Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur

Leitsatz 1. Weist ein Unternehmer Umsatzsteuer doppelt aus – sowohl in Abschlagsrechnungen als auch in Endrechnungen –, ohne dass ihm eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist, so hat er die zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge in den Jahren zu passivieren, in denen sie infolge des doppelten Ausweises entstanden sind, und nicht erst im Jahr der Aufdeckung dieser Vorgän...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung

Leitsatz 1. Bei Abspaltung eines Teilbetriebs kann jedes an der Spaltung beteiligte Unternehmen sowie auch ein Dritter allein oder zusammen mit den beteiligten Unternehmen das Fortführungserfordernis des § 15 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 erfüllen (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.5.2009, I R 94/08, BFH/NV 2009, 1570, BFH/PR 2009, 354). 2. Der Überga...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterbilanzhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer GmbH

Leitsatz Bei Verwendung einer auf Vorrat gegründeten GmbH oder eines GmbH-"Mantels" bestehen Haftungsrisiken, falls die darin liegende "wirtschaftliche Neugründung" nicht dem Registergericht angezeigt wird. Der BGH hat nun den ( bislang umstrittenen ( Haftungsumfang auf eine Unterbilanzhaftung begrenzt. Sachverhalt Bei Gründung muss eine GmbH mindestens über ein Eigenkapital ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Rn. 43 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Der Ausweis dieser Posten in der Bilanz ist erforderlich, wenn im Rahmen der Ergebnisverwendung des Vorjahrs ein Gewinnvortrag oder ein Verlustvortrag verblieben ist. Der Verlustvortrag wird dann nicht als eigener Posten ausgewiesen, wenn er im Rahmen der Ergebnisverwendung durch Rücklagenauflösung oder durch den Jahresüberschuss getilgt ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Offene Verrechnung

Rn. 92 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Wird gem. § 268 Abs. 1 ein Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen, in dem die Posten ›Gewinnvortrag/Verlustvortrag‹ und ›Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag‹ verrechnet sind, kann der Posten ›Bilanzgewinn‹ wie folgt dargestellt werden. Rn. 93 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Diese Ausweisform ist vom Bestehen bzw. der Höhe eines Gewinn- oder Verlustvor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufstellung vor Ergebnisverwendung

Rn. 9 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Wird die Bilanz vor Ergebnisverwendung aufgestellt (gesetzlicher Regelfall), so erscheinen als Passivposten das Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) sowie ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr als gesonderte Größen (vgl. § 266 Abs. 3 A.IV. und V.). Rn. 10 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Das Jahresergebnis (vgl. § 266 Abs. 3 A.V.) ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalherabsetzung

Rn. 9 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Das Gesetz unterscheidet die reguläre Kapitalherabsetzung ­(§ 58 GmbHG) von der vereinfachten ­(§ 58a GmbHG). Eine Herabsetzung des Stammkapitals nach § 58 GmbHG setzt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags voraus und wird ebenfalls mit deren Eintragung in das Handelsregister wirksam (vgl. § 54 Abs. 3 GmbHG). Diese Eintragung kann erst erfolg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufstellung nach teilweiser Ergebnisverwendung

Rn. 13 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Nach dem Gesetz ist es der Gesellschaft gestattet, die Bilanz auch nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen (vgl. §§ 268 Abs. 1 Satz 1, 270 Abs. 2). Ein Fall der teilweisen Ergebnisverwendung liegt z. B. vor, wenn gem. Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung ermächtigt ist, einen bestimmten Teilbetrag des Jahresergebnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 3 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Das BiRiLiG hatte den Eigenkapitalausweis 1985 neu geregelt. Erstmals wurden die einzelnen Teile des Eigenkapitals (Stammkapital, Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) grds. zu einer Abschlussgruppe zusammengefasst, wie es in Art. 9 der 4. EG-Richtlinie vorgeschrieben war. Der zusammenfassende Begriff ›Eigenk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Schaffung abweichenden Satzungsrechts

Rn. 65 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Wollten die Gesellschafter die Befugnisse der Gesellschaftsversammlung zur Gewinnthesaurierung von § 29 Abs. 2 GmbHG abweichend gestalten, waren folgende Satzungsänderungen denkbar, die einen Ausgleich zwischen den Interessen an einem Gewinnbezug einerseits und einer ausreichenden Kapitalversorgung der Gesellschaft andererseits bewirken:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinnanspruch der Gesellschafter

