Rahmenkonzept definierten Kriterien für Vermögenswerte nich...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.6 Wahlrecht hinsichtlich Ertragswirksamkeit

Rz. 236 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach h. M. kann der Gesellschafter entscheiden, ob seine Leistung in das Kapital oder als Ertrag gebucht werden soll.[1] Ein freiwilliger Verlustausgleich, ein Sanierungszuschuss oder ein Forderungsverzicht sind typische Fälle. Im Zweifel soll aber eine Kapitalrücklage gewollt sein. Diese Sichtweise wird insbesondere von Hüttemann/Meyer und ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2 Zu konsolidierendes Eigenkapital (Satz 2)

11.1.2.3.2.1 Allgemeines Rz. 360 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB ist das EK des Tochterunternehmens mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten dieses Tochterunternehmens entspricht. Das zu konsolidierende EK besteht bei Tochterunternehmen in der Rechtsform ei...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 345 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf zeitliche Aspekte steht bei der Kapitalkonsolidierung die Frage im Vordergrund, welcher Zeitpunkt für die im Zuge der Erstkonsolidierung zu verwendenden Wertansätze i. S. d. § 301 Abs. 1 HGB maßgebend ist.[1] Hiervon betroffen sind einerseits der Zeitpunkt für die durchzuführende Kapitalverrechnung und andererseits der Zeitpunkt f...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 360 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB ist das EK des Tochterunternehmens mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten dieses Tochterunternehmens entspricht. Das zu konsolidierende EK besteht bei Tochterunternehmen in der Rechtsform einer KapGes. aus dem geze...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.3 Bewertungsmaßstäbe

Rz. 365 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB sind die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des Tochterunternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zu bewerten. Die Zeitwerte verkörpern i. S. d. Einzelerwerbsfiktion die fiktiven Konzernanschaffungskosten der einzelnen Bila...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.4.1.1 Allgemeines

Rz. 370 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Regelfall weichen die vom Mutterunternehmen für die Anteile am Tochterunternehmen geleisteten Anschaffungskosten von dem auf diese Anteile entfallenden EK des Tochterunternehmens ab. Der nach der Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen neubewerteten EK gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB verbleibende Unterschiedsbetrag ist geson...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.4.2 Modifikation bzw. Neuaushandlung der vertraglichen Basis

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Änderung wesentlicher vertraglicher Konditionen ist als Beendigung des vorliegenden und als gleichzeitiger Abschluss eines neuen Finanzinstruments zu interpretieren. Es kommt demnach zu einer Substitution des bisher erfassten Instruments, wodurch es zwingend zur Erfassung eines neuen Finanzinstruments kommt. Für dieses ist eine – dann er...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.3.4 Auflösung des (unechten) passiven Unterschiedsbetrags (technischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 634 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erfolgt die Erstkonsolidierung des erworbenen Unternehmens später als dessen Erwerb, stellt die Erstkonsolidierung auf die Wertverhältnisse bei erstmaligem Einbezug ab (§ 301 Abs. 2 Satz 2 HGB). Sofern ein längerer Zeitraum zwischen Erwerb und Erstkonsolidierung liegt, könnten u. a. einbehaltene Gewinne einen (unechten) technisch bedingten p...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.5 Synopse

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.5 Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grds. sind dem Stetigkeitsgebot zufolge Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte stetig auszuüben (§§ 246 Abs. 3, 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 HGB). Eine Stetigkeitsdurchbrechung ist lediglich in Ausnahmekonstellationen zulässig. Wenn zeitlich nicht stetig bilanziert wird, beeinträchtigt dies die Vergleichbarkeit zweier einander folgender Absc...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.3.1 Grundsätzliches Vorgehen

Rz. 263 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind die zum Erstanwendungszeitpunkt (vgl. Tz. 261, im Beispiel 31.12.2020) gültigen IFRS-Bestimmungen einheitlich für sämtliche Perioden anzuwenden, die im ersten IFRS-Abschluss dargestellt werden (IFRS 1.7). Hiermit verbunden ist das Erfordernis der Retrospektion, d. h., es ist so zu bilanzieren, als ob die zum Erstanwendungs...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.3 Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern (Satz 3)

Rz. 367 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bewertung von latenten Steuern und Rückstellungen sieht § 301 Abs. 1 Satz 3 HGB eine Ausnahme vom generellen Gebot zur Verwendung des beizulegenden Zeitwerts vor. Latente Steuern sind stattdessen nach den Vorschriften gem. § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten, während für Rückstellungen § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 HGB maßgebend ist. Rz...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vollständigkeitsgebot ist Ausfluss des Grundsatzes der Bilanzwahrheit und -richtigkeit und damit schon lange zentrales Element jeder Bilanz.[1] Vorläufer der heutigen Regelung finden sich in Art. 28 ADHGB 1861, § 40 HGB 1897. Die Normierung in § 246 Abs. 1 HGB erfolgte durch das BiRiLiG 1985. Die EU-Bilanzrichtlinie setzt das Vollständigke...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Schulden richtet sich im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Schuldner. Anders als beim Ansatz von Vermögensgegenständen, bei der die wirtschaftliche Zuordnung eine Rolle spielt, wenn sie wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss der Schuldner Passiva in seiner Bilanz ansetzen. Verbindlic...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.1.1 Überblick

