Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Kürzungen

Rz. 232 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Zu niedrig bescheinigte Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 1 bis 3 KStG)

Tz. 205 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Eine Verwendungsfestschreibung hinsichtlich des Einlagekto in der vor Inkrafttreten des SEStEG gekannten Art sieht § 27 Abs 5 S 1 KStG nur noch bei zu niedriger Angabe der Einlagerückgewähr in der St-Besch vor. Der in § 27 Abs 5 S 1 KStG geregelte Fall ist uE der, dass die von der Kö (bzw die von einem zwischengeschalteten Kreditinstitut) au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Gründe für das Auseinanderfallen von Gewinnabführung und Gewinn laut Steuerbilanz

Tz. 239 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden Vergleichsgrößen, anhand derer § 14 Abs 4 S 6 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- oder Mehrabführung definiert, sind (s § 14 KStG Tz 905) der an den OT abgeführte Gewinn und der St-Bil-Gewinn der OG. Bei Verlusten ist das entspr Vergleichspaar die Verlustübernahme durch den OT und der St-Bil-Verlust der OG. Tz. 24...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Prüfungsreihenfolge

Tz. 957 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Geschäftschancenlehre hat nach den dargestellten Grundsätzen zwischenzeitlich eine weit größere Bedeutung als die Prüfung einer vGA wg Verletzung eines Wettbewerbsverbots. Da nach der Rspr des BFH ein Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot nur dann entstehen kann, wenn der Gesellschafter in diesem Zusamm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Minderheitsgesellschafter

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Auch bei Minderheitsgesellschaftern sind vGA und verdeckte Einlagen nicht ausgeschlossen. Je niedriger die Beteiligungsquote des Minderheitsgesellschafters ist, desto weniger wird jedoch eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis vorliegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die übrigen AE nicht als nahe stehende Pers zu dem betroffenen Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.5 Nachträgliche Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 8c Abs 1a S 3 KStG

Tz. 349 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Risiko bei der Anwendung des § 8c Abs 1a S 3 KStG besteht für die Kö darin, dass das Ges vd "nachlaufende Prüfungskriterien" enthält, deren Nichterfüllung sogar noch fünf Jahre nach dem schädlichen Beteiligungserwerb dazu führen kann, dass ein "gerettet" geglaubter Verlustabzug im Nachhinein doch noch entfällt. Die Nichterfüllung dieser...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Zuführung zu den Rücklagen/Verlustausgleich

Tz. 1468 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Soweit iRd Kap-Herabsetzung keine Auskehrung an die Gesellschafter erfolgt, wird lediglich Nenn-Kap in VEK umgewandelt. Es findet insoweit nur eine Umbuchung innerhalb der hr-lichen EK-Positionen der Kap-Ges iSd § 266 Abs 3 A HGB statt. Wird eine Zuführung zu den Rücklagen beschlossen, so betrifft diese Zuführung die Kap-Rücklage, da die Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.3 Kapitalherabsetzung und eigene Anteile

Tz. 1472 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Beschließt eine Kap-Ges, die eigene Anteile an sich selbst hält, eine Kap-Herabsetzung sowie die Rückgewähr des durch die Herabsetzung frei gewordenen Kap an die "übrigen" Gesellschafter, so erzielen diese einen sonstigen Bezug iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG aus ihrer Beteiligung an der GmbH, soweit die Kap-Rückzahlung auf die von der GmbH gehal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4 Festschreibung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Einlageverwendung gemäß § 27 Abs 5 KStG

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In denjenigen Fällen, in denen nach § 27 Abs 5 KStG die gegenüber den AE in einer St-Besch ausgewiesene Verwendung des stlichen Einlagekto festgeschrieben ist (dazu s Tz 190ff, s Tz 204ff), ist eine Leistung in Ausnahme zu § 27 Abs 1 S 3 KStG gezielt vom stlichen Einlagekto abzuziehen. UE kann durch die Verwendungsfestschreibung das stliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Lizenzen

