Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

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Steuer Check-up 2025 / 7.1.1 Neue Ländererlasse zur Optionsverschonung

Die Finanzverwaltung reagiert auf ein BFH-Urteil und passt seine bisherige Auffassung zur sog. Optionsverschonung an. Laut BFH ist bei einer einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Verwaltungsvermögensquote sowohl für die Regelverschonung als auch für die Optionsverschonung für jede wirtschaftliche Einheit gesondert zu ermitteln. Zudem kann laut B...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 8.1 Verlustverrechnung bei der Öffentlichen Hand

Soweit die öffentliche Hand wirtschaftlich tätig wird, kann dies entweder im Rahmen sog. Betriebe gewerblicher Art (BgA) oder durch Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften erfolgen. Die Möglichkeiten zur Verrechnung von Verlusten aus dauerdefizitären Tätigkeiten sind dabei durch spezifische Gesetzesvorschriften limitiert. Zum einen durch die Zusammenfassungsvorau...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 8.1.2 Spartenrechnung

Im Fall des BFH-Urteils v. 14.3.2024 (V R 51/20) trat neben eine bereits bestehende Organschaft zwischen einer Eigengesellschaft (GmbH) einer Stadt mit einem dauerdefizitären Verkehrsbetrieb (A-GmbH) eine weitere Organschaft zu einem Versorgungsbetrieb (B-AG). Im Gegensatz zur Vorinstanz (Hessisches FG, Urteil v. 6.4.2020, 4 K 1112/18) wurde laut BFH damit eine neue Sparte b...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 8.1.1 Zusammenfassung von BgA (Querverbund)

Grundsätzlich ist für jeden Betrieb gewerblicher Art (BgA) separat das steuerliche Einkommen zu ermitteln. In Ausnahmefällen können gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG jedoch mehrere BgA zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig sind (Nr. 1), zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung v...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.4 Übergang zum Halbeinkünfteverfahren (§ 34 Abs. 11 KStG – § 36 Abs. 4, Abs. 6 und Abs. 6a KStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Nach dem Beschluss des BVerfG v. 24.11.2022, 2 BvR 1424/15 waren die bisherige Regelungen verfassungswidrig, soweit die Vorschrift zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotential führt, weil sie den in § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1999 bezeichneten Teilbetrag des verwendbaren Eigenkapitals – EK 04 – nicht in die Verrechnung der unbelasteten Teilbeträge einbezieht. Diese...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.8 Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeber können ihren Beschäftigen unabhängig von der Entlohnung ein Darlehen gewähren. Dabei genießen die Beschäftigten den Status eines Verbrauchers im Sinne des § 13 BGB. Die Regelungen in § 491 BGB zum Verbraucherdarlehensvertrag finden allerdings keine Anwendung, soweit das Darlehen zu Zinskonditionen abgeschlossen worden ist, die unter den marktüblichen Sätzen liege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.3 Aufrechnung durch den Steuerberechtigten, Verrechnung

Rz. 91 Soweit sich aus der Abrechnung ein Anspruch auf Erstattung eines zu viel entrichteten Betrags ergibt und Rückstände bei anderen Steuern vorhanden sind, kann das FA mit diesen Rückständen aufrechnen (§ 226 AO).[1]mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.1 Aufrechnung

Auch eine Aufrechnung durch den Gesellschafter gegen seine Einlageschuld ist verboten. Umgekehrt darf die Gesellschaft mit einer eigenen Verbindlichkeit gegen die Stammeinlageforderung aufrechnen, wenn der gegen die Gesellschaft gerichtete Anspruch des Gesellschafters vollwertig, fällig und liquide ist.[1] Reicht also das Gesellschaftsvermögen seinerseits nicht aus, um alle ...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 5.5 Rechtsschutz bei Aufrechnung

Besonders komfortabel sind Policen, bei denen ausdrücklich auch Versicherungsschutz besteht, wenn die Gesellschaft sich durch Aufrechnung beim Geschäftsführer bereits befriedigt hat. Rechnet beispielsweise die GmbH wegen offener Vergütungsansprüche das Geschäftsführergehalt gegen den Schadensersatzanspruch auf, ist der Schaden der Gesellschaft dadurch ausgeglichen. Den Schad...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.1 Allgemeines

