Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Vorteilsübertrag

Rz. 25 Nach älterer Rspr. des BFH erfolgte eine Übertragung von Vorteilen, soweit eine Überkompensation vorgelegen hat.[1] In Fällen, in denen ein Anrechnungsüberhang von anzurechnenden Vorteilen bestand (im vorliegenden Fall Krankenhaustagegeld), wurde eine Verrechnung mit Kosten gleicher Art vorgenommen, auch wenn diese nicht im Anwendungsbereich der Kompensation lagen. In...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat verfügt über keine eigene Einnahmequelle. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Beiträge zu erheben[1] und ist auch weder rechtsfähig noch vermögensfähig. Daher ist auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugunsten des Betriebsrats unwirksam[2], und zwar auch zugunsten Dritter.[3] Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ist in jed...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.1 Überblick

Rz. 58 Der Regelungsinhalt der Vorschrift ist komplex. Im Zentrum steht die Beitragsabrechnung. Satz 1 ermächtigt die zuständige Behörde, den Beitrag von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend zu machen. Satz 2 erklärt, dass dies dann nicht gilt, wenn ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu za...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.8 Berücksichtigung von Einnahmen (Abs. 7)

Rz. 87 Bis zum 31.12.2023 ergab sich aus Satz 1, dass einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat zu berücksichtigen sind. Die Regelung stellte klar, dass in Fällen, in denen die Leistung für den Zuflussmonat bereits gezahlt worden ist, eine Anrechnung im Folgemonat erfol...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arbe...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Aufrechnung gegen eine Pflichtteilsforderung

Rz. 349 Eine Aufrechnung gegen den Pflichtteilsanspruch kann grundsätzlich dann erfolgen, wenn er anerkannt oder rechtshängig gemacht wurde (§§ 387, 394 Abs. 1 BGB i.V.m. § 852 Abs. 1 ZPO). Rechnet der Schuldner (Erbe) mit einer Forderung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten auf, erfolgt, wenn die Aufrechnungserklärung keine weitere Tilgungsbestimmung vorsieht, die Aufrech...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / E. Erfüllung, Aufrechnung

Rz. 134 Der Pflichtteilsanspruch als Geldanspruch erlischt durch Erfüllung (§ 362 BGB), wenn der als Pflichtteil ermittelte Betrag gezahlt wurde. Rz. 135 Auch eine Aufrechnung ist im Prinzip möglich, jedoch ist dem Erben eine solche vor Eintritt der zwangsvollstreckungsrechtlichen Verwertungsreife des Pflichtteilsanspruchs i.S.v. § 852 ZPO untersagt, da es allein dem Pflichtt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesellschaftsbilanz/Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesells...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 45 000 EUR wird somit ebenfalls übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Das StÄndG 2003

Rn. 12 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BStBl I 2003, 710 hat mit Wirkung ab dem VZ 2004 § 31 S 4 EStG geändert. Nach § 31 S 4 Hs 1 EStG ist bei der Vergleichsrechnung (sog Günstigerprüfung) nicht mehr das gezahlte Kindergeld, sondern der Anspruch auf Kindergeld anzusetzen. Ferner bestimmt § 31 S 4 Hs 2 EStG nunmehr, dass iRd anzustellenden Vergleichs...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig drei Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstage...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 1. Problemstellung

Rz. 122 All diesen Gestaltungen[216] ist gemeinsam, dass sie nur beim Tod des erstversterbenden Ehegatten gegen Pflichtteilsansprüche entlasten. U.U. verstirbt aber der "Falsche" zuerst.[217] Diese Gestaltungen können wie folgt wirken:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Räumlicher Anwendungsbereich

Rn. 105 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Berechtigten im Beitrittsgebiet, die abweichend von § 64 Abs 2 und 3 EStG für Dezember 1990 Kindergeld bezogen haben, steht dieses auch in der Folgezeit zu, solange die Berechtigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet beibehalten, die Kinder die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung weiter erfüllen und der nac...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / VIII. Abrechnung des Vorschusses

