Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 3 Personenschadensmanagement / F. Ablauf des Reha-Managements: Code of Conduct, Ziff. 3

Rz. 37 Das Verfahren des Reha-Managements wird ebenfalls maßgeblich bestimmt durch den Code of Conduct (Ziff. 3). Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen von Höfle, MittBl. der ARGE VerkR 2006, 48 f. Rz. 38 Das Schadensmanagement erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Anwalt des Geschädigten. Der Verständigung über das "ob" d...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / Literaturtipps

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§ 3 Personenschadensmanagement / C. Zivilrechtliches Schadensmanagement

Rz. 10 Die Geburtsstunde des zivilrechtlichen Schadensmanagements ist auf die zweite Hälfte der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts zu datieren. Das Personenschadensmanagement war mittlerweile viermal beim Verkehrsgerichtstag in Goslar Thema eines Arbeitskreises, nämlich beim 38. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2000, beim 46. Verkehrsgerichtstag im Jahr 2008, beim 60. Verkehr...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / aa) Volljährige Anspruchsteller

Rz. 32 War der Betreuer an dem Verkehrsunfall beteiligt, muss an die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers gem. § 1817 Abs. 5 BGB gedacht werden. Ein Ergänzungsbetreuer kann für einzelne Angelegenheiten bestellt werden, wenn der Betreuer aus rechtlichen Gründen verhindert ist, diese wahrzunehmen. Ein solcher rechtlicher Grund liegt etwa vor, wenn der Betreuer gem. § 1824 Abs....mehr

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§ 3 Personenschadensmanagement / D. Rechtsbeziehungen innerhalb des Schadensmanagements: Code of Conduct, Ziff. 2

Rz. 29 Das Personenschadensmanagement basiert auf einem Dreiecksverhältnis zwischen dem Versicherer, dem Reha-Dienstleister sowie dem Geschädigten, vertreten durch seinen Rechtsanwalt. Rechtlich von besonderem Interesse ist die Rechtsbeziehung zwischen dem Geschädigten und dem Reha-Dienstleister. Nachdem zuvor ein Vertrag zugunsten Dritter zwischen dem Haftpflichtversicherer...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / cc) Sonstige Verkehrsteilnehmer

Rz. 119 Hinsichtlich der alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei anderen Verkehrsteilnehmern hat die Rechtsprechung folgende Werte ausgearbeitet:mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Besonderheiten bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten

Rz. 133 Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten muss der Schädiger alle Nachteile ausgleichen, die aus dem verzögerten oder verhinderten Berufseinstieg entstehen (BGH VersR 1985, 62). Die Prognose, welchen Beruf der verletzte junge Mensch ohne den Unfall ergriffen hätte, ist umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Grundlagen

Rz. 128 Das Schleudertrauma, welches auch Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule genannt wird, ist sicherlich die umstrittenste Verletzung bei Verkehrsunfällen überhaupt. In der Medizin ist das HWS-Syndrom ein Sammelbegriff für Beschwerden, welche von der Halswirbelsäule ausgehen. Es wird auch als Zervikalsyndrom oder Halswirbelsäulensyndrom oder auch Tension-Neck-Syndrom...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / I. Einleitung

Rz. 1 Im Bereich der Personenschäden tritt zwangsläufig die Frage nach einer privaten Unfallversicherung auf. Jeder Rechtsanwalt, der Personenschäden bearbeitet, sollte daher seinen Mandanten fragen, ob dieser über Personenversicherungen, wie z.B. die private Unfallversicherung, verfügt. In größeren Kanzleien ist es manchmal üblich, dass ein Sachbearbeiter den Bereich des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherheit / Zusammenfassung