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Die verbilligte Übertragung oder Überlassung von Lizenzen an einen AE begründet idR (unabhängig von dessen Rechtsform) eine vGA. Umgekehrt kann die verbilligte Übertragung eines Lizenzrechts vom AE an seine Kö eine verdeckte Einlage begründen; die lediglich verbilligte (zeitl befristete) Überlassung einer Lizenz an eine Kö stellt demggü keine verde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verzicht auf die Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen aus dem EK 01 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 217 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei Ausschüttungen, die noch dem KSt-Anrechnungsverfahren unterlagen und für die EK 01 als verwendet galt, war nach Änderung des KStG durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) und das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) eine KSt-Erhöhung nicht mehr vorzunehmen (§ 40 S 1 Nr 1 KStG 1999). Die Neuregelung galt erstmals für oGA, die in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Umbuchung der Rücklagen auf ausstehende Stammeinlagen

Wird seitens der Kap-Ges in der Weise auf eine Einlageforderung verzichtet, dass Rücklagebeträge, die aus versteuerten Gewinnen gebildet worden sind, auf ausstehende Einlagen der Gesellschafter umgebucht werden, so liegt keine wirksame Befreiung von der Einlageverpflichtung vor, weil ein Erlöschen der Einlageverpflichtung – abgesehen von der Zahlung – nur eintritt, wenn eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Nachteil für die Unternehmen ist das pauschale 5%ige Abzugsverbot bei mehrstufigen Ausschüttungen in nicht organschaftlich verbundenen Beteiligungsstrukturen; hier ist das Abzugsverbot auf jeder Stufe zu beachten, dh die Wirkungen kumulieren sich (Kaskadeneffekt). Wegen der Verfassungsmäßigkeit, s Tz 324. Ebenfalls hierzu s Oldiges (DSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verzinsung von (nicht) eingeforderten Stammeinlagen

Über die Einforderung von Einlagen beschließen die Gesellschafter in der GV (s § 46 Nr 2 GmbHG). Vor einem solchen Beschl sind die ausstehenden Einlagen noch nicht fällig und daher auch nicht zu verzinsen. Der Aktivposten "ausstehende Einlagen" ist insoweit nicht als Forderung gegenüber den Gesellschaftern, sondern als Gegenposten zum bilanzierten Stamm-Kap anzusehen. Die Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen

2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Körperschaftsteuer

Rz. 637 Steuersubjekte der Körperschaftsteuer sind die in § 1 KStG aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, insbesondere Kapitalgesellschaften. Nach der Auffangvorschrift des § 3 KStG sind aber alle Personenvereinigungen körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen nicht unmittelbar bei ihren Mitgliedern nach dem EStG oder dem KStG zu verste...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ee) Gesellschaftsrechtlich motivierte Gewinnbeeinflussungen

Rz. 235 Gem. § 202 Abs. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrag zu korrigieren;[331] das gilt insbesondere auch für entsprechende gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge. Gemeint sind hier vor allem willkürliche "Gewinnabsaugungen", z.B. in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.2.1 Verluste aus der Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 101d Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer nicht gew tätigen Pers-Ges begründet einen BgA (s R 6 Abs 2 S 2 KStR 2004). Das Vermögen, das die Träger-Kö in die MU-Schaft/Pers-Ges eingebracht hat, gilt uE gleichzeitig in den BgA (in Gestalt der Beteiligung an der MU-Schaft/Pers-Ges) als eingelegt und ist im stlic...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 590 Bei Kapitalgesellschaften treten an die Stelle der Entnahmen die (offenen und verdeckten) Gewinnausschüttungen[994] einschließlich etwa überhöhter Gehälter von Gesellschafter- Geschäftsführern oder nahen Angehörigen oder unangemessen hohen sonstigen Vergütungen. Rz. 591 Nachsteuerunschädlich sind nur Gewinnausschüttungen während der Behaltensfrist, die die Summe aus e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