Ist die Vergütungsforderung des Rechtsanwalts später nach § 8 RVG fällig geworden, muss er den Vorschuss abrechnen (§ 10 Abs. 2 RVG).[48] Entsprechendes gilt nach Kündigung des Mandats.[49] Sinnvoll ist die Verrechnung auf Nettobasis (vgl. X., 3.). Bei der Abrechnung ist der Rechtsanwalt – ebenso wie im Rückforderungsprozess das Zivilgericht – in Verfahren nach Teil 4 und 5 V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hiller, Aktuelle Fragen zur Bewertung der Waldwertbestockung, HLBS-Report, 3/2002, 80; Hiller, Aktuelle Einblicke in die Einkommensbesteuerung der Forstwirtschaft, INF 2003, 104; Bruckmeier/Kleeberg, Die Verrechnung der AK und HK für das stehende Holz, INF 2005, 620; Hiller, Nochmals: AK und HK für das stehende Holz, INF 2005, 745; Ortenburg/Ortenburg, Zur Bedeutung des "stehend...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 39 Alternativ kann der Gesellschaftsvertrag[122] auch ein sog. Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vorsehen.[123] In diesem Fall wird die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.[124] Gleichzeitig entsteht aber zugunsten der in der Eintrittsklau...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Zugewinngemeinschaft

Rz. 94 Beispiel 8 Otto Normalerblasser ist ein vorsichtiger Mensch, aber dennoch verheiratet. Er will seiner Ehefrau Ottilie 60.000 EUR zuwenden, aber in doppelter Hinsicht sichergehen: Kommt es zur Scheidung, soll die Zuwendung von einer etwaigen Zugewinnausgleichsforderung abgezogen werden. Besteht die Ehe bis zum Todesfall fort, soll die Anrechnung auf einen etwaigen Pfli...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / II. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 203 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ein Grundstückserwerb dann von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Grundstückserwerb von Todes wegen oder als Grundstücksschenkung unter Lebenden i.S.d. ErbStG erfolgt. Umstritten ist seit dem Jahre 1999,[268] ob ein solcher Fall auch dann vorliegt, wenn zunächst beim Pflichtteilsberechtigten ein Pflichttei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. LSt-Abzug und ESt-Vorauszahlung

Rn. 71 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit das dem StPfl zustehende bzw gezahlte Kindergeld geringer ist als die steuerlichen Auswirkungen der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG, erfolgt während des laufenden VZ eine überhöhte Besteuerung, die erst bei der ESt-Veranlagung durch die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- o...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 3. Vorweggenommener Zugewinnausgleich, Gütertrennungsmodell

Rz. 131 Der Grundgedanke dieser Gestaltung ist, dass in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung der entstehenden Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB) ein entsprechender Vermögenswert übertragen wird. Eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtige Zuwendung soll dann nicht vorliegen, wenn deren Wert nicht erheblich über dem rechnerische...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Besteuerung der außerordentlichen Waldnutzungen und der Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) mit einem Vorzugstarif war schon in § 59 EStG 1925, ab 1934 bis einschließlich VZ 1954 in § 34 Abs 3 EStG geregelt. Die Vorschrift hatte zu einigen Zweifelsfragen geführt, namentlich zur Frage der Behandlung von BA beim Vorli...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / A. Das Pflichtteilsrecht

Rz. 1 Das gesetzliche Pflichtteilsrecht soll den nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen Mindestwert am Nachlass sichern, den der Erblasser grundsätzlich einseitig nicht beseitigen kann, soweit nicht ausnahmsweise Gründe für eine Pflichtteilsentziehung oder Pflichtteilsunwürdigkeit vorliegen (§§ 2333 ff., 2345 Abs. 2 BGB). Dies geschieht nach dem BGB aber nur durch einen...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Kein Erlöschen durch Konfusion oder Konsolidation

Rz. 25 Der Erbfall kann dazu führen, dass Forderungen oder Verbindlichkeiten des Erblassers, die ursprünglich zwischen ihm und dem Erben bestanden, erlöschen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt allein von dem Zufall ab, dass der Erblasser einen Gläubiger bzw. Schuldner zum Erben berufen hat, und darf daher auf den Umfang des Pflichtteilsanspruchs keinen Einfluss haben.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 59 Daneben kann der Pflichtteilsverzicht auch nicht gewollte, nachteilige steuerliche Folgen haben, etwa in einkommensteuerlicher Hinsicht wegen der Gefahren des Verlusts der Abzugsfähigkeit von Versorgungsrechten im Rahmen des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen.[143] Rz. 60 In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist zu beachten, dass insbesondere b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.5.2 Durchlaufende Posten

Nicht als Betriebseinnahmen zu erfassen sind durchlaufende Posten. Das sind Gelder, die im Namen und für Rechnung eines Dritten gezahlt werden mit der bestehenden Verpflichtung, sie zu gegebener Zeit an den Dritten weiterzuleiten. Die Regelung gilt zwar unmittelbar nur für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung.[1] Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 3.1 Laufende Betriebseinnahmen, Sacheinnahmen

Betriebseinnahmen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind.[1] Einnahmen sind zugeflossen, sobald der Empfänger hierüber wirtschaftlich verfügen kann. Der Vereinnahmung von Bargeld stehen z. B. die Bankgutschrift und regelmäßig schon die Entgegennahme eines Schecks gleich. Bereits die Gutschrift auf einem Kautionskonto genügt.[2] Bei Bilanzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Offene Verrechnung

Rn. 92 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird gemäß § 268 Abs. 1 ein Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen, in dem die Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" verrechnet sind, kann der Posten "Bilanzgewinn" wie folgt dargestellt werden: Rn. 93 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese Ausweisform ist vom Bestehen bzw. der Höhe eines Gewinn- oder Verlustvo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktivischer Ausweis

Rn. 97 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wählt die Gesellschaft statt der offenen Verrechnung (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 92ff.) bei noch nicht erfolgter Ausschüttung den aktivischen Ausweis, kommt eine Darstellung weder unter dem Posten "Forderungen und sonstige VG" noch als "RAP" in Betracht, denn den Vorabausschüttungen stehen – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. HdR-E, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rn. 98 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 vorläufig frei Rn. 99 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Seit Aufgabe des Vollanrechnungsverfahrens in 2001 beeinflussten Vorabausschüttungen, die in 2002 oder später abflossen, die Höhe des KSt-Aufwands nur noch, wenn ggf. eine KSt-Minderung oder KSt-Erhöhung nach den §§ 37 oder 38 KStG (n. F.) eintrat (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 82). Nach Vollaussch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalrücklage aus vereinfachter Kapitalherabsetzung (§§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG)

Rn. 21a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Außerhalb der Regelung des § 272 Abs. 2 sehen die §§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG die Möglichkeit der Bildung einer Kap.-Rücklage vor. Diese ist auf den Bereich der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und somit auf den Ausgleich eingetretener oder drohender Verluste beschränkt. Werden von der Gesellschafterversammlung andere Zwecke beschlossen, so find...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Anteile

Rn. 51 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigene Anteile sind gemäß § 272 Abs. 1a unabhängig vom Erwerbszweck als Korrekturposten zum EK auszuweisen (vgl. hierzu und nachfolgend ausführlich BilMoG-HB (2009), Kap. XII, S. 293 (305ff.)). Dazu ist der Nennbetrag bzw. rechnerische Nennwert der erworbenen Anteile nach § 272 Abs. 1a Satz 1 in einer Vorspalte offen vom gezeichneten Kap. abz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.1 Einnahmen

Der Zufluss von Einnahmen erfolgt erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Geld oder ein Wirtschaftsgut. Erfolgt der Zahlungseingang bei einem Bevollmächtigten, z. B. durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle, gilt der Betrag auch bei dem Unternehmer als zugeflossen. Bei Zahlung durch Scheck erfolgt der Zufluss grundsätzlich mit Entgegennahme. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4 Aufrechnung

Rz. 72 Schulden 2 Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann (§ 387 BGB). Ob und wie Forderungen im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch – also der Urlaubsanspruch selbs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.3 Urlaubsgeld

Rz. 77 Hinsichtlich zusätzlich gezahlten Urlaubsgelds ist § 850a Nr. 2 ZPO zu beachten: Danach sind die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge im Rahmen des Üblichen unpfändbar (s. näher Rz. 85). Damit kann die Aufrechnung mit einer Forderung nicht gegenüber dem Urlaubsgeld erfolgen (§ 394 BGB). Der Arbeitgeber kann dem Urlaubsgeldanspr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 74 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.1 Urlaubsanspruch

Rz. 73 Nach § 387 BGB können nur gleichartige Forderungen gegeneinander aufgerechnet werden. Inhalt des Urlaubsanspruchs ist jedenfalls immer die Freistellung von der Arbeitsleistung. Das gilt selbst dann, wenn berücksichtigt wird, dass der Urlaubsanspruch neben der Freistellung auch die Zahlung von Urlaubsentgelt beinhaltet. Der Urlaubsanspruch als Anspruch (auch) auf Freis...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 80 Unabhängig davon, ob der finanzielle Teil des Urlaubsanspruchs als einer von zwei Aspekten eines – einheitlichen – Anspruchs angesehen wird[1], oder ob er vom Freistellungsanspruch getrennt betrachtet wird, handelt es sich um einen "normalen" Vergütungsanspruch, für den hinsichtlich Abtretbarkeit und Pfändbarkeit keine Besonderheiten bestehen.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan, den Urlaubsanspruch in all seinen Facetten rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Das Professiogramm bezieht sich auf folgende wesentlichen Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereiche:[1] Bearbeitung der Zahlungsvorgänge an Kassen der verschiedensten Institutionen wie Ladengeschäfte im Einzelhandel, Supermärkte und Discounter, Bau- und Drogeriemärkte, Kinos und Theater einschließlich Vorverkaufsstellen, Kredit- und Finanzinstitutionen, Restaurants, Bistros und Imbisse, Tan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.1 Verrechnung der Kosten für die Liquiditätspuffer

Rz. 186 Das Liquiditätstransferpreissystem hat ebenso die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer zu berücksichtigen und zu verrechnen. Damit wird klar über die Anforderungen an den vorzuhaltenden Liquiditätspuffer aus der ersten Säule von Basel III (Liquidity Coverage Ratio) hinausgegangen, die keinerlei Vorgaben zu den damit verbundenen Kosten enthalten. Hintergrund die...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Berücksichtigung im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung

Rz. 181 Die ermittelten Transferpreise sind sowohl für bilanzwirksame als auch für außerbilanzielle Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck soll die Verrechnung der Transferpreise möglichst auf Transaktionsebene erfolgen. Allerdings gewährt die BaFin die Erleichterung, Produkte und Geschäfte mit gleichartigen Liquid...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Sonstiges

Seitens der Teilnehmer wird die Transparenz von Liquiditätskosten und -nutzen durch ein Liquiditätstransferpreissystem bzw. Verrechnungssystem begrüßt. Bei der Berücksichtigung von Liquiditätsrisiken bestehen noch Probleme. Die Aufsicht weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine pauschale Betrachtung von Liquiditätskosten und -nutzen auf Geschäftsfeldebene, z. B. all...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Verrechnungssystem für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken

Ich habe die Diskussionen im Rahmen der Konsultation zum Anlass genommen, die Anforderungen an Verrechnungssysteme für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken stärker zu differenzieren. Enthält Tz. 5 nun die allgemeine Anforderung zur Einrichtung eines solchen Verrechnungssystems, finden sich die detaillierten Anforderungen, wie sie sich auch aus den einschlägigen CEBS-Guide...mehr