Begriff Etwa die Hälfte der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle sind Verkehrsunfälle. Daher stellen Verkehrsunfälle aus Sicht der Unfallversicherungsträger ein hohes Risiko dar, das in vielen Branchen die übrigen Arbeitsplatzrisiken bei Weitem übersteigt. Daher unterstützen sie in vielfältiger Weise Programme und Maßnahmen für eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr, auch we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.10 Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 29 In einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten kann sich sehr häufig die Notwendigkeit ergeben, bei einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater gem. § 103 StPO zu durchsuchen, weil sich nach Aktenlage dort beweiserhebliche Buchführungsunterlagen befinden. Die Tätigkeit der vorgenannten Berufsträger ist jedoch geprägt von einem engen Vertrauensverhäl...mehr

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zfs 12/2025, Viel los in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, das Jahr neigt sich dem Ende zu und man kann resümieren, dass ganz schön viel los war in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Wie jedes Jahr begann auch 2025 mit dem (diesmal 63.) Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31.1.2025 in Goslar. Die Teilnahme ermöglichte es, direkt zu Beginn des Jah...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschutzversicherung - Hinweis- und Schadensersatzpflichten für die Werkstatt?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Std. Fortbildung.

Einführung Seit dem 1.8.2002 können bekanntlich auch die Insassen eines Kraftfahrzeuges bei einem Unfall die ihnen daraus entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs geltend machen, in dem sie saßen. Der Fahrer kann dies jedoch nach § 8 Nr. 2 StVG nicht. Danach gilt die Gefährdungshaftung des § 7 StVG ...mehr

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zfs 12/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell I/2026 Online * 4. März 2026 * 5,0 Std. FAO SAVE THE DATE Verkehrsrecht Aktuell II/2026 Online * 18. November 2026 * 5,0 Std. FAO SAVE THE DATE Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2026 Köln/Online, 24./25. April 2026 (7,5 Std. FAO + opt. Zusatzseminar 2,5 Std. FAO) Regionale Präsenzveranstaltungen 3. regionaler VerkehrsAnwalt...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / I. Grundsätzliches zur Fahrerschutzversicherung

Um nachfolgend dargestellte Thematik nachvollziehen zu können, sind zunächst einige Grundsätze zur Fahrerschutzversicherung zu erwähnen. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, die von zahlreichen Versicherern angeboten wird, die Jahresbeiträge für dieses Zusatzprodukt in der Kfz-Versicherung liegen nach wie vor, soweit ersichtlich, im unteren bis mittleren...mehr

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zfs 12/2025, Einmalig gebli... / 1 Aus den Gründen:

“… C. … 2. … a) Nach § 3 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 FeV insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrecht...mehr

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zfs 12/2025, Abfindungsvergleich - Absicherung vorbehaltener Ansprüche gegen Verjährung

Hinweis “Die übersandte Abfindungserklärung kann so nicht akzeptiert werden, da die vorbehaltenen Ansprüche nach ihrer Erklärung nicht verjährungssicher vorbehalten sind. Überdies fehlt eine Regelung zu kraft Gesetzes übergegangener Ansprüche. Die Abfindungserklärung ist daher wie folgt zu ergänzen: Die vorstehend vorbehaltenen Ansprüche bleiben mit der Wirkung eines zum Zeit...mehr

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zfs 12/2025, Die Fahrerschu... / IV. Fazit

Unter Berücksichtigung der oben erwähnten BGH-Entscheidungen aus den Jahren 1972 und 1979 und unter Einbeziehung der dargestellten Entscheidung des AG Kulmbach aus dem Jahr 1996[35] sowie des Urteils des OLG Hamm[36] wird man jeder Werkstatt, die im Rahmen der Unfallinstandsetzungen ihren Kunden einen Mietwagen anbietet, vor dem Hintergrund der bestehenden Schutzlücke für de...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

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zfs 11/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Verkehrsrecht Aktuell I/2026 Online * 4. März 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Verkehrsrecht Aktuell II/2026 Online * 18. November 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2026 Köln/Online, 24....mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / IX. Zusammenfassung