Rz. 88 Ergibt die Abrechnung der ESt einen Überschuss zugunsten des Stpfl., wird dieser dem Stpfl. nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen. In der Vorschrift wird der Begriff "Auszahlung" verwendet. Das schließt aber die Aufrechnung, Gutschrift oder Verrechnung des überzahlten Betrags nicht aus. Rz. 89 Nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.5 Auszahlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 36 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 93 Bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt worden sind, wirkt die Auszahlung eines sich bei der Abrechnung zugunsten der Ehegatten ergebenden Überschusses an einen der Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten. Die Finanzverwaltung hat die Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.3 Entstehung und Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 13 Von der Entstehung der ESt zu unterscheiden sind die Festsetzung der ESt durch Steuerbescheid (§§ 155 bis 192 AO), die Fälligkeit des Steueranspruchs (§ 220 AO) und die Verwirklichung des Steueranspruchs im Erhebungsverfahren (§§ 218 bis 248 AO). Rz. 14 Die ESt entsteht unabhängig von ihrer Festsetzung dem Grunde nach mit Ablauf des Vz – gleich, in welcher Höhe sie unter ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.1 Keine Befreiung von der Verpflichtung zur Einlageleistung

Grundsätzlich kann sich ein Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Leistung der Einlage nicht befreien. Auch eine Aufrechnung gegen die Einlageverpflichtung mit einer Forderung, die er gegen die Gesellschaft hat, ist unzulässig (§ 19 Abs. 2 GmbHG). Selbst durch eine Übertragung des Geschäftsanteils an einen Dritten wird der Gesellschafter von seiner Verpflichtung zur Ein...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Keine Bemessung des Mankos durch Verrechnung

Rz. 1113 Die Mankovereinbarung darf keine Anreize setzen, Dritte zu benachteiligen. Eine Klausel, die die Verrechnung eines festgestellten Mankos mit anderweitig erzielten Überschüssen zulassen würde, wäre deshalb gem. § 138 BGB nichtig.[2612]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Aufrechnung

Rz. 21 Die Fälle der Aufrechnung durch den Gesellschafter und durch die GmbH sind zu unterscheiden (vgl. hierzu etwa Scholz/Veil § 19 Rz. 73 ff. für die GmbH einerseits und Rz. 83 ff. für die Gesellschafter andererseits; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 24 ff. – Gesellschafter bzw. Rz. 27 ff. – GmbH; Noack § 19 Rz. 30 ff. bzw. Rz. 33 ff.; auch Gehrlein/Witt/Volmer Kap. ...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / f) Deckungsanfrage für Erstattung an Versicherungsnehmer nach berechtigter Aufrechnung des Geschädigten

Rz. 82 Ist die Aufrechnung des Auftraggebers in dem oben aufgeführten Beispiel (siehe Rdn 79) hingegen berechtigt, erlischt die Vergütungsforderung des Versicherungsnehmers durch die Aufrechnung mit den hier entgegengesetzten Schadensersatzansprüchen. Vor der Aufrechnung hatte der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer einen Anspruch auf Freistellung von diesen ber...mehr

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AGS 12/2024, Zuständiges Ge... / II. Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen

Das OLG Köln hat sich zunächst mit der prozessualen Frage befasst, wie im Falle der Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen prozessual zu verfahren ist. 1. Aussetzung des Verfahrens und Wiederaufnahme Nach einer Auffassung hat das zuerst angerufene Gericht nach Erlass des Vorbehaltsurteils das Verfahren gem. § 148 ZPO auszusetzen, bis der Beklagte eine Entscheidung des zu...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 9. Aufrechnung des Vermächtnisnehmers oder des Auflagenbegünstigten bei Erhebung der Einrede gem. § 1992 BGB

Rz. 90 Es besteht für den Vermächtnisnehmer und den Auflagenbegünstigten die Möglichkeit, gegen eine Nachlassforderung mit einem ihm zustehenden Anspruch diese aufrechnen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht für beide auch im Insolvenzverfahren gem. §§ 94 ff. InsO. Dabei steht § 390 BGB nicht entgegen.[121] Sollte dafür der Nachlass zur Befriedigung der übrigen Gläubiger nic...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / e) Deckungsanfrage für Aktivklage des Versicherungsnehmers nach unberechtigter Aufrechnung des Geschädigten

Rz. 79 Der Versicherungsnehmer hat Parkettverlegearbeiten im zweiten Obergeschoss des Einfamilienhauses seines Auftraggebers erbracht und ihm seine Vergütung in Höhe von _________________________ EUR in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber behauptet, der Versicherungsnehmer habe dabei einen Schaden an der vom Erd- ins erste Obergeschoss führenden Treppe verursacht. Tatsächlic...mehr

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§ 26 Umlagen U1 und U2, Loh... / F. Versagung/Rückforderung/Aufrechnung