Tz. 1702–1800 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot

Tz. 878 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Alleingesellschafter einer GmbH unterliegt grds keinem zivilrechtlichen Wettbewerbsverbot – es ist niemand da (nämlich kein Mitgesellschafter), der geschützt werden müsste (s Urt des BFH v 30.08.1995, DB 1995, 2451, v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81 unter Hinw auf s Urt des BGH v 28.09.1992, DB 1993, 34; ebenso s Urt des BGH v 07.01.2008, DS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1300 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung, bei der ein wirtsch einheitlicher Betrieb in zwei rechtlich und wirtsch selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Nach der Art der Entstehung unterscheidet man zwischen echten und unechten Betriebsaufspaltungen. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein bereits bestehendes Unternehmen, zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2 Praktische Schwierigkeiten

Tz. 468 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Schwierigkeiten macht in der Praxis insbes die Festlegung des erwarteten Jahresgewinns sowie die dauernd notwendige Überprüfung und ggf Änderung des Tantiemesatzes. Bei der Schätzung des erwarteten Jahresgewinns wird der Ertragsentwicklung in der Vergangenheit sicherlich vorrangige Bedeutung zukommen. Allerdings können und müssen die in der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.5 Subunternehmertätigkeit des Gesellschafters für die Kapitalgesellschaft

Tz. 938 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ob eine Kap-Ges eine sich ihr bietende Geschäftschance mit eigenen Mitteln nutzt oder einen Dritten ("Subunternehmer") mit der Ausführung beauftragt, ist ihre eigene unternehmerische Entscheidung (s Urt des BFH v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81; v 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142; v 17.12.2003, BFH/NV 2004, 819; dazu auch s Pflüger, GStB 2004, 15). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 567 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 6a Abs 1 Nr 3 EStG setzt die Bildung einer Pensionsrückstellung voraus, dass die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der zugesagten künftigen Leistungen enthält. Bei Ges-GF ist sowohl für die Erteilung der Zusage als auch einer späteren Änderung die Gesellschafterversamm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.4 Kritik

Tz. 481 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Grenze war uE weder systematisch notwendig, noch ist die Regelung praxistauglich. In der Wirtschaft ist eindeutig eine Tendenz zu einer immer stärkeren erfolgsabhängigen Vergütung im Managementbereich zu beobachten. Dies zeigt sich zB in der Diskussion über so genannte "Stock Options", die bei erfolgreicher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.2 Eintritt des Besserungsfalles

Tz. 1130 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Tritt der in der Besserungsvereinbarung definierte Besserungsfall ein, ist die urspr ausgebuchte Verbindlichkeit iHd Rückzahlungsbetrags (wieder) als Verbindlichkeit vermögensmindernd einzubuchen (über Aufwand). Besonderheiten gelten, soweit die urspr Ausbuchung nach den Grundsätzen des Beschl des GrS ganz oder tw als (werthaltige) Einlage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Die Tilgungsvereinbarung

Tz. 1060 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Erleichterungen, die von der BFH-Rspr und der Fin-Verw für Darlehensvereinbarungen zwischen wirtsch voneinander unabhängigen Angehörigen zugestanden werden, sind uE nicht vollumfänglich auf das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter übertragbar. Die estliche Rspr verzichtet für diese Darlehen völlig auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung

Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gewährt, in dem ihr di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 1263 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Teil-Eink-Verfahren unterliegt das Einkommen einer Kö zurzeit dem KSt-Satz von 15 % (erste Stufe der Besteuerung). Erst wenn der Gewinn der Kö an eine natürliche Pers als AE ausgeschüttet wird, setzt grds die zweite Stufe der Besteuerung ein, indem bei Beteiligungen in einem BV diese GA iHv 60 % dem individuellen ESt-Satz des AE unterwor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 10.11.1998, BStBl II 2005, 261) stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen. E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.2 Konkretisierungsproblem bei beitragsorientierten Pensionszusagen

Tz. 570 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Eine Versorgungszusage wird beitragsorientiert genannt, wenn der Arbeitgeber über die regelmäßige Entrichtung bestimmter Beiträge hinaus keinerlei Verpflichtungen auf sich nimmt (s § 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG). Die Höhe der späteren Leistungen steht in diesen Fällen noch nicht genau fest; sie hängt von der Wertentwicklung der Rückdeckungsversiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.1 Steuerliche Behandlung des Verzichts

Tz. 1129 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, berührt deren Ausbuchung im Verzichtszeitpunkt nicht; s Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) und s Schr des BMF v 02.12.2003 (BStBl I 2003, 648). Auf der Ebene der Gesellschaft gelten die Grundsätze des Beschl des GrS un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Gehaltsverzicht gegen Besserungsschein – Gestaltungsmöglichkeit für GmbH's in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?

Tz. 439 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach ständiger BFH-Rspr kann aus dem Verzicht eines beherrschenden Ges einer GmbH auf das vereinbarte Geschäftsführergehalt oder einer verzögerten Gehaltsauszahlung wegen der Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH unter Umständen auf die fehlende Ernsthaftigkeit und die Nichtdurchführung der Gehaltsvereinbarung geschlossen werden; s Urt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Verluste aus der Anteilsveräußerung

Tz. 232 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen des Begriffs der Anteilsveräußerung, s Tz 161ff. UE wird der Veräußerungsverlust nicht von § 8b Abs 2, sondern von § 8b Abs 3 S 3 KStG erfasst. GlA s M Frotscher (in F/D, § 8b KStG Rn 353), s Herlinghaus (in R/H/N, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 295), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 419), s Roser (GmbHR 2003, 1250, 1252), s Gocke/H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Verbot der Berichtigung oder erstmaligen Erteilung einer Steuerbescheinigung in den Fällen des § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG(§ 27 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 215 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 5 S 3 KStG ist sowohl im Fall des S 1 (zu niedrig bescheinigte Einlageverwendung, s Tz 205ff) als auch im Fall des S 2 (unterlassene oder verspätete Bescheinigung, s Tz 210ff) eine Berichtigung oder erstmalige Erteilung von St-Besch nicht zulässig. Nach der Rspr des BFH ist die Vorschrift des § 27 Abs 5 S 2 und 3 KStG keiner e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 1 UmwStG)

Tz. 40 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Grundsätze Neben der Veräußerung (entgeltliche Übertragung) wird die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I auch durch eine (unmittelbare oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung der maßgebenden Anteile (dh erhaltenen, auf diesen beruhenden oder mitverstrickten Anteilen) auf eine Kap-Ges oder Gen ausgelöst (s § 22 Abs 1 S 6 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Nicht zu starkes Absinken der Lohnsumme (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 2 KStG)

Tz. 331 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie die Nr 1 macht auch die Nr 2 des § 8c Abs 1a S 3 KStG den Erhalt der Arbeitsplätze in der Verlust-Kö zur Voraussetzung für den Erhalt des Verlustabzugs. Danach setzt die Erhaltung der wes Betriebsgrundlagen voraus, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen der Kö innerhalb von fünf Zeitjahren nach dem Beteiligungserwerb 400 %...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Tz. 205 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 8b Abs 3 S 3 KStG "Gewinnminderungen im Zusammenhang mit dem in Abs 2 genannten Anteil" ist allgemein gehalten und suggeriert, dass Gewinnminderungen jeglicher Art von der Regelung erfasst werden. Die Vorschrift muss jedoch im Zusammenspiel mit zwei weiteren Regelungen gesehen werden, die Abzugsverbote regeln, nämlich mit §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 4, 6 und 9 EStG sowie Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG)

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner (Unterbuchst aa) oder in den Fällen des § 20 Abs 1 S 4 EStG der Emittent der Aktien (Unterbuchst bb, ab 01.01.2020) Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat oder Tafelgeschäfte iSd § 44 Abs 1 S 4 Nr1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG vorliegen (Unterbuchst cc, bis 2019 Unterbuchst bb), unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger)

Tz. 27 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Begriff der Veräußerung ist weder in § 22 Abs 1 noch Abs 2 UmwStG erläutert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs 1 S 1, 17 Abs 1 S 1; 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) versteht man unter "Veräußerung" jegliche (voll-)entgeltliche Üb...mehr