Dieser Beitrag soll einen Vergleich darstellen, wie der Personentransport und der Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr unter dem Blickwinkel der Cannabiseinnahme zu bewerten ist. Es kann festgestellt werden, dass es in der Fahrerlaubnisverordnung besondere Vorschriften für die Fahrerlaubnisklassen D, D1 und für den Führerschein zur Personenbeförderung gibt. Weiterhi...mehr

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zfs 11/2025, Die Kfz-Steuerbefreiung als Lackmustest - Warum Elektromobilität jetzt Klarheit verdient

Kaum eine Entwicklung der vergangenen Jahre hat die deutsche Mobilitätslandschaft so nachhaltig verändert wie die Elektromobilität. Doch was als mutiges Aufbruchssignal begann, droht angesichts aktueller politischer Unklarheiten ins Stocken zu geraten: Der drohende Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bei Neuzulassungen ab 2026 sorgt für Unsicherheit – bei In...mehr

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zfs 11/2025, Verfahren beim Ombudsmann

Hinweis An die A Rechtsschutzversicherung AG Helferring 1 a 12345 Münchhausen Schadennummer: 09021976/001 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Ihrer Rechtsschutzbedingungen erteilen Sie in Bußgeldverfahren Kostenschutz für die Beauftragung eines Sachverständigen, der z.B. Geschwindigkeitsmessungen auf ihr ordnungsgemäßes Zustandekommen überprüft, damit Ihr Versicherter in einem st...mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Wiedereinsetzungsgesuch

Rz. 257 Wenn der Betroffene z.B. die Widerspruchsfrist versäumt hat, ist ein Wiedereinsetzungsgesuch möglich. Voraussetzung für einen entsprechenden Wiedereinsetzungsantrag ist, dass der Betroffene ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.[286] Ist ein Widerspruch verspätet eingelegt worden und ist dieser Widerspruch mit einem Wiedereinsetzungsgesuc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht

A. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden v...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Widerspruch und Anfechtungsklage

Rz. 253 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[279] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[280] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserhebung im Rahmen der Prüfung der Eig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Streitwert/Gegenstandswert

Rz. 267 Gem. § 23 Abs. 1 RVG sind die Streitwertvorschriften für die Anwaltskostenberechnung anzuwenden. Für die Bestimmung des Gegenstandswertes vor den Verwaltungsgerichten ist § 52 GKG heranzuziehen. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert u.a. vor den Verwaltungsgerichten nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu best...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Allgemeine Kraftfahrtbedingungen

Rz. 408 Ein versicherungsrechtliches Mandat im Verkehrsrecht kann nicht geführt werden, ohne die jeweiligen AKB des VR zu berücksichtigen, die wichtige Voraussetzungen für den vereinbarten Versicherungsschutz festlegen. Es gibt für die Versicherungsgesellschaften keine verbindlichen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) und Tarifbestimmungen mehr. Jede...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Fahrverbot gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m. § 24 Abs. 1 StVG

Rz. 113 Wird gegen einen Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Abs. 1 StVG, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Kraftfahrzeugführerpflichten begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann gegen diesen Betroffenen auch ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Dieses Fahrverbot gem. § 25 StVG bezieht sich nur auf Kraf...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / D. Kraftfahrtversicherung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 400 Ehemann (M) ist mit seinem Pkw unterwegs, begleitet von seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Ehefrau (E) sowie der zehnjährigen Tochter (T) und deren Freundin (F), die auf dem Rücksitz sitzen. M ist unterwegs von einer Familienfeier, bei der auch Alkohol getrunken wurde. M will für die Kinder die Kassette "Heidi" einlegen. Hierbei übersieht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

Rz. 63 Geschütztes Rechtsgut des § 142 StGB sind die Vermögensinteressen der Unfallbeteiligten und Geschädigten. Insbesondere sollen die Geschädigten eigene Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können und fremde Schadensersatzansprüche abwehren können.[127] Es muss sich um einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr handeln, bei dem n...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Fahrzeugversicherung – Vollkaskoversicherung