Rz. 13 Macht der Arbeitgeber die nach § 3 Abs. 2 AAG notwendigen Angaben zur Durchführung des Ausgleichs nicht, so kann die Krankenkasse die Erstattung versagen (§ 4 Abs. 1 AAG). Außerdem kann die Krankenkasse Erstattungsbeiträge vom Arbeitgeber nach § 4 Abs. 2 AAG zurückfordern, sobald der Arbeitgeber schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat oder Erstattun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Konzernrecht

Inhaltsverzeichnis Literatur: Authenrieth Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Gewinnabführungsvertrag, GmbHR 1990, 113; Bachmann Zum Verbot von In-sich-Geschäften im GmbH-Konzern, ZIP 1999, 85; Baetge Konzernbilanzen, 3. Aufl. 1997; Basserjea Haftungsfragen in Fällen materieller Unterkapitalisierung und im qualifizierten faktischen Konzern – Zugleich Besprechung des Urteil...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 6. Anlagen auf Grund von Wertpapier-Kaufverträgen (§ 2 Absatz 1 Nummer 2, § 5 des 5. VermBG)

Rz. 36 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auf Grund eines Wertpapier-Kaufvertrags mit dem inländischen Arbeitgeber werden vermögenswirksame Leistungen durch Verrechnung mit dem Kaufpreis zum Erwerb von Wertpapieren (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a bis c und f des 5. VermBG) angelegt. Der Kaufpreis kann mit vermögenswirksamen Leistungen entrichtet werden durch einmalige Verrechnung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5 Rückwirkung und Verluste

Tz. 188 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 2 Abs 4 UmwStG soll verhindern, dass ein an sich nicht nutzbarer verrechenbarer Verlust, verbleibender Verlustvortrag, Zins- oder EBITDA-Vortrag iSd § 4h EStG und andere nicht ausgeglichene negative Eink des übertragenden Rechtsträgers mittels einer Umw trotzdem abgezogen werden können. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2009 (v 19.12.20...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / II. Berechnungsgrundlage

Rz. 14 Das Insolvenzgericht hat bei der Festlegung kein freies Ermessen, sondern die Rechtspflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung.[20] Diese errechnet sich im Regelfall zunächst aus der sog. Regelvergütung, diese wiederum aus der als Berechnungsgrundlage dienenden Masse. Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich dann wiederum die Insolvenzverwaltervergütung nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.4 VGA-Fragen rund um die Erfüllung der Einlageverpflichtung

Tz. 1463 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird eine Einzahlungsverpflichtung aufgr der Kap-Erhöhung gegen Einlage von dem AE durch Verrechnung mit Forderungen erbracht, die er gegenüber der Kap-Ges hat, und ist diese Forderung aufgr von Leistungsbeziehungen entstanden, die als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG beurteilt wurden, so handelt es sich auf der Ebene der Kap-Ges im Zeitpunkt der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungszeitpunkt

Rn. 57 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die ESt in Form der Abzugsteuer entsteht abweichend von § 38 AO mit dem Zufluss der Einnahmen beim Vergütungsgläubiger (§ 50a Abs 5 S 1 EStG). § 73c EStDV enthält dazu eine Konkretion dahin, dass es bei Zahlung, Verrechnung, Gutschrift, Zahlungsaufschub wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten des Vergütungsschuldners als auch bei Vorsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der Nachversteuerung (§ 34a Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Es gibt jedoch Ausnahmen vom oben aufgestellten Grundsatz, nämlich dergestalt, dass eine Nachversteuerung nicht stattfindet, wenn der StPfl beantragt, den nachversteuerungspflichtigen Betrag in Höhe des Buchwerts des übertragenen oder überführten WG, höchstens jedoch in Höhe des Nachversteuerungsbetrags, den die Übertragung oder Überführung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Nutzung der EBITDA-Vorträge (§ 4h Abs 1 S 4 EStG)

Tz. 240f Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Übersteigen in einem Wj die Nettozinsaufwendungen das verrechenbare EBITDA und greift keine der Ausnahmeregelungen des § 4h Abs 2 EStG, können der übersteigende Zinsaufwendungen mit den vorhandenen EBITDA-Vorträgen der vorangegangenen fünf Wj verrechnet werden. Dabei wird der älteste EBITDA-Vortrag zuerst aufgebraucht (s § 4h Abs 1 S 4 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Objektiver Tatbestand

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. In beiden Fällen müssen hierdurch Steuern verkürzt werden oder für den Täter ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung, § 4

Rz. 633 Die Vergütungsregelung unter § 4 Abs. 1 des Vertragsmusters verweist auf die unter § 1 Abs. 7 des Vertragsmusters vereinbarten Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge BAP-DGB/iGZ-DGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, sich auf eine Eingruppierung zu verständigen und diese im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Aus Gründen der Tran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen der Vorjahre