Rn. 4 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 § 29 Abs. 1 GmbHG verleiht den Gesellschaftern grds. einen Anspruch auf den erwirtschafteten Jahresüberschuss der Gesellschaft (modifiziert um evtl. Gewinn- und Verlustvorträge) bzw. den BilG, soweit dieser nach Gesetz, Satzung oder Beschluss der Gesellschafter einer Ausschüttung an die Gesellschafter zugänglich ist. Der Gewinnanspruch des Ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick (Verhältnis zu § 19 Abs. 2 InsO, § 64 GmbHG)

Rn. 45 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Für den Fall einer gänzlichen Aufzehrung des Eigenkapitals einer GmbH ordnet § 268 Abs. 3 an: ›Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung ›Nicht durch Eigenkapital gedeckter F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 7 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. bzw. Satz 2 GmbHG bestimmt sich der Ausschüttungsanspruch der Gesellschafter – vorbehaltlich einer durch Gesetz, Satzung oder Gesellschafterbeschluss angeordneten Gewinnverwendung (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. bzw. Abs. 2 GmbHG) – nach dem Jahresüberschuss, modifiziert um einen evtl. Gewinn- oder Verlustv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Darstellung der Rücklagenbewegungen

Rn. 38 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Die Gesellschaft ist nach § 325 Abs. 1 verpflichtet, den Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung sowie den Beschluss der Gesellschafter über die Ergebnisverwendung (vgl. § 29 GmbHG) gesondert beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einzureichen, soweit sich der Inhalt dieser Entscheidungen ›aus dem eingereicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Keine gesetzliche Rücklage

Rn. 22 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, für die GmbH eine gesetzliche Zwangsreserve anzuordnen, wie dies in § 150 AktG für die AG geschehen ist. Die unterschiedliche Behandlung von AG und GmbH hat ihren Grund u. a. darin, dass in der GmbH an die Gesellschafter nicht bloß der Jahresüberschuss nach Maßgabe von § 29 Abs. 1 GmbHG, sondern darüber hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gewinnbeteiligungen Dritter

Rn. 16 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Neben der im Gesetz ausdrücklich genannten Schmälerung des verteilungsfähigen Betrags durch einen Verlustvortrag (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 11) mindern auch evtl. Gewinnbeteiligungen Dritter vorweg den für eine Gewinnverwendung bzw. für eine Ausschüttung an die Gesellschafter nach § 29 Abs. 1 GmbHG verfügbaren Betrag (vgl. ausführlich Mülle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Andere statutarische Gewinnverwendungsbestimmungen

Rn. 33 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 In den Grenzen der Treuepflicht und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es den Gesellschaftern gestattet, im Gesellschaftsvertrag beliebige Regelungen über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. des BilG zu treffen. Derartige Bestimmungen können auch nachträglich in Form einer Satzungsänderung, d. h. mit qualifizierter Mehrheit (vgl. § 5...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Übernahme des neuen Rechts

Rn. 63 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Statt der unter Rn. 62 beschriebenen Möglichkeit könnten die Gesellschafter durch folgende Satzungsänderung § 29 Abs. 2 GmbHG, der anderenfalls für Altgesellschaften nicht gilt (vgl. § 7 Abs. 3 GmbHÄndG), ausdrücklich und vollinhaltlich auf die Gesellschaft zur Anwendung bringen: Rn. 64 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 ›Die Gesellschafter haben Anspr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rücklagenbildung

Rn. 6 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Im Gegensatz zu der ›normalen‹ GmbH, für die es keinen gesetzlichen Zwang zur Rücklagenbildung gibt, muss bei der UG (haftungsbeschränkt) 25 v. H. des um einen Verlustvortag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Die Rücklage darf nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder eines Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweis des Fehlbetrags

Rn. 47 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Fraglich ist, ob es ausreicht, den ›nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag‹ auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen, ohne die Entwicklung dieses Postens aus den Beträgen des gezeichneten Kapitals, der Rücklagen, des Gewinn-/Verlustvortrags und des Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrags in der Bilanz darzustellen. Die Frage ist zu verne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussetzungen

Rn. 84 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Die Vorabausschüttung kann im lfd. GJ erfolgen. Sie stellt eine Maßnahme der Gewinnverteilung dar und setzt daher gem. den §§ 46 Nr. 1 und 42a Abs. 2 GmbHG einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafter voraus, soweit die Satzung hierüber keine abweichende Bestimmung enthält. Die Satzung kann die Vornahme von Vorabausschüttungen – wie Frag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalrücklage aus vereinfachter Kapitalherabsetzung (§§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG)

Rn. 21a Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Außerhalb der Regelung des § 272 Abs. 2 sehen die §§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG die Möglichkeit der Bildung einer Kapitalrücklage vor. Diese Kapitalrücklage ist auf den Bereich der vereinfachten Kapitalherabsetzung und somit auf den Ausgleich eingetretener oder drohender Verluste beschränkt. Werden von der Gesellschafterversammlung andere Zwecke ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Auflösung von Rücklagen

Rn. 39 Stand: EL 14 – ET: 02/2012 Entnahmen aus den Rücklagen (Auflösungen) können – vorbehaltlich entgegenstehenden Satzungsrechts – weitgehend frei durch einfachen Beschluss der Gesellschafter (z. B. im Rahmen der Bilanzfeststellung) erfolgen. Gesetzliche Hindernisse bestehen nur in wenigen Fällen. Eine Auflösung von Rücklagen ist unzulässig, wenn dadurchmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz Eine Wiedereinsetzung kommt bei der reinen Behauptung der Krankheit eines Vertreters nicht stets in Betracht. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zur Einkommensteuer 2004 und 2005 veranlagt wurden. Der Ehemann war in der Vergangenheit Gesellschafter einer GmbH gewesen, die 2002 Insolvenz beantragt hatte, das Verfahren war aber noch nicht abgeschlossen. Die Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2011, Einschränkung... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Prof. Dr. Hey [13] hinterfragte, warum Gewinne eines Steuerpflichtigen der sofortigen Besteuerung unterlägen, während Verluste zeitlich in Höhe von 40 % gestreckt würden. Zum einen habe sie den Eindruck, dass die Höhe der begrenzten Verlustvortragsmöglichkeit willkürlich festgelegt werde, zum anderen fehle es ihr aus verfassungsrechtlicher Sicht an Rechtfertigungsgründen zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2011, Einschränkung... / II. Neustrukturierung der Mindestbesteuerung

Nach Herrn Rennings sei ein zentraler Punkt der Diskussion um die Neustrukturierung der Verlustverrechnung die Mindestbesteuerung. Untersuchungen hätten ergeben, dass sie in konjunkturell guten Jahren zu einer Erhöhung des Steueraufkommens von ca. 3 Mrd. EUR bei vergleichsweise geringen Belastungswirkungen auf Seiten der Steuerpflichtigen führe. Statistische Zahlen belegten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2011, Einschränkung... / I. Haushaltsverträgliche Abschaffung der Mindestbesteuerung

Nach Dr. Dorenkamp sollte die Abschaffung der Mindestbesteuerung ganz vorrangiges Ziel der Steuerpolitik im Rahmen einer Neuordnung der steuerlichen Verlustverrechnung in Deutschland sein. Die Mindestbesteuerung verpflichte einen Steuerpflichtigen zu Steuerzahlungen, auch wenn insgesamt ein Null- oder sogar negatives Ergebnis erzielt worden sei. Dies verstoße gegen das objek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2011, Einschränkung... / I. Lebenseinkommensprinzip vs. Abschnittsprinzip

Nach Prof. Dr. Desens sei das Vorliegen eines Verstoßes der im Steuerrecht existierenden interperiodischen Verlustabzugsbeschränkungen gegen das objektive Nettoprinzip davon abhängig, ob das Lebenseinkommens- oder das Abschnittprinzip der Besteuerung zugrunde gelegt werde. Während eine Besteuerung nach dem Lebenseinkommen eine Verlustberücksichtigung zwingend zur Folge habe,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, DBA-Politik de... / I. Deutsche Abkommenspolitik auf dem Prüfstand