1. Rechtsgrundlagen Rz. 434 Grundlage der Fahrzeugversicherung sind die Regelungen in Abschnitt A. 2 AKB 2015. 2. Versichertes Risiko Rz. 435 In der Vollkaskoversicherung werden Schäden gedeckt aus Unfall sowie mut- oder böswilliger Handlung betriebsfremder Personen. Nach den meisten Regelungen in den AKB ist unter "Unfall" zu verstehen ein von außen her unmittelbar oder plötzl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Meldung der Unfallschadenangelegenheit an Rechtsschutz

a) Außergerichtlich Rz. 398 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.50: Meldung der Unfallschadenangelegenheit an Rechtsschutz (außergerichtlich) VS-Nr.: _________________________, VN: _________________________ Versicherungsschutz für: _________________________ Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Unfallereignis vom: ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XII. Muster

1. Bestellung a) Bestellung allgemein Rz. 170 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.1: Bestellung allgemein Betr.: Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ Tagebuch-Nr.: _________________________ Sachbearbeiter: _________________________ In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich den Betroffenen/Beschu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Muster

1. Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung Rz. 270 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.23: Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung Betr.: Anordnung der Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Schreiben der Behörde vom _________________________ Az. der Behör...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / C. Kraftschadenhaftpflichtrecht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 273 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 1,2 ‰ steht, stößt in einem durch LZA gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das vom Gegner G gelenkt wird, zusammen. Beide Fahrer sowie die im Fahrzeug des K mitfahrende Ehefrau F werden verletzt, an beiden Fahrzeugen entsteht erheblicher Sachschaden. G behauptet, er habe a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

1. Grundlagen Rz. 411 Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sichert den Fall ab, aus einem Schadenereignis dritten Personen gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Die Leistungspflicht des VR bei der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht in der Verpflichtung zur Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Entschädigungsansprüche. Die Kraftfahrt-Haftpflich...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Personenschaden – die Schadenpositionen im Einzelnen

a) Heilbehandlungskosten Rz. 335 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten aller erforderlichen Heilbehandlungsmaßnahmen.[423] Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Heilungskosten besteht grds., auch wenn der Verletzte noch anderweitige Ersatzansprüche hat, etwa familienrechtliche, und auch, wenn er die Kosten nicht selber trägt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Ergänzungen zum Anspruchsschreiben

a) Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation Rz. 385 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.37: Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation VS-Nr.: _________________________, VN: _________________________, Fahrer: _________________________ Unfallereignis vom: _________________________ Fahrzeug: _________________________ In oben bezeich...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Versichertes Risiko

a) Teilkaskodeckung Rz. 430 Durch die Teilkaskoversicherung sind versichert die Risiken: b) Versicherungsschutz gegen Entwendung Rz. 431 Häufigster Problemfall in der Teilkaskoversicherung ist die Entwendung des versicherten Fahrzeugs. Hierbei ergeben sich zwei Problembereiche, nämlichmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme

1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung Rz. 5mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung

1. Rechtsgrundlagen Rz. 429 Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung – ergeben sich aus Abschnitt A. 2.2 AKB 2015. Bei der Fahrzeugversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Fahrzeugteilkasko- sowie Fahrzeugvollkaskoversicherung). Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Stur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Unfall mit Auslandsberührung

1. Unfall im Inland Rz. 296 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / A. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden verletzt. Weiter entsteht an beiden Fahrzeugen er...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 434 Grundlage der Fahrzeugversicherung sind die Regelungen in Abschnitt A. 2 AKB 2015.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VIII. Ansprüche der unmittelbar Geschädigten – Sachschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Bestellung

a) Bestellung allgemein Rz. 170 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.1: Bestellung allgemein Betr.: Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ Tagebuch-Nr.: _________________________ Sachbearbeiter: _________________________ In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich den Betroffenen/Beschuldigten verte...mehr