Tz. 457 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte BMG der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Dies ist insbes bei vertraglicher Verwendung des "Jahresgewinns" als BMG der Fall. Tz. 458 Stand: EL 116 – ET: 12/202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009

Tz. 69 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Probleme ergeben sich uE insoweit für die Jahre vor 2009 bezüglich der Fälle, in denen in einer Eigengesellschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verhältnis der Vorschriften des UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 131 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Umw ausl Gesellschaften kann sich für deren inl Gesellschafter die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7ff AStG) stellen. Nach § 8 Abs 1 Nr 9 AStG sind im Ausl erzielte niedrig besteuerte Umw-Gewinne (Übertragungs- und Übernahmegewinne) allerdings keine Zwischeneink und damit aktive Eink, wenn die Umw nach dt Recht ungeachtet des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Höhe des von den öffentlich-rechtlichen Anteilseignern zu tragenden Verlustes

Tz. 62a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Rn 28 des BMF-Schr v 12.11.2009 müssen die jur Pers d öff Rechts den Verlust aus dem Dauerverlustgeschäft tragen, der sich hr-lich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergibt. Eine solche Verlustkompensation kann nach Meier/Semelka (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 555) auch darin zu sehen sein, dass Zuwendungen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zB s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15ff; s Knopf/Br...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / a) Musterprotokoll für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) – Einpersonengesellschaft

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Heute, den [Datum] erschien vor mir, [Name], Notar/in mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch deutschen Personalausweis/durch Pass [Land]/von Person bekannt.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 310 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[946] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende/n _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 8. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf Folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: Bareinlagen können grundsätzlich nur durch Einzahlung von Geld erfüllt werden, nicht auch durch Aufrechnung oder Verrechnung mit Forderungen gegen die Gesellschaft. Forderunge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 6. Gründung einer Mehrpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – nach Musterprotokoll

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft Heute, den [Datum] – erschienen vor mir, [Name], Notar mit dem Amtssitz in [Ort], [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift]. Legitimation: deutscher Personalausweis [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], Legitimation: deutscher Bundespersonalausweis, [Name], gebore...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 9. Auftragsverhältnisse und Geschäftsbesorgungsverträge

Rz. 181 Die §§ 115 ff. InsO gewährleisten, dass die Verwaltung der Masse ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung wirksam nur noch durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Nachdem der Schuldner gem. § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse verloren hat, soll auch ein Dritter, der sein Recht vom Schuldner ableitet, auf die Insolvenzmasse nicht mehr ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / VII. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer [Name] ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: (Wird die Gesellschaft als Unternehmergesellschaft i.S.d. § 5a GmbHG gegründet – Unterschreitung des Mindestkapitals von EUR 25.000,00 – sind Sacheinlagen unzulässig un...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvarianten

Rz. 599 Klausel 1 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingezogenen Beträge unverzüglich und ungekürzt an den Arbeitgeber abzuführen. Ihm steht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch die Berechtigung zur Aufrechnung mit Forderungen jedweder Art, die ihm dem Arbeitgeber gegenüber zustehen, zu, sofern nicht die Forderung des Arbeitnehmers, wegen der das Zurückbehaltung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Verschuldensunabhängige Haftung

Rz. 1108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.67: Verschuldensunabhängige Haftungmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Stellungnahme zu § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG

Tz. 68 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die grds Gleichbehandlung der wirtsch Tätigkeit der öff Hand, unabhängig davon, ob sie als BgA oder in einer privatrechtlichen Rechtsform betrieben wird, ist seit langem erklärtes Ziel des Gesetzgebers (s § 4 KStG Tz 250 und s § 4 KStG Tz 270). Auch die Rspr wendet auf das Verhältnis zwischen BgA und seiner Träger-Kö die Grundsätze an, die fü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermögenszuführungen bei Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Tz. 73 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 62 Abs. 4 AO (Anhang 1b) wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung im Jahr ihrer Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung erzielt und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zufü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Mischeinlage

Rz. 44 Bei Mischanlagen werden auf den Geschäftsanteil von 30.000 EUR z.B. teils ein Barbetrag (20.000 EUR) und teils eine Sache (10.000 EUR) geleistet (vgl. Gehrlein/Born/Simon § 5 Rz. 70; Altmeppen § 5 Rz. 17; Lutter/Hommelhoff § 5 Rz. 31, 42; Noack § 5 Rz. 20, 42). Die Barleistung und die Sacheinlage müssen dem Nennbetrag des Stammkapitals entsprechen. Der überschießende ...mehr