Rz. 611 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Geschäfts- oder Firmenwertes (goodwill) lässt sich nicht nur in der internationalen, sondern auch in der nationalen Rechnungslegung vortrefflich und intensiv diskutieren. Mit Einführung des BilMoG wurden die intensiven Diskussionen der Vor-BilMoG-Ära über den Charakter des goodwill ad acta gelegt. Seitdem unterliegt der goodw...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.5.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundlagen Für Verbindlichkeiten ist eine Rückstellung zu bilden, wenn Grund oder Höhe einer Verpflichtung ungewiss sind. Hinsichtlich der Bewertung ist daher zu unterscheiden: Steht die Höhe der möglicherweise entstehenden Verpflichtung fest? Ist die Höhe einer sicher bestehenden Verpflichtung ungewiss? Im ersten Fall, in dem nur das "Ob", nich...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3.2 Kapitalkonsolidierung

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Kapitalkonsolidierung ist eine Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts des Mutter- bzw. Tochterunternehmens gegen das anteilmäßige, nach § 301 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB bewertete Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens vorzunehmen.[1] Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern ein Partnerunternehmen erst zu einem späteren Zeitpunkt beitrit...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.1 Bilanzrecht

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Bilanzrichtlinie von 2013[1] wurde der existierende Rechtsrahmen für die Rechnungslegung erneut überarbeitet. Stärker als früher orientiert sich die Kommission dabei an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie an dem Prinzip einer Beschränkung auf Mindestharmonisierung.[2] Die bis dahin geltende Trennung des...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.1 Überblick

Rz. 335 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Summenbilanz werden sowohl die Beteiligungen des Mutterunternehmens an seinen jeweiligen Tochterunternehmen, die die Beteiligungen am EK der Tochterunternehmen repräsentieren,[1] als auch die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Eigenkapitalien der Tochterunternehmen vollständig erfasst. Insofern kommt es zu einer Mehrfacherfas...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.1 Erstbewertung

Rz. 798 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 5.1(a) i. V. m. IFRS 5.15 verlangt bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen eine Niederstwertbewertung mit dem niedrigeren (lower) Wert aus Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell). In diesem Zusammenhang ist in der logisch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.2 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Rz. 220 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mindestens zum Nennwert auszugeben (§ 9 Abs. 1 AktG). Darüber hinausgehender Betrag ist das Aufgeld, auch Agio genannt (§ 36a Abs. 1 AktG).[1] Dieses ist in der Kapitalrücklage zu buchen. Das gilt ebenso im GmbH-Recht.[2] Auf Zeitpunkt und Form der Leistung kommt es nicht an; jeder mit der Anteilsausga...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bedeutung von § 272 HGB kann kaum überschätzt werden. Auch wenn das Bilanzrecht zivilrechtliche Sachverhalte nur abbilden soll, sind mit dieser Vorschrift klassische Fragen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes verbunden. Gibt man dem Bilanzrecht die Aufgabe der Ermittlung und des Ausweises des Vermögensstandes der Gesellschaft un...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.2.1 Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen

Rz. 798h Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch bei der Folgebewertung zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte wird eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten vorgenommen. IFRS 5.20 regelt in diesem Kontext, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts auf den beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.7 Sonderrücklagen, insbesondere Nachschüsse

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesonderte Kapitalrücklagen sind auf jeden Fall die aus § 218 AktG.[1] Ebenfalls ist eine Sonderrücklage für Beträge gem. §§ 231, 232 AktG, §§ 58b Abs. 3, 58c GmbHG zu bilden.[2] Auch für Nachschüsse ist durch die Vorgabe in § 42 Abs. 2 Satz 3 GmbHG der Ausweis einer Sonderrücklage anerkannt. Rz. 239 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nachschüsse sind...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.6.2.2 Ungeschriebene Ausnahmen

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierungspraxis hat Ausnahmen vom Verrechnungsverbot vor allem zu Vereinfachungszwecken entwickelt. Diese Ausnahmen betreffen sowohl Vermögensgegenstände und Schulden als auch Aufwendungen und Erträge. Danach dürfen – müssen aber nicht – saldiert werden: Forderungen und Verbindlichkeiten derselben Personen für den bilanzierenden Kaufma...mehr