Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abgrenzung von Anschaffung und Herstellung

Rn. 133 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unterschiede und Abgrenzung von HK und AK sind in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen. Beachtung gefunden hat dieser Problembereich insbesondere bei der Behandlung bestimmter Aufwendungen für Rechte und GmbH-Anteile (vgl. Wichmann, BB 1986, S. 28ff.) sowie im Zusammenhang mit spezifischen, nach der Anschaffung anfallenden Aufwendungen für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Identitätswahrende Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 100 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 214 Abs. 1 UmwG kann eine PersG durch einen Formwechsel lediglich die Rechtsform einer KapG oder eG erhalten. Dies schließt jedoch die bereits vor Inkrafttreten des UmwG anerkannte formwechselnde Umwandlung einer PersG in eine andere PersG mit vergleichbarer Gesellschaftsstruktur, gleichem Zweck, gleichem Gesellschafterbestand und gl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Angaben zur Identifikation der Kapitalgesellschaft (§ 264 Abs. 1a)

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde § 264 um Abs. 1a erweitert. Gemäß § 264 Abs. 1a Satz 1 hat die KapG die Firma, den Sitz, das Registergericht sowie die Nr., unter der die KapG in das Handelsregister eingetragen ist, im JA anzugeben. Aus der RegB ergibt sich, dass die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rn. 426 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 4 geht die Prämisse der UN-Fortführung nicht explizit hervor. Allerdings gilt das Going Concern-Prinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 2, nach dem i. R.d. Bewertung von der Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen ist, sofern dieser Annahme nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, auch für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Überverzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 70 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Muss das UN für Verbindlichkeiten vergleichsweise hohe Zinsen zahlen (überverzinsliche Verbindlichkeiten), sind auch diese Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag (Nominalwert) zu passiveren. Erhält das UN für die hohen Zinsen als Gegenleistung einen einmaligen Vorteil (z. B. in Form der Gewährung eines niedrigeren Kaufpreises), ist der Vor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Renten im Austausch mit einer Gegenleistung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Renten aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) und Renten an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 13) gilt nicht das Abzugsverbot des § 12 Nr 2 EStG, wenn sie entgeltlich erbracht werden, ihnen also eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist der Fall, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 4.2 Belastungsreduzierung

Wenn sich die Belastungen weder organisatorisch noch baulich oder durch andere Maßnahmen vermeiden lassen, dann müssen sie in einem zweiten Schritt reduziert werden. Hier gibt es einen umfangreichen Katalog, der in der Praxis je nach Betriebsstätte und konkreter Ausprägung mehr oder weniger umgesetzt werden kann. Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3 genannte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 5.1 Erforderliche Maßnahmen – unternehmerische Leitungsaufgaben

Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und nach Erforderlichkeit an die sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Hinweis bei unvollständiger Offenlegung

Rn. 94 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 3 Satz 2 enthält Vorschriften für den Fall einer unvollständigen Offenlegung (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 108f.). Dabei behandelt er jedoch nur die Fälle, in denen die oben in HdR-E, HGB § 328, Rn. 85f., angeführten Unterlagen oder das Testat des AP nicht zusammen mit dem JA bzw. KA, sondern erst später offengelegt werden. In diesen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Suche nach/Warten auf einen Ausbildungsplatz

Rz. 100 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es eine Berufsausbildung (> Rz 65 ff) im In-oder Ausland mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, sich aber um einen Ausbildungs-/Studienplatz zum nächstmöglichen Termin bemüht (BFH/NV 2015, 322). § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst c EStG überbrückt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wiedergabe des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 328 Abs. 1a Satz 2 ist bei der Offenlegung sowie sonstigen Pflichtpublikationen des JA der vollständige Wortlaut des BV bzw. Vermerks über dessen Versagung wiederzugeben, sofern der Abschluss aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch einen AP geprüft wurde. Diesbezüglich besteht eine Redundanz zu § 325 Abs. 1 Nr. 1 (vgl. HdR-E, HGB § 3...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeine Anforderungen

Rn. 29 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der BV muss nach § 322 Abs. 1 Satz 2 neben der Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der AP sowie der Angabe der angewandten RL- und Prüfungsgrundsätze auch eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses enthalten. Diese Beurteilung muss nach § 322 Abs. 2 Satz 1 zweifelsfrei anzeigen, ob ein uneingeschränkter BV, ein eingeschränkter BV, ein Vers...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 1 Nr. 2

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 334 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Konsolidierungskreis (vgl. Nr. 2 lit. a)), den Inhalt und die Form (vgl. Nr. 2 lit. b)), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (vgl. Nr. 2 lit. c)), die Bewertung (vgl. Nr. 2 lit. d)), die Beha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Eigenbetriebliches Interesse

Für die steuerrechtliche Beurteilung wird nicht zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung unterschieden, sondern danach, ob die Maßnahme im betrieblichen Interesse erfolgt oder ob sie für den Arbeitnehmer einen Belohnungscharakter hat. Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf (be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Diskontierung von auf Rentenverpflichtungen beruhenden Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 119 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter Rentenverpflichtungen sind Verpflichtungen zu periodisch wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder in vertretbaren Sachen zu verstehen, die i. d. R. auf vorausgegangenen Leistungen der Rentenempfänger oder Dritter beruhen. Oftmals handelt es sich um Leibrenten (vgl. §§ 759ff. BGB), die Versorgungszwecken dienen, oder um Rent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB sieht neben den aktivierungspflichtigen Bestandteilen der HK solche aktivierungsfähigen Aufwandskomponenten vor, die nicht zwingend in die HK einbezogen werden müssen; vielmehr wird dem Bilanzierenden ein Wahlrecht hinsichtlich des Einbezugs dieser Aufwandsarten eingeräumt (vgl. zur Beurteilung des Vollkostenansatzes Baetge, in: FS L...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2020), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2 Umgang mit Plus- und Minusstunden bei Ausscheiden

Vergütungsrechtlich spiegelt ein Zeitkonto den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wider. Das wird insbesondere beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb relevant: Bei Plussalden hat der Mitarbeiter einen Auszahlungsanspruch, wenn der im Rahmen einer Zeitkontenregelung vorgesehene (Zeit-)Ausgleich eines Zeitguthabens nicht möglich ist. Das Guthaben ist in diesem Fal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 334 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei Aufste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Keine Sperrfrist

Rz. 33 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Zahlung von KuG ist nachrangig im Verhältnis zur Arbeitsvermittlung. Deshalb muss ein ArbN in > Kurzarbeit die Bereitschaft haben, in einem anderen Betrieb (während der Dauer der Kurzarbeit) tätig zu sein, wenn dort ein entsprechender Bedarf an Arbeitskraft besteht. Tritt ein ArbN trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der > Bund...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Anzeige des Arbeitsausfalls

Rz. 37 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch angezeigt werden (vgl § 95 Satz 1 Nr 4 und § 98 Abs 1 SGB III). Die Anzeige kann durch den ArbG oder den > Betriebsrat vorgenommen werden. Einer Anzeige des ArbG ist eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Zusam...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 307). Ein verpflic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP hängt gemäß § 250 Abs. 1f. von drei Voraussetzungen ab (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 17), wobei das Vorliegen einer Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag das erste Prüfungskriterium darstellt. Interpretationsbedürftig sind dabeimehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 1.4 Bandbreiten für Plus-/Minusstunden

Die im Plus- und Minusbereich zulässigen Bandbreiten sollten so gewählt sein, dass die zu erwartenden Schwankungen des Arbeitszeitbedarfs bei entsprechender Nutzung des Zeitkontos abgebildet werden. Dies kann je nach branchen- oder betriebsbezogenen Anforderungen zu sehr unterschiedlichen Bandbreiten führen. Auch zu überbrückende Phasen der Betriebsruhe können erheblichen Ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Beurteilung des Prüfungsergebnisses mit eingeschränkt positiver Gesamtaussage

Rn. 32 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat seine Erklärung nach § 322 Abs. 3 Satz 1 einzuschränken oder zu versagen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung noch Einwendungen zu erheben sind (vgl. § 322 Abs. 4 Satz 1). Gründe für Einschränkungen der positiven Gesamtaussage i. R.e. eingeschränkten BV können sich grds. aus zwei verschiedenen Tatbeständen ergeben (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Angaben im Zusammenhang mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 "Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses hat sich auch darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht oder der Konzernlagebericht nach dem Urteil des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss und gegebenenfalls mit dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder mit dem Konzernabschluss im Einklang steht, die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für mittelgroße UN bestehen i. R.d. Aufstellung des JA folgende Erleichterungen: Wahlrecht zur Zusammenfassung bestimmter GuV-Posten zum sog. "Rohergebnis" (vgl. § 276 Satz 1); bei Gesellschaften, die keine börsennotierten AG bzw. SE sind: Wahlrecht zur Unterlassung der Angaben über die Gesamtbezüge, Bezugsrechte, Pensionen etc. von Organmitgli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 189 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das AktG gibt weder Aufschluss darüber, wie das "einzurichtende Überwachungssystem" gestaltet sein muss (vgl. Brebeck/Herrmann, WPg 1997, S. 381 (387)), noch wie es zu prüfen ist. Die Gestaltung des Überwachungssystems kann schon deshalb nicht in der gesetzlichen Vorschrift vorgegeben werden, weil es entsprechend der Größe und Branche des zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Exoskelette / 5.1 Rechtliche Aspekte der Arbeitsschutzorganisation

Im Arbeitsschutz gilt das S-T-O-P-Prinzip (Substitution – Technische Maßnahme – Organisatorische Maßnahme – Personenbezogene Maßnahme), das auf § 4 Nr. 2 ArbSchG basiert. Wie Exoskelette in das Schutzschema des S-T-O-P-Prinzips einzuordnen sind, ist aufgrund der oben beschriebenen Rechtslage noch unklar. Offen ist insbesondere, ob es sich um eine technische oder eine persone...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Arten der Rechnungsabgrenzung

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit "Rechnungsabgrenzung" wird betriebswirtschaftlich die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben eines UN zur Ermittlung des Periodenerfolgs verstanden. Somit entsteht immer dann ein Bedürfnis zur Bildung von RAP, sofern "Aufwand und Ertrag auf der einen Seite und der Zahlungsvorgang auf der anderen Seite in verschiedene (Abrechnungs-)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Benutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen einer anderen Einkunftsart

Rz. 83 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Bewertung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG hat der BFH entschieden, dass die Benutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung betriebsfremder > Einkünfte nicht mit der 1-%-Pauschale abgegolten, sondern ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern ist (BFH 214, 61 = BStBl 2007 II, 445; BFH/NV 2009, 1617). EFG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 431 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der die Wertminderungen regelnde IAS 36 ist für die Folgebewertung von bestimmten, meist langfristigen Vermögenswerten relevant (hier: Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 und Anteile an TU, Gemeinschafts- und assoziierten UN, sofern diese nicht nach IFRS 9 bewertet werden). Nach IAS 36.9 hat ein UN an jedem BilSt ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.2.1 Betriebliches Gesundheitsmanagement

Karl Knauer pflegt ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit an der BETSI-Staffel teilzunehmen. BETSI ist ein Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das zum Ziel hat, die Gesundheit zu fördern und die Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Die Teilnehmer erlernen einen gesünderen Lebensstil und schaffen einen bewus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 7 Prävention – Aufgabe mit Wirkung

In der betrieblichen Präventionsarbeit laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen. Prävention ist die Bezeichnung für alle zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zumindest zu verzögern. In vielen Betrieben sind die diesbezüglichen Präventionsaktivitäten im B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Rn. 145 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für die Festlegung der Abschreibungshöhe ist zu bestimmen, über welche ND der Ausgangswert (AHK) zu verteilen ist. Die ND ist der Zeitraum, über den ein VG voraussichtlich von einem UN genutzt werden kann. Die ND kann grds. in die technische ND, die wirtschaftliche ND und die rechtliche ND unterschieden werden (vgl. zu den ND-Kategorien im st...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragsteuern

Rn. 363 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Ertragsteuern werden jene Steuerarten gezählt, die als Bemessungsgrundlage den Gewinn bzw. Ertrag einer Besteuerungsperiode haben. Es handelt sich hierbei um die Est bzw. KSt sowie die GewSt. Die Ertragsteuern knüpfen an eine Größe an, die das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung darstellt. Die Ertragsteuern stellen somit pr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rn. 338 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Erweiterung eines vorhandenen VG kann sowohl formal als auch materiell interpretiert werden. Als Erweiterung im formalen Sinn soll die Schaffung neuer Substanz im Zusammenhang mit einem vorhandenen VG angesehen werden. Eine Substanzmehrung im Zusammenhang mit dem Ersatz bestehender Teile eines VG führt jedoch nicht zur Schaffung neuer Su...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriffsklärung und Anwendungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bewertungsmaßstab der AK ist stets relevant, wenn das bilanzierende UN VG zu bewerten hat, die es in der zu bewertenden Form von außen beschafft hat. Wohlgemut/Radde sprechen in diesem Kontext vom "ursprüngliche[n] Bewertungsmaßstab aller fremdbezogenen Gegenstände" (HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 1). Der allg. übliche Begriff "fortgeführte AK"...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Übernommene Verpflichtungen

Rn. 123 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Muss der Erwerber im Zusammenhang mit dem Erwerb eines VG Verpflichtungen (des Verkäufers) übernehmen, so gilt der Wert dieser Verpflichtung grds. als Bestandteil der AK des erworbenen VG. Diese Verpflichtung ist insoweit als Bestandteil der AK anzusehen, wie sie im Zeitpunkt der Anschaffung zu einer Passivierung führt(e). Hierbei ist es une...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr