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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 4. Einzelheiten zur Konsolidierung auf den Entstehungszeitpunkt des Mutter-Tochter-Verhältnisses

Prof. Dr. Carsten Theile, Dr. Kai Behling
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Rz. 190

[Autor/Zitation]

Die Festlegung des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses auf den Tag, ab dem ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, ist Gegenstand des § 290. In Analogie zum JA ist das der Zeitpunkt, in dem die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des TU erlangt wird; zum Anschaffungszeitpunkt von Vermögensgegenständen s. § 255 Rz. 43. § 301 greift diesen Zeitpunkt auf, um die Rechtsfolge der erstmaligen Durchführung der Kapitalkonsolidierung terminieren zu können. Auf diesen Tag sind folglich die Konzernzugangswerte zu bestimmen. Aufwendungen und Erträge des TU werden erst ab diesen Tag im Konzernabschluss abgebildet.

 

Rz. 191

[Autor/Zitation]

Die Art der Dokumentation des erworbenen Mengengerüsts und seine Bewertung zum Erstkonsolidierungszeitpunkt (Konzernzugangswerte) lässt das Gesetz offen. Bei unterjährigem Erwerb wird ein Zwischenabschluss empfohlen (DRS 23.11; IDW RS HFA 44.23 "grundsätzlich … erforderlich"). Nach hM ist es indes nicht notwendig, "genau" den Beginn der Beherrschungsmöglichkeit zu treffen. Ein zeitnah zum Erwerbszeitpunkt aufgestellter Monats- oder Quartalsabschluss wird als ausreichend angesehen, sofern zwischenzeitlich keine wesentlichen Vermögensverschiebungen beobachtbar sind (DRS 23.11; Müller in Haufe BilKomm.14, § 301 HGB Rz. 87). Das ist auch über § 299 Abs. 2 Satz 2 zu rechtfertigen, da bei laufender Konsolidierung ein Zwischenabschluss nicht gefordert wird, soweit der Abschlussstichtag des TU nicht um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt (Theile, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz3, § 301 HGB Rz. 10).

Bei Verzicht auf einen Zwischenabschluss ist zumindest ein Inventar zu erstellen, das auch aus dem letzten zur Verfü...

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