Prof. Dr. Lüdicke begrüßte es, dass nach der deutschen Abkommenspraxis die Doppelbesteuerung im Regelfall durch die Freistellungsmethode vermieden werde. Nicht nur, dass die Freistellungsmethode für relativ hoch besteuernde Staaten wie Deutschland ein geeignetes Mittel sei, ihrer Wirtschaft im Ausland zu Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen, sie erweise sich gegenüber der kompl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Minderung eines verbleibenden Verlustvortrags (§ 16 S 1 iVm § 15 Abs 3 UmwStG)

Tz. 17 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Durch das SEStEG wurde der frühere § 16 S 3 UmwStG aF gestrichen, wonach sich ein verbleibender Verlustvortrag der übertragenden Kö in dem Verhältnis mindert, in dem das Vermögen auf eine Pers-Ges übergeht. In der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 42) heißt es dazu, dass der bisherige § 16 S 3 UmwStG nunmehr in den § 15 Abs 3 UmwStG übernommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Beschränkungen und Erweiterungen des Rückbezugs

Tz. 27 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Durch das SEStEG ist dem § 9 S 3 UmwStG ein neuer HS 2 angefügt worden, wonach § 2 Abs 3 und 4 UmwStG beim Formwechsel entspr gilt. Tz. 28 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 § 2 Abs 3 UmwStG regelt die Nichtanwendung der Abs 1 und 2 des § 2 UmwStG, soweit Eink auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines Umw-Vorgangs in einem anderen Staat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Anwendbare Vorschriften

Tz. 15 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 8 Abs 1 S 2 UmwStG gelten beim Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne BV die §§ 4, 5 und 7 UmwStG entspr. § 4 UmwStG regelt die Auswirkung der Verschmelzung auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges. § 5 UmwStG enthält Regelungen zur Besteuerung ihrer AE. § 7 UmwStG schließlich regelt, dass die Gewinnrücklagen der übertragenden ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten eines Erststudiums im Anschluss an das Abitur (Neuregelung durch BeitrRLUmsG)

Leitsatz Die Neuregelung in § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG durch das BeitrRLUmsG, wonach der Abzug der Kosten eines Erststudiums im Anschluss an das Abitur nur als Sonderausgaben möglich ist, stellt keinen Verstoß gegen das objektive oder subjektive Nettoprinzip dar, und die im Gesetz vorgesehene Rückwirkung verstößt auch nicht gegen die Verfassung. Sachverhalt Der Kläger hat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Leitsatz Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind aufgrund der Neuregelungen in § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011 nicht als Werbungskosten abziehbar. Die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Nichtabziehbarkeit der Kosten einer beruflichen Erstausbildung sind verfassungsgemäß, da sie weder gegen das Rückwirkun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

Leitsatz Erfolgt der das Verlustabzugsverbot des § 8c Satz 1 KStG 2002 n.F. auslösende schädliche Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahrs, kann ein bis zu diesem Zeitpunkt in diesem Wirtschaftsjahr erzielter Gewinn mit dem bisher noch nicht genutzten Verlust verrechnet werden (gegen BMF-Schreiben vom 4.7.2008, BStBl I 2008, 736, Tz. 31 Satz 2). Normenkette §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Passivierung bei qualifiziertem Rangrücktritt

Leitsatz Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden. Normenkette § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 2a, § 52 Abs. 12a EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, wurde im Juli 1995 gegründet. Das Stammkapital betrug 100.000 DM und wurde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten eines Erststudiums im Anschluss an das Abitur (Neuregelung durch BeitrRLUmsG)

Leitsatz Auch § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG steht dem Abzug der Studienaufwendungen als Werbungskosten nicht entgegen. Der Werbungskostenabzug ist gegenüber dem Abzug von Aufwendungen als Sonderausgaben vorrangig. Denn nach dem Einleitungssatz zu § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung nur dann Sonderausgaben, "wenn sie weder Betrie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998

Leitsatz 1. Im Rahmen des nach § 10d EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu beurteilenden Rücktrags eines 1999 erzielten Verlusts in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/­2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999). 2. Voraussetzung für einen Rücktrag von negativen Einkünften ist nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG, dass diese ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt

Leitsatz Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzugs unberührt. Normenkette § 12 Nr. 5, § 9 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG Sa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums

Leitsatz Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium können auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung zu Senatsurteil vom 20.07.2006, VI R 26/05, BFH/NV 2006, 1974, BFH/PR 2006, 395). Normenkette § 12 Nr. 5, § 9 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 19 Abs. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einlageleistung bei Kapitalgesellschaften

Leitsatz Hintergrund In Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften wird häufig vereinbart, dass eine Bareinlage sofort und in voller Höhe an die Gesellschaft zu leisten ist. Das geht über die gesetzliche Mindesteinlageverpflichtungen hinaus, die bei der GmbH (§ 7 GmbHG) vorsehen, dass (i) Sacheinlagen sofort und vollständig und (ii) Bareinlagen zur Hälfte des Mindeststam...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Vortragsjahre

Leitsatz Ein verbleibender Verlustvortrag kann nach Ablauf der Feststellungsfrist nicht mehr gesondert festgestellt werden, wenn der Steuerpflichtige in den bereits festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträumen, in die der Verlust nach § 10d Abs. 2 EStG hätte vorgetragen werden müssen, über zur Verlustkompensation ausreichende Gesamtbeträge der Einkünfte verfügt. Normenkette...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindungswirkung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts i.S.v. § 10a GewStG bei Personengesellschaften

Leitsatz Ist in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i.S.v. § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt worden, steht der anteilige Fehlbetrag den zum Feststellungszeitpunkt tatsächlich beteiligten Mitunternehmern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zur Verrechnung mit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur nach § 10d Abs. 4 S. 6 EStG einschränkenden Anwendung des § 181 Abs. 5 AO

Leitsatz Geht dem FA eine Feststellungserklärung erst einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung zu, kann nicht erwartet werden, dass der Feststellungsbescheid noch – wie dies das Gesetz in § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, § 181 Abs. 5 S. 3 AO ausdrücklich verlangt – innerhalb der Frist den Bereich der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde verlässt. Normenkette § 149...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rn. 176 Stand: EL 04 – ET: 11/2009 Das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht als Regelfall vor, den JA vor einer erfolgten Gewinnverwendung aufzustellen. Dies geht aus der Forderung hervor, unter dem EK den gesamten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag sowie den Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vj. als gesonderte Posten zu zeigen. Die GuV endet in diesem Fall mit dem Jahre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Rn. 254 – 296 kommentiert von Küting/Reuter)

Rn. 254 Stand: EL 11 – ET: 04/2011 Ist das EK durch Verluste (Jahresfehlbeträge) aufgezehrt und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, ist der Differenzbetrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung ›Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag‹ auszuweisen (§ 268 Abs. 3; vgl. die Kommentierung zu § 268). Rn. 255 Sta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Gesetzliche Rücklage

Rn. 135 Stand: EL 04 – ET: 11/2009 Der Bilanzposten ›gesetzliche Rücklage‹ – es handelt sich hierbei um eine der drei gesetzl. vorgeschriebenen Rücklagen (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 61) – kann nur bei der AG oder der KGaA auftreten, weil nur das AktG gem. § 150 Abs. 1 die Bildung einer solchen Rücklage vorsieht. In diese Rücklage sind 5 v. H. des um einen Verlustvortrag aus d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Dotierungsquellen

Rn. 145 Stand: EL 04 – ET: 11/2009 Diese Rücklage, die bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu bilden ist, ›darf aus vorhandenen frei verfügbaren Rücklagen gebildet werden‹ (§ 272 Abs. 4 Satz 3). Bedingt durch den Zweck der Rücklage, die Sicherstellung einer Ausschüttungssperre in Höhe der aktivierten Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rn. 25 Stand: EL 04 – ET: 11/2009 Gem. § 264a sind OHG und KG ohne persönlich haftenden Gesellschafter – also bspw. eine entspr. GmbH & Co. KG – KapG hinsichtlich der Vorschriften bzgl. RL, Prüfung und Offenlegung grds. gleichgestellt. Für den EK-Ausweis ist jedoch insbes. auf die speziellen Regelungen in § 264c hinzuweisen. § 264c Abs. 2 legt die folgenden, gesondert auszuwei...mehr