Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.1.1 Entnahmearten

Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Entnahmen "alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat". Man kann folgende Arten von Entnahmen unterscheiden: Geldentnahmen, sonstige Sachentnahmen, Nutzungs...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist, tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme angesetzt worden ist. Entsprechend ist zu verfahren, soweit die eingelegten Wirtschaftsgüter innerhalb des schädlichen ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.3 Betriebsaufgabe als Totalentnahme

Begrifflich setzt jede Entnahme prinzipiell das Fortbestehen des Betriebs voraus. Einen "Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme)" stellt jedoch die Betriebsaufgabe dar[1], bei der nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG anstelle des Teilwerts der gemeine Wert tritt.mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.2 Nutzungsvorteile sind nicht einlagefähig

Bloße Nutzungen, die lediglich betriebliche Aufwendungen ersparen, können nicht Gegenstand einer Einlage sein.[1] Danach kann Gegenstand einer Einlage grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs[2] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[3] – nur Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden dürfen. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 3.1 Gelegentlich ausgeübte kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen ausgeübt werden. Bei Rahmenvereinbarungen mit sich wiederholenden Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 5.1 Regelbewertung mit dem Teilwert

Das Gesetz[1] ordnet an, dass Einlagen mit dem Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts für den Zeitpunkt der Zuführung zum Betriebsvermögen anzusetzen sind, unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wi...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.1 Außerbetriebliche Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts

Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nennt als Gegenstand einer Entnahme auch ausdrücklich Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat. Eine Entnahme durch Nutzungen liegt vor allem vor, wenn der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut des Betri...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.3 Ermittlung der tatsächlichen Selbstkosten

Der Nutzungsentnahmewert besteht aus den anteiligen Gesamtkosten (Gesamtaufwendungen), die der Betrieb für das Wirtschaftsgut aufwendet. Das sind die beweglichen (variablen) und die festen (fixen) Kosten einschließlich der tatsächlich in Anspruch genommenen AfA.[1] Finanzierungskosten sind einzubeziehen.[2] Zu berücksichtigen ist auch die Minderung des buchmäßigen Betriebsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / Zusammenfassung

Begriff Einlagen sind nach der Definition in § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbs. 1 EStG "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat". Eine Einlage liegt z. B. vor, wenn ein Einzelunternehmer ein zu seinem Privatvermögen gehörendes Grundstück in sein Betriebsvermögen überführt, u...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der beiden Betriebsvermögen weist die Veränderunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 5 Benachteiligungsverbot

Zusätzlich zum Kündigungsschutz schützt das ArbPlSchG den an der Wehrübung teilnehmenden Arbeitnehmer allgemein und umfassend vor Benachteiligungen.[1] Benachteiligung meint dabei alle Schlechterstellungen hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Arbeitsbedingungen. Es muss eine kausale Verbindung zwischen der konkreten benachteiligenden Maßnahme und der Teilnahme an einer...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.2 Schlüssiges Verhalten

Entnahmehandlung bedeutet aber nicht, dass der Steuerpflichtige ausdrücklich erklären muss, er wolle eine Entnahme vornehmen. Für die Entnahme genügt ein anderes schlüssiges Verhalten, durch das die Verbindung des Wirtschaftsguts zum Betrieb erkennbar gelöst wird, sodass das Wirtschaftsgut zu notwendigem Privatvermögen wird.[1] Wo eine Entnahmehandlung rein tatsächlich nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 3 Geschäftlicher Anlass

Ein geschäftlicher Anlass besteht insbesondere bei der Bewirtung von Personen, zu denen schon Geschäftsbeziehungen bestehen oder zu denen sie angebahnt werden sollen. Auch die Bewirtung von Besuchern des Betriebs, z. B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, ist geschäftlich veranlasst. Bei geschäftlichem Anlass dürfen die Bewirtungsaufwendungen den ertragsteuerlichen Gewinn n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 5 Benachteiligungsverbot

Neben dem besonderen Kündigungsschutz vermittelt § 5 ArbPlSchG zusätzlich ein Benachteiligungsverbot in beruflicher und betrieblicher Hinsicht. Benachteiligung meint dabei alle Schlechterstellungen hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Arbeitsbedingungen. Es muss eine kausale Verbindung zwischen der konkreten benachteiligenden Maßnahme und dem Ableisten des (freiwillige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Merkmale einer gelegentlichen Beschäftigung

Eine gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung liegt vor, wenn der kurzfristig Beschäftigte bzw. die Aushilfskraft ohne feste Wiederholungsabsicht tätig wird. Unschädlich ist, wenn es tatsächlich zu Wiederholungen der Tätigkeit kommt. Entscheidend ist, dass die erneute Tätigkeit nicht bereits von vornherein vereinbart worden ist. Es kommt dann nicht darauf...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 14 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so macht schon die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben deutlich, dass außerbetrieblich veranlasste Wertabgänge oder -zuführungen sich auf den Gewinn nicht auswirken dürfen. Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnu...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1 Zweck der 3-Jahresfrist

Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder hergestellt...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.3 Teilwertansatz ist prinzipiell zwingend

In das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Das gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamt...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Gesetzliche Definition der Einlage

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.[1] Grun...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig

Entnommen werden können nur Wirtschaftsgüter, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig ist ein Wirtschaftsgut, das weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung aufgehört haben, notwendiges Betriebsvermögen zu sein, andererseits a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 1 Einlagen und Gewinnermittlung

Die Begriffe "Einlagen" und "Entnahmen" sind Elemente der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Mit ihnen werden Mehrungen und Minderungen des Betriebsvermögens bezeichnet, die nicht auf betrieblichen Geschäftsvorfällen beruhen und deshalb den betrieblichen Gewinn nicht beeinflussen dürfen. Vermögensmehrungen durch Einlagen sind deshalb bei der Ermittlung des betrieblichen Gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.1.3 Aufwandsentnahmen in Form von Nutzungs- und Leistungsentnahmen

Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nicht auf bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter beschränkt. Er umfasst insbesondere auch Nutzungen und Leistungen, die in der Bilanz nicht ansetzbar sind.[1] Als Gegenstand der Entnahme kommt daher auch betrieblicher Aufwand in Betracht.[2] Eine Entnahme von Aufwand liegt entweder in der betriebsfremden Nutzung von Wirtscha...mehr

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Bewirtungskosten / 4.1 Ausschließlich private Veranlassung

Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Geschäftsfreunden, Berufskollegen und/oder Mitarbeitern privat oder betrieblich veranlasst ist, wird nach älterer Rechtsprechung maßgeblich durch den Anlass der Bewirtung indiziert.[2] Den äußeren Umständen d...mehr

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Einlagen / 4 Einlagewille und Einlagehandlung

Die unternehmerische Entscheidung, ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen zu überführen, muss durch ein entsprechendes Verhalten nach außen dokumentiert werden. Der Tatbestand der Einlage i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG setzt eine auf einem entsprechenden Einlagewillen beruhende konkludente oder ausdrückliche Einlagehandlung als Widmungsakt voraus....mehr

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Beteiligung einer GmbH an anderen Unternehmen

Zusammenfassung Begriff Die GmbH ist eine juristische Person und kann sich als solche an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Aktien erwerben, Kommanditanteile halten, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oHG oder KG beteiligen, sich mit einem Gesellschaftsanteil an einer GmbH beteiligen und z. B. auch als Einpersonen-Gesellschafter 100 %ige Tochtergesel...mehr

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Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

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Beteiligung einer GmbH an a... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist eine juristische Person und kann sich als solche an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Aktien erwerben, Kommanditanteile halten, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oHG oder KG beteiligen, sich mit einem Gesellschaftsanteil an einer GmbH beteiligen und z. B. auch als Einpersonen-Gesellschafter 100 %ige Tochtergesellschaften gründen.mehr

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Beteiligung einer GmbH an a... / 1 Kapitalmäßige Beteiligung (Konzern)

Die GmbH kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch an einer Personengesellschaft, z. B. einer OHG, KG oder GbR. Die GmbH kann sich auch an Einzelkaufleuten oder Handelsgesellschaften in Form einer Stillen Beteiligung beteiligen. Sie kann Aktien einer Kapitalgesellschaft erwerben oder Anteile an einer weiteren GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) halten. Will d...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 109 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz zu passivieren, und zwar für den Teil der eigenen Verbindlichkeit aus dem schwebenden Geschäft, um den diese den Wert der Gegenleistung aus dem schwebenden Geschäft übersteigt.[1] Dies gilt nach dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der für alle Kaufleute gilt und früher au...mehr

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Konzernanhang / 3.8.5 Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 71 Mit einer analog zu § 285 Nr. 13 HGB formulierten Vorschrift wird im Konzernabschluss eine Erläuterung des Zeitraums gefordert, über den die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben werden. Anders als bei vielen anderen gleich lautenden Angabepflichten für den Einzel- und Konzernabschluss ist der Gegenstand hier jedoch unterschiedli...mehr

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Beteiligung einer GmbH an a... / 2 Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen

Wenn eine GmbH ein anderes Unternehmen gründet oder sich zu 100 % an einem anderen Unternehmen beteiligt, handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, wobei man auch bei einer Mehrheitsbeteiligung von einer Tochtergesellschaft spricht. Tochtergesellschaften werden meist in der Rechtsform der GmbH gegründet. Der Geschäftsführer der 100 %igen Tochtergesellschaft wird von dem zu...mehr

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Anlagevermögen / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert gilt als zeitlich begrenzt nutzbares Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand). Handelsrechtlich besteht Aktivierungspflicht.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist abzuschreiben. Kann seine voraussichtliche Nutzungsdauer ausnahmsweise nicht verlässlich geschätzt werden, ist er über einen Zeitraum von 10 Jahren abzuschreiben.[2]...mehr

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GmbH: Faktischer Geschäftsführer

Begriff Als faktisches Organ kann gelten, wer als solches handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Führt z. B. der Alleingesellschafter und nicht der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer tatsächlich die Geschäfte der GmbH, spricht man von einem faktischen Geschäftsführer. Dies ist auch dann der Fall, wenn der eingetragene Geschäftsführer ausschließlich oder ü...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2 Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht (eiserne Verpachtung)

4.5.2.1 Grundsätzliches Rz. 97 Wird ein Pächter im Rahmen einer Betriebsverpachtung vertraglich dazu verpflichtet, verbrauchte bzw. unbrauchbar gewordene Vermögensgegenstände zu ersetzen, liegt eine Nutzungsüberlassung mit Stubstanzerhaltungspflicht vor. Bei der Gewinnermittlung des Verpächters und des Pächters bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht d...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

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Anlagevermögen / 4.1 Arten von Finanzanlagen

Zu den Finanzanlagen gehören[1] Anteile an verbundenen Unternehmen,[2] Beteiligungen, auf Dauer angelegter Wertpapierbesitz; Ausleihungen (sog. Wertpapierleihe), hierzu gehören auch zinslose Darlehen an Arbeitnehmer des eigenen Unternehmens; sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen sind Geldanlagen außerhalb des eigenen Unternehmens. Sie sollen regelmäßig durch Kapitalrenditen zum Be...mehr

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Konzernanhang / 3.8.1 Verhältnis der Pflichtangaben von Einzel- und Konzernanhang

Rz. 58 Inhaltlich sind die Angabepflichten für den Konzernanhang an die Regelung für den Anhang von Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB angelehnt, sodass einerseits auf die Ausführungen zum Anhang[1] und andererseits auf die Checkliste Jahresabschluss ab Rz. 71 verwiesen wird. Mit dem BilRUG ist es zu einer noch stärkeren Annäherung von Anhang und Konzernanhang gekommen. Al...mehr

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Konzernanhang / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Der Konzernanhang ist als Bestandteil des Konzernabschlusses innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Konzerngeschäftsjahres von allen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB aufzustellen, die der Konzernrechnungslegungspflicht des § 290 HGB unterliegen und bei denen keine Befreiungsgründe vorliegen.[1] Die Ü...mehr

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Konzernanhang / 4.3 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 77 Die IFRS regeln sowohl die Einzel- als auch die Konzernabschlusserstellung, jedoch ohne dafür – wie das HGB – abgestufte Regelungen vorzuhalten. Vielmehr sind, soweit nicht explizit auf Einzel- und Konzernabschlussspezifika Bezug genommen wird, alle Einzelstandards sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse relevant, sodass keine expliziten Unterschiede zwische...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 2.1 Institutionen

Rz. 4 Vor dem Hintergrund der (Fort-)Entwicklung und Förderung des Konzepts der integrierten Berichterstattung wurde auf besondere Veranlassung des The Prince’s Accounting for Sustainability Project (A4S)[1] und der in Amsterdam ansässigen Global Reporting Initiative (GRI) im August 2010 das International Integrated Reporting Committee gegründet.[2] Die Institution wurde kur...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 2.2 Verlautbarungen

Rz. 6 Die erste Verlautbarung des IIRC verkörpert das im September 2011 veröffentlichte Discussion Paper "Towards Integrated Reporting. Communicating Value in the 21st Century".[1] In diesem Diskussionspapier geht das IIRC erstmalig auf die konzeptionellen Grundlagen einer integrierten Berichterstattung ein. Rz. 7 Nach einer intensiven Diskussion- und Konsultationsphase wurde...mehr

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Anlagevermögen / 1 Unterteilung des Anlagevermögens

Mangels eigenständiger Regelung im Steuerrecht richtet sich die Zuordnung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens zum Anlagevermögen einschl. seiner Unterteilung nach den Grundsätzen des HGB.[1] Das Anlagevermögen[2] wird unterteilt in immaterielle Wirtschaftsgüter; hierzu gehören z. B. Rechte, Konzessionen, Lizenzen, Patente, der Geschäfts- oder Firmenwert und der Praxis...mehr

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Konzernanhang / 3.7.2 Änderungen von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden, Schätzungen und Fehler

Rz. 36 In Analogie zum Einzelabschluss sind Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang nicht nur anzugeben und zu begründen, sondern es ist auch deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Im Kontext der Konzernabschlusserstellung ist dies vom Gesetzgeber jedoch darüber hinaus auch auf die Konsolidierungsmethoden erwe...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 3 Integrated Reporting im System der externen Unternehmenspublizität

Rz. 8 Vor dem Hintergrund einer weitergehenden Analyse des Berichterstattungskonzepts der integrierten Berichterstattung, scheint dessen Einordnung im Rahmen der externen Unternehmenspublizität (insbesondere hinsichtlich einer Abgrenzung vom Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht) zielführend zu sein.[1] Der integrierte Bericht weist mit dem bisherigen freiwilligen Nachhaltigkei...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1.2 Herstellungskosten

Rz. 15 Die Herstellungskosten[1] werden in § 255 Abs. 2 HGB wie folgt definiert: "(1) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (2) Dazu gehö...mehr

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Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr